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carstenk

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  1. Qualitätsjournalismus: '...der hat meist keine Wahl: Wer rein will, der muss einen QR-Code mit der Luca-App scannen – oder einen Zettel mit seiner Adresse ausfüllen.' Soso, keine Wahl. 'oder' leitet also keine Option ein? Bis es Systeme wie luca gab, hatte man wirklich keine Wahl, da gab es nur die Papieroption. Wie sah es da mit dem Datenschutz aus? Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? https://www.telefonbuch.de Wer hat die diversen in den Online-Buchungs- und Kassensystemen integrierten Besucher Datenbanken überprüft? Die erregen nur deswegen keine Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, weil sie niemand auf dem Schirm hat. luca hat wenigstens den Vorteil, dass sie in der öffentlichen Kritik und unter Rechtfertigungsdruck stehen.
  2. https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-fordert-pragmatischen-Umgang-mit-Luca-App-6128129.html
  3. Welcher Rucksacksauger ist das? Hatte vor 2-3 Jahren mal verschiedene Modelle im Auge, konnte mich aber nicht entscheiden. Einige schienen ziemlicher Schrott zu sein.
  4. Sowas würde ich gerne mal in Aktion sehen. Kann mir ja nicht vorstellen, dass bei üblichen Popcornmengen sowas damit klar kommt. Ich hätte auch gern eine Saugerlösung, aber bisher scheint mir der Besen immer noch effektiver zu sein. Wir haben allerdings auch keinen Teppich, und etwas komplexere Stuhlunterbauten.
  5. Ich habe hier Blade Runner Final Cut. Die deutsche Spur der Bluray ist als Dolby Stereo angegeben, zeigt der Datasat auch so an. Ich kriege aber keinerlei Center oder Surround, habe nur Signal auf L und R. Auch das aktivieren von DTS neo:6 liefert nix. Der Ton kommt über HDMI aus dem Player. Wieso dekodiert der Datasat hier das Dolby Stereo nicht auf Center und Surrounds?
  6. Wir haben auf Öffnung verzichtet, uns schmecken die Auflagen noch nicht.
  7. Tja, da gibt's leider auch andere Berichte. Kollege hier um die Ecke hatte trotz wochenlanger Wiederöffnungskampagne in den sozialen Medien, Newsletter, und einem dicken Bericht in der Zeitung am Tag vor der Öffnung gestern grade mal 8 Besucher. Tendenziell ziehen gegenwärtig wohl auch eher Filme für ein jüngeres Publikum, das klassische Arthaus-Publikum ist zwar größtenteils geimpft, hat aber scheinbar trotzdem keinen Bock auf Kino.
  8. Stellungnahme der AG Kino von heute (Newsletter): 1. Verleihbeteiligung am Sonderfonds Die großen Verleihunternehmen verschicken derzeit TBs in denen sie eine Beteiligung an der Wirtschaftshilfe aus dem Sonderfonds Kultur in Höhe ihrer prozentualen Filmmiete einfordern. Dieser Versuch, am Sonderfonds beteiligt zu werden beruht offensichtlich auf dem nach wie vor weit verbreiteten Missverständnis, der Staat würde für jedes Ticket eines oder zwei "dazukaufen". In der Informationsveranstaltung mit dem BKM in der vergangenen Woche wurde aber klar gesagt, dass es sich bei der Aufstockung nicht um Einnahmen aus realen Ticketverkäufen handelt, weshalb auch keine FFA Abgabe fällig wird. Es handelt sich also nur um eine Bemessungs- (und Begrenzungs)grundlage für die Wirtschaftlichkeitshilfe, die noch dazu auf die Veranstaltungskosten gedeckelt ist. Die Verleiher können nicht einseitig einen privatvertraglichen Anspruch auf staatliche Förderhilfen beim Vertragspartner Kino geltend machen, wenn dieser selbst nicht weiß, in welcher Höhe er einen Anspruch hat, oder ob er die Hilfe überhaupt in Anspruch nimmt. Es gibt also keine Rechtsgrundlage für dieses Ansinnen. Wir haben BKM bereits um eine Klarstellung der Situation gebeten. Es wird weiter eine Branchenvereinbarung angestrebt, die eine Verleihbeteiligung transparent und unbürokratisch ermöglicht. Dazu müssen aber noch Gespräche auf Verbandsebene stattfinden. Um ganz sicher zu gehen, könnte folgende Reaktion gegenüber den Verleihern sinnvoll sein: "Hiermit widersprechen wir der auf der TB ausgesprochenen Forderung nach einer Beteiligung an Fördermitteln aus dem Sonderfonds. Für diese Forderung bedürfte es einer rechtlichen Grundlage, aus der eine Beteiligung von Filmverleihern beim Sonderfonds abzuleiten ist. Diese ist derzeit nicht gegeben. Sollte es eine solche geben, kann eine Beteiligung nur in der mit der BKM und BMF abgestimmten Höhe erfolgen. Wir weisen darauf, dass keine Pflicht der Filmtheater besteht, Mittel aus dem Sonderfonds zu beantragen."
  9. Nochmal - der Cinedom hat nach Rücksprache mit dem Kölner Gesundheitsamt seit heute weder Maskenpflicht noch GGG Nachweis. Und das steht nicht in der Verordnung, nicht in der von letzter Woche, nicht in der vom 29.6. --- §5 (Maske) --- Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt, wobei die Maske in gut durchlüfteten Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten viruzid wirkenden Luftfilteranlage an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden darf 1. bei Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Negativtestnachweis, (...) wenn jeweils die Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden oder bei zulässigen Ausnahmen vom Mindestabstand die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. --- So hat uns das heute auch unser Gesundheitsamt bestätigt. Die Frage ist also, worauf sich das Kölner Gesundheitsamt respektive der Cinedom beruft? Vermutlich zunächst auf: --- §13 (Kultur) --- wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, Kulturveranstaltungen unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 4 Nummer 3 beziehungsweise Nummer 4 a) auch mit bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestab- stände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise oder... --- Nur ist in der Verordnung eben die Priorität zwischen der GGG Auflage in §5 (Maske) und der GGG-Preisgabe in den inzidenzabhängigen Lockerungen in §13 nicht sauber geklärt. Bisher haben sich die Kinobetreiber NRWs entweder für die eine oder die andere Option entschieden. Der Cinedom hat angeblich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt heute aber BEIDE Joker gezogen.
  10. Ich fände es ja gut, wenn Schachbrett und sitzplatzgenaue Nachverfolgung die einzigen Auflagen für Kinos sind. Nur, wieso brauchte man eine Woche, um sich darüber klar zu werden, und welche Aussagekraft hat das für den Rest von NRW?
  11. Ja, 'Rausch' ist eher unkritisch. Wenn überhaupt (möglich), die Kaschierung anpassen. Das Format ist 'eigentlich' nicht zulässig, die ISDCF hat da sehr eindeutige Empfehlungen, und eigentlich hätte das ein F-200 sein müssen. Aber wo kein Richter, da kein Henker. Als S-200 in 2k halt ne ziemlich miserable effektive Auflösung. Wir wissen ja nicht, was Night Tide für ne Leinwand haben. Stell dir vor, das ist eine unkaschierte Plex-Leinwand. Dann ist 'Rausch' im Scope Format eine jämmerliche Letter- und Pillarbox Briefmarke. Und im F-Preset kann man es nichtmal ändern.
  12. Hier kursierten in den letzten Jahren immer mal Framing-Charts für 2:1 und 2.2:1, weiss aber nicht, ob die noch auffindbar sind. Bei manchen abweichenden DCPs wurden auch welche mitgeschickt.
  13. Hoppla, da passieren ja lustige Sachen gerade - in Köln wirbt der Cinedom seit heute damit, kein GGG Nachweis, keine Maskenpflicht am Platz, und Schachbrettmuster. Und der Stadtanzeiger kommentiert das so: Sagt aber nichts zur Maskenpflicht. Es gilt in NRW aber weiter die Verordnung von letzter Woche bzw. vom 29.6., die diesbezüglich keine Lockerungen in dieser Kombination enthält. Entweder ist das ein Missverständnis, oder das Kölner Gesundheitsamt hat selbst Probleme, die verschiedenen Optionen und Bedingungen der Verordnung korrekt zu kombinieren. Und Schachbrettmuster ist eigentlich auch kein Mindestabstand, wenn man im Sinne der Verordnung andere Anforderungen wie Maske oder GGG Nachweis weglässt. Wenn's dabei bleibt, schön für Köln. Noch schöner, wenn das für ganz NRW gelten würde. Aktuell haben etliche große Kinos im Raum Köln ihre Hygieneauflagen von der Webseite runter genommen - vermutlich um sie zu überarbeiten.
  14. Das ist in NRW auch so. Hat sich jemand mal Gedanken über Gründe gemacht, das eine oder das andere zu wählen? Ich habe schon überlegt, eine Publikumsbefragung durchzuführen.
  15. Das liegt aber nicht am Forum, das ist doch ein externer Link?
  16. Eigenartig. Notfalls auch einfach nen anderen VNC Client probieren. Wir haben auf den Windows Rechnern glaube ich einen JAVA basierten VNC Client. Der hat jedenfalls in fast 10 Jahren noch nie gestreikt. Es gibt ja so ein paar Parameter zur Bildübertragung (Farbtiefe, Tiles, etc., die einstellbar sind). Notfalls damit mal rumprobieren. Ganz selten hängt der Client auf meinem Smartphone auch mal, aber das ist mit Abbruch und erneutem Verbindungsaufbau immer erledigt. Irgendwelcher Firewall/Windos/Antivirusmist dürfte eigentlich keine Rolle dabei spielen, allemale wenn andere Endgeräte gehen.
  17. Den VNC Client zwischenzeitlich mal upgedatet? Kommt die Kennwortabfrage?
  18. Ich habe auch nicht behauptet, dass Du nicht in Berlin wohnst, das ist hinlänglich bekannt. 😉
  19. Die Yorck-Kinos befinden sich, das weisst Du sicher, in Berlin, nicht in NRW. Und das heisst eben auch GGG-Nachweispflicht. https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ '(3) Besucherinnen und Besuchern von in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Stätten müssen eine FFP2-Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht, soweit sich Besucherinnen und Besucher an dem ihnen zugewiesenen festen Platz aufhalten und in geschlossenen Räumen eine ausreichende maschinelle Belüftung sichergestellt ist.' Das mit der maschinellen Belüftung ist dagegen für etliche Kiez-Kinos schon wieder ein Problem. Im Übrigen: https://yorck.de/corona
  20. Wurde hier glaube ich noch nicht verlinkt (und liefert auch einen Schnellüberblick über den Sonderfonds Kulturveranstaltungen): https://www.agkino.de/corona-2/foerderung-und-hilfsprogramme/hilfen-auf-bundesebene/
  21. Zum Sonderfonds Kultur aus den FAQ: --- 5.2 Wie sind veranstaltungsbezogene Einnahmen zu berücksichtigen? Veranstaltungsbezogene Einnahmen, die nicht aus dem Verkauf von Tickets stammen, sind bei der Berechnung der Kosten einer Veranstaltung in Abzug zu bringen. Hierzu zählen beispielsweise Einnahmen aus: Gastronomie --- d.h., Concession, oder wenn jemand noch eine Gastro im Kino betreibt, mindern die Fördersumme. Einerseits, im Sinne des grundsätzlichen Förderansatzes nachvollziehbar. Andererseits - es macht einfach keinen Sinn, da mit zu machen...
  22. Jede dieser Auflagen schadet den Kinos.
  23. Das sehen die Menschen offenbar sehr unterschiedlich. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, warum sollte so jemand ein Problem damit haben das nachzuweisen? Der findet es zweifellos eher besser, nicht mit Maske im Saal sitzen zu müssen. Wer weder noch ist, wird dagegen erstmal eher von der Testnachweispflicht genervt sein.
  24. Nö, es gilt dort Maskenpflicht auch am Platz. Eben weil kein GGG-Nachweis gefordert wird. Man kann die Auflagen natürlich sehr unterschiedlich darstellen. Manche erwähnen eine nicht bestehende Testpflicht garnicht, andere legen Wert auf die Feststellung, dass keine Testpflicht besteht. Viele nehmen die Erlaubnis, die Maske am Platz zum Essen und Trinken ablegen zu dürfen auch als Freibrief, sie dann garnicht mehr aufsetzen zu müssen. Hängt auch vom jeweiligen Publikum ab. Schüler z.B. werden typisch zweimal die Woche in den Schulen getestet und für die ist ein 48h GGG-Nachweis im Kino kein besonderer Aufwand mehr, sofern die Schulen ihn schriftlich bestätigen. Wenn die Ferien beginnen, ist damit aber Essig.
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