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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Ich denke, ein Weitwinkelkonverter 0,7 sollte reichen. Vielleicht mal was billiges bei eBay schießen zum Probieren. Oder wart' mal... billigen Kenko 0,5 Konverter für meine alte HI8 mal kurz vorgehalten - geht, aber wird etwas soft. Sicher nem recht hochwertigen DLP wie dem BENQ nicht ganz angemessen, aber vielleicht mal einen 0,7er bei eBay schießen und probieren. Saubere Halterung dürfte das größere Problem sein. Ein Konverter für KB wäre sicher besser. - Carsten
  2. Na ne Ration Ernst Abbe wäre ja auch nicht so verkehrt in diesem Zusammenhang ;-) - Carsten
  3. Auf die Lampe. Könnte natürlich auch Netzteil sein, aber davon wären dann zwei Lampen gleichzeitig betroffen. Was ja nicht ausgeschlossen ist, wenn just diese zweite Lampe garnicht in Betrieb ist. Dem könnte man aber auf die Art und Weise auf die Schliche kommen, also mal alle Lampen manuell zünden und gucken was passiert. Wenn nur die eine Lampe aus bleibt, wechseln. Ist ein Nachteil der nicht selbst speicherbaren Lampensets, weil die Sockelzuordnungen jetzt fest sind. Natürlich kann man, bis der Fehler behoben ist, die Lampen auch einzeln einschalten, so haben wir es ja bis zum ersten Firmwareupdate auch gemacht. Lampenwechsel braucht doch nur 2min. Großer oder kleiner Saal, also 330er oder 450er? - Carsten
  4. Hmm, das wär fies, wenn die Leute ihr eigenes Popcorn mitbrächten um es rumzuschmeissen... - Carsten
  5. Billigen Weitwinkelkonverter für Spiegelreflexkameras aus China bei eBay + Heißkleber. Oder bluten: http://www.navitar.c...screenstar.aspx 'Standard Screenstar' heissen die übrigens, weil es die Billigserie ist. ;-) - Carsten
  6. Am Mainboardstecker - einreihig=AT, zweireihig=ATX - Carsten
  7. Yep. Im Zweifelsfall funktioniert das mit diesen alten Kopien besser, weil die Filme ganz anders ausgeleuchtet waren. Selbst bei LowKey Aufnahmen sind immerhin noch Lichter schön prägnant. Heutzutage dagegen gibt es oft Szenen, da ist bei geringer Projektionshelligkeit garnichts mehr zu sehen, weil die Beleuchtungstechnik ne ganz andere ist und sich auf heutige Normhelligkeiten und Kontrastumfänge in Kinos verlässt. - Carsten
  8. Die Praxis sieht so aus, dass viele Verleiher dafür (noch) keine Archivstrukturen haben. Offenbar war bei einigen Verleihern teil der Digitalisierungsvorteile auch die Überlegung, dass GAR KEIN Filmlager mehr zu unterhalten ist und die DCPs nur in Form von 'Pfandfestplatten' der Dienstleister erstellt werden. Ist der Film durch und die Platten neu bespielt oder entsorgt, war es das. Der Harald Schäfer hat sich dazu mal hier kurz geäußert. Die Langzeitvorhaltung von DCPs ist separat zu bezahlen, und natürlich ist es nach 2 Jahren auch teurer, den Dienstleister eine Platte erstellen zu lassen. Kleinere Verleiher werden u.U. schlicht ein paar Exemplare der Platten ins Regal stellen oder auf ein eigenes RAID spielen (und hoffen, dass das ausreicht als Sicherheit). Es ist schlicht billiger für die Verleiher, nach 3-6 Monaten auf die BluRay zu verweisen, da übernimmt der 'Markt' das Archivieren. - Carsten
  9. Naja, maßgeblich kritisch war schon auch die Frage, inwieweit Wirtschaftsförderung auf Bundesebene mit Aspekten der Kulturförderung, die ja Ländersache ist, verbunden werden darf. Das hätte theoretisch auch schiefgehen können... - Carsten
  10. Na endlich ist die Kuh vom Eis. Erfreulich. Nur nicht für die Heuschrecken. http://www.ffa.de/index.php?page=presse_detail&action=start&news=1137 http://www.ffa.de/index.php?page=presse_detail&action=start&news=1138 - Carsten
  11. Wenn die Besucher das mal spitz kriegen, das man das Zeugs gegen ne Spende abgibt, sollte sich das Problem lösen lassen. Andere Frage in diesem Zusammenhang - wie organisiert Ihr euer Werbemateriallager? Kraut und Rüben, oder strukturiert, was hebt Ihr auf, was stosst Ihr ab, wie lagert Ihr? - Carsten
  12. Kann man sich die Qualitäten da nicht selber aussuchen? Ich habe gute Erfahrungen mit Vorwerk Teppichbelägen gemacht. Sind halt nicht billig. - Carsten
  13. Doch, gerade bei LEDs darf man in höherem Maße von der Lumenzahl ausgehen ;-) - eben WEIL, wie Du selber sagst, durch die gerichtete Abstrahlung ein höherer Gewinn in Projektionsanwendungen gegenüber üblichen Punktlichtquellen mit Spiegeln resultiert - sofern man ein angepasstes Kondensorsystem benutzt. Wie schon an anderer Stelle geschrieben - aus üblichen Lampen/Spiegelanordnungen kommen ja bestenfalls 5%-10% des ursprünglichen Lampenlichtstromes noch vorne aus der Optik raus. Diese spezielle LED habe ich jetzt nicht wirklich für ne Projektionsanwendung gekauft, dafür ist mir der Farbwiedergabeindex mit <80 zu schlecht. Aber ich werde es natürlich trotzdem mal am E-8b Kopf probieren. Zuerst mal in einem Kodak Carousel, da ist der Kondensor modular und verstellbar und ich habe reichlich Linsen dafür. Die aktive Leuchtfläche bei diesem 50Watt Modul beträgt ebenfalls 24mm*24mm. - Carsten
  14. Oh, wow, der Listenpreis für den 510er liegt ganze 10.000€ unter dem des 515er. Die sonstige Ausstattung scheint identisch zu sein, also gleicher Server mit 4TB, USV, etc. 35.000€ Liste für 4k... - Carsten
  15. Das 50Watt Modul mit Netzteil aus China für 15 Euro kam heute an. Testweise habe ich das Modul mal mit ein paar mA am Labornetzteil ausprobiert. Junge, junge, ich will garnicht erleben, wie das bei Nennleistung aussieht... Jetzt muss ich erstmal passende Löcher in den CPU-Kühler bohren und meine Sonnenbrille suchen gehen... - Carsten
  16. Würde man meinen - aber in der Regel sind auch ohne Teppich die reflektierenden Flächen bei einem Saal realistisch nicht mehr so groß, selbst wenn er nicht besetzt ist, sind Wände und die Bestuhlung relevanter als der Boden. Aus Besuchersicht finde ich Teppich gut. Aber als Betreiber würde ich es auch vermeiden. Jedenfalls wenn Popcorn & Co verkauft wird. - Carsten
  17. Also ich weiss nicht, jeder Vorführer, der einen Trailer aus solchen Quellen abspielt muss vorher einfach grundsätzlich prüfen, ob der zurückgespult ist. Es könnte ja auch ganz was anderes drin sein als drauf steht. - Carsten
  18. Man kann die auch nicht rückgespult reuploaden. Kostet dann halt 1€ pro Stück. - Carsten
  19. Na es gibt halt viele Trailer älterer Filme, die auf den ursprünglich diese vorhaltenden Portalen aus Platzgründen gelöscht wurden. Mancher Nachspieler wäre froh drum. - Carsten
  20. Das ist im Grunde nur ein kosmetisches Problem, man kann so ein Standardhistogramm aus dem Bildverarbeitungsprogramm nicht so einfach präzise auf eine richtige Messung eines Graustufentargets abstimmen. Man müsste für einen zentralen Bereich jedes Punktes eine Mittelwertbildung durchführen, nur diese Werte einfließen lassen. Das sagt einem dann präzise, welche Gammafunktion und welcher Kontrastumfang in genau dieser Verarbeitungskette, unter Berücksichtigung der Kameraeinstellungen, Farbmodell von Kamera und Bildverarbeitungsprogramm, etc. umgesetzt wird. Kommt dann drauf an, welche Aussagen man davon ableiten will, bei solchen Kameras und Software gibt es viele Einflussfaktoren. Zuverlässige eindeutige Aussagen kriegt man nur mit speziellen Messkameras, bei denen das Verhältnis von Eingang zu Ausgang präzise definiert ist. - Carsten
  21. Wer war denn bisher dran? Wenn der Sensortausch nichts gebracht hat, ist es vermutlich das Board, das diesen ausliest. Keine Ahnung, welches das bei Serie1 ist. - Carsten
  22. Aus dem Schneider nicht, aber wenn es zu Problemen käme, hättest Du einen Anspruch auf Schadenersatz. Man muss da aber zivilrechtliche (Geld, Unterlassung) und strafrechtliche Ansprüche (Urheberrecht) unterscheiden. Im Übrigen lässt sich die beschriebene Vorgehensweise ja nicht nur auf Kauf-Medien für die private Vorführung beziehen, sondern auch auf Verleih-BluRays. Auch die würde man u.U. zur Projektion konvertieren, da stellt sich die Rechtefrage aber gar nicht. Dito was die Verwendung solcher Medien für die öffentliche, nicht-gewerbliche Aufführung angeht (siehe MPLC GmbH, Filmverleih im Nordseepark, Landesbildstellen, etc.) - auch die stellen üblicherweise normale Kaufmedien für die öffentliche Aufführung zu Verfügung bzw. erlauben deren Verwendung. Man müsste aber mal ganz konkret die Frage stellen, wo hier eigentlich das Problem liegen sollte! Für den Rechteinhaber einer üblichen Kauf-DVD/BluRay sind mit dem Kauf der BluRay/DVD alle Ansprüche, die sich aus der privaten Vorführung ergeben sollten, abgedeckt. Aus einer gewerblichen Aufführung kann er selbst keinerlei Ansprüche geltend machen, weil er typisch gar keine Rechte dafür erworben hat. Sprich, er kann/muss zwar auf dem Medium den Hinweis geben, dass die Scheibe nur privat vorgeführt werden darf, er hat aber keinerlei Handhabe für den Fall, dass sie doch öffentlich wiedergegeben wird. Ist schlicht nicht seine Baustelle. Das gilt jedenfalls für die Filme, bei denen die BluRay/DVD Lizenzen bei jemand anderem liegen als die öffentlichen Aufführungsrechte, das sind in der Regel ältere Titel. Der einzige, der aus einer widerrechtlichen öffentlichen Aufführung einer Kauf-DVD Rechte geltend machen könnte, wäre eben der Verleih als Inhaber der öffentlichen Aufführungsrechte - und bei dem hat man ja eben die Rechte erworben. Solange DER ignoriert bzw. akzeptiert, dass man ein Kaufmedium vorführt, wer sollte dann noch Ärger machen können? Bei den meisten aktuellen Titeln liegen die Rechte für öffentliche Aufführung und Konsumermedien beim gleichen Verleih oder einem wirtschaftlich mehr oder weniger direkt verbundenen Träger. Da ist es dem Verleih, selbst wenn es unterschiedliche Abteilungen sind, ja in der Regel frei gestellt, ob der Kinodisponent mal eben das Aufführungsrecht für die Kauf-BluRay mit durchwinkt - der 'darf' das. Ich sehe hier, ordnungsgemäßen Vertrag mit der Kinodispo für die gewerblichen Aufführungsrechte vorausgesetzt, überhaupt keinen Anspruch auf Schadensersatz von Seiten eines Rechteinhabers. Und dank des EUGH Urteils nun auch keinen strafrechtlichen Anspruch aus dem Urheberrecht mehr, was den Kopiervorgang angeht. Mal ganz abgesehen vom Standard-Disclaimer 'Wo kein Kläger, da kein Richter'. Ein Kino beruft sich üblicherweise eben auf seine vom Verleih erworbenen Rechte, und das wird nicht hinterfragt bzw. kann aufgrund von TB etc. jederzeit nachgewiesen werden. Kleiner Unterschied bestünde noch bei den Menüs, Extras, etc. auf den Konsumerscheiben. Dafür darf auch die Verleihdispo in der Regel keine Rechte vergeben (Ausnahme bei Verleih-/Rechteidentität wie oben). Aber wer zeigt diese Extras schon? FSK muss natürlich ggfs. auch berücksichtigt werden. - Carsten
  23. Doch, das ist schon ne ganz passende Darstellung. Was so natürlich nicht dargestellt werden kann ist das Gamma der jeweiligen Übertragungsfunktionen, aber das ist ja ne andere Baustelle. Und bei Negativfilm kommt als heftiger Einfluss noch die Maskierung dazu. Könnte man vielleicht vergrößern und die einzelnen Kontrastumfänge direkt mit den Zuweisungen beschriften. Ansonsten mal nach 'Goldbergdiagramm' googlen. Das lässt sich grundsäzlich auch auf analog/digitale Übertragungen anwenden. http://www.f07.fh-ko...ertrepro_ws.pdf - Carsten
  24. Ich kenne keine digitale Still-Kamera für Normalos, die nicht irgendeine Art von Verschluss oder elektromechanischer Blende im Moment des Auslösens aktiviert. Bei den Bilderzahlen, die eine Filmdigitalisierung bedingt, ist diese Kamera dann in kürzester Zeit Schrott. Selbst für hochwertige DSLRs garantiert der Hersteller nur für z.B. 100.000 Auslösungen. Kann man sich schnell ausrechnen... Es müsste eine rein elektronische Kamera sein, die trotzdem einen hohen Blendenumfang darstellen kann. Wäre vielleicht vorstellbar, dass es mittlerweile irgendeine billige Canon oder Nikon Snapshot mit RAW und Fernsteuerungsmöglichkeit gäbe, die aus Kostengründen ohne Verschluss auskommt. Nur schwer rauszufinden. - Carsten
  25. Das ist weder überholt noch Willkür, sondern entspricht einfach der Kalkulationsgrundlage für die nachgeschalteten Dienstleistungen und ist im Grunde nichtmal die Schuld der Verleiher. Die Dienstleister werden 'Kopien' aus naheliegenden Gründen nicht per 'Flatrate' verschicken, auch nicht über Satellit. Wenn die Verleiher einen Start anfragen, will und muss der Dienstleister wissen, WIEVIELE Festplatten er bespielen und verschicken, und KDMs erzeugen und verschicken soll. Und der Verleiher muss dann nunmal eine Zahl nennen, und das ist dann eben die Zahl der verfügbaren Kopien, die der Disponent zu Verfügung hat. Bei diesen Kopienzahlen und Zeitfenstern kann der Dienstleister auch nicht 'mal eben' 100 Platten mehr bespielen als vereinbart war, weil der Disponent diese Zahl nicht berücksichtigt hat. Ebenso wirft der Verleih Geld aus dem Fenster raus, wenn er grundsätzlich 1000 Platten disponiert und die nicht los wird. Diese Erwägungen sind regelmäßig Teil der Kostenplanung für einen Start. Das mag irgendwie vorsintflutlich erscheinen, aber bei den gegenwärtigen Dienstleistungsmodellen ist das halt kaum anders möglich. Das sind sicher nicht die einzigen Gründe für die selektive Belieferungspraxis, aber diese Umstände sind sicher ein maßgeblicher Baustein dabei. - Carsten
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