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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Eigenartig. Notfalls auch einfach nen anderen VNC Client probieren. Wir haben auf den Windows Rechnern glaube ich einen JAVA basierten VNC Client. Der hat jedenfalls in fast 10 Jahren noch nie gestreikt. Es gibt ja so ein paar Parameter zur Bildübertragung (Farbtiefe, Tiles, etc., die einstellbar sind). Notfalls damit mal rumprobieren. Ganz selten hängt der Client auf meinem Smartphone auch mal, aber das ist mit Abbruch und erneutem Verbindungsaufbau immer erledigt. Irgendwelcher Firewall/Windos/Antivirusmist dürfte eigentlich keine Rolle dabei spielen, allemale wenn andere Endgeräte gehen.
  2. Den VNC Client zwischenzeitlich mal upgedatet? Kommt die Kennwortabfrage?
  3. Ich habe auch nicht behauptet, dass Du nicht in Berlin wohnst, das ist hinlänglich bekannt. 😉
  4. Die Yorck-Kinos befinden sich, das weisst Du sicher, in Berlin, nicht in NRW. Und das heisst eben auch GGG-Nachweispflicht. https://www.berlin.de/corona/massnahmen/veranstaltungen-und-kultur/ '(3) Besucherinnen und Besuchern von in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Stätten müssen eine FFP2-Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht, soweit sich Besucherinnen und Besucher an dem ihnen zugewiesenen festen Platz aufhalten und in geschlossenen Räumen eine ausreichende maschinelle Belüftung sichergestellt ist.' Das mit der maschinellen Belüftung ist dagegen für etliche Kiez-Kinos schon wieder ein Problem. Im Übrigen: https://yorck.de/corona
  5. Wurde hier glaube ich noch nicht verlinkt (und liefert auch einen Schnellüberblick über den Sonderfonds Kulturveranstaltungen): https://www.agkino.de/corona-2/foerderung-und-hilfsprogramme/hilfen-auf-bundesebene/
  6. Zum Sonderfonds Kultur aus den FAQ: --- 5.2 Wie sind veranstaltungsbezogene Einnahmen zu berücksichtigen? Veranstaltungsbezogene Einnahmen, die nicht aus dem Verkauf von Tickets stammen, sind bei der Berechnung der Kosten einer Veranstaltung in Abzug zu bringen. Hierzu zählen beispielsweise Einnahmen aus: Gastronomie --- d.h., Concession, oder wenn jemand noch eine Gastro im Kino betreibt, mindern die Fördersumme. Einerseits, im Sinne des grundsätzlichen Förderansatzes nachvollziehbar. Andererseits - es macht einfach keinen Sinn, da mit zu machen...
  7. Jede dieser Auflagen schadet den Kinos.
  8. Das sehen die Menschen offenbar sehr unterschiedlich. Wer genesen oder vollständig geimpft ist, warum sollte so jemand ein Problem damit haben das nachzuweisen? Der findet es zweifellos eher besser, nicht mit Maske im Saal sitzen zu müssen. Wer weder noch ist, wird dagegen erstmal eher von der Testnachweispflicht genervt sein.
  9. Nö, es gilt dort Maskenpflicht auch am Platz. Eben weil kein GGG-Nachweis gefordert wird. Man kann die Auflagen natürlich sehr unterschiedlich darstellen. Manche erwähnen eine nicht bestehende Testpflicht garnicht, andere legen Wert auf die Feststellung, dass keine Testpflicht besteht. Viele nehmen die Erlaubnis, die Maske am Platz zum Essen und Trinken ablegen zu dürfen auch als Freibrief, sie dann garnicht mehr aufsetzen zu müssen. Hängt auch vom jeweiligen Publikum ab. Schüler z.B. werden typisch zweimal die Woche in den Schulen getestet und für die ist ein 48h GGG-Nachweis im Kino kein besonderer Aufwand mehr, sofern die Schulen ihn schriftlich bestätigen. Wenn die Ferien beginnen, ist damit aber Essig.
  10. Welche sollen das sein? In NRW gelten die Regeln für alle Kinos gleichermaßen. Nur können die Betreiber eben in einem gewissen Umfang abwägen, welche Auflagen sie berücksichtigen. In den UCIs in NRW z.B. verzichtet man auf den GGG-Nachweis, dafür gilt Maskenpflicht auch am Platz. https://www.uci-kinowelt.de/mediafiles/files/gemeinsam_sicher_bleiben2806.pdf
  11. In NRW gibt es diesbezüglich Wahlmöglichkeiten für Kinobetreiber. Der muss zwischen Pest und Cholera wählen - vereinfacht gesagt, GGG-Nachweis, oder Maskenpflicht auch am Platz.
  12. Das wäre blöd als Konsequenz. Ich dachte das wäre nur ein grafisches Addon. Aber Henri's Umfrage ist ja eh eindeutig.
  13. Ich meine das nicht in Bezug auf individuelle Verträge, sondern in Bezug auf den Umstand, dass dem Verleih grundsätzlich ein prozentualer Anteil auf die verkauften Tickets zusteht. Dazu hat jeder Verleih ja auch AGB. Hier findet für die Ausschüttungen aus dem Sonderfonds aber kein zusätzlicher Kinobesuch statt, im Gegenteil, es ist nur eine Berechnungsgrundlage für eine spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung. Schließlich darf ich den Verleihanteil ja auch nicht um Pacht- und Gehaltsanteil für die Vorstellungen kürzen. Wahrscheinlich meldet sich die GEMA aber auch noch und meldet Ansprüche an...
  14. 'Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Verleihbeteiligung harrt der Klärung' http://beta.blickpunktfilm.de/details/461482
  15. carstenk

    Deko in Schaukästen

    Wir haben sowas gegenwärtig nur in unserer Vitrine für die Freaky-Friday Spätvorstellung. Halloween-Spinnennetz, Plastik-Raben, ein paar Gummispinnen.
  16. Auf Dauer kriegt man das nur gelöst, indem man eigene Presets dafür anlegt. In den letzten Jahren gab es immer mal wieder DCPs in den Formaten 2.0:1 und 2.2:1. 'Green Book' z.B. fällt mir spontan ein, und auch die meisten neueren Woody Allens (da ist der Kameramann Storaro ein Verfechter von 2.0:1). Und im Übrigen ist 2.2:1 ja auch ein klassisches 70mm Format (z.B. 'Dunkirk'). Sowas wird regelmäßig in den Foren diskutiert. Letztens gab's auch mal 2.1:1. Grundsätzlich lässt sich jedes Seitenverhältnis 'bestmöglich' über eine Kombination von Objektiveinstellung und Maskierung auf eine gegebene Leinwand abbilden. Je nach persönlicher Präferenz mit oder ohne Cropping. Gut, wenn man das selber machen kann. Ansonsten beauftragt man den Kinotechniker, bei der nächsten Wartung sowas einzurichten. Durch die zunehmende Verbreitung von nicht-nativen Kinoproduktionen (z.B. Netflix, Amazon) werden solche Fälle in Zukunft sicher eher öfter als seltener auftreten. Ich habe bei uns sogar 2.0:1 und 2.2:1 für die HDMI Eingänge eingerichtet, weil sowas gelegentlich auch schonmal auf Blurays oder DVDs vorkommt. Projektor und ggfs. variable Kaschierung sind dabei zwei verschiedene Baustellen.
  17. Dürfte den antizipierten Erfolg des Sonderfonds auch nicht eben beflügeln, wenn von dem mickrigen Zuschuss auch noch der Verleih die Hälfte ab haben will. Das hätte man vonseiten BMWI und BKM ja auch mal vorher rechtssicher abklären können. Aber an Kinos hat dabei eben offenbar erstmal keiner gedacht. Demnächst will das Maushaus noch nen Anteil vom Kinoprogrammpreis... Laut Teilnehmern der HDF-Zoomkonferenz zum Sonderfonds soll auch Peter Hase 2 von solchen Forderungen betroffen sein.
  18. Das mit dem Verleihanteil am Kultursonderfonds wird gegenwärtig noch verhandelt. Die Auffassung des BKM dabei war bei der HDF Zoomkonferenz letztens, dass dem Verleih kein Anteil zusteht, auch vor dem Hintergrund, dass der Fonds auf Kostendeckung der Kinos angelegt ist. https://beta.blickpunktfilm.de/details/461416 Rein technisch gesehen, der Sonderfonds geht nicht durch das Kassensystem, nicht in SPIO Karten, sondern wird später aus Tickets und Kosten mit den Fördergebern verrechnet. Da hat der Verleih meiner Meinung nach nix zu wollen. Zur Handhabung des Sonderfonds gab es letztens eine Zoom-Konferenz des HDF, und nächste Woche (6. Juli) gibts auch eine der AG Kino. Einfach mal mit reinschalten. Im Übrigen: Wer trotz solcher Konditionen mit diesen Verleihern Verträge schließt, ist halt selbst schuld. Man ist im Übrigen nicht gezwungen, am Sonderfonds Kultur teilzunehmen, mir scheint, mit der Überbrückungshilfe IIIplus fährt man gegenwärtig ohnehin besser.
  19. Eher unnötig in einem so 'traditionell' von Stammgästen bespielten Forum wie diesem.
  20. Wenn ich das richtig lese, gibt es in NDS bis 25 Personen in geschlossenen Räumen weder Mindestabstand noch Maskenpflicht. Über 25 Personen darf bei Vorhandensein von Frischluftzufuhr Schachbrett genutzt werden, sonst gilt 1.5m. Auch hier keine Maskenpflicht am Sitzplatz. Ein hartes absolutes Besucherlimit gibt es nicht, ab 1000 Personen benötigt man ein individuelles Hygienekonzept.
  21. Das hier fasst es für Baden-Würtemberg nochmal besser zusammen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ (Was gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, Inzidenzstufe 1 - unter 10) --- In geschlossenen Räumen: - Maximal 500 Personen. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht. - 30 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht. - 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Es gilt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt nicht. --- Über das Verhältnis der ersten beiden Kriterien (max 500/max 30 Prozent) bin ich mir nicht so ganz im Klaren. Stehen auch die 'max 500' unter dem Vorbehalt 'max 30 Prozent'? In der eigentlichen Verordnung B-W steht jeweils 'oder'. Das macht aber doch wenig Sinn, max 500 Personen, ODER max 30% bei ansonsten gleichen Auflagen? Da nur bei max 60% 'Das Abstandsgebot gilt nicht' steht, muss man davon ausgehen, dass bei max 500 oder max 30% Auslastung die 1.5m Abstand zwischen den Plätzen einzuhalten ist?
  22. Nur vor Ort im Kino, oder auch für die Onlinebuchung?
  23. Das ist offenbar auch schon anderen aufgefallen: https://piratenpartei-rhein-erft.de/2021/06/15/nichtvereinbarkeit-der-luca-app-mit-der-coronaschvo-nrw/
  24. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW steht in Bezug auf Kontaktnachverfolgung: 'Die Datenerfassung ist so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.' Das ist bei Verwendung von LUCA (und vielen anderen digitalen Kontaktnachverfolgungssystem) aber garnicht möglich, da die Daten nur mit zeitlicher Verzögerung den Gesundheitsämtern zu Verfügung gestellt werden können und nur diese die Kontaktdaten entschlüsseln können. Faktisch erfüllt nur die Zettelwirtschaft oder ein eigenes 'offenes' digitales Erfassungssystem diese Anforderung. Auch viele Kassensysteme oder Online-Buchungsanbieter sehen eine zeitnahe Herausgabe an den Kinobetreiber für eine solche vor-Ort Kontrolle garnicht vor. Unser Gesundheitsamt, dass eine luca-Anbindung installiert hat, unterstützt damit selbst einen systematischen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung NRW. Respektive, der Düsseldorfer Geheimbund, der die Schutzverordnungen verfasst, hat ein gestörtes Verhältnis zur Realität.
  25. Der Punkt ist in NRW auch nicht ganz eindeutig, weil die Corona-Schutzverordnung und die Testverordnung sich in diesem Punkt widersprechen, bzw. nicht eindeutig sind. Allerdings hat ein Kollege in Köln vom zuständigen Ordnungsamt zumindest auf Nachfrage die Information bekommen, dass er auch bei Schnelltests 48h berücksichtigen darf.
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