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carstenk

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Alle erstellten Inhalte von carstenk

  1. Wir sind im Kino. Da gibt's am Ende immer ein Happy End.
  2. Bin sehr gespannt, wie sich das Verschärfungsdurcheinander in den nächsten Tagen entwirrt, und ob es weiterhin kommunale Alleingänge gibt. In Aachen herrscht gegenwärtig aufgrund einer kommunalen Verordnung offenbar Maskenpflicht auch am Platz, zum Verzehr darf die Maske abgenommen werden. Jetzt frage ich mich, wer einem vorschreibt, in welchen Intervallen man das Popcorn längstens zum Munde führen darf, sprich, wann der Verzehr beendet ist. https://www.cineplex.de/sonstiges/covid-19-infos/4/aachen/ Leverkusen kommuniziert immerhin sehr sauber, schnell zu finden, die richtigen Links drin, eindeutig Gültigkeit, etc. https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/corona-info-leverkusen/index.php#c4
  3. Ich habe bisher noch kein offizielles Statement dazu finden können. Wenn irgendjemand in bester Schabowski-Manier 'ab sofort' schreibt, sollte auch 'ab sofort' etwas Verbindliches dazu veröffentlicht werden. Noch dürfen die Kreise und kreisfreien Städte beim Überschreiten der Inzidenzgrenzen eigene Verschärfungen beschließen. Keine Ahnung, wann und in welchem Umfang das Land dazu wieder konkrete allgemeingültige Vorgaben macht. Bei uns sind die Zahlen heute unerwarteterweise nochmal unter 50 geblieben, und laut einer Pressemitteilung arbeitet die Kreisverwaltung derzeit an einer Allgemeinverfügung für den Fall, dass die 50 überschritten wird.
  4. Du hast doch selbst zwei mögliche Interpretationen vorgeschlagen. Nimm doch die, die davon am wenigsten unwahrscheinlich ist. Es gibt ja auch Dienstleister, die gebrauchte 3D Brillen sammeln und desinfizieren.
  5. Aus der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung NRW: --- § 2c Innovationsklausel Im Rahmen des Multi-Barrieren-Systems zur Verhinderung von Infektionen gemäß § 2b Absatz 1 können anstelle einer Lüftung mit Frischluft auch innovative Techniken der Luftfilterung zum Einsatz kommen, wenn deren ausreichende Wirksamkeit bezogen auf die betreffenden Räumlichkeiten wissenschaftlich plausibel belegt ist. Die zuständige Behörde soll den Einsatz solcher technischen Innovationen ausdrücklich fördern und ermöglichen. Darüber hinaus kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ausnahmen von Anforderungen dieser Verordnung erteilen, wenn die Wirksamkeit der innovativen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen mittels technischer Einrichtungen, insbesondere zur Luftreinigung und Luftfilterung, mit Bezug auf die Anforderungen dieser Verordnung zertifiziert ist. --- Grundsätzlich wäre z.B. der Trotec TAC V+ Lufreiniger in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, sofern Geräteanzahl/Leistung und Raumvolumen übereinstimmen. Entsprechende unabhängige Gutachten zur Wirksamkeit liegen jedenfalls vor.
  6. Im Übrigen ging das auch schon anders, wurde auch hier im Thread vor einigen Monaten schon thematisiert - ebenfalls Niedersachsen: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_3-B-4320_Zwei-Kinos-in-Osnabrueck-duerfen-vorlaeufig-oeffnen.news28837.htm
  7. Frechen ist Rhein-Erft-Kreis und lag gegenwärtig noch im Bereich 20. Steigt aber weiter und wird vermutlich kreisweit auch über kurz oder lang über die 35 gehen. Allerdings sind diese Beschlüsse ja lokal/kommunal. Da Frechen selbst noch vergleichsweise niedrig liegt, kommen wir möglicherweise drumherum. Die großen Zunahmen haben wir in einigen umliegenden Kommunen wie z.B. Bergheim. Eventuell sind die Maskenvorgaben in Köln auch dem Umstand geschuldet, dass in NRW ja bei sitzplatzgenauer Nachverfolgung auch ohne Mindestabstand gesetzt werden darf. Diese Option wird von vielen Kinos mit kleineren Sälen auch genutzt. Wir setzen bei uns aber viel weiter - maximal 25% Auslastung, 1,50m Abstand. Mal sehen, wie lange uns das was nutzt.
  8. Ich kenne die genauen zeitlichen Umstände da nicht. Der Beschluss datiert aber vom 17.6.2020. Lüneburg ist Niedersachsen, und dort durften die Kinos zum 22.6. wieder öffnen. Es ging um ein Verfahren der einstweiligen Gerichtsbarkeit, man sollte also davon ausgehen, dass der Antrag nicht allzu lange vor dem Datum dieses Beschlusses gestellt wurde. Man würde aktuell vermutlich anders argumentieren und hätte möglicherweise mehr Chancen, aber aktuell gibt es ja keine coronabedingten Kinoschließungen. Es scheint ja sogar so, dass trotz ansteigender Infektionszahlen die Länder zunehmend geringere Abstände in den Kinos zu lassen. Also scheint sich die Ansicht durchzusetzen, dass von Kinos anders als früher befürchtet keine höhere Gefahr ausgeht. Im Grunde ist die Begründung einfach zu übersetzen - Schutz der Gesellschaft geht vor dem Interesse des Kinobetreibers. 'Das aus ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit herrührende Gewicht des Interesses der Antragstellerin an einer einstweiligen Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtmäßigen Regelung setzt sich vor diesem Hintergrund nicht gegen das öffentliche Interesse an einem ununterbrochenen weiteren Vollzug der Verordnung für die Dauer eines etwaigen Hauptsacheverfahrens durch. Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen.' '...Überdies ist zu berücksichtigen, dass gemäß der Anlage 2 zum Plan der Niedersächsischen Landesregierung “Nach dem Lockdown – Neuer Alltag in Niedersachsen, Stufenplan” vom 4. Mai 2020, zuletzt aktualisiert am 5.6.2020 (veröffentlicht unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/neuer-alltag-mit-dem-coronavirus-188010.html, Stand: 15.6.2020) ab dem 22. Juni 2020, also in wenigen Tagen, sämtliche kulturellen Veranstaltungen „Drinnen“ unter Restriktionen wieder zulässig sein sollen, eine Außervollzugsetzung somit wahrscheinlich nur einen sehr kurzen Zeitraum betreffen würde.' Das aus ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit herrührende Gewicht des Interesses der Antragstellerin an einer einstweiligen Außervollzugsetzung der voraussichtlich rechtmäßigen Regelung setzt sich vor diesem Hintergrund nicht gegen das öffentliche Interesse an einem ununterbrochenen weiteren Vollzug der Verordnung für die Dauer eines etwaigen Hauptsacheverfahrens durch. Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen'
  9. https://www.cellesche-zeitung.de/Celle/Aus-der-Stadt/Celle-Stadt/Celler-Kino-achteinhalb-nutzt-Raumluftreiniger-zur-Beseitigung-von-Viren
  10. Um die Diskussion mal etwas anzuheizen - was meinst Du mit 'digitalen Kassenbon Systemen'? Die Möglichkeit, die Pflicht-Bons z.B. per SMS zu verschicken? Gibts da auch andere praktikable Systeme als SMS? e-Bon auf ein Kundendisplay? Damit die das abfotografieren können, oder...?
  11. Wir kriegen durchaus einige Anfragen zu Firmenveranstaltungen und anderen Sonderevents. Eben weil die wissen, dass wir als Kino ein 'fertiges' Hygienekonzept für größere Menschenmengen haben. - Carsten
  12. Bilder, oder 'Anschlussbilder'.
  13. Eher nicht im technischen Sinne. Das ist mehr ein traditioneller filmwissenschaftlicher, also inhaltsorientierter Begriff. Man müsste nach dem Kontext fragen, um besser geeignete Begriffe empfehlen zu können. 'Kadrierung' wird noch relativ häufig verwendet, Kader eher selten. Bezogen auf Projektion würde ich den Begriff also eher nicht verwenden.
  14. https://www.heise.de/news/Disney-Mulan-jetzt-auch-bei-anderen-Anbietern-verfuegbar-4918396.html
  15. carstenk

    corona regeln

    Also zumindest in NRW muss Gastronomie-Personal nur eine Maske tragen, wenn es direkte Kundenkontakte hat. Bei der reinen Zubereitung also nicht. Je nach Umständen mag das also unterschiedlich gehandhabt werden, und wenn an der Theke Plexi verbaut ist, kommt der Dönermann vermutlich zulässigerweise den ganzen Tag ohne Maske aus.
  16. Auweia... Hier draußen bei uns ist es auf leicht angestiegenem Level stabil, seit Wochen so bei 16-18. Ich hoffe es bleibt halbwegs dabei. Eigentlich ist das eine ungerechtfertigte Maßnahme, solange es keine Hinweise darauf gibt, dass solche Kulturveranstaltungen auch faktisch zu größeren Infektionsherden werden. Bisher behaupten doch auch die Verbände übereinstimmend, dass bisher kein deutsches Gesundheitsamt Nachverfolgungsdaten von einem Kino angefordert hat.
  17. carstenk

    corona regeln

    Scheint zumindest was dran zu sein: https://www.waz-online.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersachsen-laesst-mehr-Besucher-in-Kinos-und-Theatern-zu-Begrenzungen-bei-Privatfeiern
  18. carstenk

    corona regeln

    https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html 'Im Einzelhandel, insbesondere an den Frischetheken in Supermärkten, trägt das Personal oftmals keine Bedeckung – ist das in Ordnung? Ja. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften ist nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus aus gutem Grund auf die Kundinnen und Kunden beschränkt. Je nach Tätigkeit gibt es bereits branchenbezogene Regelungen der Berufsgenossenschaften oder auch Vorgaben des Arbeitgebers zum Tragen einer Alltagsmaske im Interesse des Infektionsschutzes. Jenseits des aktuellen Infektionsgeschehens aber sind in sensiblen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung ohnehin hohe Hygienestandards vorgegeben und erforderlich. Diese gehen weit über das Maß einer Mund-Nasen-Bedeckung hinaus.' Es gibt in der Tat (nicht nur in Niedersachsen) je nach Einflussmöglichkeiten der Berufs- und Branchenverbände spezifische Hygienevorschriften oder -empfehlungen, die regelmäßig auch das Tragen von MNS umfassen. In vielen Bereichen gibt es sowas aber nicht, und gerade in Kinos oder anderen Bereichen wie Supermärkten mit zahlreichen Kundenkontakten z.B. wäre es nach geltender Allgemein-Verordnung zulässig, ohne MNS zu arbeiten. Eigenartig. In Ischgl hat angeblich ein Barkeeper als Superspreader gewirkt. Ob zutreffend oder nicht, scheint widersinning, dass man es riskiert, dass Einzelne mit häufigen Personenkontakten gerade keinen MNS tragen müssen. Klar verboten ist es damit ja auch nicht, trotzdem...
  19. carstenk

    corona regeln

    Ein Kollege in NDS, der erst jetzt wieder öffnet, wundert sich, dass in NDS nach geltender Coronaschutzverordnung offenbar grundsätzlich nur Kunden jeglicher Gewerbe zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtet sind, aber explizit nicht Personal. Findet er (und ich) eigenartig. Wie handhabt Ihr das?
  20. Ist in der Tat rechtlich nicht ganz sauber geklärt. Es gibt die Ansicht, dass das Anschauen von Filmen im Klassenverband keine öffentliche Vorführung ist, klassenübergreifend aber schon. Aber das hat bisher wohl noch niemand bis in die höchsten Instanzen durchgezogen. Grundsätzlich besteht ja bei der Mehrzahl der Filme die Möglichkeit, sie als Schulkino legal im Kino zu besuchen.
  21. >Dort wo die Xenon Lampe drin ist (Linterna de proyección) 'Lampenhaus' >Und den anderen Teil (Bildfenster und das aufschwingbare Teil wo die Objektive sitzen, auf Spanisch Crono). Allgemein: 'Projektorkopf' Bei manchen Geräten gibt es da auch konstruktiv bedingt unterschiedliche Begriffe, z.B. 'Projektorwerk'. Aber unabhängig vom Typ würde ich allgemein 'Projektorkopf' zur Abgrenzung vom Lampenhaus und anderen Teilen verwenden. Im Übrigen: Ernemann_IX _Rollen.pdf
  22. Wenn's überschaubar ist, mach's doch hier öffentlich im Thread. Viele Köche verbessern den Brei.
  23. Back-Surrounds liefert die CAT790 doch auch? Bluray über den RJ45 ginge etwas verquer nur bezüglich Ton via S/P-DIF, mit PCM-Stereo Unterstützung. Ich denke, die D-SUBs sind gedoppelt, weil neben den 4 AES Eingängen sowohl die Surround-EX Ausgänge der CAT790, als auch die Crossover-Ausgänge der CAT791 am Option-IO Connector anliegen. Auf zwei Steckern lässt sich damit einfacher arbeiten, und den kompletten Original-Anschluss hat man auch noch, falls man da noch an irgendwas anderes ran will oder schon ein existierendes Kabel hat. Dieses Odyssey Adapterboard soll halt möglichst alles am Option-IO Anschluss erschlagen helfen.
  24. Dieses Adapterboard reicht nur den Option-Card Anschluss durch und erlaubt darüber hinaus den Anschluss digitaler Signalquellen (4*AES-IN mit Impedanzanpassung/Übertragern) in DCI Umgebungen über den RJ45 Anschluss. Bringt dich also nicht weiter was den DTS-ES Decoder angeht. Es ist im Grunde nur ein Splitter zum Anschluss digitaler Signalquellen, der die weitere Verwendung der am Option Card I/O Anschluss anliegenden EX Surround und Crossover-Ausgänge der CAT790/791 erlaubt. Ich nehme an, es steckt keine CAT790 im CP650? Wenn der CP650 mit diesem Odyssey Board zusammen kam, sollte zumindest mal eine CAT790 drin gewesen sein. Wenn noch drin, wozu ein DTS-ES? Ich weiss zwar nicht genau, was Du mit der Kombi vorhast, aber nach diesem Dokument (Anhang D) http://www.film-tech.com/warehouse/manuals/DTSES.pdf braucht man den Option Card I/O nicht, die Surround-Outs am Main-Out des CP650 sollten reichen.
  25. Vor nicht allzu langer Zeit wurde das mal hier für eine Über-Eck-Projektion in Berlin diskutiert, jemand postete auch einen Grundriss dieser beiden Säle. Wie lange das aber so betrieben wurde, keine Ahnung. Ahja, hier: http://www.marenkiessling.de/publication-bauaufgabe_kino.htm - Carsten
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