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Salvatore Di Vita

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Alle erstellten Inhalte von Salvatore Di Vita

  1. Die Mehrheit in diesem Forum ist halt an Kino interessiert und nicht an TV-Sendungen. Aber wenn es Dir Freude macht ... 🙂
  2. Der LFE ist in den LS und RS, was kein Geheimnis ist und auch nicht problematisch. Aber erkläre doch bitte mal, was ein "Einkreischen" der Kanäle sein soll und was eine "lineare Tonspur" in diesem Zusammenhang sein soll. Beide Verfahren arbeiten mit Datenreduktion, nicht mit LPCM. Hinweis: Das "L" in "LPCM" steht nicht für "lustig". Wie üblich widersprichst Du einer Aussage, die niemand gemacht hat, um es dann angeblich richtig zu stellen. Wie ich schon schrieb, ab spätestens "U-571" war der Klang deutlich besser. Wir können also festhalten, daß Du mir zustimmst. Danke! Falsch. Selbst ATRAC 3.5 (Minidisc in den 90er Jahren) hatte noch deutliche Artefakte.
  3. @sir.tommes: Diesmal ist das Zitat nötig. Achtung: Triggerwarung! @Cremers Claus: Ja, das ist ernst gemeint. Eine Beschreibung von Dir würde mich interessieren, auch wenn ich dann vielleicht den Kopf schüttel. Ist aber doch mein Kopf ... 🙂
  4. Es gibt keine SDDS-Codecs, SDDS verwendet ATRAC, wie auch die Minidisc. "U-571" war der erste SDDS-Film (den ich gesehen habe) ohne die bekannten ATRAC-Artefakte (Einschwinger/PerRinging im Bassbereich). APTX-100 (DTS) kennt das Problem prinzipbedingt nicht. Die Unterschiede in der Funktionsweise sind Dir bekannt? So, nun aber mal zu den von RebelClaus gehörten Unterschieden. Ich bin gespannt ...
  5. Beschreib doch mal die Klangunterschiede, die Du gehört hast?
  6. Nein, ja, nein, nein.
  7. Sorry @DC: Aber dieser Film ist das beste Beispiel dafür, daß einige Leute sich wirklich jeden Müll ansehen, sofern nur das Tonformat stimmt. SDDS wurde aber erst mit neuem Codec wie z.B. bei U-571 wirklich gut. Davor üble Minidisc-Qualität. Viel Spass trotzdem bei diesem Film, für mich ist der jedoch "unerträglich". Viele Grüße Salvatore
  8. Neuraler Transceiver defekt und damit keine Verbindung zum Kollektiv? Vielleicht hat 7 von 9 noch Ersatzteile ...
  9. Das ist nicht richtig. Allein die Digitalisierung des Filmtons war eine Revolution in der Tonqualität des 35mm Films. Es gab dazu auch einen interessanten Thread in diesem Forum, der dann leider wieder von Dir als Werbesendung für 70mm Magnetton gekapert wurde. https://www.filmvorfuehrer.de/topic/8252-digitaler-filmton/ Deine Erwartungshaltungen an andere Forenteilnehmer sind schon lustig. Wenn Du ein Thema diskutieren möchtest, dann mache doch einen Thread dazu auf und schreibe etwas darüber. Mit etwas Glück meldet sich jemand zum Thema. Viele Grüße Salvatore
  10. Durch die Datenreduktion fehlen Informationen und leistungsschwache Gehirne empfinden den Klang als besser, da sie nicht soviele Daten verarbeiten müssen.
  11. Um was geht es konkret? Versandhandel oder Reise inkl. eigene Einfuhr? Viele Grüße Salvatore
  12. Das ist in dieser Stadt schon lange überfällig. Es beginnt die öffentliche Ordnung zu kippen, nicht nur am Jahreswechsel: https://www.bz-berlin.de/berlin/spandau/hausfriedensbruch-und-bedrohung-hunde-quaeler-video-endet-in-selbstjustiz Viele Grüße Salvatore
  13. Es gibt sogar Parkhäuser mit Kennzeichen-Erfassung. Am Zahlungsautomaten gibt man sein Kennzeichen ein, bei der Ausfahrt prüft dann wieder die Kennzeichen-Erfassung. Viele Grüße Salvatore
  14. Bei so einem dümmlichen Posting frage ich mich, ob Du überhaupt noch ein Interesse an Film und Filmvorführung hast.
  15. Ja gerne. Wenn möglich bitte einmal eine leise Stelle und eine mit lauter Sprache. Viele Grüße Salvatore
  16. Ist der Film denn noch 35mm breit und die Tonspuren dort, wo sie sein sollen? Nur so als Idee. Was steht denn in den Startbändern auf der Tonspur? SR? Hatten den damals auf Ernemann 10 und ich kann mich an keine Probleme erinnern. Viele Grüße Salvatore PS. Und natürlich muß der Film mit NuOptix-Modul abgespielt werden! 😉
  17. Hat eine Klage wegen "mutmaßlichen Kindesmissbrauchs" etwas mit dem Thema des Threads zu tun? Meiner Meinung nach nicht.
  18. Ist doch ein völlig anderes Thema.
  19. Laut § 47 Absatz 11 des Mediengesetzes Nordrhein-Westfalen gilt eine Facebookseite als vollwertiger Ersatz für eine Webseite, wenn dies der Landesmedienaufsicht (unter Verwendung des Formulars A 39) rechtzeitig gemeldet wird.
  20. Cremers Claus: Oh, by the way, the same procedure as last year, Miss Sophie? Miss Sophie: Same procedure as every year, Cremers Claus!
  21. Ich möchte Euch bei Eurem Streit ja nicht stören, aber so ganz unwidersprochen möchte ich Deine Aussagen nicht stehen lassen. Warum ist die Zulassung der Klage "selbstverständlich bekloppt"? Punitive damages sind ein in den USA vorgesehenes Rechtsmittel, ob es uns gefällt oder nicht. Das Gericht ist sogar verpflichtet sie neutral zu prüfen und dann zuzulassen, wenn die Prüfung keine Gründe dagegen ergeben hat. Was auch völlig korrekt ist. Punitive damages gibt es bei uns nicht, weshalb ein deutsches Gericht dies auch nicht zulassen kann. Damit gibt es aber keine Bewertung ab wie z.B., daß das "bekloppt" sei. Du kannst die Tatsache, daß das von einem deutschen Gericht abgeschmettert würde, nicht als Belegt dafür nehmen, daß eine solche Klage in den USA "bekloppt" sei. Kann es sein, daß Du die Welt nur duch Deine Brille betrachtest? Ana de Armas ist in den USA nun nicht gerade unbekannt: https://de.wikipedia.org/wiki/Ana_de_Armas Wenn ich einen Trailer sehe, in dem z.B. John Cleese als "Q" angekündigt oder gezeigt wird, möchte ich auch nicht im fertigen Film Katja Riemann als "Q" sehen. Besonders dann nicht, wenn ich wegen John Cleese die Karte gekauft habe. Wir können jetzt nachtürlich über die Vorteile/Nachteile der Rechtssysteme in den USA/Deutschland diskutieren und auch darüber, ob punitive damages sinnvoll sind oder nicht. Wenn ein Trailer "Werbung" ist, so hat der Richter die Zulassung der Klage begründet, dann gelten auch die Anforderungen an Werbung. Vielleicht sollten wir das Urteil und die Urteilsbegründung abwarten und dann erst weiterdiskutieren. Viele Grüße Salvatore
  22. Weihnachten ist vorbei und immer noch soviel Spekulatius übrig? Viele Grüße Salvatore
  23. Habt Ihr den Artikel überhaupt gelesen? Die Schauspielerin war im Trailer zu sehen und wurde "danach" aus dem Film geschnitten. Zitat: Ein Richter in Kalifornien hat die Klage zugelassen, weil ein Trailer als Werbung einzuordnen sei und somit dem Recht der Werbung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unterliege. »Im Kern ist ein Trailer Werbung, die darauf ausgelegt ist, einen Film zu verkaufen, indem den Verbrauchern eine Vorschau des Films geboten wird Auch wenn ich das amerikanische Recht nicht mag, finde ich diese Argumentation nachvollziehbar. Punitive damages sind übrigens kein reiner Schadensersatz: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages Zitat: Der Zweck ist den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen; ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention); auch andere davon abzuhalten (Generalprävention). Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit. Für amerikanisches Recht doch alles völlig normal und kein Grund, sich kurz vor Jahresende aufzuregen. Kommt gut in das neue Jahr! Salvatore
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