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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Hast Du versucht, Matrix mal per Email/PN zu erreichen? Soweit ich weiss gibt es eine ähnliche Funktionalität von INTEG für den JNIOR. Aber da braucht man wenigstens einen 4xx JNIOR für. http://www.integpg.com/software/event-manager/ Habe es aber auch noch nicht ausprobiert. - Carsten
  2. carstenk

    DTS6/6D dac bin

    ist in Arbeit. - Carsten
  3. carstenk

    DCP Umwandlung

    1920/1080 konvertiert DCP-o-matic mit den Grundeinstellungen nach der Installation korrekt in ein Interop-Flat DCP, da muss man im Grunde nichts tun, aber 'sicher' laufen DCPs nur mit 24 oder 25 fps. Die Konvertierung von 50fps auf 25fps erledigt DCP-o-matic aber selbst, wenn man vor der Erzeugung unter 'DCP' -> 'DCP Bildrate' auf 25fps setzt. Ggfs. die Empfehlungen/Warnungen bezüglich Audiopegel vor der Erzeugung zur Kenntnis nehmen. Und ja, idealerweise in einem Kino mal einen Testlauf machen. Ggfs. mit den Festivals vorher die genauen Anforderungen abklären. Im Grunde ist 24/25 fps heutzutage fast egal, aber manche Festivals nehmen aus Sicherheitsgründen nur 24fps DCPs. - Carsten
  4. Quasimodo tut nix. Der will nur spielen. Allerdings wären seine regelmäßigen Gemütsbekundungen sicher unter 'Talk' besser aufgehoben. - Carsten
  5. Falls jemand Bedarf hat, ich habe hier eine Version des Saturday Night Fever Trailers (DCP) ohne 'ab 13.April' im Voice-Over und Einblendung. An und für sich finde ich es ja nicht schlecht, dass im Trailer auf das Jubiläum und die neue Kopie hingewiesen wird. Ist immer noch ein bißchen 'cheesy', aber das passt ja auch zu dem Schinken... https://www.dropbox.com/s/bpvnhlsg22x2e2x/StrdayN_TLR-1_F_DE-XX_DE-NR_51_2K_AVS_20180519_AVS_IOP_OV.zip?dl=0 (ca. 400MByte, wird aber nicht ewig dort liegen bleiben) - Carsten
  6. Das Das bezieht sich nicht auf 25fps Interop. SMPTE erlaubt ebenfalls 25fps, 50fps, 60fps, etc. Aber auch SMPTE kompatible Server können diese laut Standard zulässigen Bildraten nicht zwangsläufig abspielen, obwohl sie voll DCI compliant und SMPTE kompatibel sind. In der Folge sind solche standardkonformen DCPs eben nur auf einem gewissen Anteil aller konformen Anlagen abspielbar. Das ist nunmal schwer kommunizierbar. - Carsten
  7. Die lassen sich ja nicht großartig in die Karten gucken. Aber wenn es echte 8k DLPs gäbe (und nur Texas Instruments produziert DLP imager für Projektionszwecke), dann hätte man davon sicher schon erfahren. Der Übergang von 2k auf 4k war für TI und die Hersteller schon ein Riesenangang, und das würde beim Übergang von 4k auf 8k nicht einfacher. Schon bei der Einführung der ersten 4k Consumerprojektoren für UHD Heimkinoanwendungen waren die ersten Geräte FullHD Geräte, die über div. Tricks 4k erzeugten, aber keine echte 4k Auflösung hatten (z.B. 'eShift'). Wenn eine Auflösungsvervierfachung so trivial wäre, hätten die Hersteller diesen Schritt einfach überspringen können. Und glaubt jemand ernsthaft, dass der Schritt von 4k zu 8k auch nur ansatzweise vergleichbar mit dem Aufwand für 2k zu 4k wäre? Objektive? UHD-2/8k bis 60Hz? Signalbandbreiten dafür bis zur Panelansteuerung? https://www.soundandvision.com/content/dlps-4k-really-4k Mag sein, dass DPI beim 8k Projektor ein ähnliches Verfahren anwendet. Bei einem Gerät in dieser Preislage würde man aber doch eigentlich erwarten, dass es zu der lakonischen' Angabe 'Displays 8K-UHD 7680x4320, 4096 x 2160 native' im Datenblatt IRGENDWO eine Erläuterung gibt? http://dp-zone.jupygwpyoqrsaxz.maxcdn-edge.com/emea/wp-content/themes/DPEMEA/img/pdf2.jpg Ich habe diese specs übrigens unmittelbar nach der ersten Presseveröffentlichung zur ISE Anfang April schonmal angeschaut - damals FEHLTE die Angabe '4096 x 2160 native' noch. Dummerweise habe ich da keinen screenshot gemacht, weil ich so einen Verlauf nicht erwartet hatte. http://www.film-tech.com/ubb/f16/t003285.html - Carsten
  8. Ihr mischt aber nicht für die Kreativen, die an der Produktion beteiligt waren, sondern fürs Publikum. Und die 'pitchende' Konvertierung ist seit Ewigkeiten Standard in Kino und Fernsehen. In jedem Fall das geringere Übel als ein nicht-lauffähiges DCP. Man muss halt überlegen, ob man sicherstellen kann, dass ein 25fps DCP nicht auf einem DSS100 landet. Kann man das, liefert man 25fps. Kann man es nicht sicherstellen, konvertiert man die Bildrate und liefert eben ggfs. ein zweites OV mit 24fps aus. Beides würde ich gegenwärtig noch als Interop tun, und das Testen von SMPTE Problemen anderen überlassen. Erst wenn deutlich mehr SMPTE in der Mainstream-Distribution auftaucht, würde ich zu SMPTE DCPs übergehen. Nur nebenbei, und um die Angelegenheit noch komplizierter zu machen - einige Doremi Softwareversionen machen Murks beim Audiorouting von SMPTE DCPs. - Carsten
  9. Obendrein hätte man bei reiner OV Lieferung auch gleich die Untertitel einbrennen können. Vielleicht ist es ja Wilkners eigener SMPTE Test... ;-) Aber hatte man dazu auch die Rückendeckung des Verleihs? Naja, man lernt durch seine Fehler...hoffentlich.... - Carsten
  10. Ich habe in unserem Kalender vor über einem Jahr den 26.5.2018 eingetragen (ebenso wie ich das damals auch bei der Jugendschutznovelle getan habe), du darfst mir glauben, dass wir vorbereitet sind. Dass da weiter oben sind, ich sage es nochmal 'Aussagen der einzigen zur Verfolgung von DSGVO Verstößen ermächtigten Behörden': "Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben." Du kannst gerne differenzieren zwischen 'gering' und 'Bagatelle'. Für mich ist das im Zusammenhang mit den zitierten Äußerungen derjenigen, die einzig sanktionieren dürfen, unerheblich. Dass Du aus meinen Äußerungen herauszulesen glaubst, ich würde einen eigenen Rechtsrahmen in Anspruch nehmen, zeigt mir, dass Du nicht lesen kannst oder willst. Dieser Thread enthält massenweise konkrete Hinweise von mir zur Frage der Prioritäten bei der Anpassung an die DSGVO und die Differenzierung der verschiedenen zulässigen Sanktionsmittel ( Bußgelder vs. wettbewerbsrechtlicher Instrumente). Das übersiehst Du aber alles und deutest es dahingehend, dass ich überhaupt kein Agieren für nötig halte. Das Gegenteil ist der Fall, mich nervt lediglich die Panikmache und die Polemik gegen die DSGVO bei einigen hier. Das hier ist im Übrigen auch nicht der erste thread zu diesem Thema. Warst Du vor drei Monaten in Urlaub? https://www.filmvorfuehrer.de/topic/27584-neue-datenschutzbestimmungen-ab-ende-mai/?do=findComment&comment=299655 - Carsten
  11. Formal sind in Interop in der Tat nur 24/48 erlaubt, aber gängige Praxis ist eben, dass auch 25fps unterstützt sind. Gerade im Bereich Doku, aber auch Kinowerbung, ist 25fps sehr verbreitet, viele Kinos bzw. Vorführer kriegen das garnicht mehr mit, wenn sie 25fps spielen. Wenn sowas in größerem Maßstab im Verleih ist, kommt schonmal eine Vorabinfo, dass das DCP 25fps hat und man bitte abklären möge, ob die Projektionsanlage 25fps unterstützt. In der Praxis sind es aber tatsächlich eher die Dolby DSS100/DSP100 Installationen, die diesbezüglich für Irritationen sorgen, als die Interop/SMPTE Problematik. Manche Festivals haben ggfs. tatsächlich diese Dolby Server, oder die technisch Zuständigen 'haben schonmal von dem Problem gehört' und wollen auf Nummer Sicher gehen. Ich sehe auch durchaus schonmal Platten, auf denen sowohl eine 24 als auch 25 fps Version drauf ist. Oder eine 25fps in SMPTE, und eine 24fps in Interop. Im Grunde ist das ja kaum der Rede wert, wenn man sich klar macht, wie wenig aufwendig eine Konvertierung von 25fps Quellen nach 24fps ist. Wie gesagt, der DSS100/DSP100 ist kein Indiz dafür, dass 25fps in Interop nicht geht. Dolby hat da irgendeine blöde Beschränkung drin, die man auch in 10 Jahren nicht durch Software beheben konnte. Erstaunlicherweise kann der DSP100 ja die 'alten' MPEG2- Interop DCPs durchaus mit 25fps (und auch in 23.98 und 29.97/30fps) abspielen. Nur eben J2K nicht. Was schwierig zu kommunizieren ist, ist immer wieder, dass im Bewusstsein vieler Kinobetreiber, aber auch der Kreativen oder Dienstleister, 'DCI' doch so eine strenge Regulierung darstellen soll, die angeblich keinerlei Abweichungen vom Standard erlaubt. Leider ist DCI oder eben später SMPTE aber doch keine Garantie dafür, dass alles, was erlaubt ist auch in der Praxis geht. Wirklich streng reguliert sind tatsächlich nur die Sicherheitsaspekte, signaltechnisch gibt es durchaus große Unterschiede zwischen den Specs und den tatsächlichen Fähigkeiten der Geräte. Die einzig fundamentale Gewissheit ist, dass ein 24fps J2K DCP im Rahmen der erlaubten Parameter eben wirklich überall läuft. Alles darüber hinaus ist 'kann'. Letztens erst ein Werbe-DCP mit 50fps bekommen. Muss ich bei unserem Sony garnicht drüber nachdenken, läuft, aber das läuft noch in einer Handvoll weiterer Kinos, und wenn da jemand mit klassischen HD-SDI Systemen spielt (die immer noch die Mehrzahl aller Installationen stellen), geht nix. - Carsten
  12. https://www.golem.de/news/dsgvo-eu-kommission-kritisiert-fake-news-zur-datenschutzreform-1805-134403.html (...von dort der letzte Abschnitt:) -------------------------------- Zitat Anfang --------------------------------- Nachtrag vom 16. Mai 2018, 17:21 Uhr Datenschützer warnten am Mittwoch in Berlin ebenfalls vor Schwarzmalerei. Die EU-Verordnung sei in erster Linie ein "Meilenstein des Datenschutzes", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf dem 19. Datenschutzkongress. Die Diskussion darum sei aktuell emotional höchst aufgeladen. Es sei aber an der Zeit, die Panik abzubauen, sagte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. "Wir haben Zähne bekommen, sind aber nicht bissig geworden." Ab dem 25. Mai könnten nur jene Probleme erwarten, "die schon immer Datenverstöße begangen haben", sagte Ronellenfitsch. Alle anderen hätten nichts zu befürchten. Auf anderslautende Warnungen von Anwälten und Beratern solle man nicht unbedingt hereinfallen. "In kaum einem Bereich ist die Sachkenntnis so defizitär." Keine schnellen Bußgelder zu befürchten Vielfach werde die Verordnung als innovationshemmend oder bürokratisch dargestellt, sagte Voßhoff weiter. Unternehmen sorgten sich wegen hoher Bußgelder. "Die Negativ-Begleitung ist in der Sache jedoch nicht gerechtfertigt", sagte Voßhoff. "Wir sollten mögliche Hemmnisse nicht in den Vordergrund stellen." Die Aufsichtsbehörden hätten zwar neue Befugnisse, doch "keiner geht mit der Registrierkasse am 26. Mai los und sammelt Bußgelder ein." Das hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk für unwahrscheinlich, sieht die Behörden jedoch nicht als zahnlosen Tiger. "Die Verhängung von Sanktionen ist ein wichtiges Mittel, um den Datenschutz wirksam zu erreichen", sagte Smoltczyk. Die Behörden hätten nun erweiterte Befugnisse und könnten auch verbindliche Anordnungen erteilen. Bei geringen Verstößen könnten etwa auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Im Falle von Bußgeldern müssten diese verhältnismäßig ausfallen. "Bei sichtbarerer Zusammenarbeit werden sie moderat bleiben." -------------------------------- Zitat Ende ------------------------------ Bussgelder / 'Strafen' gibts ausschließlich von den Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden. Nur diese haben als Aufsichtsbehörde ein Recht, die tatsächliche Datenverwendung und Prozesse in Unternehmen, egal ob klein oder groß, zu prüfen und zu sanktionieren. Man darf sich unabhängig von den bereits mehrfach ÖFFENTLICH UND ZITIERFÄHIG getätigten Äußerungen der Datenschutzbeauftragten, zunächst zu mahnen, und erst dann zu strafen, auch mal die Frage stellen, ob diese Behörden überhaupt die Ressourcen haben, gegen Millionen Webseitenbetreiber mit Bagatellverstößen vorzugehen. Im Fokus der Aufsichtsbehörden dürften zunächst mal die Unternehmen stehen, deren maßgeblicher Geschäftszweck in der Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten besteht, und die erhebliche Mengen solcher Daten erheben. Und nicht solche, in denen personenbezogene Daten zur Verwirklichung eines anderen konventionellen Geschäftszweckes verwendet werden (z.B. Emaildatenbanken für den Newsletterversand). 'Abmahnanwälte' und Verbraucherschutzverbände können lediglich 'nach dem Anschein' tätig werden - eben über das, was aus Webseitenfunktionalität heraus unmittelbar als wettbewerbsrechtlicher Verstoß erkennbar ist. Die haben keinerlei Auskunfts- oder Prüfrechte. Ob solche Verstöße im Bereich des Datenschutzes nach DSGVO aber überhaupt abmahnfähig sind, ist noch umstritten, denn hier müsste erstmal nachgewiesen werden, dass aus einem konkreten Verstoß gegen z.B. die Pflicht zur Datenschutzerklärung ein unzulässiger wirtschaftlicher Vorteil generiert werden kann - nur solche Umstände können Anlass wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sein. Ob man sich auf diese 'Unsicherheit' verlassen sollte, ist eine andere Frage, aber ich würde mal nicht die Pferde unnötig scheu machen. Aber natürlich auch nicht den Kopf in den Sand stecken. Webseite fit machen ist aber auch wirklich kein Hexenwerk. - Carsten
  13. Soweit ich gehört habe wurden im Laufe der Zeit drei verschiedene Netzteiltypen von Dolby im CP650 verbaut. Ob das auch für in Deutschland verkaufte Geräte zutrifft (wegen andere Netzspannung/Frequenz und ggfs. Zulassungsbedingungen) weiss ich nicht. Glaubt man Diskussionen auf Film-Tech zu dem Thema, kann man die meisten CP650 Netzteile durch Elko-Tausch wiederbeleben. Sofern es einen passenden und halbwegs bezahlbaren Austauschtyp gibt, ist das einer Reparatur aber sicher vorzuziehen. - Carsten
  14. Da kann man dem Verleih nur sagen: Selbst schuld, welchen Sinn hat es, da vorzupreschen, wenn es ausgerechnet auch noch untertitelte Versionen geben soll... Wie lautet denn die vollständige CPL, bzw. wer hat das gemastert? Mir hat kürzlich jemand gesteckt dass in Deutschland noch knapp 400 Serie1 DLPs eines einzigen Herstellers installiert sein sollen...wenn man das mit den anderen beiden Herstellern und Kinoton Geräten hochrechnet, kann man locker von 700-1000 Installationen ausgehen, die zumindest projektorseitig keine SMPTE Untertitel oder Captions darstellen können... - Carsten
  15. Bei den Servern hängt es von der Softwareversion ab. Sogar die alten DSS100/DSP100 sind noch SMPTE kompatibel zu kriegen (mit der letzten 4.7.8.7 Software). Die DSS200 werden ja ohnehin noch weiter gepflegt und können SMPTE schon länger. Problematisch sind allerdings die Serie1 DLP Projektoren bezüglich der Untertitel/Captions in SMPTE DCPs. Serie1 Projektoren können keine SMPTE formatierten Untertitel wiedergeben. Solche DCPs werden auch auf Servern mit aktueller SMPTE kompatibler Software zwar wiedergegeben, aber auf Serie1 DLPs eben ohne Untertitel. Glück hat, wer einen Doremi am Serie1 betreibt, denn der kann die Untertitel über den Server darstellen lassen, das geht dann auch mit Serie1 DLPs. Beim Upgrade der Serversoftware muss man aber aufpassen - man kriegt zwar ggfs. seinen Server mit einem Upgrade auf aktuelle Software SMPTE kompatibel - die verbreiteten Doremi Server mit internem Dolphin Media Block, aber auch die Dolby DSS100/DSS200 setzen beim Upgrade auf eine neuere 'DCI' Software aber voraus, dass der Projektor Cinelink II/TLS unterstützt. Etliche ältere Serie 1 Projektoren beherrschen das aber nicht, das wurde erst mit neueren Boardrevisionen ermöglicht. Wer kein Boardset in seinem Serie1 hat, das Cinelink II/TLS unterstützt, kann mit so einem upgedateten Server keine verschlüsselten Inhalte mehr abspielen. Noch schlimmer - das DCI Upgrade (das schon länger in der Versionsgeschichte von Doremi und Dolby zurückliegt) ist eine Einbahnstrasse - man kann nicht mehr auf eine frühere nicht-DCI Version downgraden, wenn man über das Cinelink II Kommunikationsproblem mit seinem Serie1 Projektor stolpert. Man hat dann ein echtes Problem. Wer jetzt also z.B. noch einen Dolby auf Softwarestand <4.7 hat, und den an einem Serie 1 DLP betreibt, kriegt zwar mal eben seinen Server SMPTE kompatibel wenn er updatet, aber er kann keine untertitelten SMPTE DCPs abspielen, und wenn er Pech hat, bleibt auch mit Interop DCPs die Leinwand dunkel, wenn sein Serie 1 obendrein auch kein Cinelink II/TLS unterstützt. Muss man sich also gut überlegen, und auf jeden Fall vor einem Update erstmal die Analyse der Ausgangssituation machen. Blind ohne intensive Diskussion mit dem Techniker oder Integrator upgraden um jetzt Hals über Kopf SMPTE kompatibel zu werden kann nach hinten losgehen. Im Übrigen - bloß weil gerade der SMPTE Test läuft, werden nicht ab einem jetzt schon absehbaren Tag X nur noch SMPTE DCPs ausgeliefert. Das wird hier noch ne Weile dauern. Ich würde vermuten, dass es ne Weile sogar noch beide Typen geben wird. Die ROPA ist zwar weg vom Fenster was SMPTE DCPs angeht, aber vorläufig werden ja mal noch weiterhin Interop DCPs ausgeliefert. 24/25fps ist irrelevant. Sowohl Interop als auch SMPTE DCPs können in 24 und 25 fps erstellt werden. Der Dolby DSS100/DSP100 kann keine 25fps j2k DCPs wiedergeben, das ist aber eine Hardwarebeschränkung und hat nichts mit Interop/SMPTE zu tun. - Carsten
  16. Es gibt keine 8k DLPs. Diese Projektoren können UHD(-2) Signale in 8k entgegennehmen, sie aber lediglich auf 4k skaliert wiedergeben. Sie als 8k Projektoren zu bezeichnen ist gelinde gesagt 'gewagt' und es ist ein Armutszeugnis, dass sämtliche Fachpresseorgane das unreflektiert nachplappern. - Carsten
  17. Bei einer Schülerzeitung wäre das eine wahrscheinliche Erklärung. Bei einer Zeitung wie dem Kölner Stadtanzeiger sicher nicht. - Carsten
  18. carstenk

    DCP Adapter 3.0

    mit USB 3.0? - Carsten
  19. Häh? Nach dem ganzen Aufwand mit dem Umbau, den die 'gerade erst' hatten? https://www.berliner-zeitung.de/berlin/nach-35-jahren-das-eiszeit-kino-in-kreuzberg-schliesst-30404498 - Carsten
  20. Was hat denn ein Bußgeld nach Art 13 DS-GVO mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun? Bußgelder werden von den Aufsichtsbehörden verhängt, nicht vom Wettbewerber. Und wie bereits oben erwähnt haben die Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden bereits mehrfach mitgeteilt, dass sie bei regulär agierenden Klein- und Mittelständlern, die nicht maßgeblich ihr Brot mit persönlichen Daten verdienen vorläufig bestenfalls Ermahnungen aussprechen werden. Für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung braucht es aber nur die und/oder Kombination eines missliebigen Konkurrenten und eines alternativ geldgeilen oder verzweifelten Anwaltes. Letztere kümmern sich aber nicht um konkrete Prozesse, sondern nur um unmittelbar auffällige Nachlässigkeiten wie eine fehlende aktualisierte Datenschutzerklärung. Für mehr haben die gar keine Zeit und Lust, da bringt es nur die Masse. Warum ein Bild einer lebenden oder gerade erst verstorbenen Person verpixelt wird, ist mir im Übrigen durchaus klar. Die Frage war, warum man ein großformatiges 'Portrait' in einem Presseorgan einsetzt, in dem ausser der Verpixelung überhaupt nichts mehr zu sehen ist. Wo ist da der Sinn? - Carsten
  21. Sobald Kodak verkündet, dass der neue E100D ausschließlich in der neuen Kodak Kamera belichtet werden kann, und die Verarbeitung ausschließlich Cloud-basiert erfolgt, ist diese Diskussion unter Stammtischniveau hier vielleicht angebracht. Solange würde ich es vielleicht einfach mal abwarten und auf die Frage reduzieren: Kommt ein E100D von Kodak, wenn ja, wann, und was kostet er? Dass Kodak mit Kamera und Filmen auf der aktuellen CES 2018 war, ist jedenfalls kein Anlass für Pessimismus. Der Kodak Mitarbeiter, der die Kamera und Kassetten auf der CES vorführt, trägt ein Namensschild 'Holger Schwaerzel' und ist seit vielen Jahren bei Kodak in Stuttgart im Filmbereich beschäftigt. Wer sich so brennend für das Thema E100D interessiert, könnte ja auch einfach mal anrufen. Eine persönliche Webseite mit Kontaktmöglichkeiten hat er auch. Google hilft. - Carsten
  22. Ich finde es eher amüsant, was für krude Auswüchse das annimmt. Hier will z.B. ein durchaus etabliertes Blatt unbedingt ein aktuelles Foto zeigen, aber sicherheitshalber wird es vollformatig verpixelt... Das 'Tüpfelchen auf dem i' wäre jetzt noch eine Bildlegende 'Symbolfoto' und 'Name und Alter der Person wurden aus Datenschutzgründen geändert. Ebenfalls wurden Datum und Uhrzeit der Meldung sowie Ort und Inhalt geändert, um keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Ereignis zuzulassen. Nur die Werbung auf unserer Newsseite und die Facebook- und Twitterbuttons sind echt'. - Carsten Im Ernst - alle deutschen Aufsichtsbehörden, die Datenschutzbeauftragten, haben im Vorfeld schon signalisiert, mit Augenmaß gerade bei konventionell agierenden Kleinunternehmern und Mittelständlern vorzugehen. Das Gesetz richtet sich maßgeblich erstmal an oder gegen jene, die in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, und das ist ohne Zweifel auch gut so, dass Facebook & Co mal Zügel angelegt werden. Das einzige konkrete Risiko darüber hinaus sind Abmahnungen, die im Namen von Mitbewerbern verschickt werden (Rechtsanwälte sind dafür garnicht mal nötig, das kann ein Konkurrent auch persönlich, wenn er es will). Rechtsanwälte können das auch nicht aus eigenem Antrieb, da sie keine Mitbewerber von Kinounternehmen sind. Man braucht also zumindest mal einen Kinobetrieb als Strohmann. Gegenwärtig ist nichtmal gesichert, dass Verstöße bezüglich der Informationspflichten bei der Verarbeitung persönlicher Daten überhaupt zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen werden können. Um dem zu entgehen reicht es, erstmal, eine aktualisierte Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite im Impressum zu platzieren. Dort mussten auch schon in der Vergangenheit ähnliche Informationen untergebracht werden, das wird jetzt lediglich etwas mehr. Im Netz gibt es zahlreiche Stellen, wo man sich sowas kostenlos mehr oder weniger automatisch generieren lassen kann. Copy/Paste, und gut ist. Jeder Konkurrent oder Anwalt wird die Finger von einem lassen, wenn auf der Webseite ersichtlich ist, dass man dort aktuell DSGVO konforme Datenschutzerklärungen hinterlegt hat. Für mehr haben Massenabmahner keine Zeit, die verdienen nur mit Masse. Und wer aktuell immer noch Newsletteranmeldungen ohne Bestätigungsmail durchführt, hat den Schuss schon vor zehn Jahren nicht gehört. Naja, gut, https/SSL muss zugegebenermaßen auch sein... Wir hatten im Übrigen exakt die gleiche Situation beim Inkrafttreten der letzten Jugendschutzreform. - Carsten
  23. Hallo Thorsten, je nach Filmauswahl müsst Ihr zumindest ein DCI 'kompatibles' System haben. Kompatibel heisst hier, dass es DCPs abspielen kann, aber nicht alle strengen Anforderungen der DCI erfüllt (der secure processing/media block wäre so eine Anforderung). Der EasyDCP Player oder NeoDCP Player auf Softwarebasis wären eben solche Systeme. Echte DCI compliance für LED Wände gibt es bisher nicht - mit einer einzigen aktuellen und sehr teuren Ausnahme: Zusätzlich braucht Ihr einen BluRay Player. Ihr müsst dann mit jedem Verleih für jeden Film einzeln abklären, ob ihr den auf Bluray spielen könnt, und wenn nicht, ob der Verleih für euren Software DCP Player bereit ist, eine KDM auszustellen (viele erlauben das ausschließlich für Systeme mit vollständiger DCI compliance). Danach entscheidet sich dann, welche Filme ihr faktisch spielen könnt. In der Vergangenheit haben wir problemlos sowohl von Disney als auch von Warner Aufführungsrechte für BluRays bekommen, aber es hängt dennoch immer auch vom konkreten Film ab. Für alles weitere, Tonanbindung, Tonanlage, etc. interessiert sich der Verleih nicht. Damit der Verleih dann eine KDM für eure Anlage, Film und Buchungstermin erstellen kann, braucht er von Euch das Zertifikat des Softwareplayers - das lässt sich bei jedem Player über die Softwareoberfläche als simple Textdatei (.pem) exportieren und an den Verleih oder KDM Dienstleister schicken. Diese Playerkonstellation muss über das OpenAir Projekt hinweg konsistent bleiben - Neuinstallation, Rechnerwechsel, etc. sind nicht drin, es sei denn, man exportiert/sichert vorher den kompletten Schlüsselblock (Zertifikate und privater Schlüssel) der Erstinstallation. Einige DCPs sind unverschlüsselt, darunter durchaus auch schonmal sehr populäre Titel. Die sind in der Regel problemlos als DCP zu buchen und auf einem Softwareplayer zu spielen - allerdings geben Verleiher, die unverschlüsselte DCPs zu Verfügung stellen, ebenso unkompliziert auch Blurays der gleichen Titel frei. KDMs beinhalten ein Zeitfenster, innerhalb dessen das DCP abgespielt werden kann. Manche Verleiher sind da sehr großzügig, andere extrem knickrig und stellen eine KDM ggfs. auch nur für den einen Buchungstag aus. Wird das OpenAir wetterbedingt verschoben, muss man daran denken, ggfs. eine aktualisierte KDM zu bestellen. Daher sind Blurays oder unverschlüsselte DCPs unter solchen Umständen vorteilhafter. Einige Verleiher verlangen für OpenAir unverschämt hohe Mindestgarantien (z.B. die Fox). Muss man bei der Budgetplanung auf dem Schirm haben. Hier kann es ebenfalls wichtig sein, sich vorher mit dem Verleih abzusprechen, was bei wetterbedingter Absage/Verschiebung passieren darf/soll. VDF-OpenAir Statusblatt Online ausfüllen, Veranstaltungen ausserdem bei der GEMA anmelden, auch die GEMA will Geld sehen, unabhängig von den Verträgen mit den Verleihern. GEMA muss man ebenso vorher anmelden. Eventuell kann es sinnvoll sein, sich für die Abwicklung mit einem existierenden Kino vor Ort zusammen zu tun. - Carsten
  24. carstenk

    DCP Adapter 3.0

    Sind allerdings in der Regel die USB2.0 Varianten. Das macht an einem ICMP mit USB3.0 schon einen Unterschied. - Carsten
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