carstenk
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Die 'kleinste' Zuordnungseinheit ist ja gewissermaßen die 'Seriennummer', bzw. das Zertifikat des Servers, daher kann es keinen einzelnen Schlüssel geben, der für mehrere Server gültig ist, das gilt aber ebenso auch für Centerschlüssel - da müssen rein technisch gesehen also immer mehrere Schlüssel generiert werden, die dann zusammengefasst werden. Je nach Funktionsumfang der Schlüsselverwaltungssoftware (oder Kenntnisstand der Mitarbeiter) ist das also entweder verbunden mit der individuellen Schlüsselgenerierung für mehrere Server und deren nachträglicher Zusammenfassung, oder über die etwas komfortablere vorherige Anlage einer 'Schlüsselgruppe' für ein vordefiniertes Center, wodurch der Mitarbeiter dann eben ganz einfach en bloc mehrere Geräte versorgen kann. Man könnte eine solche Gruppierung auch für einen Abspielring vornehmen, der Abspielring wäre gewissermaßen ein 'virtuelles' Center. - Carsten
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Ebenso wie die Steuerung lässt sich der tatsächliche Status der Formatwahl hinten an den ID Lines abgreifen. Aber nochmal - da die Umschaltung auf Async und Aux scheinbar korrekt funktioniert und auch über den Automationseingang eine korrekte Formatwahl möglich ist, würde ich erstmal nicht vermuten, dass es an der Bedien- oder Anzeigeplatine liegt. - Carsten
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Das machen die Verleiher wohl alle unterschiedlich - woraus sich eben auch die unterschiedliche Behandlung bzw. zusätzliche Berechnung ergibt - siehe auch zusätzliche Keys für englische Sprachversionen oder 2D-Aufführungen von 3D Titeln. Der Aufwand für eine zuverlässige und sichere Schlüssellogistik ist schon nicht unerheblich, konsequent betrachtet hängt da schon einiges dran und es ist nachvollziehbar, dass einige das outsourcen. Was aber sehr unangenehm ist, dass einige Verleiher sogar mehrere externe Dienstleister beschäftigen und sich die Umstände und Kontakte zwischen den Filmen dauernd ändern. Leider haben die Verleiher den uralten Vorschlag von FHG/FFA für eine übergreifende Schlüsselinstanz nicht angenommen. Das wird wohl jetzt eher über vorläufig unvollständige Strukturen wie die DCP-GmbH angenähert werden. - Carsten
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Du hast ein Mysterium daraus gemacht, dass GVU und Staatsanwaltschaft kino.to verfolgt haben, aber angeblich bei Usenext die Augen zudrücken. Usenext stellt nunmal im Unterschied zu kino.to keine Inhalte ins Netz. Auch wenn in den binary newsgroups solche Inhalte auftauchen - es sind nunmal keine Inhalte von Usenext selbst. Mitstörerhaftung hat eben Grenzen, wie schon beschrieben könnte man sonst eine beliebige Kette von involvierten Unternehmen in Anspruch nehmen, vom Internetprovider über den Hersteller des DSL Modems oder die Firma die die Strippen herstellt, etc. pp. Sowas darf ja nun nicht der freien Interpretation der GVU gehorchen. Eben WEIL Usenet-Provider wie Usenext einen solchen Freibrief vom OLG Düsseldorf hat, machen GVU und Staatsanwaltschaft eben da so schnell nix. kino.to war ne andere Kategorie. Es ist nunmal nicht verboten, Filme und Musik über Usenet-Mechanismen zu verbreiten. Es ist nur an der Quelle strafbar, wenn es urheberrechtlich geschützte Inhalte sind. Sicherlich ist das dünnes Eis, aber wenn die ein bißchen auf die Regeln achten, dann geht das halt. Die dürfen sowas halt nicht aktiv bewerben, gegenüber anderen Usenet-Inhalten fördern, etc. pp. http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Duesseldorf-verneint-Stoererhaftung-von-Usenet-Anbietern-184255.html Und ausführlich steht es in der Urteilsbegründung: http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/Providerhaftung/459-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-9507-Haftung-des-USENET-Providers.html Mit der gleichen Begründung kann sich auch RapidShare & Co. vor einer generellen Mitstörerhaftung schützen - wobei denen als Filehoster immerhin zumutbar ist, problematische Inhalte auf konkreten Hinweis zu löschen. Die Gründe dafür kann man ebenfalls dem Urteil entnehmen, das wird recht detailliert in technischen Unterschieden zwischen verschiedenen Datenspeicherungs- und übertragungsverfahren begründet. Und gestützt ist das Ganze juristisch auf das Telemediengesetz, das solche Unterscheidungen eben explizit vorsieht, um Diensteanbieter zu schützen. Dass es einen solchen strukturierten Schutz braucht, sieht man den immer wieder auftauchenden Ansprüchen von GVU & Co, das Internet faktisch in ihrem Interesse zu zensieren. - Carsten
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Kannst Du nochmal GENAU beschreiben was passiert, wenn Du ne Taste drückst, also, in welchem Modus kommt der CP65 hoch (wie ist er eingestellt - letztes Format oder immer Async), was genau passiert wenn Du die Taste drückst und wieder loslässt, wenn Du drückst und gedrückt hälst? Sprich, reagiert der garnicht, oder 'springt' er erkennbar wieder zurück? Was ist mit SRD? Könnte es sein, dass der CP65 so reagiert, wenn er keine SR oder Matrixkarten installiert hat? Also sie in diesem Fall nicht erkannt werden? - Carsten
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Warum dann bei UseNex ansetzen, schließlich kann man mit der Verfolgung von T-Online, 1&1, Alice & Co gleich ALLE Anbieterstrukturen austrocknen. Da besteht schon ein fundamentaler Unterschied zwischen denen, die Inhalte besorgen und zu Verfügung stellen und denen, die allgemeine Kommunikationsstrukturen bereitstellen, auch wenn das im kino.to Komplex teilweise beides war. Aber genauso gut könnte man die Kinos verfolgen, weil sie den Raubkopierern erst die Möglichkeit bieten, dort ihre Audiomitschnitte zu machen, und dafür sogar noch Geld kassieren. Und McDonalds verdient da auch noch mit, da müsste man auch gleich diese Geldflüsse über Heinefilm stoppen. etc. pp... Mach doch mal nen Realitätscheck, warum sollte die GVU und die Staatsanwaltschaft sich solange mit kino.to aufhalten wenn sie UseNex schon längst auf dem Präsentierteller haben? Welche Art von Verschwörungstheorie könnte man denn daraus wieder konstruieren? - Carsten
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Kinners, seid nicht albern, als ob Ihr Euch nicht denken könntet dass kein einziger dieser Werbe'kunden' seine Werbung direkt bei kino.to schaltet. Das läuft per rotation und automatisierter Abrechnung auf Hunderttausenden von Webseiten, diese Firmen können das garnicht unterbinden oder kontrollieren. Die Verschleierung der Empfänger dieser Gelder funktioniert nunmal aus technischen Gründen ebenso gut wie die Verschleierung der Domainregistrierungen oder Serverhostings. Und warum sollen die Ermittlungsbehörden sich da vorrangig um diese Nebenkriegsschauplätze kümmern, wenn sie auf dem gleichen Weg auch direkt an die Täter rankommen? Dauert halt und kostet Ressourcen. Immerhin haben die mal demonstriert, dass sie an die Hintermänner rankommen und ein echtes Risiko besteht, wenn man sich daran beteiligt. - Carsten
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Sony hat ja auch im Consumerbereich sehr lange an ATRAC festgehalten, auch als man schon längst von MP3 überfahren wurde. Bei Sony ist das eine lange Liste solcher Entscheidungen, um auch mal wieder Betamax hervorzukramen. Manchmal hat solches Beharren halt Erfolg, manchmal nicht, und manchmal ist es schlicht schwer zu sagen, was mit Erfolg gemeint ist. Grundsätzlich sind komplexe und hochdynamische Actionmixe immer kritischer für SRD. Aber das sind eben nicht die Masse der Veröffentlichungen und da es ja nicht entweder oder sondern sowohl als auch heisst und etliche Kinos mit Umsatzpotential für diese Art Filme eben typischerweise auch mit SDDS ausgestattet waren, warum da eine Entweder-Oder-Diskussion vom Zaun brechen? An Dolby kam man damals eh nicht vorbei, von daher war das nie eine realistische Entscheidungsmöglichkeit für die Filmtonmeister. Technisch interessant ist ja schon auch die Frage, aufgrund welcher Überlegungen Dolby sich für die Perforation entschieden hat - immerhin verschenkte man damit erstmal geschätzt 50% der nutzbaren Fläche, wenn man die Möglichkeit der Backup-Spur auf der anderen Seite berücksichtigt sogar ein Mehrfaches. Vermutlich war Dolby die Aussenlage wegen des Transportabriebes zu heikel, oder man scheute die zusätzliche Komplikation durch eine zweite Kamera und die zeitliche Verschränkung. Vielleicht hörte man aber auch einfach schon das Rauschen im Walde und wollte mit dem System früher auf den Markt und hat zusätzliche Optionen bewusst sein gelassen, um schneller marktreif zu sein. Was das damals bedeutete, der erste zu sein, war denen sicher auch klar. - Carsten
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Das hier beschäftigt sich zwar nicht mit SDDS, dürfte wegen einiger ausführlicher technischer Darstellungen in diesem Zusammenhang aber dennoch interessant sein (SRD vs. DTS): http://www.cinematechnologymagazine.com/pdf/dolbyvdts.pdf Beim schlichten Vergleich der Datenraten bitte nicht vergessen, dass DTS z.B. kein psychoakustisches Modell beinhaltet. Es reduziert Daten, aber enthält eben keine Maskierungselemente o.ä. wie SRD/AC-3. Darüberhinaus denke ich, dass psychoakustische Modelle wie die in MP3/AC-3 etc. die Abhörsituation in unterschiedlichen Mehrkanalumgebungen wie Kinos überhaupt nicht adequat abbilden können, und dann konsequenterweise bei niedrigen Datenraten eben deutlich abschmieren müssen. Aber ein a/b Vergleich mit technisch besseren Nachfolgesystemen ist eben historisch betrachtet nicht mehr wirklich sinnvoll. Technik verbessert sich nunmal ständig und der Vorteil späterer Entwicklungen ist immer die Gnade der späten Geburt. Der Nachteil, und das sieht man an SDDS ja aus heutiger Sicht deutlich, ist der Fluch der späten Geburt - der Kuchen ist bereits an die älteren Systeme verteilt. Und: Es ist ja durchaus möglich, dass ein großer Anteil 'typischer' Kinobesucher ein stark reduzierendes Verfahren mit hoher psychoakustischer Unterdrückung tatsächlich als 'angenehmer' empfindet als eine objektiv 'bessere' Variante mit geringerer Reduktion oder gar lineares PCM. - Carsten
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Das Problem wird sich von selbst lösen. Die Frage ist nur, wieviel Geduld man haben muss. Solange sollte man einfach mal dreist reklamieren und zusehen, dass das an die Leute weitergegeben wird, die diese halbgaren Dinger verursachen. Auch das kann man ja mit etwas Glück in den Metadaten finden. - Carsten
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Die wären auch gegenstandslos weil SRD nunmal das einzige durchgängig verbreitete digitale Tonformat ist und denen doch garnichts anderes übrig bleibt. Die wissen natürlich über die Schwächen, aber die kennen natürlich auch die Umstände, die sie mit den früheren analogen Verfahren hatten. Und jetzt ist es ja ohnehin faktisch Geschichte. Wie ich im anderen Post schon schrieb muss man das eben auch historisch sehen. Nebenbei kann man sich in der Praxis beliebige Umstände überlegen, warum bei irgendwelchen Mischungen weniger Unterschiede zu hören sind als bei anderen. Die Dolby Consultants wissen zweifellos am besten selbst, wo die Schwächen von SRD liegen, genau deswegen gibt es sie ja, deren Job ist eben, aus dem Potential nach Möglichkeit das Maximum rauszuholen. Aber sie machen die Mischungen nunmal nicht selbst und entscheiden auch nicht über die Wirtschaftlichkeit bestimmter Kompromisslösungen bei den MIschungen. Aber wem schreib ich das... - Carsten
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Simpelster Test dafür wäre eine Drahtbrücke hinten am Automationsanschluss TB1, um mal eben 1-2 Formate durchzutesten. Einfaches Käbelchen zwischen GND (14) und S0, S1, etc. halten und gucken was passiert. Allerdings spricht die Umschaltbarkeit auf/von NonSync und AUX etwas gegen die Theorie, aber wer weiss. - Carsten
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Für den Sub reicht ein Bit, wenn's ein gutes ist. - Carsten
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iPhone App - IP-Board
carstenk antwortete auf carstenk's Thema in Ankündigungen und Forum interne sachen
Wenn's klappen würde könnte man den Mehrwert der App ja wenigstens ausprobieren ;-) - Carsten -
Problem mit 'Happy New Year' auf Dolby Server
carstenk antwortete auf Roland's Thema in Digitale Projektion
Kannst Du das nochmal mit dem falschen probieren und mal in die Logs schauen? Wäre schon interessant, ob die Kiste 'glaubt', alles wäre korrekt, oder ob das Ding merkt, hier stimmt was nicht, aber 'ich spiel soviel ich kann'. Ich würde ja erstmal davon ausgehen, die Kiste dachte, das ist okay. Normalerweise KANN sowas nur so laufen, dass der Server die Tonspur nicht entschlüsseln kann, und sowas DARF eigentlich nicht ohne Beschwerden abgehen, aber da muss Dolby wissen, welche Strategie die da fahren. Andere Möglichkeit wäre ein Key für eine z.B. englischsprache CPL, und der Soundtrack war nicht dabei oder wurde nicht kopiert. Aber auch da müsste o.g. in der einen oder anderen Weise zutreffen. Normalerweise darf ein inkomplettes CPL nicht spielen. - Carsten -
Ich würde da auch eher technische Gründe vermuten, esoterisch sind die Unterschiede zwischen SRD und SDDS ja nun wirklich nicht. Ausserdem dürfte, selbst wenn der Film von Sony Pictures produziert wurde es eine hanebüchene Verschwörungstheorie sein, dass dort absichtlich SRD verschlechtert wurde, zumal zum Zeitpunkt der Herstellung ja der Zug für SDDS im Sinne einer Marktdurchdringung längst abgefahren war. Das wäre auch ein enormer Aufwand, denn da reicht es ja nicht, auf einen 'make-it-sound-bad' Schalter zu drücken, um aus der gleichen Mischung Murks für die SRD Konvertierung zu machen, mal abgesehen davon, dass die Leute, die mit sowas befasst sind, ja sowas nicht einfach geschehen lassen, da sind Dolby Consultants mit im Spiel, und dass da plötzlich 2 Typen in schwarzen Anzügen mit Sonnenbrillen auftauchen und die Beteiligten blitzdingsen, nun ja... AC-3 ist gut, aber in hochdynamischen und differenzierten Mehrkanalmischungen, bei hoher Abhördynamik, und obendrein mit den bei SRD maximal möglichen Bitraten, da stößts halt an seine Grenzen. Hat ja damals auch niemand beabsichtigt, lineares PCM auf die Perforation zu bringen, es sollte halt nur besser sein als SR. Und auch wenn es damals beeindruckend war, kann man es halt immer verbessern und schon klingt es schlechter, wenn was anderes besser klingt. Und bitte, wir sind entwicklungstechnisch mittlerweile 25 Jahre weiter als SRD, das sind in digitaler Audiotechnik 'Äonen'... Wäre sicher interessant, in diesem Fall mal die entsprechenden Spuren einer BluRay auf der gleichen Anlage im Vergleich zu hören. - Carsten
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Hmm, erstens wüsste ich nicht, wieso man in einem konzessionierten Raum KEINE Privatveranstaltungen durchführen darf, ich sehe da jedenfalls nicht, warum sich konzessioniert und privat grundsätzlich beissen sollen. Zweitens sind ohnehin Kinos wohl nur in Österreich konzessionspflichtig, in Deutschland nicht. - Carsten
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Womit machst Du die Untertitelung und, wenn Du schon diese Optionen hast - wer schreibt Dir vor, dass so zu machen, wie es Dir nicht gefällt? Suchst Du sowas wie eine 'offizielle Referenz'? MIR wäre es ja lieber, wenn eine verantwortlich und einigermaßen ästhetisch handelnde Person das subjektiv entscheiden würde, denn das sollte eigentlich nicht nach starren Mustern laufen sondern durchaus vom Inhalt bzw. Film beeinflusst sein. - Carsten
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Irgendwas auffällig an der Backplane? Foto? Ist, wenn dieser Umstand auftritt, noch irgendwas an den CP65 angeschlossen? - Carsten
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Nebenbei, wenn man sowas und anderes, z.B. im Firmen oder Vereinsbereich, öfter machen will, lohnt sich u.U. schon eine MPLC Schirmlizenz, um auf der sicheren Seite zu sein. Zumindest bei kleinen Sälen. - Carsten
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Eine ganz präzise Definition von Privatvorführung gibt es nicht. Daher kann man dazu leider keine verbindliche Auskunft geben. Natürlich ist die Vorführung zu Hause, selbst mit Bekannten von Bekannten erlaubt, das ergibt sich aus der Definition von 'zu Hause'. Ausserhalb des Hauses kann das aber schon ganz anders aussehen. Es gibt leider ne Menge solche Situationen, für die es keine präzisen Aussagen gibt weil sowas immer erst HINTERHER zu einem Problem werden kann und auch erst HINTERHER alle Faktoren von einem diesbezüglich durchaus subjektiven Richter bewertet werden. Bloß weil die Juristerei so unglaublich komplex und ausgefuchst ist, ist es noch lange keine Mathematik und somit präzise Vorhersagbar, daher sind solche Wünsche nach präzisen, verlässlichen Auskünften nur in seltenen Fällen möglich. Meine Meinung: Wenn dies ein eher seltener Einzelfall ist, der Kunde SELBST an den Kinobetreiber herangetreten ist und der Saal eben auch offiziell zu diesem Zeitpunkt geschlossen ist, wenn der Kinobetreiber solche Veranstaltungen nicht explizit bewirbt ('Mieten Sie unseren Kino-Saal und schauen Sie mit Freunden einen Film!'), dann ist das zulässig, denn die Beteiligten machen das unter explizitem Ausschluss jeder Öffentlichkeit und sind alle miteinander in persönlicher Beziehung. Man darf sicher als Betreiber in so einem Fall auch noch den Beamer anwerfen und die DVD starten. - Carsten
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Ihr habt ja so gnadenlos viel Ahnung davon wie Konsumermärkte funktionieren. Glücklicherweise muss sich kein Hersteller auf Eure Mitarbeit bei der Entwicklung und Durchsetzung solcher Strategien verlassen, das wäre ein Spaß. Und wech... - Carsten
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Wer Cineramas Ergüssen in diesem Unterforum irgendeine Bedeutung gibt, ist selber schuld. - Carsten
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Ja, das ist wohl servicetechnisch symptomatisch für NEC, da hat mal bestenfalls mal Glück bei dem einen oder anderen Integrator, aber gegenwärtig... - Carsten
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So langsam glaube ich, dass es doch besser wäre, wenn da bei einem DP2K-19B irgendwo in der Republik mal der Kolben platzt. Entweder kommt dann notgedrungen endlich mal ein Techniker, oder der Barco wird final in die Ecke geschoben... Erstaunlicherweise kann unser Freund Anubis unzählige Postings hier absetzen und alle möglichen Fragen beantworten - nur nicht die nach einer Emailadresse und dem Standort des Projektors. Und wir wären ja schon mit einer 'SEHR GROBEN' Angabe zufrieden, sagen wir mal, Bundesland oder so... - Carsten