
carstenk
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Klasse 1 sagt eben, dass er nach medizinischen Gesichtspunkten unmittelbar ungefährlich ist, also keine Schädigung des Auges eintreten kann. Es kann aber Sekundäreffekte geben. Blendwirkung, Nachbilder, was vielleicht für das Publikum nicht so relevant ist, aber ggfs. für Techniker oder Betreiber bei Installation, Wartung, Reinigung, etc.
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Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hätte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dürfte er auch nicht im Kino betrieben werden. Die Klasse bemisst sich nicht primär nach der Leistung, sondern nach der Strahlungsdichte, die schon nach wenigen cm Aufweitung vor der Optik vernachlässigbar wird, jedenfalls bei den Projektoren für kleinere Bildwände und bei üblichen Brennweiten.
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Die milderen Laserschutzklassen definieren sich nicht über die Lidschlussgeschwindigkeit des Auges. Reflexe alleine reichen da nicht mehr aus, wenn die Strahlungsdichte zu hoch ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Lidschlussreflex#Lidschlussreflexzeit Es gibt schon Gründe für diese Regelungen. Nun gibt es aber auch Säle, in denen größere Kisten mit erheblicher Leistung über den Köpfen betrieben werden, und dass da mal jemand nach guckt und ein bisschen was reguliert, ist schon kein Fehler. Grundsätzlich war das auch formal nötig, weil die alten Laser-Schutz-Regelungen noch nicht für Projektoren ausgelegt waren und ohne Neufassung oder Ergänzung Laserprojektoren garnicht oder nur mit sehr teuren Auflagen hätten in Kinos betrieben werden dürfen.
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Tendenziell wird man auch bei einem OpenAir den Projektor so einrichten, dass Zuschauer nicht ständig auf dem Weg zu Snackzu- oder -abfuhr durchs Bild laufen. Ich weiss nicht, ob sowas heutzutage schon von den Ordnungsbehörden moniert wird, das Problem gab es auch schon mit Kohle und Xenon, nur waren in klassischen Kinobauten die Strahlengänge da in der Regel weit über dem Publikum. Erst in modernen Kleinstsälen wurde das buchstäblich enger. Ich kenne ein kleines Kino, in dem man nicht nur in der hintersten Reihe das Objektiv ziemlich genau auf Kopfhöhe hat, und da ist sogar ein Sitz davor, also ein Kind könnte da auf dem Sitz stehend mitten in den Strahl gucken, Abstand zum Objektiv dann ca. 50cm, 2*330Watt. Und das ist 2018 zugelassen worden.
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Das ist soweit ich weiss aber kein Ausschlusskriterium. Zum einen lizensiert die MPLC so ziemlich alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, an jede(n), der nicht bei drei auf den Bäumen ist, zum anderen haben wir als Kino bei Bluray/Repertoire-Anfragen z.B. an Disney auch schon von dort den Hinweis bekommen, dass das nur bei der MPLC möglich sei. Das heisst natürlich nicht, dass man alles dort lizensieren kann, bei Einzelanfragen ist es ggfs. schon immer noch von einer konkreten Studiorückfrage abhängig.
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Solange der Hersteller nichts gegenteiliges sagt, würde ich die immer aus schalten. Nur Xenon und UHP Lampen leiden unter Zündvorgängen und dort sollte man einen Ausgleich zwischen Laufzeit, Energieverbrauch und zusätzlichem Zündvorgang finden.
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Strom und Gas - Zuschüsse für Kinos ?
carstenk antwortete auf Kinoteubig's Thema in Allgemeines Board
Na sowas, heute kam ohne jede Ankündigung nochmal knapp 200€ aus dem Kulturfonds Energie aufs Konto. Das war Geld, dass uns im Oktober 2023 schon bewilligt worden war, aber nicht mehr ausgezahlt wurde, nachdem die Umwidmung des Sondervermögens im November 2023 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Eigentlich sollten die bewilligten Gelder damals noch ausgezahlt werden, und für einen Teil hatten wir das auch erhalten, aber da war immer noch ein Restbetrag aus einer Aufstockung offen, bei der bisher nicht zu klären war, warum das nicht mehr ausgezahlt wurde. Offenbar wurde das Geld jetzt gefunden. Hat noch jemand so eine Überweisung erhalten? -
Woraus ergibt sich das, dass man eine Rechnung abwarten muss? Ich habe da kürzlich ein Seminar unserer Steuerkanzlei mitgemacht - soweit ich das verstanden habe bleibt die Gutschrift auch in elektronischer Form umsetzbar. Ob die Verleiher sich irgendwann auf ein anderes System einigen als die Gutschrift, müsste man abwarten. Grundsätzlich wäre es ja simpel, wenn die einfach eine Online-Meldeplattform hätten, und daraus dann automatisiert eine Rechnung erstellt würde. Da es aber vorläufig noch 3 Jahre Übergangsfrist zumindest für Kinobetriebe üblicher Größe gibt, mache ich mir da vorläufig noch keinen Kopf. Formal muss man ab dem 1.1.2025 allerdings schon E-Rechnungen in elektronischer Form manipulationssicher archivieren. Spätestens darüber sollte man sich Gedanken machen. Auch wenn die E-Rechnungen lesbar sind und wie ein normales PDF aussehen, reicht es ab dem 1.1.2025 nicht mehr aus, sie auszudrucken, man muss sie exlizit im Ursprungsformat dauerhaft archivieren. Es gibt von der DATEV übrigens eine preiswerte Onlineplattform, u.a. um E-Rechnungen zu erstellen. Damit kann man zumindest mal rumspielen oder testweise sowas erstellen. https://e-rechnungsplattform.datev.de/?utm_campaignid=21313263786&utm_campaign=GSP(BK)DATEV-UnternehmeneRechnung&utm_adset=alwayson&utm_adid=700406886204&utm_target=unternehmen&utm_objective=traffic&utm_audience=searchintent&utm_source=sea&utm_medium=sum-keywordadvertising&utm_author=m1311&gad_source=1&gclid=Cj0KCQiAo5u6BhDJARIsAAVoDWuiPLJFxkhaPXCYS97zSiC1kBl0R4f7T2NuYjsod02lN3Omjr_oLrwaAuTfEALw_wcB
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https://archive.md/CPAYz
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Laserlicht ist halt nicht für jede Anwendung das beste Licht - auch wenn sich's toll anhört.
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Das ist wohl eher ein ländliches Problem. Wobei die Multiplex-Betreiber auch klagen, wenn man einigen Interviews in den Zeitschriften glauben darf, die zur Film-Messe in Köln auslagen. In Großstädten wird es immer ein Publikum fürs Kino geben, das ergibt sich alleine aus den Lebensbedingungen dort. Leider ist bei den maßgeblichen Stellen aber offenbar niemand an einer differenzierten Statistik interessiert. Hier im Umland von Köln haben drei Kinos in den letzten 2 Jahren dicht gemacht.
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Ich bin ein expliziter Fan des AP20/AP25, aber wenn man nur Wald-und-Wiesen Kino ausschließlich mit regulären Filmvorführungen macht, dann reicht auch der CP950. Wenn man viele Sonderveranstaltungen mit HDMI Quellen hat, Bluray, SAT-Receiver, Mikro, diverse andere Quellen, etc,dann AP20/25. Der AP20/25 ist der einzige Kinoprozessor, der im laufenden Betrieb alle Einstellungsänderungen über das Touch-Display oder VNC zu lässt. Je nach Ansprüchen ist das ein Nachteil oder Vorteil (wobei sich das beim AP20/25 auch per Passwort sperren lässt). Dass es einen hörbaren Unterschied zwischen beiden geben soll, ist kompletter Bullshit. Allerdings halte ich es der einheitlichen Bedienbarkeit wegen für sinnvoller, in allen Sälen den gleichen Prozessor zu haben, von daher würde ich zu einem zweiten AP20/25 raten.
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Jim Abrahams (u.a. Kentucky Fried Movie, Die unglaubliche Entführung der verrückten Mrs. Stone, Die nackte Kanone, Hot Shots): https://de.wikipedia.org/wiki/Jim_Abrahams
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https://www1.wdr.de/lokalzeit/heimatliebe/nettersheim-mini-kino-eifel-kino42-100.html
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Leider hinter Bezahlschranke, aber ich habe den Artikel auf Papier: https://www.google.com/url?esrc=s&q=&rct=j&sa=U&url=https://rp-online.de/kultur/medien-den-kinos-laufen-die-zuschauer-weg_aid-120798157&ved=2ahUKEwipyuyNtfqJAxXS9bsIHWqsJUEQFnoECAcQAg&usg=AOvVaw251bTMk9PZ7RQQgPRlDLd0 dazu: https://www1.wdr.de/kultur/kulturnachrichten/Kinotickets-auf-Rekordtief100.html
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Hier ist der Lampenfilter, der ist als PNG korrekt bemaßt. Hat knapp über A4 Länge - man kann den trotzdem maßstabgetreu auf eine A4-Seite ausdrucken, muss dann je nach Druck- oder Grafikprogramm das schmale Stück links einfach im Druck etwas abschneiden und beim Zuschnitt wieder z.B. um einen Zentimeter verlängern. Ist nicht sonderlich kritisch diese Stelle, darf ruhig etwas überlappen. Ich hatte dieses Problem nicht, weil wir nen A3 Drucker haben. Man benötigt zwei dieser Lampenfilter, sind rechts und links identisch. Wie gesagt, an dieser Stelle keine höherwertigen Feinfilter verwenden, die filtern nur die Luft über die Lampen, G4, F5, Filtermatten für Ablufthauben etc. reichen.
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Ich sehe, dass das CinemaxX Krefeld am 23.12. 'Das Leben des Brian'. Weiss jemand, wo mittlerweile die Verleihrechte liegen?
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Manche Leute haben sich in Windows auch angewöhnt, Rechtsclick auf Datei->Drucken. Dann kommt kein Druckdialog, in dem man die Anzahl der zu druckenden Seiten auswählen kann. Andere haben nur die Schnelldruckfunktion im Menüsystem aktiviert. Aber jeder ist ja grundsätzlich lernfähig.
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Diejenigen unter euch, die Minijobber beschäftigen, haben bestimmt halbwegs regelmäßig das Problem, dass gelegentlich bis häufig die Grenze zum Midijob überschritten wird. In bis zu zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist das ja auch offiziell unkritisch. Wie macht ihr das, wenn sowas öfters/unregelmäßig passiert? Im Grunde kann man ja nachträglich den Midijob feststellen - allerdings kann man die auf den Arbeitnehmer entfallenden Sozialbeiträge ja nur innerhalb eines Zeitfensters von 3 Monaten nachfordern bzw. einbehalten. Das werden die Leute erstens nicht unbedingt mögen, und zweitens erfordert das enorm viel Aufwand und ständige Überwachung in der Lohnabrechnung. Was passiert eigentlich, wenn ein als Midijobber beschäftiger Mitarbeiter regelmäßig weniger als die Minijobobergrenze verdient?
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Wir wären sehr froh über 200 Besucher seit Mittwoch mit Venom.
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Klärt mal ab, wer von mm und wer von cm redet 😉
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Der GLS Standort Köln ist schnell und nicht teuer bei solchen Zuschnitten.
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Zwei Himmelhunde auf dem Weg zur Hölle
carstenk antwortete auf Filmfreak71's Thema in Allgemeines Board
Vielleicht fragt man mal tatsächlich bei der FSK an, möglicherweise können die das klären. -
Zwei Himmelhunde auf dem Weg zur Hölle
carstenk antwortete auf Filmfreak71's Thema in Allgemeines Board
Sicher? Sogar die DVDs tragen noch die FSK16. -
Was lief denn bei den Kollegen in den Schulkinowochen der letzten Monate so richtig gut, und was richtig schlecht? Lustigerweise ist in NRW ja keiner der drei 'Die Schule der magischen Tiere' im Auswahlprogramm. Wie sieht es diesbezüglich in den anderen Bundesländern aus?