carstenk
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DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Nur die Ruhe, der Beitrag war noch nicht fertig, war noch am Suchen... Stand übrigens 2 Beiträge vor deiner Frage ;-) - Carsten P.S. - den hier mit Prestons Beitrag drin hatte ich noch gesucht... http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?t=12049 -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Ist doch schon reichlich diskutiert worden hier - weiter vorne im thread und hier: http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopi...ht=wraptor http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopi...set#105743 -
dito. Bei mechanischen Filmprojektoren musste Dolby von vorneherein eine relativ große Toleranzfähigkeit einbauen, damit das System überhaupt zuverlässig funktioniert, nicht nur gegen absolut abweichende Bildfrequenzen, sondern auch gegen Schwankungen. Die Dolby-Abtastung erfolgt ja im kontinuierlichen Bereich des Filmtransportes. Die genauen Toleranzen kenne ich nicht, aber die dürften in der Praxis deutlich über ein Bild/s hinausgehen, vermutlich gehen sogar 30fps. Kann man mit nem 'handgezogenen' SR-D Streifen ja mal ausprobieren ;-) - Carsten
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Wobei ich es schon lustig finde, dass die heilige DCI-2D-Kuh 48cd/qm für 3D so mal eben geopfert wird. - Carsten
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Erstaunliche Ansammlung von gesundem Menschenverstand hier. Abgefeimtes Trickbetrügerpaar sieht eine angeblich gut sichtbar vor sich hinblinkende Kamera nicht. Erschwindeln sich zu zweit sagenhafte 50 Euro. Und obendrein noch einen Kinobesuch, der ihrem Opfer 2h Zeit gibt, sich über die Sache Gedanken und Kasse zu machen. Hinterher lässt man sich vom Opfer abfangen, geht treudoof mit zur Kamera, öffnet unnötigerweise seine Geldbörse. Und dann kommt der zweite Gauner ohne einen Grund dazu und händigt ohne Not das geklaute Geld wieder aus, obwohl keiner der beiden diesbezüglich zu irgendwas verpflichtet gewesen wäre, kein Durchsuchungsrecht bestand und der 50er in seiner Geldbörse sowenig ein Beweis für irgendwas gewesen wäre wie in ihrer, selbst wenn die Polizei gerufen worden wäre und durchsucht hätte. Wenn die Dreck am Stecken gehabt hätten wären die einfach gegangen wie der Rest des Publikums, und niemand hätte sie daran hindern können. - Carsten
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DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Keine Ahnung, keine Lizenzbestimmungen lesen, keine Kekse, aber DCPs erzeugen wollen. Watt wollt Ihr denn mit dem Zeugs wenn da FHG Wasserzeichen drin sind- ernsthaft dem Publikum zeigen? Und nächste Woche wieder über CAPCODE herziehen? Wenn einem so ein DCP-Kit die 600-700 Euro nicht wert ist, muss man sich eben an der OpenSource Lösung die grauen Zellen massakrieren. Zum Rumspielen gibts wie gesagt auch noch Cineasset und Wraptor. Da ist dann immerhin auch ordentlich Dokumentation dabei (die ggfs. auch bei easyDCP etwas helfen kann). Wasserzeichen inklusive. - Carsten -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Tja, offenbar nicht ganz ne Sekunde, die Fehlermeldung liefert doch nen brauchbaren Ansatzpunkt. Iss doch nicht so schwer Bilder und Audio einfach mal komplett zu duplizieren oder? - Carsten -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Ja. Wobei das auch schon ein interessantes Experiment wäre, wenn Bild oder Ton 'übersteht'. Kannste ja gleich mal ausprobieren ;-) - Carsten -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Ürrrps... Kaum stehen die sündhaft teuren Maschinen im BWR, schon werden sie mit krakeligen Strichzeichnungen aus Windows Dreingaben gefüttert ;-) Cinerama hatte mit allem Recht was er hier zu digitalem Kino geschrieben hat ;-) Da ist es ja nicht mehr weit bis zu Handy-Videos in 3D. Also gut, äh, man KANN auch Paint verwenden. Allerdings erlaubt Paint nicht das Einstellen diskreter Pixelauflösungen. Es kann aber natürlich ein 2k TIFF öffnen, und das dann als Vorlage für alle weiteren benutzen (Sichern unter...). Diese Auflösung wird dann beibehalten. Aber ehrlich, das Minimum wäre schonmal wenigstens sowas wie Powerpoint, obwohl dessen Zeichendarstellung auch schon vielen die Fußnägel hochrollen lässt. Aber es erlaubt immerhin schonmal direkten Umgang mit Textobjekten, einfache Ein-/Ausblendungen und Animationen, und solange man nicht übertreibt damit... - Carsten -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Welche Auflösung haben die TIFFs denn? - Carsten -
DCP erstellt -> kein Ton auf Dolby-Server...
carstenk antwortete auf Marty_McFly's Thema in Digitale Projektion
Wenn die FHGler nicht helfen sollten, würde ich mal einen MXF-Unwrapper/Unpacker probieren, dann schauen ob a.) überhaupt Audio im MXF drin ist, und b.) in den BWFs was brauchbares drin ist http://www.metaglue.com/website/mxfixer.php http://www.amberfin.com/mxfdesktop/ http://opencubetech.com/page53/XFConverter edit: DCI verlangt 24Bit/48 oder 96KHz, also erst konvertieren. easyDCP scheint das nicht zu checken. Wozu auch, die BWFs werden eh nur eingepackt und nicht weiter angeguckt. Audacity sollte zum Konvertieren reichen, wenn nix anderes da ist. - Carsten -
Habe heute mal Bierdeckel untergelegt. Es 'friktioniert' jetzt schon deutlich besser, wie es scheint. Die Erna hat einen deutlichen Ölfilm auf dem Fuß, unterhalb der Aufnahme der Aufwickeltrommel (dort ist bei uns allerdings keine Spule mehr, sondern nur noch eine runde Stahlplatte für ein bißchen nachgerüstetes Zeugs wie Umlenkrolle und Näherungsschalter). Von dort sifft es dann irgendwann auf den Boden. Also irgendwo hinter dieser Platte/Aufwickeltrommel leckt sie scheinbar raus. Ist das die typische Pinkelstelle bei der Erna oder pinkelt unsere irgendwie speziell? - Carsten
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Ulli, Rechtsanwälte vertreten gerne die Auffassung dessen, der sie hinterher bezahlt, egal ob sie den Fall gewinnen oder verlieren, und unfehlbar sind weder Rechtsanwälte noch Richter, von der fachlichen Ausrichtung mal ganz zu schweigen. Hat dein Rechtsanwalt das Foyer und die Kamera vor Ort begutachtet? Wenn nicht, dann sollte er das BDSG lesen und solange keine Aussage dazu machen. Und selbst wenn er eine dazu macht muss die nicht richtig sein. Ich habe die Landgerichtsnummer im Übrigen nicht 'eingebracht' sondern lediglich als augenzwinkernden Verweis darauf abgehoben, dass man Gesetzeslage und Common Sense in solchen Diskussionen nicht vermischen sollte. Von einem 'Fehler' diesbezüglich war auch nicht die Rede. Wenn überhaupt, dann davon dass man, selbst wenn man glaubt sich seiner Sache noch so sicher sein zu können, sich garnicht selbst vor einem LG vertreten KANN. Und wenn man noch nichtmal das weiss, dann sollte man es auch besser garnicht erst versuchen und zukünftig lieber etwas vorsichtig mit der 'Selbstjustiz' sein. Ich habe im Übrigen REICHLICH zur Sache argumentiert, die Sache mit dem LG hast Du selbst unnötig aufgebauscht. Und ich habe auch vorläufig keinen Bock mehr, mich hier den Emotionen auszusetzen die Du merkwürdig häufig auch deinen Kunden gegenüber bringst. Ja, auch dazu gibts reichlich Zitate von Dir hier im Forum. Sorry für möglicherweise persönlich empfundene Angriffe, aber ich kann für deine merkwürdigen Empfindlichkeiten nichts. So ziemlich alle hier dürften Dir für dein Kinoprojekt grundsätzlich breite Sympathien entgegenbringen, da ist deine Reaktion in solchen Diskussionen hier manchmal schon etwas merkwürdig. - Carsten
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Ulli, was andere Firmen machen und wie die damit durchkommen ist zur Beurteilung dessen, was man laut Gesetz machen muss, vollkommen irrelevant. Ich finde es vollkommen absurd, dass Du einerseits auf Gesetzeslagen abhebst und andererseits als Begründung für deine Auffassung anführst, dass andere auch damit durchkommen. Genauso könnte ich als Trickbetrüger behaupten: 'Wenn ich nicht erwischt werde, ist es legal', oder 'wenn hier kein Starenkasten innerorts steht, darf ich 100 fahren'. Der Tankstellenbetreiber hat eben vom BDSG genausowenig Ahnung wie Du. Damit wird die Mir-Egal-Haltung dazu aber nicht rechtmäßig. Wer sich auf Gesetzeslagen beruft, sollte sie auch kennen und nicht nach aktueller Betroffenheitslage herbeifantasieren. Genauso war auch die Nummer mit dem LG zu verstehen. Wenn Du sowas im Übrigen nicht im Forum diskutiert sehen willst, dann darfst DU es auch nicht hier als erstes einbringen. Deine Postings zum Ärger mit deinem Vermieter und der Lüftungsanlage hier im Forum sind Legion, dir ist doch klar dass das hier kein Tagebuch ist. In den zitierten Kommentaren zum BDSG steht im Übrigen auch GANZ PRÄZISE drin, dass es eben nicht reicht, dass von der Eigentümerschaft eines Objektes automatisch auf die Verantwortlichkeit für die Überwachung geschlossen werden kann, und dass ein diesbezüglich konkreter schriftlicher Hinweis unabdingbar ist. Und das ist ja auch nicht die einzige Vorgabe dazu. Und nochmal, wir brandmarken dich nicht als 'Täter', weil Du eine nicht ordentlich dokumentierte Videoüberwachung in deinem Foyer betreibst. Wir diskutieren hier, damit Du und womöglich andere nicht irgendwann mal so bezeichnet werden, wenn ein Kunde das mal anzeigt. Ausserdem sollten wir alle auch aus Sicht der Überwachten ein Interesse daran haben, dass BDSG-Vorschriften eingehalten werden. Also bitte, Leberwurstmode Off! - Carsten
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Diese 'gute Sichtbarkeit' ist vermutlich auch der Grund dafür, dass diese Kamera nun schon in zwei von Dir selbst erwähnten Fällen nicht bemerkt wurde. Mag im Übrigen durchaus sein, dass eine demonstrativ angebrachte Kamera als Hinweis ausreichen könnte - aber den im BDSG zitierten Hinweispflichten, die Du ja mittlerweile gelesen haben solltest, kommst Du auch mit einer gut sichtbaren Kamera alleine nicht nach. Mal abgesehen davon, dass diese Kamera sicherlich auch Personen aufzeichnet, die nicht in der Nähe der Kamera stehen und diese wahrnehmen können. Wo/wie? In Bezug auf die Videoüberwachung, OHNE diese schriftlich zu erwähnen? Wie soll das gehen? Das solltest Du selbst wissen, denn das hast Du hier im Forum auch selbst öffentlich geschrieben. Ulli, deine verzweifelte Wortverdreherei in einer eigentlich sehr sinnvollen Diskussion nervt mittlerweile ziemlich. Niemand hat hier behauptet, dass Du eine Videoüberwachung schriftlich 'plakatieren' musst. Aber begriffen haben müsstest Du schon, dass Du deiner Hinweispflicht vollumfänglich nur schriftlich nachkommen kannst, von den anderen damit verbundenen im BDSG fixierten Vorschriften ganz zu schweigen. Kaum jemand wird hier beurteilen können wie die Situation in deinem Foyer diesbezüglich aussieht und es mag ja auch tatsächlich sein, dass die Umstände dort den Vorschriften entsprechend ausgelegt werden könnten. Nur: Du hast Dich nunmal bisher nur auf dein Hausrecht berufen und diese Vorschriften weder vorher benannt, noch, möchte ich mal behaupten, überhaupt gekannt, sonst hätte deine Argumentation von vorneherein anders ausgesehen. Soviel zu 'naheliegenden Verdächtigungen' ;-) Es ist durchaus wichtig, dass man als Kinobetreiber begreift, dass man eben KEIN uneingeschränktes Hausrecht hat. Wenn das Personal sowas nicht weiss, mag das noch entschuldbar sein, aber als Betreiber sollte man sich mal damit befassen statt Ausflüchte suchen. Auch das hat hier niemand behauptet. Es geht um Beweismöglichkeiten, Überwachungsvorschriften und Kundenumgang. Sei nicht albern Ulli, niemand hat dich hier zum Täter gemacht. Man hat Dir bestenfalls 'selber Schuld' vorgeworfen. Würde die Aufnahme von der Polizei als eindeutiger Beweis bewertet werden können, könntest Du natürlich auch noch Tage, Wochen und Monate danach zu deinem Recht kommen, natürlich ist der Rechtsanspruch auf das Geld nicht verwirkt. Nur denke ich eben, dass die Aufnahme alleine weder die Betrugsabsicht noch tatsächlichen Vollzug hergibt und deine Vermutungen bezüglich der Reaktionen und Absichten sind da vermutlich ebenfalls zu dünn. Anders gesagt: Wenn diejenigen sich auf eine nachträgliche Klärung eingelassen haben - warum zum Henker musst Du da unbedingt eine Betrugsabsicht konstruieren? Sogar aus dem Einlenken der beiden und dem freiwilligen Zeigen und Herausrücken 'eines' 50ers wird ne gezielte Strategie konstruiert. Ich halte das für ne grundsätzlich falsche Einstellung dem Kunden gegenüber. Erst kürzlich hast Du dich hier tierisch beleidigt gezeigt, weil zwei Damen dich wegen deines Versehens mit der Endautomation bezichtigt hätten, sie aus 'Profitgier' vor dem Abspann 'rauswerfen' zu wollen - einfach mal nen Schritt zurücktreten und sowas von zwei Seiten betrachten. Du bist im Dienstleistungsgewerbe. Richtig ist natürlich, das niemand hier deine Eindrücke vor Ort nachvollziehen kann und in solchen Fällen natürlich 'Vibes' ne große Rolle spielen. - Carsten
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Ulli, für jemanden der sich mal selbst vor nem Landgericht vertreten wollte sind deine 'Argumente' ein ganz schön dünnes Brett. Einfach mal ein bißchen googlen, gerade zur Videoüberwachung gibt es seit ein paar Jahren ja aus nachvollziehbaren Gründen genug Fundstellen. Und ganz ehrlich: Wenn ich die Nummer bei Dir mitbekommen hätte, oder selbst betroffen gewesen wäre, würde ich dein Kino nicht mehr aufsuchen. Ein Kassiererfehler ist ein Kassiererfehler, egal ob es dabei um 1 Euro oder 50 geht. Natürlich ist prinzipiell nix dagegen zu sagen, die Person hinterher mal drauf anzusprechen. Aber in diesem Fall hast Du schon mehr als Glück gehabt, dass die sich überhaupt auf eine Diskussion eingelassen haben. Hier einen Trickbetrug zu vermuten, halte ich für überzogen. Man sollte sich schon auch mal in andere Leute und Umstände hineinversetzen können. Wären das Trickbetrüger gewesen, hätten die dir keine Chance gegeben, die Sache zu klären. Mal drüber nachgedacht, warum der Mann überhaupt auf seinen 50er hingewiesen hat? Hätte er auch sein lassen können, oder? Aber auch so: Glaubst Du, das Vorhandensein eines beliebigen 50gers in seiner Geldbörse hätte irgendwas bewiesen, mit oder ohne Video? Alle anderen im Publikum mit nem 50er in der Tasche wären dann wohl Kumpane gewesen. - Carsten
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Viel höher kann die nicht, Bierdeckelstärke scheint mir schon das Limit, irgendwie ist das Bild eh schon ziemlich weit an der Oberkante des Projektionsfensters. Wundert mich immer wieder, obwohl Projektor und Fenster damals zusammen eingebaut wurden. Vielleicht hat man sich aber gleichzeitig mit dieser Sand/Estrich-Kombi bei der Höhe vertan. - Carsten
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Ulli, ein diesbezüglich nicht erfolgter Hinweis von Staatsanwaltschaft, Anwalt oder Polizei dazu aus einem früheren Fall ist keine Abklärung, sondern nur Glück gehabt. Die interessieren sich nicht dafür, solange keiner deiner Kunden ne Anzeige erstattet. Ich habe Verständnis dafür, dass Du nach deinen Erfahrungen ne Kamera da haben willst, aber mach es sauber! - Carsten
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Meines Wissens nach ist eine Kamera in einem PRIVATHAUSHALT ohne Hinweis zulässig. Auch wenn es DEIN Kino ist, ist aber nicht dein privates Heim, sondern ein 'Gebäude mit freizügigem öffentlichem Zugang'. Du erlaubst deinem Publikum, ohne vorherige Einschränkung dein Geschäft zu betreten. Dadurch hast Du auch ein paar Einschränkungen zu beachten. U.a., auch wenn viele das nicht glauben wollen, ist das Hausrecht etwas eingeschränkt - kann z.b. im Unterschied zu deinem Zuhause nicht willkürlich ausgeübt werden. Dass die Staatsanwaltschaft Dich diesbezüglich bei der anderen Sache nicht auf die Kamera angesprochen hat, spielt doch keine Rolle, das kannst Du dir doch denken, die haben anderes zu tun. Erst wenn sich ein Betroffener mal beschwert, könnte es da Ärger geben. - Carsten
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Ich habe wie man sich denken kann keinerlei Problem mit digitaler Aufnahmetechnik. Ich fand weder Knowing noch Kirschblüten-Hanami noch sonstirgendwas bisher diesbezüglich irgendwie unangenehm oder auffällig. Aber den Amateurvideolook und die teilweise grausamen Farben bei Public Enemies - da hört es bei mir auf. In meinen Augen ist das ein Effekt, den man zur Indikation von Amateurvideos im Film hernehmen sollte. Zumindest fehlt mir ne sinnvolle Erklärung, was das sein sollte in diesem Streifen. - Carsten
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Wenn die wirklich absichtlich beschissen hätten, hätten die sich aber glaube ich nicht auf die Diskussion einlassen müssen. Und auch die Verwunderung über die Überwachungskamera wäre verdammt cool gespielt in so einer Situation. Ich wäre mir im Übrigen nicht mal sicher, ob das Video wirklich einen Beweis dargestellt hätte. Nicht im Sinne zulässiger Verwertbarkeit, sondern ob die dargestellte Situation überhaupt zweifelsfrei den Ablauf und die Betrugsabsicht erkennen lässt. Dass es im Nachhinein betrachtet eine eindeutige Erklärung für den fehlenden Betrag liefert - unbenommen. Ich gehe oft mit meiner Frau aus und da geht mal Geld aus dem, mal aus dem Portemonnaie über den Tresen - und wenn so ein Schein aus der Geldbörse des anderen, warum auch immer, wieder zurückgeht - warum dann nicht in das Portemonnaie, aus dem er gekommen ist? Das alleine halte ich für keinen Beweis. Überleg mal: Genauso nachlässig beim Entgegennehmen des 50ers kann die Frau doch auch beim Entgegennehmen des Wechselgeldes gewesen sein. Man greift einfach nach dem, was man kriegt, und auf dem Weg zum Saal gibt die Frau den 50er wieder ihrem Mann zurück oder dieser nimmt ihn sich halt wieder weil er 'nicht gebraucht' wurde. Andere Variante ist natürlich, dass man, wie unsereinem das auch immer wieder passiert, irgendwo zuviel rauskriegt und dann entscheidet es sich in zäher Zeitlupe auf den paar zögerlichen Schritten von der Kasse zum Ausgang 'denk, denk, merk, oha, sowas, zurück, hmm, nee, also, watjetz, achwas...' Also eigentlich mit schlechtem Gewissen eingesteckt. Aber hinterher greift man dich raus und zeigt Dir das Überwachungsvideo und dann biste froh, dass Du mit der Aushändigung des Scheines davon kommst und gelobst für die Zukunft Besserung... Alles möglich... Ich glaube auch nicht, dass echte Trickbetrüger auf so eine schwache Chance spekulieren, wie sie sich durch deine Unachtsamkeit ergeben hat. Da würden die verhungern. Also mein Tip ist, entweder waren die selber nicht aufmerksam, oder haben es auch erst etwas später gemerkt und, naja... Im Übrigen denke ich, dass Du per Schild deutlich kenntlich machen musst, dass eine Überwachungskamera läuft. - Carsten
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Ja, Holz mit Justagewinkeln drauf sollte gehen. - Carsten
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Da steht nicht, wie dem speziellen spektralen Verhalten der Dolby-Filter und den zeitlichen Aspekten Rechnung getragen wurde. Klassische Lichtmessgeräte sind für solche Differenzierungen untauglich. Die Schmalbandigkeit der Dolby Filter lässt sich damit nicht messtechnisch, geschweige denn sehphysiologisch, berücksichtigen. Ich will nicht behaupten, dass Harkness das nicht kann, aber sie haben eben nicht beschrieben, wie sie gemessen haben. Und für ne grobe Aussage liegen mir die Zahlenwerte zu nah beieinander. Man sollte auch mal im 3D Kino die subjektiv empfundene Helligkeit mit und ohne Brille vergleichen und sich dann überlegen, wieviel spürbarer Unterschied ebenso subjektiv dann noch zwischen 12%, 15% und 18% übrig bleibt. - Carsten
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Ja. Der Lichtverlust bei XpanD ist allerdings noch verhältnismäßig einfach zu messen, jedenfalls mit ein paar vereinfachenden Grundannahmen. Etwas über 50% Shutterverlust + Transparenzmessung. Bei Dolby wegen der rotierenden Filter im Projektor und den Brillen sehr aufwendig, und vor allen Dingen dann nur sehr schwer mit der XpanD Messung vergleichbar. Sicher gibts Messtechnik, die das kann, die ist aber nicht gerade im Kinobereich verbreitet. Ich will nicht sagen, dass man den Unterschied zwischen Dolby3D und XpanD nicht bewerten kann, aber scheinbar präzise 'Zahlen' von 18% vs. 12% kann ich nicht glauben, wenn nicht präzise gesagt wird, wie das gemessen und verglichen wurde. Und überdies finde ich das auch nicht wirklich wichtig, man kann sich diesen Aspekt eh nicht aussuchen, muss halt ohnehin tendenziell IMMER mit möglichst hohen Lampenleistungen fahren und hat eben auch noch andere Entscheidungskriterien zwischen den Systemen. - Carsten
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Im KFZ Bereich findet man sowas gelegentlich auch als 1:10 Variante, um Lautsprecherausgänge eines Autoradios an Lineeingänge (10.000 Watt Autoendstufe) anzupassen. Sowas lieber nicht nehmen ;-) - Carsten