Zum Inhalt springen

carstenk

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    14.065
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    97

Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Ab Inzidenz >50 ist im hessischen Ampelsystem rot, und nach den aktuellen Verschärfungen gilt dann u.a.: Rot (Inzidenz >50) Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu: Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-corona-regeln-vorgestellt Bezüglich Concession-Verzehr schweigt sich die hessische Landesverordnung aus, das ist den örtlichen Behörden überlassen. Bisher herrscht dort, anders als diesbezüglich nun in Bayern, Interpretations-Willkür. https://beta.blickpunktfilm.de/details/454923
  2. Das ist nicht zutreffend. Die Fähigkeit einer DCI Anlage, SMPTE Inhalte abzuspielen ergibt sich aus dem Softwarestand der Geräte, zu einem gewissen Teil auch aus Konfigurationsaspekten, und ist 'fließend'. Beim größten Teil der Installationen hängt sie außerdem sowohl vom Softwarestand des Projektors, als auch des Servers ab, und die werden nicht zwingend parallel aktualisiert. Niemand, weder der Hersteller des Projektors, noch der Hersteller des Servers, noch ein Integrator oder KDM Dienstleister kann das für eine konkrete Installation in einem Kino vorhersagen. Es gibt keinen Automatismus, nach dem Kinos nach einer gewissen Zeit automatisch auf bestimmte Softwarestände aktualisiert werden, das ist dem Kinobetreiber überlassen, manche Geräte sind unter dauerhafter Wartung und immer halbwegs aktuell, manche sind seit ihrer Installation nie aktualisiert worden. Manche Geräte werden gebraucht verkauft, Server und Projektoren in anderen Kombinationen zusammengestellt, und ein Server, der vorher mal an einem SMPTE kompatiblen Projektor hing, tut das danach eventuell nicht mehr. Das geht nur, wenn das betreffende Kino das damals angebotene SMPTE Testfile abspielt und eine Rückmeldung liefert. Diese Umfrage sollte im Übrigen nicht nur Rückmeldungen liefern, sondern die Kinobetreiber auch dazu auffordern, ihre Geräte auf SMPTE kompatible Software zu aktualisieren, wenn die Wiedergabe des Test-DCPs nicht erfolgreich ist. https://www.smptedcp.com/status - Carsten
  3. Von wem/auf welchem Weg habt ihr denn erfahren, dass kein Concession mehr erlaubt ist? Da das nicht in der Allgemeinverordnung drin steht, muss das ja vom lokalen Gesundheitsamt kommen. Als 'subjektive Einschätzung' lehnt sich so ein Behördenmitarbeiter bei so einem Verkaufsverbot ganz schön weit aus dem Fenster.
  4. In welchem Bundesland ist denn euer Kino? Ich denke, die meisten werden darin übereinstimmen, dass Kinobetrieb mit Maske bis zum Sitzplatz und ohne Concession final sinnlos wird. Im Grunde sind solche Auflagen eine Aufforderung, zu schließen, ohne dass man den damit verbundenen Ärger haben will, wenn man es klartext ausspräche.
  5. Wir haben das stillschweigend in unsere normales Hygienekonzept integriert und ansonsten nicht an die große Glocke gehängt. An der Kasse bekommen die Besucher das gesagt, und im Vorprogramm auf der Leinwand wird die Maskenpflicht am Platz explizit ausgewiesen, zusammen mit dem Hinweis, dass ungeachtet dessen der Verzehr von Süßwaren und Getränken weiterhin erlaubt ist. Bisher hat es darüber keine große Verstimmung unter den Besuchern gegeben, viele nehmen das offenbar angesichts der steigenden Zahlen als unabwendbar hin. Allerdings bin ich mir auch sicher, dass es uns weitere Besucherzahlen kostet, wenn sich das Bewusstsein darüber verbreitet. Auch bei uns gibt es aber Publikum, das tatsächlich lieber mit Maske im Saal sitzt - nicht jeder findet sich davon schwer belastet. Katastrophal finde ich die Inzidenzzahl 35 für diese Maßnahme. Da wird kaum ein Landkreis den Winter über wieder drunter kommen, fürchte ich. Tja, wie es aussieht, hatte Barbara Broccoli letztlich den richtigen Riecher...
  6. Das dürfte Ratlosigkeit angesichts der drastisch steigenden Zahlen sein. Die versuchen jetzt einfach, grundsätzlich größere Menschenansammlungen entweder komplett zu verhindern, oder nur unter Maske stattfinden zu lassen. Die Kölner Oberbürgermeisterin Reker ließ sich letzten Freitag nach dem Briefing der Kreise/kreisfreien Städte über die neuen Inzidenzbasierten Verschärfungen zu der Aussage bezüglich Kultureinrichtungen hinreißen: "Es sind bisher keine Ausbrüche in diesem Bereich bekannt. Und deswegen ist es schwer zu akzeptieren, dass hier keine Ausnahmen gelten sollen." Man kann sicher nicht einfach so behaupten, dass Kinos sicher sind, weil sie ein Hygienekonzept haben. Aber die Kinos in Deutschland sind jetzt 5 Monate wieder offen, ohne dass sie sich unter den Hygieneauflagen als Risikoorte gezeigt haben. Wer das Gegenteil behauptet, sollte irgendeine Datengrundlage dafür haben.
  7. carstenk

    Wendler & Co.

    Die Threads werden pausenlos geschlossen. Es wäre hilfreicher, wenn Du sie nicht auch ständig wieder anheizen würdest.
  8. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsminister-pinkwart-begruesst-fortsetzung-der-corona-ueberbrueckungshilfe Die 1000€ zusätzlich sind eine NRW Besonderheit, die sonstigen Kriterien dürften bundesweit gelten.
  9. dito in den Kreisen in NRW, deren Kreisverwaltungen ausnahmsweise auch mal am Wochenende ans Arbeiten gekommen sind. Seit heute haben wir im Rhein-Erft-Kreis Gefährdungsstufe 1 und folglich auch Maskenpflicht am Platz. Bisher keine Aussage bezüglich Süßwaren- und Getränkeverzehr am Platz. In Köln ist das laut telefonischer Auskunft erlaubt. Da bisher in keiner Verordnung und keinem Erlass der Concession-Verkauf im Kino untersagt ist, verkaufen wir erstmal weiter. Was die Besucher im dunklen Kinosaal mit den von uns gekauften Artikeln machen, liegt nicht in unserer Verantwortung, wir können ja nicht alle paar Minuten das Licht anmachen und nachgucken.
  10. Da gärt auch schon was, davon wird Einiges kassiert werden. In Köln hat die Oberbürgermeisterin bereits auf die neuen Regelungen hin die Aussage getätigt, dass in Kultureinrichtungen bisher keine Infektionen belegbar wären. Das ist ne Steilvorlage für jeden Anwalt.
  11. Da NRW sich in der neuen Corona-Schutzverordnung von heute nicht explizit dazu geäußert hat, steht diese Information auf wackligen Füßen. Vermutlich wird jedes Kino das individuell mit seiner lokalen Ordnungsbehörde abklären müssen. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf (die interessanten/unangenehmen Informationen gibts in §15a) Laut der neuen Verordnung gilt die durchgängige Maskenpflicht auch am Platz nun auch schon ab Gefährdungsstufe 1, also ab 7-Tages-Inzidenz 35. Außerdem entfällt ebenfalls ab 35 bereits das Wegfallen der Mindestabstandsregelung in Kombination mit der erweiterten Rückverfolgbarkeit. Das heisst faktisch, dass ab morgen die meisten Kinos in NRW (nämlich die in Kreisen/Städten ab 7-Tages-Inzidenz 35 aufwärts) wieder auf etwa 20% maximale Saalauslastung verpflichtet werden. - Carsten
  12. PwC/FFA Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kinobranche: https://www.ffa.de/download.php?f=e3972269d51a42aec0f7203b216d7fb2&target=0
  13. 'Neue Hilfsmaßnahmen für betroffene Branchen geplant 11.55 Uhr: Der Bund will Hilfsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen verbessern. Die angesichts steigender Infektionszahlen geplanten Einschränkungen würden dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten.' Das riecht also nach einer weiteren Verlängerung der Überbrückungshilfen. Dabei sollen wohl auch die Bewertungskriterien angepasst werden, was ja in der aktuellen Verlängerung September-Dezember schon der Fall ist. Die Anträge für diese zweite Phase sollen in Kürze gestellt werden können.
  14. Köln hat dann heute nachgelegt - wie schon seit zwei Wochen durchgängig Maskenpflicht, auch am Platz, und die Saalkapazität darf wieder nur zu 20% belegt werden, egal ob Mindestabstände oder mehr eingehalten werden können oder ob erweiterte Rückverfolgbarkeit möglich ist. Auweia, und das schon Mitte Oktober, ich hätte gedacht, das dauert was länger bis die Zahlen wieder steigen. Übrigens steigen in Köln nicht nur die Infektionszahlen, sondern auch die schweren und Intensivfälle, wie die Stadt sehr anschaulich hier darstellt: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/corona-virus-koeln-entwicklung-der-fallzahlen
  15. carstenk

    Ball werfen für Bequeme

    Mit 'der Kleine' ist der Hund gemeint, oder der an der Maschine?
  16. Coronaschutzverordnung NRW aktualisiert, ab morgen gültig, enthält bezogen auf den Kultur-/Kinobetrieb aber keine Änderungen. Auf Landesebene scheint es also keine grundsätzlich verschärften Regelungen über das bisher Bekannte hinaus (Teilnehmerbeschränkung bei privaten Festen bei Überschreiten bestimmter Inzidenzzahlen) zu geben. Maskenpflicht am Platz also weiterhin bestenfalls bei örtlicher Überschreitung des Inzidenzgrenzwertes 50. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-13_coronaschvo_ab_14.10.2020_lesefassung.pdf
  17. Wir sind im Kino. Da gibt's am Ende immer ein Happy End.
  18. Bin sehr gespannt, wie sich das Verschärfungsdurcheinander in den nächsten Tagen entwirrt, und ob es weiterhin kommunale Alleingänge gibt. In Aachen herrscht gegenwärtig aufgrund einer kommunalen Verordnung offenbar Maskenpflicht auch am Platz, zum Verzehr darf die Maske abgenommen werden. Jetzt frage ich mich, wer einem vorschreibt, in welchen Intervallen man das Popcorn längstens zum Munde führen darf, sprich, wann der Verzehr beendet ist. https://www.cineplex.de/sonstiges/covid-19-infos/4/aachen/ Leverkusen kommuniziert immerhin sehr sauber, schnell zu finden, die richtigen Links drin, eindeutig Gültigkeit, etc. https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen/index.php#c4
  19. Ich habe bisher noch kein offizielles Statement dazu finden können. Wenn irgendjemand in bester Schabowski-Manier 'ab sofort' schreibt, sollte auch 'ab sofort' etwas Verbindliches dazu veröffentlicht werden. Noch dürfen die Kreise und kreisfreien Städte beim Überschreiten der Inzidenzgrenzen eigene Verschärfungen beschließen. Keine Ahnung, wann und in welchem Umfang das Land dazu wieder konkrete allgemeingültige Vorgaben macht. Bei uns sind die Zahlen heute unerwarteterweise nochmal unter 50 geblieben, und laut einer Pressemitteilung arbeitet die Kreisverwaltung derzeit an einer Allgemeinverfügung für den Fall, dass die 50 überschritten wird.
  20. Du hast doch selbst zwei mögliche Interpretationen vorgeschlagen. Nimm doch die, die davon am wenigsten unwahrscheinlich ist. Es gibt ja auch Dienstleister, die gebrauchte 3D Brillen sammeln und desinfizieren.
  21. Aus der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung NRW: --- § 2c Innovationsklausel Im Rahmen des Multi-Barrieren-Systems zur Verhinderung von Infektionen gemäß § 2b Absatz 1 können anstelle einer Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung zum Einsatz kommen, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist. Die zuständige Behörde soll den Einsatz solcher technischen Innovationen ausdrücklich fördern und ermöglichen. Darüber hinaus kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von Anforderungen dieser Verordnung erteilen, wenn die Wirksamkeit der innovativen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen mittels technischer Einrichtungen, insbesondere zur Luftreinigung und Luftfilterung, mit Bezug auf die Anforderungen dieser Verordnung zertifiziert ist. --- Grundsätzlich wäre z.B. der Trotec TAC V+ Lufreiniger in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, sofern Geräteanzahl/Leistung und Raumvolumen übereinstimmen. Entsprechende unabhängige Gutachten zur Wirksamkeit liegen jedenfalls vor.
  22. Im Übrigen ging das auch schon anders, wurde auch hier im Thread vor einigen Monaten schon thematisiert - ebenfalls Niedersachsen: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_3-B-4320_Zwei-Kinos-in-Osnabrueck-duerfen-vorlaeufig-oeffnen.news28837.htm
  23. Frechen ist Rhein-Erft-Kreis und lag gegenwärtig noch im Bereich 20. Steigt aber weiter und wird vermutlich kreisweit auch über kurz oder lang über die 35 gehen. Allerdings sind diese Beschlüsse ja lokal/kommunal. Da Frechen selbst noch vergleichsweise niedrig liegt, kommen wir möglicherweise drumherum. Die großen Zunahmen haben wir in einigen umliegenden Kommunen wie z.B. Bergheim. Eventuell sind die Maskenvorgaben in Köln auch dem Umstand geschuldet, dass in NRW ja bei sitzplatzgenauer Nachverfolgung auch ohne Mindestabstand gesetzt werden darf. Diese Option wird von vielen Kinos mit kleineren Sälen auch genutzt. Wir setzen bei uns aber viel weiter - maximal 25% Auslastung, 1,50m Abstand. Mal sehen, wie lange uns das was nutzt.
  24. Ich kenne die genauen zeitlichen Umstände da nicht. Der Beschluss datiert aber vom 17.6.2020. Lüneburg ist Niedersachsen, und dort durften die Kinos zum 22.6. wieder öffnen. Es ging um ein Verfahren der einstweiligen Gerichtsbarkeit, man sollte also davon ausgehen, dass der Antrag nicht allzu lange vor dem Datum dieses Beschlusses gestellt wurde. Man würde aktuell vermutlich anders argumentieren und hätte möglicherweise mehr Chancen, aber aktuell gibt es ja keine coronabedingten Kinoschließungen. Es scheint ja sogar so, dass trotz ansteigender Infektionszahlen die Länder zunehmend geringere Abstände in den Kinos zu lassen. Also scheint sich die Ansicht durchzusetzen, dass von Kinos anders als früher befürchtet keine höhere Gefahr ausgeht. Im Grunde ist die Begründung einfach zu übersetzen - Schutz der Gesellschaft geht vor dem Interesse des Kinobetreibers. 'Das aus ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit herrührende Gewicht des Interesses der Antragstellerin an einer einstweiligen Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtmäßigen Regelung setzt sich vor diesem Hintergrund nicht gegen das öffentliche Interesse an einem ununterbrochenen weiteren Vollzug der Verordnung für die Dauer eines etwaigen Hauptsacheverfahrens durch. Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen.' '...Überdies ist zu berücksichtigen, dass gemäß der Anlage 2 zum Plan der Niedersächsischen Landesregierung “Nach dem Lockdown – Neuer Alltag in Niedersachsen, Stufenplan” vom 4. Mai 2020, zuletzt aktualisiert am 5.6.2020 (veröffentlicht unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/neuer-alltag-mit-dem-coronavirus-188010.html, Stand: 15.6.2020) ab dem 22. Juni 2020, also in wenigen Tagen, sämtliche kulturellen Veranstaltungen „Drinnen“ unter Restriktionen wieder zulässig sein sollen, eine Außervollzugsetzung somit wahrscheinlich nur einen sehr kurzen Zeitraum betreffen würde.' Das aus ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit herrührende Gewicht des Interesses der Antragstellerin an einer einstweiligen Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtmäßigen Regelung setzt sich vor diesem Hintergrund nicht gegen das öffentliche Interesse an einem ununterbrochenen weiteren Vollzug der Verordnung für die Dauer eines etwaigen Hauptsacheverfahrens durch. Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen'
  25. https://www.cellesche-zeitung.de/Celle/Aus-der-Stadt/Celle-Stadt/Celler-Kino-achteinhalb-nutzt-Raumluftreiniger-zur-Beseitigung-von-Viren
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.