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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. carstenk

    Vermisst: René Rossi

    Was heisst 'Wohnadresse gekündigt'? Das kann man so oder so deuten ohne nähere Infos. Was passiert, wenn man ihn anmailt, was, wenn man ihn anruft? Vielleicht hat er ein Angebot als Filmvorführer auf einer tropischen Insel gekriegt. - Carsten
  2. Das werden dann sicher auch die meisten Gäste so sehen, dass man angebrochene Getränke und sonstiges Geknusper nicht zurück geben kann. - Carsten
  3. Ketsch? Was für ne Internertverbindung verwendest Du denn? Irgendeinen schrägen Proxy am Start? Wir haben einen Trailerhinweis von dcinex/DirectCinema erhalten. Den Trailer haben wir allerdings schon vor Wochen von Gofilex bekommen. - Carsten
  4. Ja, frag mal nach. Ich frag auch mal nach ;-) - Carsten
  5. Yep. Zur Störung einer Vertragsgrundlage wie in §313 BGB muss zunächst mal eine solche etabliert sein. Die kommt sicher nur zustande, indem der Kunde sich an der Kasse über Vorstellung, Kartenpreis, etc. informiert und dann Tickets kauft, Genau das hat der Kunde in diesem Fall aber sehr absichtlich unterlassen. Der einzige 'Vertrag' der konsequenterweise zustande kam, war dann der über den Kauf von Concession. Und der ist sicher beanstandungsfrei abgelaufen. Minimal hätte vielleicht eine Reservierung zu einer Vertragsgrundlage gehört - und im offiziellen Abholzeitraum für die reservierten Karten wären diese dennoch an andere Kunden verkauft worden, was der Kunde erst nach dem Concession Kauf an der Kasse erfahren hätte. Obendrein war ja noch eine andere Vorstellung an diesem Abend nicht ausverkauft. Dass dieser Film der Familie nicht gefallen hat oder 'kein Familienfilm war'... Soll der Kinobetreiber oder dessen Personal raten, in welchen Film ein Kunde gehen will oder was er für angemessene Unterhaltung hält? Dass Vorstellungen ausverkauft sind, ist an einem Samstag Abend kurz vor Vorstellungsbeginn auch kein Ausnahmezustand, ein Kunde muss durchaus damit rechnen, dass das unter solchen Umständen passiert. Auch das Kriterium der Nicht-Zumutbarkeit aus §313 BGB trifft hier überhaupt nicht zu, denn es ist durchaus zumutbar, gekaufte Lebensmittel zu konsumieren, auch wenn kein Film dazu läuft. Schließlich ist der erste Grund für den Kauf von Concession, Hunger oder Durst zu haben oder zumindest Appetit auf solches Zeugs. Da würde ich es schon eher als nicht-zumutbar für den Kinobetreiber ansehen, ggfs. geöffnete Getränkeflaschen, herumgetragene Popcorntüten/Nachoschalen zurück nehmen zu müssen. Hat der Junior auf dem Weg zur Kasse vielleicht schon in die Tüte gegriffen oder am Strohhalm genippelt? - Carsten
  6. Das habe ich so noch nicht gesehen. Offensichtlich scheinen sowohl Windows als auch Mac OS X solche Kombinationen von kleiner GPT/EFI und großer Hauptpartition unter bestimmten Bedingungen anzulegen. Aber das tun sie eben nur, wenn man bei der Partitionierung nicht MBR wählt. Bei Gelegenheit probiere ich mal damit rum. - Carsten
  7. http://www.filmvorfuehrer.de/topic/17171-esther-williams-als-frauen-noch-frauen-waren/#entry198030
  8. Wenn das so war, dann kann man das Wort 'Kulanz' sowieso nicht mehr zum Ansatz bringen. Wenn der Typ dann glaubt, dass er im Recht ist, soll er das auch auf dem offiziellen Weg geltend machen. Und bei dieser Art Kunde muss man dann auch nicht allzu traurig sein, wenn sie nicht wiederkommen. - Carsten
  9. Eine 'Störung', die zur Kartenrückgabe verpflichten würde, wäre z.B., wenn ein anderer Film, eine nicht angekündigte Sprachfassung, 2D statt 3D, etc. gezeigt würde. Dann könnte man sein Ticket zurück geben. Aber ein ausverkaufter Saal ist keine Störung des Betriebs, da sehe § 313 BGB nicht ansatzweise. - Carsten
  10. War NUR der EFI Ordner zu sehen, oder auch wie oben nochmal der eigentliche Partitionsname als leerer Ordner? Nur zur Klarstellung - der Eigentümer der Platte, deren Infos ich oben reinkopiert hatte, war ein MacUser. Der hatte die Platte selbst gekauft, sie aber an einen DCP-Dienstleister gegeben. Es war leider nicht mehr rauszukriegen, ob die die Platte so formatiert hatten, oder ob er sie bereits so formatiert gekauft hatte. Er selbst hatte keine NTFS Tools auf dem Mac und hätte sie sicher auch nicht so formatiert bzw. formatieren können. In jedem Fall ist es schlicht verkehrt, KEIN MBR Partitionsschema zu verwenden. Das sollte man diesen Verleihern/Dienstleistern auch immer wieder sehr deutlich sagen. Dass 'irgendwelche' Server kein Problem damit haben, ist kein Argument. Und es ist ja auch nicht schwierig, MBR zu verwenden, man muss nur dran denken. Paragon macht auch immer mal wieder Probleme, aber das ist wenigstens ein kommerzielles Produkt, und die müssen ein natürliches Interesse an Verbesserungen/Bugfixes haben. - Carsten
  11. Grundsätzlich gibts unter Windows die Problematik mit dem inodesize=128 zu beachten. Aber dafür sind die ISDCF Empfehlungen ja da. Selbst die großen TMS arbeiten teilweise mit den freien Ext2Fsd/EXT2IFS Treibern, soweit sie unter Windows laufen, und auch etliche Server für den lokalen Ingest. Die mögen nicht fundamental stabil sein, aber zumindest für den Ingest sollten die reichen. Wenn es nicht reicht, würde ich ne virtuelle Maschine nehmen. - Carsten
  12. Doch, die hättet Ihr mit einiger Sicherheit sowohl auf einem neueren Mac als auch Windows oder Linux System umkopieren können (GPT Support). Also entweder sichern und auf neu MBR partitionierte Platte zurück kopieren, oder einfach über Netzwerk freigeben und ingesten. Die ext2 Variante freilich erst nach Installation eines ext-Treibers, sowohl auf dem Mac als auch dem Windows System, was aber in beiden Fällen keine große Sache ist. Ich könnte mir vorstellen, dass das eventuell sogar am Sony mit so einer Partitionierung funktionieren könnte, wenn das DCP nicht in einem Unterordner liegen würde, die Assetmap also auf Root-Level läge. Müsste ich bei Gelegenheit mal probieren. - Carsten
  13. Ich hätte es aus Kulanz angesichts der Enttäuschung der Familie über den vermasselten Abend (ggfs. teilweise) zurück genommen, aber ich denke, es besteht kein Anspruch darauf das zu tun. Der Konsum von Popcorn und anderem Fresskram ist in keinster Weise an den Filmgenuss gebunden, das können die genau so auf dem Weg nach Hause oder vor dem Fernseher verspachteln. Anders sähe das z.B. bei einer 3D Brille aus, sollte die ebenfalls vor dem Ticket an der Concession gekauft worden sein, was aber wohl selten so gemacht wird. Es war ja ausserdem eine freie Entscheidung des Kunden, zunächst an der Ticketkasse vorbei zu gehen, es wurde ihm nicht aufgezwungen. Wenn er das Zeugs als so zwingend gekoppelt mit dem Filmbesuch betrachtet, hätte er sich vorher der nötigen Tickets versichern müssen. Es gibt auch keine Verpflichtung, zeitnah draußen 'Ausverkauft' hinzuhängen oder das durch die Lobby zu brüllen, damit sowas nicht passiert. - Carsten
  14. Ausserdem immer bedenken - die 'Ingest-Browser' der verschiedenen Systeme sind keine normalen 'Explorer, Finder, etc.', sondern auf den Ingest von DCP Strukturen spezialisierte Tools. So zeigen die ja z.B. keine beliebigen Dateien an, sondern nur CPL Namen, und dass, indem sie in die Metadaten reinschauen. Dateinamen spielen dafür gar keine primäre Rolle. Je nach Mentalität der Programmierer folgen die dabei speziellen Strategien zum Auffinden von kompatiblen Inhalten auf dem Medium, in der Regel über die Assetmaps. Als jemand, der nur eine Filmversion auf eine Platte kopiert, denkt man immer nur an diesen einen Inhalt. Das 'System' muss aber verschachtelte Verzeichnissysteme und Referenzen zur Abbildung von mehreren Versionen unterstützen, mehrere 3D Versionen, 2D Versionen mit verschiedenen Sprachen, Kanalvarianten, Untertiteln, Aufteilungen in Reels, etc. Und dass, ohne jede Version jeweils komplett mehrfach redundant auf das Medium kopieren zu müssen. Da steckt deutlich mehr hinter als ein *.MOV File, das einfach nur von A nach B kopiert wird. Dass der Doremi mit diesem Platten-Format klarkommt, heisst nicht, dass der Sony es falsch macht - im Zweifelsfall folgt der Sony einfach nur strenger den DCI/SMPTE/ISDCF Vorgaben (dafür sind die Sonys tatsächlich bekannt). Genau aus dem Grund sollte man möglichst genau den ISDCF Empfehlungen folgen - die sichern eben, dass es auf allen aktuellen Servern klappt, und man nicht von speziellen 'Fähigkeiten oder Schlampereien' spezieller Server abhängig ist. - Carsten
  15. Ich nehme an, GUID/GPT Partitionsschema? Das Problem hatte ich auf unserem Sony auch schonmal bei einem DCP, das mir ein Mac User geschickt hatte. Da sieht man nur einen leeren Ordner mit dem Quasi-Inhalt des protective MBR. Und brav wie ich bin, mache ich von sowas immer screenshots, sieht das vertraut aus? Die 200MB vorne ist eine EFI/GPT-Partition, die darf nicht sein. Also, Platte komplett löschen bzw. neu partitionieren und im Festplattendienstprogramm unter 'Optionen' MBR auswählen: Danach ext2 Partition anlegen. Wie schon geschrieben: http://isdcf.com/pap...hangesShown.pdf ext2 via Fuse for OS X und fuse-ext2 habe ich schon am Sony problemlos ausprobiert, auch mit der Formatierung über das Mac Festplattentool. Die erzeugt zwar wie heute übliche eine inodesize von 256, aber das spielt zumindest an Doremi und Sony keine Rolle. Sollte man aber trotzdem vermeiden. Wenn es eine wirklich korrekte DCP Platte sein soll, formatiere ich unter einem USB-Bootlinux mit mkfs -t ext3 -I 128 -m 0 /dev/xddN Ich schätze, es liegt an der fehlenden MBR Partitionstabelle. Ausserdem sicherheitshalber grundsätzlich nur eine Partition anlegen. - Carsten
  16. Dass die Jugendlichen in so ein Kino nicht gehen, ist nachvollziehbar. Früher gab es wenig andere Unterhaltung, da mussten auch die Teenies zwangsläufig ins einzige Kino am Ort. Heute können die sich andere Unterhaltung aussuchen. Wir sind auch vereinsgeführt, können uns über Besucherzahlen im Allgemeinen nicht beschweren, aber auch hier kriegen wir nur selten größere Mengen an jüngeren Leuten rein. Ein Nostalgiekino entspricht nunmal nicht deren Ansprüchen an eine coole Umgebung fürs gemeinsame Abhängen. Damit muss man leben. Du kriegst auch Senioren nicht in Punk-Konzerte. - Carsten
  17. Womit habt Ihr die Platten denn formatiert? Nun hat allerdings der Sony ebenso wie der Doremi ein echtes Linux als Unterbau, der Sony sogar ein moderneres als der Doremi. Daher hat der keines der verbreiteten Probleme wie die Server mit Windows Unterbau und erkennt auch schräge EXT Varianten. Vielleicht permissions falsch gesetzt? Habt Ihr fürs Beschreiben ein Linux-System benutzt, und wenn ja, kennt Ihr Euch damit aus? Ordnerstruktur ohne Inhalt heisst - von Euch angelegte Unterordner werden angezeigt, aber ohne Inhalt? Womit wurden die DCPs denn erstellt? Liste mal das komplette Verzeichnis auf. Sind das mehrere DCPs in verschiedenen Ordnern? Da muss man ggfs. etwas aufpassen, mehr dazu steht hier (z.B. Punkt 6): http://isdcf.com/pap...hangesShown.pdf - Carsten
  18. Mal ein Firmwareupdate des Players versucht? Ist der Player direkt mit dem Sony verbunden, oder ist da noch irgendein HDMI Switch etc. dazwischen? Sphere gibts auch in 3D. Hier: http://www.freedcp.net/?page_id=100 - Carsten
  19. Konkret ging es um die Mini-CRUs. Die enthalten ja zusätzlich zur Platte auch noch eine etwas aufwendigere Elektronik. Und da ist das Problem dann an den 220/320 besonders unangenehm, weil die ja auch keinen CRU-Slot haben und zumindest lokal auf den USB Ingest angewiesen sind, wohingegen die Platten an allen anderen Servern ja auch optional/bevorzugt über SATA verwendet werden können. Das ist halt blöd, weil mit den DCmini ja auch die kleine Versandverpackung einher geht, und man da nur begrenzt Zubehör beipacken kann, ein Y-Kabel geht zwar grade noch, aber schon ein USB Netzteil passt nicht mehr rein, selbst die kompaktesten nicht. Aber wie gesagt, das sollte jeder verantwortungsvolle Vorführer/Techniker/Kinobetreiber eh im Vorführraum liegen haben. - Carsten
  20. Vor ein paar Tagen wurde der modernisierte Saal 4 im Kölner Cinedom wieder eröffnet, mit Barco 6P Laserprojektion (keine Doppelprojektion mehr) und ATMOS. Wegen der optimal dafür geeigneten eigenen großen Saal-Lobby hätte ich eigentlich erwartet, dass es hier den ersten deutschen Dolby Vision Saal mit Christie Technik gibt, aber so durfte der Cinedom wie gewohnt bei Kinoton als Dienstleister bleiben, musste allerdings auch alles aus eigener Tasche bezahlen: http://www.kinoton.d...edom_102015.pdf Meines Wissens nach auch die erste/einzige Barco DP4K-60L Installation in Deutschland, wenn man mal von den IMAX BARCOs in Berlin und Karlsruhe absieht. - Carsten
  21. Äh, nein, sowas nimmt man nicht dafür, wirklich nicht. Wenn die Tonanlage in der Kirche es nicht bringt, schaut man mal nach, ob es nicht irgendwo im Besitz der Gemeinde eine Durchsageanlage für Veranstaltungen, Gymnastik, etc. gibt (oft gibt es sowas, aber niemand kommt auf die Idee, dass es auch für die Wiedergabe von DVD-Ton nutzbar ist), und kauft ansonsten sowas hier: http://www.thomann.d...ore.html?oa=pra mit Cinch-Eingängen und Mikroeingang. Auch das lässt sich sinnvoll anderweitig verwenden. Leinwand muss man mal schauen, die darf in so einem Raum natürlich auch nicht zu winzig sein, aber Beamer und Ton, das kann man mit WXGA/720p und 3000-3500 Lumen durchaus für nen Neu-Kaufpreis von 600€ erledigen. - Carsten
  22. In der Preisklasse macht Gebrauchtkauf meiner Meinung nach nur selten Sinn, weil man fürs gleiche Geld in der Regel neuere, hellere Geräte kriegt. Beim gebrauchten Gerät ist ja in der Regel die Lampe schon runtergenudelt (oft der maßgebliche Grund für den Verkauf des Gerätes), und der Ersatz kostet je nach Beschaffungsmentalität dann auch schnell 150-300€. Beim Neugerät hat man auch Gewährleistung oder Garantie auf die Lampe. Der übliche Präsentations-DLP oder LCD für 500-700€ reicht, und lässt sich ggfs. auch sinnvoll für andere Zwecke verwenden, Jugendarbeit, etc. Nur bitte kein SVGA Gerät mit 800*600 Auflösung kaufen, auch wenn die noch so verführerisch günstig sind. - Carsten
  23. Audio über Tonanlage der Kirche in Verbindung mit Beamer ergibt gerne Brummprobleme. Kann man aber erstmal probieren, gibt auch Abhilfemöglichkeiten dafür (Übertrager). - Carsten
  24. Im Grunde ist das Berechnen heute doch extrem einfach, seit bei allen Projektoren nicht mehr Panelgröße und Brennweite(nbereich) angegeben werden, sondern das Projektionsverhältnis. Das kann jeder im Kopf rechnen. Einfach mal ins Datenblatt schauen. Da man seine Beamer ja nicht täglich wechselt, hat man das auch eigentlich im Kopf. Wenn nicht, schaut man mal bei http://www.projektor...enbank.com/pro/ in die Datenbank. Auch bei Wechselobjektiven wird das Projektionsverhältnis angegeben. Ein bißchen komplizierter wird es noch bei Profigerät, bei dem u.U. die gleichen Objektive für Geräte mit unterschiedlichen Imagergrößen angeboten werden, z.B. im DCI-DLP Bereich bei 0.98", 1.2" und 1.38". Aber auch da gibt es Datenblätter, die das Projektionsverhältnis eben für die verschiedenen Panelgrößen aufschlüsseln. Projektionsverhältnis drückt das Verhältnis von Projektionsentfernung und Bildbreite aus. Wenn für einen Beamer ein Projektionsverhältnis von 2:1 angeben wird, ist die Projektionsentfernung das Doppelte der Bildbreite - bei 10m Entfernung also 5m Bildbreite. Da fast alle Beamer Zoomobjektive haben, ist in der Regel nicht EIN Projektionsverhältnis angegeben, sondern ein Bereich, also etwa 1.8-2.8:1. Damit spielt sich die Projektionsentfernung unter Ausnutzung des Zooms zwischen dem 1.8fachen und dem 2.8fachen der Bildbreite ab. Damit lässt sich mit einfachem Dreisatz sowohl berechen, welche Bildgröße ich bei festem Abstand in beiden Extremstellungen des Objektivs erhalte, also auch, welchen Abstand ich brauche oder welche Abstände ich bei einer Zoomoptik nutzen kann, um eine gegebene Leinwandgröße ausfüllen zu können. 1.8-2.8:1 bei 5m Leinwandbreite bedeutet, dass ich die Leinwandbreite zwischen 1.8*5=9m und 2.8*5=14m ausgefüllt kriege. Bei den Extremwerten muss man natürlich etwas Sicherheitsabstand hinzu geben, um auf der sicheren Seite zu sein, auf den cm genau stimmen die Werte nie. Das Zoomverhältnis des Objektivs wird auch gerne angegeben, ist aber im Grunde unbrauchbar, wen interessiert es schon, dass der Zoom das Bild um den Faktor 1.5 vergrößern kann? Damit kann man nichts Sinnvolles berechnen. Zoomverhältnis der Optik sollte man nicht mit dem Projektionsverhältnis verwechseln. Das Projektionsverhältnis ist immer für die volle Panelbreite, also das native Seitenverhältnis des Beamers angegeben. Zeigt man 4:3 Material auf einem 16:9 Beamer, wird das Bild natürlich weniger breit, sofern man es pillarboxed 1:1 anzeigt (Korrekturfaktor 0,75). Im umgekehrten Fall, 16:9 Material auf 4:3 Beamern, ändert sich dagegen nichts, solange man sich wie üblich auf die Bildbreite bezieht (Letterbox-Darstellung). Wenn man sich übliche Beamer ohne Wechselobjektive anschaut, wird man kaum über Projektionsverhältnisse von 2.7-3 kommen, und die sind schon recht selten und eher bei teureren Geräten verbreitet. Bei den üblichen billigen DLP Projektionsbeamern wird man von maximal 1.5-1.8 ausgehen dürfen. Das entspricht bei portablen Leinwänden typisch Projektionsentfernungen von 6-10m, und sonderlich variabel sind deren Objektive eben auch nicht. Kommt man damit aus, findet man günstige Geräte, die zumindest schon sehr hell sein können, wenn auch vielleicht nicht gerade höhere Ansprüche an Bildqualität befriedigen. Bei 15-20m Abstand dagegen weiss ich aus dem Kopf, dass das nicht billig geht. - Carsten
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