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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Ja, da muss natürlich bei den Inzidenzen und Auflagen noch ganz gewaltig was nach unten passieren. Aber Niedersachsen z.B. hat ja im Stufenplan ganz passable Kino-Auflagen für Inzidenzen unter 50 gemacht. Also, wenn ein Land das will, dann geht das.
  2. Naja, wir sind aktuell bei 37% Erstimpfungen. Bis Anfang Juli sicher Richtung 60%. Die nicht geimpften Kinder spielen dann keine Rolle mehr, siehe England, siehe Israel. Es sind dann eh Schulferien und die Schultestungen entfallen. Da die Kinder kaum symptomatisch sind, werden die auch kaum anlassbezogen getestet. Mit dem Wegfall der Impfpriorisierung und dem Beginn der Betriebsimpfungen werden auch zunehmend die Gruppen geimpft, die berufstätig und mobil sind und den Großteil der Neuinfektionen ausmachen. Und die Impfstofflieferungen scheinen jetzt auch stabil zu sein und auszureichen. Natürlich kann es immer wieder nicht absehbare Probleme geben, aber wir sind auch nicht allein auf der Welt. Die Kinos in USA sind schon größtenteils geöffnet, in England geht es auch gerade los. Ich sehe nicht, wie wir vor diesem Hintergrund in Deutschland dann noch weitere MONATE geschlossen lassen können. Sowas ist auch keine freie Entscheidung auf unsere Branche bezogen. Es wird ganz einfach passieren. Je weiter die Zahlen sinken, desto größer wird der Druck.
  3. Wenn ich mich recht erinnere, ging es darum, ob mit der Abgabe an Amazon gegen Förderauflagen verstoßen wurde. Einige sagten, er habe Förderung erhalten, andere (u.a. Bully Herbig) sagten, er habe keine Förderung erhalten. Bin da zwar nicht ganz im Thema - aber angeblich hat der Boandlkramer keine Produktionsförderung, aber Verleihförderung erhalten. Da die Verträge mit Amazon schon geschlossen waren, konnte man grundsätzlich bezüglich der Auswertung nichts mehr machen. Keine Ahnung, was jetzt Sachlage mit der Verleihförderung ist, ob es da Regeln gibt, nach denen die ohne Kinoauswertung zurückgezahlt werden muss. Das werden vermutlich die Juristen der FFA bearbeiten. Die haben da natürlich auch auf Synergie-Effekte spekuliert, weil Bully Herbig ja auch gerade eine Serie LOL auf Amazon hatte und es eine zweite Staffel geben soll.
  4. Das ist auch noch aktueller Stand, aber es wird mit Sicherheit Hilfen über das erste Halbjahr hinaus geben, da mache ich mir keine Sorgen. Siehe unten. Was Öffnungen angeht - die Bundesnotbremse setzt unter 100 aus. Darunter dürfen unsere Landesfürsten wieder machen was sie wollen. Und das werden sie auch. Wir haben Wahlen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, und dann die Bundestagswahl.
  5. Das gibt dir das System dann schon vor. Die üblichen Systeme verwenden SC, aber es gibt auch andere, z.B. https://www.cyberport.de/?DEEP=4B19-0XN&APID=276&gclid=CjwKCAjwv_iEBhASEiwARoemvP3gPU2K5HoAyktNqMVOKDlrFrj4fVnAYop3zMIwAUJO2kQ_r6eB9RoCV04QAvD_BwE Für mich liegt sowas nahe, aber vielleicht nicht für jeden: Erstmal ausprobieren, BEVOR man das Kabel verlegt 😉
  6. Walt Disney ächzt weiter unter der Corona-Krise. Die Pandemie hat zum einen das Vergnügungsgeschäft des Entertainment-Giganten lahm gelegt. Auch der Boom im Streaming-Geschäft ließ deutlich nach. https://www.t-online.de/finanzen/unternehmen-verbraucher/id_90030462/disney-enttaeuscht-anleger-aktie-faellt.html
  7. ...nach der Schlacht um Midway
  8. Ich glaube, Herbert hat grade renoviert, da hättest Du früher anfragen sollen...
  9. Naja, den Empfänger habe ich natürlich schon vor der Scheibe im Saal stehen. Die meisten bezahlbaren HDMI-Funkstrecken sind auch nur für wenige Meter Entfernung konzipiert, vom Player/AVR zum Beamer an der Decke. Und das professionelle Zeugs kostet in der Regel mehr als eine SC-Glasfaserstrecke.
  10. Wer für Wertarbeit nicht bezahlen will, muss sich doch nicht wundern, wenn es keine Wertarbeit mehr gibt.
  11. Meine Funkstrecke produziert bei kinoüblichen Umständen/Abständen durchaus sichtbare Artefakte. Für ne Powerpoint ist das nicht sichtbar, aber für Photos/Bewegtbild durchaus.
  12. Knapp 5 GByte.
  13. Ich weiss nicht, ob der Harald Schäfer hier noch reinguckt - der war von Bewegte Bilder. Ich habe den aber auch noch im Archiv. Wenn ich mich recht erinnere, war der aber nicht sonderlich klein, Download, oder vielmehr Upload, könnte zäh sein.
  14. https://www.infranken.de/lk/bamberg/bamberg-lichtspiel-und-odeon-kinos-bleiben-geschlossen-haetten-oeffnen-koennen-aber-fuer-wie-lange-art-5206899
  15. carstenk

    Abba - Der Film

    Das sind aber nicht die Kopien von 2008, sondern von 1977. Ich sollte das vermutlich nicht tun, aber ich oute mich mal als ziemlichen ABBA Fan. Habe sämtliche Vinyls von denen, und zwar nicht nachgekauft, sondern jeweils zum Original-Erscheinungsdatum vom Taschengeld gekauft. Allerdings: Diesen Film fand ich schon immer furchtbar. Warum konnte man nicht einfach einen normalen Konzertfilm machen, statt eine total dämliche unnötig hektisch überdramatisierte Story da rein zu stricken...
  16. carstenk

    Abba - Der Film

    Achja, um den ersten Mamma Mia! herum, stimmt, da war was...
  17. carstenk

    Abba - Der Film

    Nichtsdestotrotz ein Cyan/DD-Trailer. Von wann wohl und wozu?
  18. Also selbst unter Inzidenz 50 in NRW kein Kino für Geimpfte/Genesene? Kann doch nicht sein, oder? edit - nee, wird an anderer Stelle konkretisiert: '(5) Unter den Voraussetzungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der CO- VID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) steht eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich.' Konkretes zu Maskenpflicht, Concession, Sitzplatzausnutzung etc. findet man darin auch noch nicht. Aber was solls, die Zahlen sind in NRW größtenteils eh noch katastrophal über 100. Vollständige NRW Verordnung ab 15. Mai: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung.pdf
  19. https://www.ksta.de/region/corona-in-nrw-land-erlaubt-eingeschraenkte-gastronomie-oeffnung-bei-inzidenz-unter-100-36439428 'Freiluftveranstaltungen und Messe-Öffnungen möglich 15.30 Uhr: In Nordrhein-Westfalen sollen wieder Messen ihre Tore öffnen können. Sie dürfen wieder mit beschränkter Besucherzahl stattfinden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohnern liege, kündigte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Veranstalter und Aussteller bekämen damit für die Zeit nach der Sommerpause eine Planungsgrundlage. NRW sei das erste Bundesland, das Messen wieder eine Perspektive eröffne. Auch für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten. Das Land erlaubt außerdem in Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 auch kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen. Details wurden zunächst nicht bekannt. NRW erlaubt eingeschränkte Gastronomie-Öffnung bei Inzidenz unter 100 14.31 Uhr: In Nordrhein-Westfalen sollen eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegt. Voraussetzungen seien eine verminderte Gästezahl und ein negativer Corona-Test der Besucher, kündigte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden. Die Regelung greife ab dem 15. Mai.'
  20. Wieviel Geld wollt/könnt ihr denn dafür ausgeben? Bezahlbare HDMI->HD-SDI Konverter transportieren kein HDCP - das mag bei Laptops oft kein Problem sein, aber manche Laptops haben HDCP auch dann aktiviert, wenn kein verschlüsselter Inhalt abgespielt wird. Und wenn mal ein Mediaplayer, DVD/Bluray Player ran soll, gibt es auch Probleme. Die neueren optischen HDMI Kabel funktionieren über diese Längen ganz gut. 50m kriegt man aber mit guten HDMI-CAT Konvertern noch hin. Gut heisst nicht unbedingt, dass sie teuer sein müssen. HD-BaseT wäre in der Tat der beste Kompromiss aus Sicherheit/Qualität und Preis. Sind mittlerweile etwas günstiger geworden, aber 400-500€ zahlt man immer noch für ein Set. Professionelle 'echte' Glasfaser-Übersetzer und Kabel wie der, den Billet da verlinkt hat, sind ziemlich gut, aber recht teuer. Möglicherweise kriegt man sowas gegenwärtig bezahlbar gebraucht, weil die Veranstaltungsbranche darnieder liegt. Ich weiss nicht, wieviel Aufwand das ist über die Decke. Wir haben zweimal 30m CAT6/7 nach vorne liegen, und seit einiger Zeit ein optisches HDMI Kabel von 50m. Die haben allerdings eine Vorzugsrichtung, also nur eine Seite kann Eingang, die andere nur Ausgang sein. Muss man beim Verlegen drauf achten. Die Kosten für die Kabel sind gering, CAT6/7 sehr universell einsetzbar, es gibt Konverter auf alles mögliche. Daher würde ich empfehlen, das ähnlich wie bei uns zu machen, 2 CAT6/7, und ein optisches Kabel. ich würde sogar zusätzlich ein Koax dazu legen. Aber das ist Geschmackssache, kommt drauf an, wie viele Sonderveranstaltungen man erwartet. Diese ganzen Kabeltypen kosten alle nix mehr heutzutage. Bei ner privaten Veranstaltung mit Urlaubsbildern mag ein bißchen Gehakel nicht so schlimm sein, aber sobald man so eine Lösung installiert hat, wird es auch anspruchsvollere Einsätze geben. Und da würde ich mich, wenn HDMI im Spiel ist, niemals auf nur eine Lösung verlassen, ich brauche immer 1-2 Fallback-Lösungen. Wenn man ein langes einfaches Patchkabel als CAT6 verlegt, darauf achten, dass es auch wirklich geschirmt ist. In manchen Ländern sind ungeschirmte CAT5/e/6 ziemlich verbreitet und die finden ihren Weg aus billigen Herstellerländern auch zu uns. An den beiden RJ45 Steckern müssen Metallschalen sein, und die misst man mit einem Durchgangsprüfer gegeneinander, BEVOR man sie verlegt! Das auf dem Bild wird z.B. aktuell auf Amazon als 'CAT6 Gigabit-Ethernet-LAN-Kabel' verkauft. Hat aber keine Schirmung.
  21. Aktualisierte Coronaschutzverordnung Niedersachsen (nicht von dem 'Vom 30. Oktober 2020' oben irritieren lassen, darunter sind die nachfolgenden Aktualisierungsdaten aufgelistet): https://www.niedersachsen.de/download/168619 Darin ist, entsprechend dem oben erwähnten Stufenplan, neben Autokino auch jetzt bereits normales OpenAir Kino bis 250 Personen erlaubt (gegenwärtig in NDS sicher noch ein bißchen zu frisch dafür).
  22. Du meinst NDS - von NRW ist in dem Artikel nicht die Rede.
  23. Da gibts doch diese eigenartige Klausel aus der bayerischen Verordnung: 'Eine gemeinsame Platzierung ist nur dann möglich, wenn die Personen gegenüber dem Betreiber bzw. Veranstalter als Gruppe gemeinsam auftreten.' Also, meiner Auffassung nach nur dann, wenn die von vorne herein als zusammengehörige Gruppe auftreten. Beliebige Geimpfte zusammen also nicht. Das würde in der Konsequenz mit den anderen Gleichstellungsentscheidungen meiner Meinung nach ja auch heißen, dass Genesene und solche mit negativem Schnelltest beliebig gemischt zusammen sitzen dürften. Das ist doch sicher nicht gewollt, das geben negative Schnelltests doch wirklich nicht her.
  24. Das hängt von der Verordnungslage im jeweiligen Bundesland ab. In NRW gibt es extra eine Klausel, die Luftreiniger erlaubt, sofern ihre Wirksamkeit nach etablierten Standards belegt ist. Andere Bundesländer haben das nicht. Sofern sowas nicht in der Landesverordnung vorgesehen ist, nützt dir das also gar nichts, wenn Du es freiwillig installierst. Allerdings gibt es keine wirklich bestätigt wirksamen Luftreiniger für übliche Kinosaalgrößen. Für nachrangige/kleinere Säle schon. Sind aber nicht gerade leise.
  25. Originell finde ich, dass dieses Kriterium Lüftung/Frischluft ausschließlich bei Kinos/Theatern/Konzertsälen 'gefordert' wird. Bei Fitnessstudios, Bars, Gastronomie, Clubs, Diskotheken steht das nicht drin. Das hört sich erstmal nach einer fahrlässigen Unterlassung an, aber möglichweise ist die Essenz davon einfach, dass diese Orte 1.5m Abstand als grundsätzliche Forderung haben, aber ausschließlich in Kinos/Theater/Konzertsälen auf 1m reduziert werden darf, wenn Frischluft garantiert wird. Dann ist es eben keine 'Auflage', sondern eher eine Erleichterung, um die Wirtschaftlichkeit aufgrund geringerer Mindestabstände zu verbessern, wenn man die Bedingung eben erfüllen kann. Wenn nicht, muss man halt die 1.5m einhalten. 'Lüftung' wird also nicht 'gefordert', sondern 'exklusiv' für diese Versammlungsstätten als mögliche Voraussetzung zur Erleichterung der Auflagen 'angeboten'.
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