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tomas katz

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Alle erstellten Inhalte von tomas katz

  1. Dieses Missverständnis ist scheinbar nicht auszurotten: es gibt von etlichen (Arthouse-)Verleihern spezielle Blu-rays, die für den Kinoeinsatz produziert werden. Das hat nichts mit späteren Kauf-Blu-rays zu tun. Wenn man damit Programm machen kann, ist es zumindest eine Alternative zur Überbrückung. Wie lange Blu-rays gefertigt werden für den Kinoeinsatz, weiß leider keiner so genau. Was mich auch noch interessiert: gibt es genauere Informationen zu Ropa und der Cinesuite? Wie lange wird die noch verkauft, wie lange gibt es Support, etc.?
  2. Viele scheinen auch nicht zu wissen, dass DVD und Blu-ray unterschiedliche Bildgeschwindigkeiten haben.
  3. Ich hatte vor einigen Jahren mal den Fall, wo ein Nachwuchs-Produzent mir erzählte, dass der Film, für den er ein Haus zur Premiere suchte, selbstverständlich in 16:9 sein. Mein Hinweis, dass das kein Kinoformat sei, sorgte für hörbare Fragezeichen am anderen Ende der Leitung.
  4. Die Projektförderung wird aus der Filmabgabe finanziert und ist zu 70% zurückzuzahlen. Sollte man eigentlich wissen :roll: Auffällig ist dieses Mal, das scheinbar viele Anträge der Ketten, die die Filmabgabe nur unter Vorbehalt zahlen, vorgelegen haben. Z.T. sogar mit identischen Beträgen. Deswegen ist das Budget dieses Jahr schon aufgebraucht...
  5. Nachtrag: entgegen meiner ersten Beobachtung spielt der R320 auch KDMs aus dem Hotfolder "so mal zwischendurch" ein - man muss nur 10 Minuten warten. Ziemlich genau 10 Min. nachdem ein abgelaufener Schlüssel z.B. Do. nachmittag gelöscht wird, wird automatisch der Folge-Schlüssel eingespielt. Man sollte die Kiste also nicht erst 2 Minuten vor der Vorstellung hochfahren :-)
  6. In der aktuellen Fassung der Digital Cinema Naming Convention wird vorgeschlagen für "geboxte" Inhalte das intendierte Format zu kennzeichnen. So z.B. F-133 für Normalformat, das in einen Flat-Container gepackt ist. Wäre für Trailer eine sinnvolle Sache, wenn man _F-239_ im Titel hat, weiß man sofort, dass es ein CS-Trailer ist, den man dann auf Scope zoomen kann. (Und für die meiste Werbung müsste man dann wohl _F-HD_ schreiben :-) )
  7. Zum Thema MPLC: soweit ich informiert bin, hat MPLC eine nicht-exklusive Lizenz für nichtgewerbliche Vorführungen. D.h. man ist nicht auf diesen Lizenzgeber festgelegt, sondern kann jeden anderen nicht-exklusiven Lizenzgeber auswählen.
  8. sehr schön das "Symbolbild" der dpa mit einem typischen Multiplex-Saal und der Bildunterschrift "Herr Flebbe versucht einen neuen Kinotyp zu etablieren" - so sieht Qualitätsjournalismus aus
  9. Schreib doch die kompletten Namen der DCPs/CPLs hier rein, dann kann man auch besser beurteilen, was man nachladen sollte. Aber eigentlich ist es so, dass Untertitel bei deutschen Synchronfassungen im DCP mit drin sind und automatisch geladen werden. Das sind dann diese komischen Unterverzeichnisse mit Buchstabensalat (= die UUIDs der Untertitel pro Reel oder so). Ich kenne es bisher so, dass nur die Untertitel für Originalfassungen als einzelnes DCP geliefert werden, aber nicht innerhalb von Synchronfassungen.
  10. Nachtrag: auf der Doppelseite 2644-2645 des Lexikons sind von insgesamt 6 Filmen mit Kinoauswertung vier nicht feiertagsfrei (u.a. Mord - Foreign Correspondent (1940) von Hitchcock) und nur zwei feiertagsfrei (Monty Python's wunderbare Welt der Schwerkraft, Die Moral der Ruth Halbfass von Volker Schlöndorff).
  11. Lieber Rabust, die FSK-Freigaben inklusive der Feiertagsfreigaben für alle in Deutschland gezeigten Kinofilme ab 1945 findet man im "Lexikon des internationalen Films" oder alternativ für Abonennten des film-dienst auf www.filmdienst.de, sowie im Filmverzeichnis des filmecho-Verlags, für alle deutschen Filme auf www.filmportal.de, für alle Filme und DVDs ab ca. 2003 auf www.fsk.de (inklusive der Freigabekarten). Da ist nix geheim dran. Es braucht allerdings etwas cineastischen Sachverstand, und den setze ich bei der Organisation einer Repertoire-Aufführung einfach voraus. Da braucht man auch nicht die Bezirksregierung Arnsberg belästigen, ein Gang in die Bibliothek hätte es auch getan. Hier zur allgemeinen Erbauung ein Scan aus dem Lexikon (mein Exemplar ist von 1987) - Otternasen, möchte noch jemand Otternasen?
  12. Das sehe ich anders. Die Feiertagsfreigabe hat schon lange nicht mehr die Bedeutung, die sie früher mal hatte. Es werden m.W. nur noch in Ausnahmefällen Filme für die Stillen Feiertage mit einem Aufführungsverbot versehen, während es früher eher die Regel als die Ausnahme war. Sie greift also nur noch bei Repertoire. Zudem gilt die Regelung nicht mehr in allen Bundesländern. So finde ich die Aktion einfach nur plump, weil mit der Filmauswahl gleichzeitig eine "Zensur" von Religionskritik impliziert wird, und ärgerlich, weil die Veranstalter zu feige waren, eine wirklich öffentliche nicht-gewerbliche Vorstellung zu veranstalten (selbstverständlich mit Einholung der nicht-gewerblichen Aufführungsrechte). Dieser Atheistenverein ist genauso hilfreich wie das Fliegende Suizidkommando der Judäischen Volksfront... Das ist aber gar nicht der Punkt: mich stört in der Hauptsache die Berichterstattung in den Zeitungen und Online-Medien, in denen ganz schlicht falsche Tatsachen behauptet werden. Nochmal für alle: es gibt weder eine schwarze Liste des Kultusministeriums, noch findet eine Zensur statt, noch steht der Film irgendwo auf dem Index! tomas katz (Populäre Front / Atheist in Famlientradition)
  13. Das Warten hat ein Ende: http://www.finest-film.com/de
  14. Mir wurden 40cm Höhe für das Projektionsfenster genannt. Aber sicherheitshalber noch mal bei Sony nachfragen!
  15. Genau, man hätte auch "Die Sünderin" mit Hildegard Knef oder "Saw 4" zeigen wollen können, die sind auch nicht feiertagsfrei. Mir scheint, der Atheisten-Verein hat einfach nur den Text des Feiertagsgesetzes studiert und ist dann über die - zugegebenermaßen recht unklare - Formulierung gestolpert. Also wollte man mal "was kreatives" machen. Versteht aber die Hintergründe nicht, dass a) der Gesetzestext nur dazu ermächtigt, die Bewertung an die FSK zu delegieren, B) früher die Einstufung "nicht feiertagsfrei" recht üblich war, weil man in den 50er und 60er Jahren noch strenger mit den Stillen Feiertagen umging als heute, c) einmal getätige FSK-Einstufungen unbefristet gültig bleiben, solange man keine Neubewertung beantragt. Heute würde der Brian sicher das "feiertagsfrei" bekommen, d) man eine öffentliche Vorstellung auf Umwegen erzwungen hat, damit man in die Presse kommt. Hätten die sich den Film ohne Presse-Tamtam angeschaut, wäre es kein Problem gewesen. Stattdessen wird in den Artikeln und den Kommentaren über schwarze Listen des Kultusministeriums und Zensur fabuliert. Fürchterlich. Meine Richtigstellung auf der Kommentarseite der Süddeutschen wurde übrigens gar nicht erst veröffentlicht... Früher war die Religion das Opium des Volkes, heute ist's das Internet.
  16. Laut wetteronline.de war gestern der richtige Siebenschläfertag, wenn man die Kalenderumstellung von Julianischen auf Gregorianischen Kalender berücksichtigt. Also sieben Wochen Sonnenschein???
  17. Beim Lesen der beiden folgenden Artikel ist mir echt schlecht geworden http://www.derwesten.de/staedte/bochum/fuer-auffuehrung-der-jesus-satire-in-bochum-am-karfreitag-droht-strafe-id8152665.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/posse-in-nrw-um-leben-des-brian-sie-wollten-doch-nur-einen-film-schauen-1.1714190 Extrem schlampig recherchiert, da wird von "Jesus-Satire" geschwafelt, die auf dem Index steht usw. usf. Zudem war es wohl eine öffentliche Vorführung, für die mal wieder keine Aufführungsrechte eingeholt wurden. (Man musste für die Dauer des Films Mitglied werden). Was interessant ist: die Kinofassung von "Life of Brian" hat eine FSK ab 16; nicht feiertagsfrei laut film-dienst-Datenbank. Die DVD hat eine FSK ab 12. Wie verhält es sich denn dann, wenn die DVD/Blu-ray öffentlich vorgeführt wird? Was mich auch interessieren würde: wie sind den aktuell die Stillen Feiertage in den einzelnen Bundesländern geregelt? In NRW steht das Filmverbot noch explizit im Feiertagsgesetz drin, Für BaWü kann ich nichts mehr finden, meine aber, vor ein paar Jahren hätte das noch im Text drin gestanden.
  18. Ich glaube eher, dass die Jugendlichen Mama und Papa ins Kino schicken und zu Hause auf dem 27"-Bildschirm "Return of the Evil Men of Steal Rising 3" gucken aus dubiosen Quellen...
  19. Gibt es dafür Belege? Das halte ich - mit Verlaub - für lobbyistisches Gequatsche. Ist es nicht vielmehr so, dass den Multiplexen die Kernzielgruppe wegbricht? Bei den Teenies sind laut FFA-Studie die größten Zuschauerrückgänge zu verzeichnen. Wir wollen mal bitte die Kirche im Dorf lassen. Die FFA- und BKM-Förderung ist aus der Notwendigkeit heraus geschaffen worden, weil die Kriterienkinos eben keine lukrativen VPF-Deals abschließen konnten. Und Cinestar darf gerne weiter Projektfördermittel beantragen.
  20. Nope. NATHALIE ist ein DCP mit einer Videospur und zwei Audiospuren, auf die zwei CPLs "zugreifen". Und was das Thema 4K angeht: der Unterschied ist spürbar. Zuletzt bei Lincoln ist dem geschulten Vorführerauge (also mir :-) ) klar das weniger matschige Bild aufgefallen im Vergleich zum vorherigen Film. Und das, obwohl der Film mit anamorphem 35mm aufgenommen wurde... TO THE WONDER hat auch viel niedrigauflösendes Quellmaterial, wurde mich also nicht wundern, wenn hier die Bitrate entsprechend niedrig angesetzt worden ist.
  21. Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - aktuell in unserer Plattensammlung: DCP NATHALIE KÜSST 2K Flat 193 GB mit den CPLs - DE-XX - FR-DE DCP TO THE WONDER 4K Scope 147 GB mit den CPLs - DE-XX 5.1 - DE-XX 7.1 - EN-DE 5.1 - EN-DE 7.1 - EN-EN 5.1 - EN-EN 7.1 jeweils alle Sprachfassungen in ein DCP gepackt und 2K ist größer als 4K. Grübel...
  22. In einem Einsaalhaus ist das nicht so praktisch, ab 2 Sälen lohnt es sich aber schon. Jeder Projektor verwaltet "seine" Schlüssel im Ordner und löscht diese bei Ablauf. Wenn beim Ingest des DCP der Schlüssel schon im Hotfolder ist, wird der auch direkt ingested. Seitdem wir das eingerichet haben, läuft die Schlüsselverwaltung deutlich stressfreier.
  23. Auf dem oben erwähnten Bundeskongress in Frankfurt wurde das Konkurrenzmodell "Bemymovie" vorgestellt. Das ist ingesamt eine Welle, die aus den USA herüberschwappt. Ob das funktioniert, wird man sehen. Die Webseite ("beta") ist noch ziemlich unfertig bzw. einfach aus dem Niederländischen übersetzt worden ("Rechteinhaber in den Niederlanden"...). Und etwas sauer stößt mir der Tonfall auf bei: "​We Want Cinema ist eine online Plattform die den Zuschauer entscheiden lässt, was im Kino läuft! Von nun an wird das Programm nicht mehr vom Kino entschieden, sondern von Ihnen!" Danke auch.
  24. Das hängt aber ganz davon ab, wie die DCPs gepackt sind. Da gibt es ja die lustigsten Varianten. Die eine Postproduktion macht für die (meist amerikanische) Originalfassung ein OV, und für alle Sprachversionen als VF, die nacheinander aufgespielt werden müssen. Die nächste Postproduktion macht ein DCP in der zwei Sprachfassungen je als CPL angelegt sind. Die dritte macht zwei getrennte OVs und kopiert die einfach auf eine Platte. Für 'Les Miserables' kamen die Untertitel als VF per Email zusammen mit dem KDM. Dass man alle Sprachfassungen aufspielen MUSS, stimmt so nicht und kann man auch nicht verallgemeinern.
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