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carstenk

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  1. Direkt rauslesen kann man das nicht, das stimmt. Ist halt nicht ganz klar ausgedrückt, was passiert, wenn das Kriterium Frischluftzufuhr nicht erfüllt werden kann, weil auch keine konkreten Luftwechselraten vorgeschrieben sind. Aber da wird sich natürlich im Zweifelsfall an den offiziellen Normen für Kinos/Versammlungsstätten orientiert. Aber es wäre dann halt möglich, dass das Aufbehalten der Maske am Platz als Kompensation gilt. Nicht, dass ich das als wünschenswert erachte. Bei einer der Landkinokonferenzen hatten einige kleinere Betreiber sich ziemliche Sorgen gemacht, was passiert, wenn kontrollierte Lüftung als Öffnungskriterium aufkommen würde. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass 1m vs. 1.5m Abstand den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn es keine (ausreichende) Frischluftzufuhr gibt.
  2. Ja, möglicherweise gilt aber eben auch Maske am Platz, wenn keine qualifizierte Frischluftzufuhr sichergestellt ist. Wird man abwarten müssen.
  3. Möglicherweise auch Maske am Platz...
  4. https://www.stk.niedersachsen.de/download/168654/Corona_-_Stufenplan_2.0.pdf Negative Testnachweispflicht oberhalb von Inzidenz 35, auf den regionalen Wert (Kreis/Stadt) bezogen. Mindestabstand 1m(!) auf den Plätzen (Schachbrettbelegung), Maske darf am Platz abgesetzt werden. Unterhalb 35 nur noch Maske bis zum Platz und Schachbrett. Aber: Pflicht für Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Gut, das ist für die meisten kommerziell betriebenen Kinos eher kein Problem, die Frage ist, nach welchen Parametern das geprüft/nachgewiesen werden muss (Luftwechselrate, etc.).
  5. Kinos in England öffnen wie geplant ab dem 17.5. https://www.digitalspy.com/movies/a32576843/when-will-cinemas-reopen-vue-odeon-cineworld/
  6. Vielleicht wird der Stufenplan aus dem März auch angepasst übernommen:
  7. Da gibts bisher noch nichts Konkretes. Die 50 steht zwar aktuell als untere Grenzinzidenz in RLP, aber für Kinos, Kultur, etc. ist da gegenwärtig nichts Verbindliches beschlossen, die bleiben erstmal noch zu. Kollegin in der Eifel ist sogar bei 36. Auch da ist aber noch nichts mit Öffnungen. https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-ermoeglicht-vorsichtige-schritte-nach-vorne-1/ https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/Bilder/Themen/Gesundheit_Pflege/Corona/Bundesnotbremse240421.pdf Ich glaube da werden einige grade ziemlich überrollt von den sinkenden Zahlen. Niedersachsen hat gerade bei einer landesweiten Inzidenz von 83 wieder Open-Air-Veranstaltungen bis 250 Personen erlaubt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/coronaverordnung186.pdf Der Wahlkampf hat begonnen. Die kommenden Wochen werden spannend.
  8. ? https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html 97 für RLP. Rhein-Lahn-Kreis ist allerdings Stand heute in der Tat auf 49,1
  9. WAS? Der Söder sagt 'Öffnen!', und die Ministerialen sagen 'Nein!' ? Das ist ja Meuterei!
  10. Äh, Köln liegt bei 180. Kann im Moment niemand so richtig nachvollziehen. Aber da alles andere auch zu hat und es auch keine Pop-Up Autokinos gibt, kriegt man LED Bildwände grade vermutlich auch sehr preiswert gemietet.
  11. Oder so: https://www.autokino-koeln.de 'Damit wir früh genug starten können und alle pünktlich zur Ausgangsperre zuhause sind, haben wir eine über 50m² große LED Bildwand aufgebaut und können so vor Sonnenuntergang starten. Die Vorstellungen finden alle auf der LED Bildwand statt.' Und: https://beta.blickpunktfilm.de/details/459960
  12. Ich denke, da wird sich Anfang der Woche noch was klären. Wozu überhaupt noch überall 1.50m Mindestabstand (bis auf den Parkplatz), wenn ohnehin nur negativ getestete, Genesene und Geimpfte rein dürfen? Dass die so schnell nicht von der Maske grundsätzlich absehen, ist nachvollziehbar.
  13. Kinoöffnungen: Bayern hält's wie Tübingen https://beta.blickpunktfilm.de/details/459990
  14. Jetzt versteh ich auch, warum der Boandlkramer an Amazon gegangen ist. Der Bully hatte das Kino-Öffnungskonzept für Bayern schon vorab gesehen.
  15. Man kann natürlich drauf spekulieren, dass eh keiner kontrollieren kommt ob man die Auflagen einhält.
  16. Der eine Fall Bayern macht mich jetzt überhaupt nicht wuschig was Öffnungen angeht. Das ist doch ne Farce. Was glauben die denn, was Kinobetreiber und Besucher auf sich nehmen? Die Frage ist, warum man so einen Mist überhaupt erst produziert und veröffentlicht speziell für Kinos, es wäre einfacher gewesen, die weiterhin geschlossen zu lassen wie anderes auch.
  17. Das mit dem Toilettenbesuch ist nachvollziehbar satirisch gemeint. Und so abwegig nicht, denn wir hatten letztes Jahr in Hessen zunächst schon die reale Verordnungs-Problematik mit sich innerhalb einer Sitzreihe begegnender oder aneinander vorbei drückender Menschen. Wenn Bayern beim Auslass kontrolliertes reihenweises Verlassen fordert, ist das also keineswegs abwegig. Diese Ministerialdeppen haben einfach nicht an Toilettenbesuche während des Films gedacht. Dafür aber wenigstens an die Einhaltung von Mindestabständen auf den Parkplätzen.
  18. Es wird noch besser: 'Die Ticketausstellung erfolgt ausschließlich mit Zuordnung von festen Sitzplatznummern.' 'Die Abstandsregel nach Ziffer Nr. 1 ist in den Kinosälen zudem durch reihenweisen, kontrollierten Auslass nach Ende der Vorstellung einzuhalten.' Dem darf man entnehmen, dass auch Toilettenbesuche aus dem Saal heraus nur unter kontrollierter Ausleitung und Einweisung stattfinden dürfen. Man muss mit dem Finger schnippen, damit der Sitzplatzanweiser die gesamte Sitzreihe nach und nach herausleitet (unter Beachtung der jeweiligen Beziehungen der Besucher untereinander und ihres jeweiligen Geimpft/Genesen-Status), dann darf der Notzudürfende die Toilette besuchen (immer nur eine/r/s pro Toilettenraum), und dann geht bei der Rückkehr in den Saal das Gleiche wieder los. 'Parkplatzkonzept: Sofern vom Betreiber zur Verfügung gestellte Parkplätze von Besucherinnen bzw. Besuchern, Mitwirkenden und weiteren am Veranstaltungsbetrieb beteiligten Personen genutzt werden können, sind ein Parkplatzkonzept zur Vermeidung von Ansammlungen und Gruppenbildung zu erstellen und Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands zu ergreifen. Es sollten Einweiserinnen bzw. Einweiser eingesetzt werden, sofern erforderlich. Die Parkplatzanzahl sollte beschränkt und ggf. Parkplätze gesperrt werden, sofern erforderlich.' Ein ganzer Paragraf zu Schnelltests, aber im Grunde steht nirgendwo eindeutig, ob Schnelltests als Voraussetzung gefordert werden: 'Sehen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen (BayIfSMV) einen Testnachweis für den Besuch der Veranstaltung vor, sind die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Testverfahren umzusetzen.' Ich würde mal vermuten, alle, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen aktuellen offiziellen Negativ-Test mitbringen oder vor Ort einen machen. Das ist doch ne Parodie. Die haben zuviel #allesdichtmachen geguckt. Dieses Öffnungskonzept hätte Söder auch schon bei einer Inzidenz von 400 machen können.
  19. Warum machen die sich die Arbeit der Erarbeitung dieses Konzeptes ausschließlich für Kinos überhaupt? Da macht doch kein Kino mit unter diesen Umständen. Ja, Geimpfte und Genesene müssen keinen Abstand einhalten, aber natürlich weiterhin Maske tragen. Das steht auch schon oben im Ministerialblatt Bayern. 'Dies gilt für Kunden und Personal. Personen, die nach den aktuell gültigen Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, haben die Abstandsregel untereinander nicht zu befolgen.' Und zusätzlich zur Maskenpflicht kommen durchgängig 1.5m Mindestabstand überall. Auch das ist doch ein Witz: 'Zwischen allen Personen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen ist in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten auf Fluren, Gängen, Treppen, im Garderoben-, Kassen-, Sanitär-, Technik- und Gastronomiebereich, am Kiosk und im Lager oberstes Gebot.' Grandiose Idee. Sollen die Kinomitarbeiter das nachhalten? Ein Haushalt, alternativ Geimpft oder Genesen, aber die Freundin, die dabei ist muss 1.5m dahinter gehen? Ein echter Söder mal wieder. 'Ihr müsst ja nicht, aber wir stehen einer Öffnung jedenfalls nicht im Wege'.
  20. Nö, das heisst nur, dass man sich für diese Bereiche bisher noch keine Öffnungs-Gedanken gemacht hat. Wofür es unterschiedliche Gründe geben kann. Schließlich haben die Verbände allerorten für bundeseinheitliche Öffnungen plädiert. Vielleicht will man diesem Wunsch in B-W, anders als in Bayern, ja nachkommen.
  21. Es gibt Bundesländer und Saalgrößen wo das auch nicht zwingend ist. Föderalismus gibts nicht nur in der Pandemiebekämpfung. Ebenso wie Nachlässigkeit und Willkür.
  22. Ja, mit der Überprüfung durch TÜV ist das Kapitel Folgekosten nicht beendet, so wenig wie die Schornsteinfegermessung für die Heizungsanlage ausreichend ist.
  23. Diese Konsequenzen muss man bei allen Anlageneinbauten bedenken. Inkl. des Umstandes, dass nur etwas was da ist, auch von irgendjemandem begutachtet und in Frage gestellt werden kann. Bei nem Kollegen wurde vor 20 Jahren in einem Raum für etwa 30 Personen auf schlichte Empfehlung hin eine Entrauchungsanlage installiert. Die wurde natürlich nie benötigt oder benutzt. Jetzt ist irgendjemandem die Idee gekommen, die mal auf Funktion zu prüfen, und sie ist angeblich 'unzureichend ausgelegt'. Aber weil sie jetzt da ist, muss sie natürlich erneuert werden. 5stellig. Als sie vor 20 Jahren eingebaut wurde, war 'Unterauslegung' scheinbar noch kein Thema.
  24. Ich hatte schon Entzugserscheinungen. Was ist das? Omlett-Kompressen gegen Knieschmerzen?
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