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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Die erwähnen da DVS Clipster in einem Zusammenhang mit dem Projektionssystem. Allerdings ist der Clipster eher eine DI-Lösung, von daher vermute ich da eher ein Versehen oder eine bewusste Erwähnung aus Marketinggründen. Oder aber man erwähnt den Clipster, weil er zur Vorproduktion einer speziell angepassten Version benutzt wurde. Vermutlich wird Zuspieler ein Cine4k sein. Man darf sicher schon von einem DCP ausgehen, aber ich denke, die haben da speziell an den Audiotracks basteln müssen, um das Liveorchester dazu zu kriegen, ausserdem werden TimeCode und Cues für die Dirigenten nötig sein, deswegen wird es vermutlich kaum ein Standard DCP respektive ein Standard Kinoserver sein. - Carsten
  2. Es scheitert schon viel früher: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sperr-Posse-um-die-Sonnenallee-auf-YouTube-1391704.html - Carsten
  3. 3 Jahre Haft für einen der kino.to Administratoren, zweieinhalb für einen Webdesigner: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drei-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Admin-1391878.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/Haftstrafe-fuer-Mitarbeit-an-Filmportal-kino-to-1389294.html Ging erstaunlich schnell, der Grund dafür ist aber wohl, dass beide Geständnisse abgelegt haben. - Carsten
  4. Erstmal definieren, was Du unter fair und rechtlich einwandfrei verstehst, und dann nochmal überlegen, ob unverschämte Unterstellungen der beste Weg sind, Antworten zu erhalten. Kontrolle der Serverlogs durch die Rechteinhaber oder VPF Vertragspartner auf Einhaltung vertragsgemäßen Verhaltens. Und das findet zwischen den beteiligten Vertragsparteien statt. Der Kinobetreiber liefert, die andere Partei schaut sich die Logs an. Für die Verleiher ist Projektion und Kasse halt das gleiche. Wird projiziert, wollen sie auch abkassieren. Wenn sich da rausstellt, dass regelmäßig eine Nachmittagsvorstellung gespielt wurde und die nirgendwo in den Abrechnungen auftaucht, oder dass ggfs. entgegen irgendwelcher Vereinbarung Säle gewechselt wurden etc., dann ist das eben KEIN rechtlich einwandfreies Verhalten des Kinobetreibers, denn in der Regel hat er unterschrieben, dass die Beziehung zwischen Betreiber und Kino solchen Auflagen unterliegt. Auch nichts anderes als SPIO-Prüfungen, Kontrollen durch verdeckte Mitarbeiter im Publikum, etc. Das ist zumindest mal die Möglichkeit, die auf den DCI Geräten zu Verfügung stehen müssen, und die zumindest innerhalb der VPF Finanzierungen auch genutzt werden. Ausserhalb der VPF Modelle ist das bisher noch nicht üblich. Ja, so ist das vorgesehen. Dem Vertragspartner stehen nur Informationen zu, die ihn betreffen, und solange der Betreiber sich nicht auf irgendwelche speziellen vertraglichen Konditionen einlässt, die das anders regeln, muss der Verleih beim Kino um die Daten bitten und darf sich umgekehrt Konsequenzen ausdenken für den Fall, dass er sie nicht bekommt. DASS der Verleih nur die Daten bekommt, die ihn betreffen, dafür sorgen u.a. die auf den ersten Blick unnötig komplexen Datenstrukturen in den DCPs - die enthalten nämlich auf alle Ewigkeit gültige Identifizierungen für die gespielten Inhalte, so dass sich aus den Logs eben ersehen lässt, welches Medium zu welchem Zeitpunkt auf welchem Gerät gespielt wurde und ob vollständig oder nicht. Die letzte Kontrolle über die Herausgabe der Logs hat der Kinobetreiber. Die Logs sind signiert und können daher auch nicht vor der Weitergabe noch 'manuell' manipuliert werden. Der Kinobetreiber, der sich vom Verleiher breitschlagen lässt, das so zu machen. Die anderen ziehen die Logs auf USB-Sticks und schicken sie per Email an den Verleiher. Über die erwähnten Filterfunktionen, die der Kinobetreiber kontrolliert. Weil es bisher ausserhalb der VPF Modelle auch nicht angewendet wird. Dieser Fall ist der erste, der mir bekannt wurde (soweit überhaupt ausserhalb eines VPF Modells passiert), und unter normalen Umständen hätte man als normaler Kinobetreiber auch erstmal das Recht, die Vertragsgrundlage dafür zu prüfen und notfalls solange die Herausgabe zu verweigern, bis sichergestellt ist, dass der Verleih nur das zu sehen kriegt, was ihn betrifft und ob die Anfrage an sich überhaupt von den existierenden Verträgen gedeckt ist. Es ist auch weiterhin deiner Selbstständigkeit überlassen, ob Du gegen Verträge verstößt oder nicht, die Logs ändern daran nichts. - Carsten
  5. Na wenn das Crowd-Funding so weiterläuft wie bisher dann wird diese Doku das gleiche Schicksal erleiden wie sein Sujet. Der Macher erläutert seine Intentionen im Übrigen auf Film-Tech. Unter anderem muss er leider selbst diese Doku digital drehen, weil Film zu teuer ist. - Carsten
  6. Altes Kino Bendorf steht vor dem Aus: http://www.rhein-zeitung.de/magazin/szene-regional_artikel,-Altes-Kino-Bendorf-steht-vor-dem-Aus-_arid,347922.html - Carsten
  7. Euer Problem ist nicht der Barco, sondern dein Chef und Du. Ohne Softwareupdate und vernünftige Grundeinrichtung bleibt der Fehler so ewig erhalten. - Carsten
  8. http://www.slashcam.de/news/single/Filmpremiere---Sonnenallee--kostenlos-auf-YouTube--9480.html - Carsten
  9. Die alten Barcos brauchen anorme Wartezeiten für die Formatwechsel, wenn man die nicht in der Playliste einhält, ist da nix reproduzierbar. - Carsten
  10. Ich darf die Antwort des Filminstitutes mal hier wiedergeben: -------- Sehr geehrter Herr Kurz, ich habe mit Interesse die Fragen und Antworten in diesem Forum gelesen. Unser Verleih bezieht sich hauptsächlich auf den nicht-gewerblichen Bereich. Was den kommerziellen Verleih angeht, ist das eine Entscheidung, die durch bestimmte Vorgaben (z.B. der Rechte-Inhaber) im Einzelfall getroffen wird. Die Rechte können wir (oftmals) auch im kommerziellen Bereich vergeben und zwar für alle gängigen Formate. Bei "Zwölf Uhr mittags" ist beides auch im kommerziellen Bereich möglich. Allerdings, wie schon richtig zitiert wurde, sind unsere 35mm Kopien in einem "grenzwertigen" Zustand. Neue Informationen über den Standort besserer Kopien liegen uns derzeit leider nicht vor. Zur Info: Pranke Filmverleih gibt es nicht mehr, einen Teil der Rechte und Kopien haben wir im Juli 2009 übernommen. An "Ist das Leben nicht schön?" haben wir auch die Rechte (kein Material), sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell. Ich hoffe, hiermit ein paar Fragen geklärt zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Brigitte Capitain Brigitte Capitain Filmverleih Deutsches Filminstitut - DIF Filmarchiv Friedrich-Bergius-Straße 5 65203 Wiesbaden -----
  11. Anordnungen 'von oben' machen halt öfters schonmal keinen Sinn. Die Anlagen sind halt neu und man legt ja gerade Wert auf reibungslosen Betrieb auch mit ungelerntern Leuten. Und dass heutzutage jeder (ausser Anubis) sich für DEN Computercrack hält und überall rumclickt etc. mag auch ne Rolle spielen. - Carsten
  12. Da sollte man mal die Verträge mit den Verleihern anschauen - und unabhängig davon die Frage beantworten, was die Folgen wären, käme man einem solchen Ansinnen nicht nach. In der DCI ist die Anlage von Logs und das Filtern nach beliebigen Kriterien für die Weitergabe jedenfalls feste Grundlage des Auditings (Kap 9.4.6.3. (ff) - Logging Subsystem). So wie die SPIO Kartenprüfungen bisher auch. Es ist durchaus möglich, Logs so abzugeben, dass dort nur Informationen drinstehen, die Assets der anfragenden Stelle enthält, das ist Grundlage des Loggings-Ansatzes in der DCI spec. Der Verleiher hätte die Dolby Trailer überhaupt nicht zu sehen kriegen müssen. Und ich wundere mich ohnehin, wie der Weg dieser Info vom Verleiher zu Dolby tatsächlich stattgefunden hat. Die Log-Formate und Festlegungen sind auch SMPTE standardisiert. Die Idee dabei ist später natürlich mal automatisierter Abruf, aber vorläufig ist das Auswerten dieser Logs sicher noch eher selten - in jedem Fall hat man einen Anspruch darauf, dass der Verleiher nur die Daten zu sehen kriegt, die ihn was angehen. - Carsten
  13. Welches Betriebssystem und in welcher Anwendung bzw. Systemzustand? Das BIOS Setting wird regelmäßig vom Betriebssystem überfahren und hat nur Gültigkeit, solange dieses noch nicht durchgestartet hat. - Carsten
  14. Man sollte auch nicht vergessen, dass bei Projekten dieser Größenordnung zum einen die Verträge natürlich zwecks Abklärung der Finanzierung mit Sicherheit schon vor langer Zeit geschlossen wurden, somit auch einige technische Grundsatzentscheidungen nicht auf der Basis heutigen Wissens getroffen wurden. Ausserdem kaufte man ja, gerade in diesem Fall, der die Aspekte Automatisierung und Gebäudesteuerung angeht, eben auch ein Gesamtpaket, da lassen sich einzelne Komponenten nicht so einfach isoliert herausgreifen und ändern. - Carsten
  15. Ist halt offenbar so dass ne Menge 'Vorführer' unterwegs sind, denen man nur das allernötigste beigebracht hat und die manches von dem, was sie da tun, bestenfalls auswendig ausführen aber nicht verstanden haben, warum. Und ansonsten kann man sich natürlich alle möglichen weiteren Gründe vorstellen - ordentlichen Dienstplan verpennt, Kurier steht vor der Tür und Kopie nicht abgebaut, Aushilfskraft oder Kinobetreiber ohne Ahnung muss es auf den letzten Drücker selbst machen, etc. pp. Und gelegentlich muss ja auch mal ein Neuvorführer was selbstständig machen, der noch nicht allzuviel Erfahrung hat und keiner kontrollierts. - Carsten
  16. carstenk

    Goli

    Das mit Kinderfilmen alleine muss man glaube ich nicht ernst nehmen, das wäre in der Tat zu wenig. Wenn die allerdings die Finanzierung der Digitalisierung unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten hinkriegen, dürfte die Belieferung kaum das Problem sein. Geld für 35mm ausgeben würde ich an deren Stelle nicht mehr, geschenkt ginge noch. Ohnehin gibts da vermutlich gegenwärtig niemanden, der 35mm Technik bedienen und instand halten könnte. - Carsten
  17. Ich habe der Verleihadresse des Filminstitutes mal den Link auf diese Diskussion geschickt. Mal sehen... - Carsten
  18. Das ist aber keine präzise Definition. Selbst ein gemeinnütziger Trägerverein mit kommunaler Förderung hat keinen 'öffentlichen Auftrag' und erwirtschaftet mit seinen Vorführungen durchaus Gewinne. Die im Verleihgeschäft üblicherweise existierende Trennung zwischen gewerblicher und öffentlicher Vorführung besteht im Bereich der Vereinnahmung von Eintrittsgeldern und der öffentlichen Bewerbung der konkreten Veranstaltung. Beides werden auch kommunale Kinos bei so einem Film tun. Die eigentliche Frage dabei ist dann eben auch, aufgrund welcher Umstände das Filminstitut nun selbst diese Beschränkung vornimmt. Ist das einfach deren persönliche Entscheidung, keine Multiplexe beliefern zu wollen, oder haben die lizenzrechtliche Auflagen bei diesen Kopien? Bei den üblichen Verleihern für öffentliche, nicht-gewerbliche Aufführung wie MPLC, Filmverleih im Nordseepark etc. gibt es solche lizenzrechtlichen Auflagen. Die beschränken aber kommunale Kinos etc. in gleicher Weise. - Carsten
  19. carstenk

    Goli

    So, nun will man in Goch die letzten 2 Jahre vergessen und gründet einen Förderverein, der auch den Betrieb des Goli-Theaters als Kino sicherstellen will. Ich hatte zwischenzeitlich mal Kontakt mit dem Verpächter und eine Zeit lang schien man eher einen dauerhaften Betrieb mit Kleinkunst anzustreben. Der jetzige Plan sieht das aber wohl nur noch unterstützend zum Kinobetrieb in Kooperation mit einer lokalen Kleinkunstbühne vor und das Goli soll Kino bleiben. Am kommenden Mittwoch ist konstituierende Sitzung des Fördervereins beabsichtigt. http://www.golitheater.de/aktuelles.html#aktuelles Lokale Unterstützer aus dem privaten, gewerblichen und administrativen Bereich hat das Goli einige. http://golitheater.de/sponsoren.html#sponsoren Wenn sich jetzt im Verein die richtigen Leute zusammenfinden, könnte es ja was werden. http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/goch/nachrichten/goli-verein-gruendung-am-7-dezember-1.2612415 - Carsten
  20. Benutzt hier noch jemand die IPBoard App fürs iPhone? Ich kriege da schon immer beim Zugriff auf das Filmvorführer Forum einen Invalid API Request Fehler. Kann zwar dann weiter zum Forum, bin aber nicht angemeldet und kann nur lesen. Ist jetzt nicht so wahnsinnig wichtig, aber lässt sich das irgendwie beheben, bin ich da der Einzige, weiss da jemand was? - Carsten
  21. Na das eine sind sicher Inhalte, bei denen Leuten aus emotionaler Überforderung schlecht wird. Wenn sowas Blutiges oder Ekliges in Mainstream geschieht wo der übliche Besucher sowas nicht gewöhnt ist, dann kommt sowas halt mal vor. Und das andere sind eben Epilepsie-begünstigende Hell/Dunkel oder Farbwechsel. Die Anfälligkeit dieser Personengruppe ist ja nichts Neues, das passiert im Alltag auch immer mal wieder, aber Kino ist nunmal immer noch Massenereignis und da kommt es eben statistisch zu einer Häufung solcher Anfälle, wenn bei einem bekannteren Film notwendigerweise auch viele dieser Kandidaten ins Kino gehen UND es Stellen im Film gibt, die sowas provozieren. Und vielleicht kommt, siehe Geburtszene in Breaking Dawn, eben auch mal beides zusammen, und dann schafft es dieser Umstand eben auch mal über die Aufmerksamkeitsgrenze der Medien zu kommen. - Carsten
  22. Lies bitte endlich mal deine persönlichen Mitteilungen und lass mal eine Email-Adresse rüberwachsen. Es gibts deutschsprachige Manuals von Kinoton - die sind was die Software angeht identisch mit den Barcos, damit kommt Ihr schonmal weiter. - Carsten
  23. FAT32? Mal überlegt, wie groß z.B. so ein Video-MXF werden kann? EXT/3 oder NTFS oder neuerdings auch HFS+ (Mac, am Doremi). FAT32 maximal für Trailer von USB Sticks. - Carsten
  24. Spätestens wenn Euch demnächst angesichts eurer Ignoranz der Kolben eures Barcos inkl. Lampenhaus und Spiegel um die Ohren fliegt, habt Ihr Eurer Ziel ohnehin erreicht... So geschätzt in 2 Jahren ist dann allerspätestens Schicht im Schacht, denn der Barco wird angesichts der Entscheidungsfreude der Beteiligten vor Ort und 4stelligen Reparaturkosten wohl dann nie wieder ans Laufen kommen und die 35mm sehr bald dann auch nur noch Trailerrollen zu fressen kriegen. Hat die unzuverlässige Digitaltechnik eben noch ein Kino in den Ruin und engagiertes Fachpersonal in die Arbeitslosigkeit getrieben. Hauptsache die anderen sind Schuld. - Carsten
  25. Ist zwar kein Western - aber wir haben ein ähnliches Problem mit unserem Wunschfilm 'Ist das Leben nicht schön' (Jimmy Stewart, 1946) gemacht. Kopie verfügbar, aber nur für öffentliche, jedoch nicht gewerbliche Aufführung. Schön, dass 35mm so unverwüstlich und jahrhundertelang haltbar ist. Jetzt müsste man nur als Kinobetreiber bzw. Zuschauer was davon haben... Weiss jemand, was man von dieser Formulierung halten soll: 'Alle Kopien werden im nicht-kommerziellen Bereich an Programmkinos oder Kommunale Kinos, internationale Filmmuseen, Festivals und Bildungseinrichtungen wie beispielsweise Universitäten ausgeliehen.' Programmkinos und kommunale Kinos dürfen diese Kopien also zu teilweise erheblichen Konditionen ausleihen und aufführen, aber keinen Eintritt dafür nehmen und keine Werbung dafür machen? Oder wie soll man das verstehen? Woher ergeben sich diese Beschränkungen bei den Kopien des Deutschen Filminstitutes? - Carsten
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