Zum Inhalt springen

tomas katz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.932
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    11

Alle erstellten Inhalte von tomas katz

  1. Mal ein anderes Thema: inzwischen liegen die Stromverbrauchsabrechnungen vor. Wir haben 30 % weniger Strom verbraucht (keine Überraschung), was ein hübsches Sümmchen an Rückerstattung bedeutet.
  2. Solange die Inzidenz nicht unter 50 geht, werden wir nicht öffnen dürfen.
  3. Der Filmclub 813 ist aber kein Programmkino.
  4. Ich finde schon, dass man die Politik kritisieren kann dafür, die Bereiche geschlossen zu haben, wo - mit den akutellen Hygieneauflagen - überhaupt nicht sicher ist, dass man damit das Infektionsgeschehen in den Griff bekommt. Man hätte auch mal vor Ort mit den Betreibern reden können, wie es denn in den letzten Monaten gelaufen ist, oder zusammen mit den Gesundheitsämtern prüfen, wo am meisten Kontaktnachverfolgung erfolgreich war. Davon lese und höre ich nichts. Ich scherze immer, man sollte die Standesämter schließen und Hochzeiten für 6 Monate verbieten, das wäre sicher erfolgreich.
  5. § 7 verweist auf das Bayerische Versammlungsgesetz, und das bezieht sich explizit auf Demonstrationen, die weiterhin erlaubt ist. Ich glaube nicht, dass man dafür eine Ausnahmegenehmigung braucht.
  6. wird bis Juni 2021 verlängert
  7. Nichts anderes hat eigentlich die DCI gemacht. Aber halt auf professionellem Niwo.
  8. Was mich interessieren würde: gibt es hier ein Kino, von dem das Gesundheitsamt mal eine Kontaktliste angefordert hat? Ich kann für zwei Kinos sprechen, dass das seit Mitte Juni noch nie vorgekommen ist. Vom größten Online-Ticketanbieter habe ich im September mal von einem Fall bisher gehört, weiß aber nicht, ob der in Deutschland oder Österreich war.
  9. not-so-fun fact: der Europäische Kinotag muss dann auch ersatzlos entfallen
  10. Was mich viel mehr beschäftigt: wieso weiß der Bond, James Bond immer so genau im Voraus, dass in Deutschland die Kinos geschlossen sein werden, wenn er über die Leinwand rennen will? Und was mich auch beschäftigt: wieso weiß der Eberhofer das nicht? 😀
  11. Wer vor 2 Monaten im Kino war, ist für das aktuelle Infektionsgeschehen völlig unwichtig. Es reicht ein Superspreader und dann: Exponentielles Wachstum Im übrigen bin ich überzeugt, dass Berchtesgaden gerade nur früher dran ist mit dem, was dem Rest noch später blüht.
  12. Es ist doch völlig egal, wer wo die Schuld sucht. Fakt ist, dass das Geschehen im Berchtesgadener Land kein Einzelfall ist, sondern sich europaweit ausbreitet, hier stärker, dort weniger. Viel wichtiger für die Kinobetreiber, was die neue 100er Grenze für den Betrieb bedeutet. Es sind dann nur noch 50 Personen erlaubt.
  13. Dem widerspricht aber der Landrat und Leiter des Gesundheitsamtes: Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/party-als-corona-herd-berchtesgadener-landrat-kontra-soeder
  14. 50er-Feier finde ich in dem Zusammenhang recht witzig. Der Name war Programm...
  15. Wenn der Bond 25 verschoben wird, ist das der Hinweis, dass die Welle kommt, wenn Klopapier knapp ist, dass die Welle schon da ist.
  16. Ich muss mich korrigieren, einige Kreise haben schon ab heute Maskenpflicht: weiß der SZ-Newsblog
  17. Ähm, hast du den Text gelesen? In der Gastro gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr und Alkoholverbot weit und breit und in Kreisen mit 50er-Inzidenz schon ab 22 Uhr (z.B. München & Berchtesgadener Land).
  18. Obacht in Bayern: die geänderte Infektionsschutzverordnung ist ab heute schon in Kraft und es gilt Maskenpflicht am Platz in allen Kreisen mit Inzidenz über 35, die auf https://stmgp.bayern.de gelistet sind, u.a. Nürnberg und München. Die Maskenpflicht gilt nach meinem Leseverständnis ab morgen. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/
  19. Es wäre aktuell wohl weniger schlimm mit den Infektionszahlen, wenn die Leute alle in die Kinos gestürmt wären, statt sich bei privaten Feiern anzustecken.
  20. Weil man sich dort drinnen selten länger als zehn Minuten aufhält. Und eine Gefahr in der kurzen Zeit geringer sein soll.
  21. Für unsere Stadt kann ich das bestätigen, dass das Gesundheitsamt telefonisch gesagt hat, die Maske darf man nicht zum Verzehr abnehmen. Der Erlass zirkuliert in den entsprechenden Behörden und die Allgemeinverfügungen dürften jetzt nach und nach veröffentlicht werden.
  22. tomas katz

    Wendler & Co.

    Nö, Karl Lauterbach ist Gesundheitsökonom mit Schwerpunkt Epidemiologie und Bundestagsabgeordneter für Leverkusen und Köln-Mülheim. Als solcher gern gefragt zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke, zur Feinstaubbelastung und zum richtigen Händewaschen.
  23. Zum Thema Maske: Die Stadt Leverkusen hat ab morgen auch eine Maskenpflicht am Platz eingeführt. Leider hat sie in der Verordnung vergessen, was man machen darf, wenn man am Platz etwas trinken möchte... Pünktlich zum Start von EINER FRAU MIT BERAUSCHENDEN TALENTEN, der einiges Potential versprach.
  24. Das Land NRW hat eine Verordnung ("Corona-Bremse") erlassen, da sind Hochzeiten und private Feiern natürlich als erste erfasst. Die müssen jetzt angemeldet werden und die Teilnehmerzahl ist reduziert.
  25. In Köln gilt ab sofort scheinbar eine Maskenpflicht in Kino und sonstigen Sälen: https://www.ksta.de/koeln/corona-in-koeln-inzidenzwert-steigt-weiter----maskenpflicht-in-kinos-und-konzerten-36349934
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.