carstenk
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Da muss Du es wie die Spammer machen, Sex mit S@x...
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Wäre Kinopolis eventuell bereit, dem Verleiher Zustimmung zu signalisieren? Bei so einem alten Film finde ich das echt sehr überflüssig...
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Den Charakter dieser 'politischen Entscheidung' könntest Du nochmal erfragen - möglicherweise weiss der Disponent das selbst nicht so genau. Ich kenne ein paar solcher Entscheidungen, um örtliche Kinos vor z.B. PopUp Autokinos/OpenAir Kinos von Veranstaltern zu schützen, die nicht aus der Kinoszene kommen. Das kann also durchaus gut gemeint sein.
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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
Du hast Post. -
Wenn die noch weiter in den Spät-Herbst reingehen, geht das hierzulande wieder auf breiter Ebene mit Corona los, das scheint mir keine sinnvolle Strategie zu sein. Da würde ich lieber drauf verzichten, Kaiserschmarrndrama unbedingt in den kalifornischen Kinos sehen zu wollen...
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Niedersachsen hat auch aktualisiert: https://www.niedersachsen.de/download/156982
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Das ist in der Tat gegenwärtig eine ziemlich dämliche Auswertungsstrategie, in den Ferien, mit bundesweit geöffneten Kinos nach so kurzer Zeit mit einem Kinder-/Familienfilm ins VOD zu gehen.
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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
Hier noch was dazu aus einer bayrischen FAQ (dürfte aber bundesweit gelten): https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ Eine Kumulierung der Überbrückungshilfe mit öffentlichen Hilfen, insbesondere mit Darlehen, ist grundsätzlich zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass durch die Gewährung der Überbrückungshilfe der nach der (geänderten) Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 einschlägige Höchstbetrag unter Berücksichtigung der sonstigen auf der Grundlage dieser Bundesregelung gewährten Hilfen nicht überschritten wird. Eine Kumulierung mit dem Höchstbetrag für Beihilfen nach der De-Minimis-Verordnung ist zulässig, soweit die Vorgaben dieser Verordnung, einschließlich der Kumulierungsregeln, eingehalten werden. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder des Freistaats Bayern in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Eine Inanspruchnahme der Soforthilfe schließt die zeitgleiche Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe nicht aus, jedoch erfolgt bei Überschneidung der Leistungszeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe. Dabei wird für jeden sich überschneidenden Leistungsmonat ein Drittel der gezahlten Soforthilfe abgezogen. Für den Leistungszeitraum der Soforthilfe zählt der volle Monat, in dem der Antrag auf Soforthilfe gestellt wurde, mit. Die Anrechnung erfolgt bereits bei Bewilligung der Überbrückungshilfe. Leistungen aus anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder werden auf die Leistungen der Überbrückungshilfe angerechnet, soweit der Zweck der Leistung identisch ist, und die Leistungszeiträume sich überschneiden. Eine Anrechnung vorher schon bewilligter Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen erfolgt bereits bei Bewilligung der Überbrückungshilfe. Versicherungsleistungen, die aufgrund Corona-bedingter Umsatzeinbußen gezahlt werden, werden auf die Leistungen der Überbrückungshilfe angerechnet, soweit die Leistungszeiträume sich überschneiden. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der Prüfung der Schlussabrechnung. -
Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
Klar war das nicht koordiniert - bei einigen davon sollten die ja möglichst schnell den in akuten Liquiditätsengpässen befindlichen Kinos helfen, darüberhinaus waren die Förderkriterien für Überbrückungshilfen ja noch gar nicht bekannt und somit nichts steuerungsfähig. Eine Abhilfe bietet aber ggfs. die oben von mir verlinkte Passage aus den FAQ zu den Überbrückungshilfen - das Kriterium für 'Umsatz' ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Damit sollte ein Steuerberater ein bißchen was anfangen können. -
Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
'Zudem sind sonstige betriebliche Zahlungsflüsse (z. B. Fördergelder, Finanzinvestitionseinnahmen, Abschlagszahlungen, Zinsen, Mieterträge) zu berücksichtigen.' Na einiges an Fördergeldern ist oder wird ja hoffentlich erst später ausgezahlt. Das wird zum einen ein lustiges Hin- und Her-Rechnen, zum anderen kann man ggfs. richtig Pech haben, weil ein maßgeblicher Umsatzrückgang in April und Mai eine Grund-Bedingung für die Berechtigung zur Überbrückungshilfe für Juni/Juli/August ist. Das ist nicht gut durchdacht, wenn man durch dieses April/Mai Kriterium dank initialer Unterstützungsmaßnahmen pauschal aus den Überbrückungshilfen rausfällt, obwohl man in Juni/Juli/August Umsatz-Ausfälle in Höhe der Zweitbedingung hat. Da muss man ggfs. mit seinem Steuerberater kreativ sein und das Kriterium 'Umsatz' im Rahmen der legalen Möglichkeiten gestalten. ' Wie ist der Umsatz definiert? Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i.S.d. § 13 Umsatzsteuergesetz. Ein Umsatz wurde danach grundsätzlich in einem bestimmten Monat erzielt, wenn die Leistung in diesem Monat erbracht wurde. Im Falle der Ist-Versteuerung wird jedoch nicht beanstandet, wenn bei der Frage nach Umsatz-Erzielung auf den Zahlungseingang abgestellt wird. Wurde eine Umstellung von Soll- auf Ist-Besteuerung oder anders herum vorgenommen, hat für die betreffenden Monate im Jahr 2020 jeweils eine separate Berechnung auf Basis des im Jahr 2019 angewandten Besteuerungsregimes zu erfolgen.' https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html - Carsten -
Nee, bei Outbreak war es ebenfalls ein natürlich entstandener Virus, den sich das Militär gesichert hat 😉 Whatever: Neue Coronaschutzverordnung für NRW ab 15.7.: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200712_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020_lesefassung.pdf Soweit ich sehe keine fundamentalen Änderungen, außer eben der Anhebung der maximalen Besucherzahlen für Indoor und Freiluftveranstaltungen von 100 auf 300, unter Beibehaltung Mindestabstand oder alternativ erweiterte Rückverfolgbarkeit über Sitzplan. Das dürfte abgesehen von OpenAir angesichts der gegenwärtigen Besucherzahlen kaum jemanden großartig interessieren.
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NRW hat ab 15.7. die Besucher-Höchstgrenze auf 300 erhöht - unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen 1.5m oder erweiterte Rückverfolgbarkeit (sitzplatzgenau). Das dürfte aber bestenfalls für OpenAir Veranstaltungen relevant sein (mit individuellen Hygienekonzepten ging hier ja auch vorher schon mehr). Für uns ist das jedenfalls faktisch das Go fürs OpenAir Kino. - Carsten
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Sehr eigenartig. War das Ding denn jemals ordentlich eingerichtet am AP20, ihr hattet doch zu Filmzeiten maßgeblich den JSD80 ? Ich würde vielleicht bei ausgeschaltetem DA20 mal Steckkarten und Steckverbinder kurz ziehen und wieder stecken.
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Für Postproduktionsanwendungen. Dieser CP65 stand also (ursprünglich) nicht in einem gewerblichen Kino. https://books.google.de/books?id=AaN5AQAAQBAJ&pg=PA26&lpg=PA26&dq=dolby+ds4e&source=bl&ots=CdjV2tv982&sig=ACfU3U1zgXb5fnKYTVOZOZjTH1tJOKUj9A&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiPx6Lv-sXqAhVG4qQKHXA0DyUQ6AEwAXoECAoQAQ#v=onepage&q=dolby ds4e&f=false
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Der Sinn des Kinos - eine andere Sichtweise
carstenk antwortete auf cinerama's Thema in Allgemeines Board
Das ist das klassische Ruhestands-Heisslauf-Syndrom. Um es kinoadäquat auszudrücken: 'Guten Tag, mein Name ist Rabust, ich kaufe hier ein!' -
Der Plot ist doch 1:1 von Outbreak übernommen.
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Dann kann man ja die ganzen abgewrackten Diesel fest als Zuschauerkabinen in den Autokinos installieren, und dahinter Fahrrad- und E-Scooter Stellplätze vorsehen...
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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
Wir dann heute auch. Beide Abrechnungen bewegen sich leicht über unseren (bescheidenen) Erwartungen. - Carsten -
Nebenbei erfährt man, dass das Autokino Köln-Porz mittlerweile einen der sündhaft teuren BARCO DP4K-60L im Einsatz hat, also ordentlich Licht auf die Bildwand bringt.
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Heute Abend im WDR: https://www.filmdienst.de/artikel/42376/die-ruckkehr-der-autokinos-tv-programm https://www1.wdr.de/fernsehen/heimatflimmern/sendungen/die-rueckkehr-der-autokinos-100.html Schon bei den ersten paar Sekunden der Einleitung merkt man, dass der Film aufgrund der schnellen Entwicklung schon veraltet rüberkommt. Was auch an dem leicht übermotivierten Sprecher liegt 😉Das gibt sich aber dann im weiteren Verlauf, wenn es weniger um die aktuellen Entwicklungen geht. Ein paar der rekapitulierten Daten und historische Aufnahmen darin sind sehr interessant. Coole historische Statements: 'Das Autokino stellt die adequate Weiterentwicklung des stationären Lichtspieltheaters im Hinblick auf die Motorisierung dar...wir haben dann die sogenannte vollmotorisierte Gesellschaft. Und wo wollen Sie dann mit ihrem Auto hin? Es ist also dann zwangsläufig, dass man in ein Autokino fährt.'
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Man kann gegenwärtig nicht 400 Leute ohne Abstand und ohne Masken zusammenbringen, auch nicht im Freien, das dürfte doch klar sein. Aber im Freien ist Platz für Abstand halt tendenziell eher verfügbar und Mindestabstand vergleichsweise einfach einzusteuern. https://filmspiegel-essen.de/wp-content/uploads/2020/07/AGB-Lichtburg-Open-Air-2020.pdf
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Eigentlich sollten die Zellen potentialfrei angeschlossen sein, daher nicht so einfach zu erklären. Wie ist denn der Leitungsverlauf der Kabel von der Zelle zum Prozessor? Auch, dass das angeblich just beim Umschalten von SRD auf SR erfolgen soll ist über den Zelleneingang eigentlich nicht zu erklären. Ausserdem ist ja vermutlich noch nicht eindeutig klar, was genau defekt ist. Kann natürlich theoretisch auch über die Stromversorgung kommen.
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Offenbar auf Basis der erweiterten Nachverfolgung, also feste Sitzplätze, 400 maximal: https://kunstrasen-im-park.de/aktionen-events/kulturprojekt-kunstrasen-im-landschaftspark?id=28731
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Läuft eigentlich irgendwo schon ein reguläres Open-Air Kino (also ohne Auto-Isolationstanks) in NRW, bei dem aufgrund eines besonderen Hygienekonzeptes die Besucherzahl über die 'üblichen' 100 gehen darf? Ich hoffe ja wöchentlich auf eine neue Verordnung, die das Limit zumindest im Freien etwas anhebt, aber bisher... - Carsten
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Wir haben gestern bei Regenwetter und mit 'Lindenberg' erstmals seit Wiedereröffnung das 100 Personen Limit geknackt, hätten wohl 120 werden können. Also, es geht schon wieder was. Für 'Little Women' und 'Das geheime Leben der Bäume' nächste Woche auch schon ordentlich Reservierungen. Das sind aber alles Filme, die bei uns noch nicht gelaufen waren. Unsere nächste Filmkunststaffel bis Ende August sieht auch inhaltlich garnicht so schlecht aus. Kinderfilme schon passabel. Bei unserer Mainstreamschiene dagegen, bisher nicht so toll.