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tomas katz

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Alle erstellten Inhalte von tomas katz

  1. Das macht die Sache nicht unbedingt besser :smile:
  2. Ja, danke, funktioniert einwandfrei. Ich hatte den Trailer mit dem Mac-eigenen Archive Utility nochmal gepackt und mit Stuffit Expander wieder entpackt. Allerdings kann man im Safari scheinbar nicht verhindern, dass dieser automatisch das Archive Utility statt des Stuffit Expander verwendet. Muss man also aufpassen. Da der Stuffit Expander 16 etwas zäh reagiert, probiere ich bei Gelegenheit mal aus, ob The Unarchiver etc. etwas eleganter funktioniert. BTW: falls der Rechner noch unterstützt wird, kann ich durchaus ein Update auf Mavericks empfehlen. Mein iMac Early 2008 läuft mit Mavericks spürbar zackiger als mit Mountain Lion.
  3. Eigentlich wäre es an der Fox, darüber zu informieren, wie denn die Trailerbeschaffung in 2015 weiter funktionieren wird und soll. Kleine Rundmail oder so... Alles Neue ist anscheinend bei SHARC?!?
  4. Prolongationspflichtig heißt, wenn du einen gewisse definierte Mindestzuschauerzahl am Wochenende erreicht hast, musst du weiter spielen. Zumindest war das früher wohl so (ich erinnere mich an gewisse Klauseln bei Harry Potter). Möglicherweise wurde bei HONIG IM KOPF auch eine Mindestwochenzahl vereinbart, die zu spielen ist. Bei den HOBBITS war die ja eher mindestens 4 Wochen statt 3.
  5. Klar, hätte ich auch selbst drauf kommen können :ph34r: Der gute alte StuffIt Expander. Seitdem im OS X immer mehr Tools direkt integriert sind, vergisst man die bewährten Helferlein... laut Webseite hat er ZIP64-Unterstützung. Ich werde auch den Unarchiver mal ausprobieren. Betterzip (benutzt intern p7zip) funktioniert auch gut, aber 20 € sind mir für die ein, zwei Fälle dann doch etwas viel. MacPorts schreibt seine Programme immer in ein separates Verzeichnis. Dann hat man beide Versionen auf der Platte. Ob das in diesem Fall immer sauber funktioniert, weiß ich nicht. Vogel: ich esse möglichst fleischarm, weil ich gerne MIT den Computern und nicht AN ihnen arbeite, seit 1998... Pinguine gehören auf die Leinwand und nicht auf den Schreibtisch :lol:
  6. Habe bei Trailerloop zwei Trailer bzw. Einführungen für die Schulkinowochen runtergeladen. Die sind beide über 4GB groß bzw. enthalten Dateien, die über 4GB sind, und machen daher Probleme mit Entpackern, die keine ZIP64-Unterstützung haben. Apple hat in OS X Mavericks den Quellcode von Info-ZIP verwendet und es fertig gebracht, zwar die aktuelle ZIP 3.0-Version (mit ZIP64-Unterstützung) einzubauen, aber leider nur die veraltete Unzip 5.52 (*ohne* ZIP64-Unterstützung) statt Unzip 6.0. Man kann daher auf dem Mac zwar Archive mit Dateien über 4GB erstellen, aber nicht mehr enpacken :-D Probleme gibt es auch schon, wenn man ZIP-Dateien mit Safari herunterlädt, die dieser automatisch entpacken will. Ich habe stattdessen Betterzip verwendet, das funktioniert gut, kostet aber. Benutzt jemand ein kostenloses Tool, dass auch vollständige ZIP64-Unterstützung bietet?
  7. Vorerst nur für die USA: Onlinehändler Amazon verstärkt seine Investitionen in eigenproduzierte Inhalte und will bis zu zwölf Filme pro Jahr in die Kinos bringen. Zugleich verspricht das Unternehmen, dass die Filme dann auch den US-Kunden von Amazon Prime im Streamingdienst Instant Video schneller als üblich zur Verfügung stehen: Das Unternehmen spricht von 4 bis 8 Wochen nach Kinopremiere statt der oftmals üblichen 39 bis 52 Wochen. http://www.heise.de/...en-2520251.html
  8. Hier gibt es ein Interview mit Jan Harlan.
  9. Stefan, das kann man so nicht stehen lassen, ein ziemlich großer Teil der Leinwände wurde und wird über VPF-Zahlungen finanziert. Das deutsche Fördermodell wurde ja gerade für die Kinos entwickelt, die nicht an den Hönigtöpfen der Verleiher schlecken durften, und das sind nicht wenige. Dass Kinos die Umrüstung komplett aus eigener Tasche bezahlt haben, ist wohl eher die Ausnahme.
  10. Der neu erschienene Trailer für die Schulkinowochen "Der Zauberlehrling" (nur für NRW) hat bei uns beim Ingest massive Probleme gemacht. Auf dem Sony XCT-S10 hing der Ingest bei 100% für ca. 30-45 Min. fest und zwischenzeitlich war sogar die Library verschwunden und der Server reagierte nicht mehr. Schließlich ging es aber dann. Tonformat ist 2.0 (auch so im Channel-Mapping eingetragen), allerdings matrixcodiert, im normalen 5.1-Abspiel klingt es entsprechend bescheuert. Type ist "Feature", findet man evtl. nicht sofort in der Library. Benennung des DCP natürlich nicht nach Naming Convention: "Schulkinowochen-kurz-24fps-mit Ton" osä. Kurz: alles falsch, was man falsch machen kann, und offensichtlich nicht standardkonform... warum lässt man in Deutschland nur immer die Fernsehproduktionsfirmen auf das Kino los?
  11. Wir hatten nach dem Update von 1.10.2 auf 1.22.2 den lustigen Effekt, dass im S2S-Transfer-Fenster die kompletten FTP-Links inklusive Login und Passwort angezeigt wurden (also ftp://s2suser:sehrgeheimespasswort@192.168.007.007/uuidordner). Da ist wohl irgendwas mit den Javascript-Bibliotheken im Cache des Firefox durcheinander geraten. Nach dem Löschen des Cache war dann alles wie es sein soll. Ich habe jetzt an allen Rechnern, mit denen wir auf die Sonys zugreifen, Firefox so eingestellt, dass der Cache beim Beenden komplett gelöscht wird. Seitdem ist die Bedienung schneller und auch fehlerfrei.
  12. Ist die L/R-Tonspur denn matrixcodiert?
  13. Dänisch ist Schwedisch mit einer heißen Kartoffel im Mund. Sind denn beim DCP die einzelnen CPL in der jeweiligen Sprache benannt, oder ist das auch alles auf heißer Kartoffel?
  14. Fasandræberne ist aber dänisch...
  15. Ich möchte dringend darum bitten, das Babylon in Berlin nicht unter kommunales Kino zu subsumieren. Das ist eher ein Programmkino, das sich dank der finanziellen Spritze durch die Stadt das Mäntelchen der kommunalen Filmarbeit umhängen darf. Nur ist der leider falsch geschnitten. Jan Harlan redet scheinbar derzeit öfter bei Vorführungen von Kubrik-Filmen. Bei der Aufführung in der Kölner Philharmonie vor 2(?) Jahren durfte er auch seine Dönekes zum Besten geben.
  16. Die Einzelteile (Rollen, Zahnräder, Spulenarme) sehen aber schon sehr nach Veronese Paolo aus. Die Frage ist, wer kauft da bei wem zu?
  17. Vermutlich Lucasfilm, und die sperren die Filme für den Kinoeinsatz, damit die Folgeauswertung nicht gefährdet wird, so war es zumindest in der Vergangenheit.
  18. M.E. beziehen sich alle diese Vorgaben auf Sozialabgaben et.al., aber eben nicht auf Steuern. Auf der Webseite der Minijob-Zentrale sind die rechtlichen Aspekte der Pauschalbesteuerung recht umfassend erklärt. Im Übrigen: die Pauschalbesteuerung ist eine freiwillige Option des AG, es hindert einen keine Vorschrift, die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte zu machen, auch wenn die Abzüge des AN dann sogar noch höher sein können. Ich habe hier aktuell einen Fall, wo ein studentischer Mitarbeiter bisher bei mir allein beschäftigt war und auf LSt-Klasse I gemeldet. Dann hat er vorübergehend einen Zweitjob an der Uni angenommen. Die haben sich über ElStaM als Hauptarbeitgeber angemeldet, worauf das Finanzamt beim nächsten ElStaM-Abgleich mich rückwirkend als Nebenarbeitgeber einstuft, und mein Lohnbuchhaltungsprogramm berechnet rückwirkend(!) Steuern auf LSt-Klasse VI. Ich kann das nur bereinigen, indem ich entweder mit dem Baseballschläger in der Personalabteilung der Uni auftauche :-D oder ihn pauschal besteuere, was den AG 2% teurer macht.
  19. Bitte nicht Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in einen Topf schmeißen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Selbstverständlich kann Lohnsteuer bei Minijobs anfallen. Beispiel (aus meiner Praxis): AN hat Hauptjob (sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig). AN hat daneben Minijob mit wenigen Stunden in der Woche. Für diesen werden pauschale Abgaben fällig, die der Arbeitgeber trägt (auch 2% pauschale Lohnsteuer). AN möchte noch einen weiteren Minijob mit ebenfalls wenigen Stunden pro Woche dazu nehmen. Dieser muss zwingend auf Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, da man nicht zwei pauschalierte Minijobs neben einem Hauptjob machen darf. AN kann die steuerlichen Abzüge über Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen, ist ihm aber zu viel Gedöns und kündigt ersten Minijob.
  20. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht weiter möglich sein sollte, die entsprechende Seite der Minijob-Zentrale schweigt sich zu diesem Punkt aber aus. Wenn ein AN nur einen Minijob hat, also weniger als 8300,- € verdienst, ist es aber die dümmste aller Möglichkeiten, pauschale Lohnsteuer abzuführen. Wenn man den AN auf (elektronischer) Lohnsteuerkarte abrechnet, fällt in diesem Fall überhaupt keine Lohnsteuer an, weder für den AG noch AN. Pauschale Lohnsteuer wird nur dann ein Thema, wenn der AN mehrfachbeschäftigt ist.
  21. Danke für das Zitat, es ist allen AN und AG empfohlen, die Webseite der Minijob-Zentrale zu besuchen, da diese die Sachverhalte sehr gut erklärt. Was sich im Wesentlichen geändert hat zum 1.1.2013 ist, dass vorher die Rentenbeiträge des AN freiwillig und auf schriftliche Erklärung abgeführt wurden, und für Neueinstellungen nach dem 1.1.2013 standardmäßig die Rentenversicherungspflicht gilt, wenn man es nicht explizit ausschließt. Also genau anders herum.
  22. Leider falsch. Die Rentenversicherungspflicht gilt für alle Minijobs, die ab dem 1.1.2013 aufgenommen wurden, unabhängig von der Lohnhöhe. Mindestbemessungsgrundlage sind 175,- €, d.h. es wird mindestens der Beitragsanteil auf einen Monatslohn von 175,- € berechnet, weswegen es sich lohnt bei geringem Verdienst, sich davon befreien zu lassen. Die standardmäßige Befreiung bei Altverträgen von vor dem 1.1.2013 erlischt, wenn der Monatsverdienst von einem oder mehreren Minijobs zusammen 400,- € übersteigt. Leider schreibt der Diskussionseröffner nicht, ob er noch einen Hauptjob hat. Es kann auch sein, dass er auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, dann ist man mit einem sozialversichungspflichtigem Hauptjob automatisch in Lohnsteuerklasse 6 und hat krasse Abzüge. Davon ab ist der Mindestlohn von 8,50 € selbstredend ein Bruttolohn, von dem Abzüge zu erwarten sind. Dass für Minijobber keine Abzüge anfallen müssen, ist nur der besonderen Minijob-Gesetzgebung geschuldet.
  23. Generell braucht man für die EN-DE-Fassung immer das passende DCP. Die Untertitel werden dann gerne als separates VersionFile-DCP mitgeliefert oder - wie hier beschrieben - von UPI per Email verschickt, da sie nur wenige MB groß sind. Manchmal ist die CPL mit der EN-DE-Fassung auch im DCP schon vorhanden. Beim HOBBIT 3 werden die OmU-Fassungen auf separaten Festplatten verschickt. Wenn der KDM nicht auf die entsprechende Fassung "anbeißt", fehlt euch die Fassung vermutlich. Genaueres verrät der Blick in die KDM mit einem Texteditor, da hier der Name der EN-DE-Fassung genau aufgeführt wird.
  24. Deine LX1600 ist das alte Modell von Veronese. Der Nachfolger SX1600 ist von der Konstruktion möglicherweise besser und kam ca. 2003 auf den Markt. Welche Lichtleistung haben denn die anderen portablen Projektoren? Veronese gehören m.E. zu den wenigen wirklich portablen (35kg) mit 1600 oder sogar 2500 Watt Xenon-Kolben. Wir haben mir einer nagelneuen Veronese (notfallweise) eine 12m-Bildwand bespielt und bei unserer kleinen Open-Air-Leinwand mussten wir immer runter regeln, weil es sonst zu hell war.
  25. Ich weiß von einem Kino, dass Ende letzter Woche den Bescheid erhalten hat. In der Regel hat man aber eine Frist zur Installation bis ins Erste Quartal hinein.
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