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mibere

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  1. Nein. Das Urheberrecht und die aktuelle Rechtssprechung ist hier eindeutig. Der Publizist/Verwerter/Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken ist dazu verpflichtet, die Rechtekette zurück zum Anfang (also zum Urheber) zu verfolgen. Tut er das nicht und nutzt ein Bildwerk ohne Lizenz (weil er davon ausgegangen ist, dass beispielsweise der Verleiher die Rechte besitzt und ihm die Aufführung gestattet), kann der "echte" Lizenzinhaber (oder der Urheber) einen Schadensersatzanspruch gegen den Nutzer des Bildwerkes (Kinobetreiber) einfordern - und wird diesen grundsätzlich durchgesetzt bekommen. Neben einer Schadensersatzzahlung für den entgangenen Lizenzschaden kommen noch Rechtsanwaltsgebühren und mögliche Kosten aus einer Einstweiligen Verfügung und Gerichtskosten hinzu! - Alles schon mehrfach erlebt! Allerdings kann der Nutzer des Bildwerkes (Kinobetreiber) den Filmverleih anschließend in Regress nehmen, wenn ihm vom Verleiher Aufführungsrechte vorab schriftlich eingeräumt worden sind. Die Erstattung wird quasi (vor Gericht) "durchgewunken". Das ist alles höchst ärgerlich und zeitaufwändig für alle Parteien.
  2. Durch das Urteil des EuGH zum Kopierschutz ändert sich im Grunde nichts. Es wurde u. a. nur richterlich bestätigt, was längst gängige Praxis ist. Beispiel und Erklärungen: Filmvorführer geht zum Saturn und kauft eine Blu-ray. Mit dem Kauf der Blu-ray erwirbt er das Recht, das Bildwerk (Film) im privaten Rahmen zu nutzen (anzusehen), dass sich auf dem Datenträger (Blu-ray) befindet. Mehr nicht! Kopien im privaten Rahmen sind erlaubt, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen wird. Der Rechtstext auf der Blu-ray ist im Grunde egal und nur für "Hein-Blöd" gedacht, damit dieser in Kenntnis gesetzt wird, dass er den Film nicht kopieren und öffentlich vorführen darf. Grundsätzlich sieht die aktuelle Rechtssprechung vor, dass der Urheber alle Leistungsrechte klar und deutlich einräumen muss, die der Lizenznehmer (also der Blu-ray-Käufer) erhält. Wird "nichts" eingeräumt, erhält der Käufer die Blu-ray ausschließlich zur Ansicht und ohne weiteres Verwertungsrecht! Hintergrund, viele Lizenzinhaber einer DVD/Blu-ray besitzen keine Rechte, weitergehende Lizenzvereinbarungen abzuschließen, weil sie nur am Verkauf des Bildwerkes auf DVD/Blu-ray verdienen wollen und deshalb keine weitergehenden Rechte "eingekauft" haben. Nutzungsrechte, die über die rein private Nutzung einer DVD/Blu-ray hinausgehen, kann nur der Lizenzgeber (Urheber) einräumen. Will der Filmvorführer nun diesen Film von der Blu-ray öffentlich und gegen Entgelt vorführen, benötigt er eine Vorführlizenz. Sofern er diese Vorführlizenz besitzt, darf er den Film vorführen und dabei den vorhandenen Kopierschutz umgehen, wenn dies für die Wiedergabe aus technischen Gründen erforderlich ist. Idealerweise sieht die Vorführlizenz eine temporäre Kopie auf einem anderen Datenträger vor, der zum Abspielen des Films notwendig/üblich ist. Nach Lizenzablauf muss diese temporär erstellte Kopie wieder gelöscht werden. Ende.
  3. Im Grunde hast Du 3 Möglichkeiten. 1. Geh direkt zu deinem Personalchef oder Theaterleiter und schildere ihm das Problem. Viele sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass es da ein Problem gibt. Theaterbesitzer denken oftmals immer noch, dass die "Pausen" (Leerlaufzeiten) zwischen den Filmvorstellungen lang genug sind, um sie als Pausen auszulegen. Wenn aber neben der reinen Vorführung auch noch Kasse und der Snackbereich bedient werden, plus ein paar administrative Dinge, bleibt keine Zeit für Pause. Nur das muss auch angesprochen werden, ansonsten wird davon ausgegangen, dass es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen läuft. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitgeber ab 6 Stunden Arbeitszeit eine (unbezahlte) Pause gewährleisten. Dazu ist er als Arbeitgeber verpflichtet. Er muss sogar selbst dafür sorgen, dass die Pausenzeiten eingehalten werden. Es ist also nicht damit getan, dass Du auf Deine Pause verzichtest und der Arbeitgeber dafür nichts vom Lohn/Gehalt abzieht. Das darf er nicht. 2. Du meldest diesen Sachverhalt dem Ordnungsamt. Das solltest Du aber nicht machen, nachdem Du beim Theaterleiter diese Problematik angesprochen hast. In der Regel wird 1 + 1 zusammengezählt - und Du dürftest Deinen Job als Vorführer los sein. Leider ist das so (in aller Regel) gängige Praxis. 3. Du schilderst dem Theaterleiter das Problem und bittest ihn, dieses Problem abzustellen. Macht er das, ist alles in Ordnung. Geschieht das nicht, machst Du halt Deine Pausen. Spätestens nach dem Ausfall der 1. Vorstellung oder wütender Zuschauerbeschwerden, weil niemand da ist (du machst ja 30 Minuten Pause), wird eine Lösung gefunden werden. Dass sich andere Mitarbeiter an derartigen Dingen nicht beteiligen, ist gängige Praxis.
  4. Ich habe für mein "Heimkino" ein funkgesteuertes Vorhangsystem von "Sundrape" im Einsatz. Seit mehreren Jahren funktioniert es fehlerfrei. Inklusive Maßanfertigung der Schine (mit innenliegendem Transportriemen), Motor (wird an die Vorhangschine angeflanscht) und allem PiPaPo (wie Montageset, Funksender, Empfänger, Zugschlitten, Rollen, Lieferung frei Haus usw) betrug der Preis unter 800 Euro.
  5. Oftmals führen aber auch "falsche" Hörgewohnheiten aus dem Heimbereich dazu, dass der PCM-Ton in einem gut eingemessen Kinosaal als "bassarm" oder "surroundschwach" empfunden wird. Auch zu leise(!) abgespielter Ton führt zu einem negativen Höreindruck, weil die Hörwahrnehmung des Menschen nicht linear verläuft. Wird ein Film "zu leise" gespielt, werden Tonevents im Bass-, Hochton- und Rearbereich zunehmend weniger (bis subjektiv nicht mehr vorhanden) wahrgenommen.
  6. Genau das sind die Kernsätze an denen zu erkennen ist, warum es so "schlecht" um den Deutschen Film steht. Die "Stars" kommen nicht zu derartig geschichtsträchtigen Anlässen. In Deutschland gibt es kaum eine richtige Fan-Kultur. Schauspieler sind keine Stars mehr wie in anderen Ländern. Der Musikindustrie gelingt das wesentlich besser. Da wird jedes "kleine" Popsternchen zum "Superstar" gepusht, so dass ganze Kaufhäuser bei deren Autogrammstunden wegen überfüllung geschlossen werden müssen. Wann gab es das zuletzt mit deutschen Schauspielern...? Die Filmindustrie könnte in Deutschland viel von der Musikindustrie diesbezüglich lernen - tut es aber nicht. Ich erinnere mich noch daran, dass ein Moritz Bleibtreu in eine Hamburger Discothek nicht reinkam, weil ihn der Türsteher nicht erkannt hat... So etwas spricht Bände. Dass Flebbe nun einer Kinolegende in großartiger Marnier wieder richtiges Leben eingehaucht hat, finde ich lobenswert. Dieser Mann steckt voller Ideen! Toll! Berlin kann davon hoffentlich profitieren.
  7. Das wird in der Praxis aber nicht funktionieren, weil durch unterschiedliche Bildformate (1,85:1 und 2,39:1) dieser Pixel sich an verschiedenen Stelle auf der Bildwand befindet. Darüber hinaus funktionieren Zoom und Lens-Shift nicht Pixelgenau. Etwas Spiel ist da immer mit drin. Auch wenn nur eine konstante Bildbreite genutzt wird (was in deutschen Kinos eher die Ausnahme darstellt), kann sich der Projektor im Laufe der Zeit durchaus um ein paar Millimeter verschieben.
  8. Diese AGBs haben meiner Ansicht nach nur den einen Zweck, dass der "Kopienhersteller" im Falle einer gegen ihn durchgesetzten Schadensersatzforderung den "Auftraggeber" in Regress nehmen will. Ich würde Dir grundsätzlich empfehlen, einen Fachanwalt für Medienrecht zu konsultieren, Dein Vorhaben zu beschreiben und dort eine verbindliche Auskunft einholen. Die Erstberatung beginnt bei 150 Euro. Das ist allemal billiger als eine kostenpflichtige Abmahnung und (höchstwahrscheinlich!) auf Dich zukommende Schadensersatzansprüche, die nur eine Frage der Zeit sind, wenn Du Bildwerke verfielfältigst und verbreitest. Alle Informationen in diesem Forum sind nicht rechtsverbindlich.
  9. Nitrofilme (Nitrozellulose) auch liebevoll Zelluloid genannt, fällt unter das Sprengstoffgesetz. Nitrozellulose ist unter der Rahmenzusammensetzung 13 ("Nitrofilm") in der Stoffgruppe C der Bekanntmachung der explosionsgefährlichen Stoffe (Bundesanzeiger Nr. 233a vom 16.12.1986) gemäß §2, Abs.6, Satz 2 des Sprengstoffgesetzes ausdrücklich aufgeführt und unterliegt damit gemäß §1, Abs.3 Nr. 3 SprengG den Bestimmungen dieses Gesetzes. Ich empfehle dringend folgende Literatur: http://www.bundesarc...aurierung/1.pdf
  10. Auch während der Garantie sollte mal in die Garantiebestimmungen geschaut werden, wie viele Pixelfehle zu tolerieren sind. Ich habe schon von 99,99 % Pixelfehlerfreiheit gelesen. Bei einem 2K-Bild kommen da aber immer noch mehrere hundert Pixelfehler zusammen, die in die Toleranzgrenze fallen. In aller Regel müssen schon mehrere ungünstige Umstände zusammenkommen, damit ein Pixelfehler deutlich und störend zu sehen ist. Ein einfacher Pixelausfall, der kein Licht mehr in Richtung Bildwand abgibt, wird kaum auffallen. Am Bildrand schon gar nicht. Ein DLP-Pixel auf dem DMD, der aber dauerhaft Licht in Richtung Bildwand reflektiert und sich auch noch in der Bildmitte befindet, wird schon mächtig stören können, wenn er erst mal lokalisiert ist. Ganz änlich einer spiegelnden Fläche hinter einer perforierten Bildwand. Abhilfe, die preislich bezahlbar ist, gibt es nach Garantieablauf praktisch nicht. Im Grunde muss man damit leben. Wünschenswert wäre es, wenn ein einzelner Pixel schlicht "abgeschaltet" werden könnte. Damit wäre das Problem weitgehend behoben. Ich kenne aber keinen Dienstleister, der so etwas anbietet, und bin mir auch gar nicht sicher, ob das technisch möglich/angedacht ist. Weiß da jemand mehr drüber?
  11. Das Urheberrecht ist hier eindeutig verfasst. Sobald Bildwerke verfielfältigt und öffentlich zur Schau gestellt werden, so dass sie von Dritten gesehen oder genutzt werden können, sprechen wir von einer urheberrechtlich relevanten Verwertungshandlung, der sog. öffentlichen Zugänglichmachung. Dazu gehört auch das Einstellen von Bildwerken in Foren und auf die eigene (sogar private) Website. Unabhängig vom Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist an Bildwerken (in Deutschland gilt eine 70-jährige Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers) ist hier Vorsicht geboten, weil "Nachfolgeverwerter/Rechteinhaber" eigene urheberrechtliche Ansprüche gelten machen können, wie auf die eigens durchgefühten Änderungen am original Bildwerk, dazu gehören beispielsweise eine Colorierung von Schwarz/Weiß-Filmen und neue Schnittfassungen (Director´s Cut, Extended Version). Kostenlos erstellte "Sicherheitskopien" von legal erworbenen Bildwerken sind im privaten Rahmen für rein private Zwecke mit gewissen Einschränkungen allerdings erlaubt. Für jede über rein private Zwecke hinausgehende Nutzung von legal erworbenen Bildwerken, wie Verfielfältigung (z. B. gegen Entgelt), Verbreitung (wie Verkauf, Verleih oder auch die kostenlose Weitergabe an Dritte, Upload in Onlinedienste wie Websites oder Facebook), öffentliche Vorführungen und jede Änderung des Originals (also auch Farb- und Laufzeitänderungen) bedarf es einer Einwilligungserfordernis des Urhebers. Das Einwilligungserfordernis sollte ernst genommen werden, ansonsten sollte lieber auf das Verfielfältigen, die zur Schaustellung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Bildwerken verzichtet werden. Anderenfalls droht eine kostenpflichtige Abmahnung, eine Einstweilige Verfügung und garantiert erhebliche Schadensersatzforderungen!
  12. Wie breit wird die Bildwand? - Ich frage nur deshalb, weil es bei geringen Größen bis 6 Meter Bildbreite klangneutrale Alternativen gibt. Das sind Gewebetücher, deren Struktur ab 2,50 Meter Entfernung nicht mehr zu sehen ist. Mikroperforierte Folien (z. B. Gerriets) verursachen in aller Regel eine massive Hochtonabsenkung, die bis zu 15 Dezibel betragen kann. Das ist dann mit einem Equalizer meistens nicht mehr sinnvoll zu korrigieren.
  13. Warum wird nicht mit 1080p/24Hz digitalisiert? Das bieten moderne DSLR an. Auf diese Weise sollten die Originalframes 1:1 digitalisert werden können. Besser wäre noch 2160p/24 Hz...
  14. Schau dir mal die HK Audio PR:O8 oder besser die PR:O12 an. Die klingen nicht nur im Hochtonbereich dynamisch, auch die Mitten werden ordentlich aufgelöst. Mit Subwooferunterstützung ist sogar ein richtig guter Tiefbass möglich.
  15. Die PR:O 8 löst den Hochtonbereich super auf. Auch die Mitten klingen erstaunlich homogen. Lediglich der Tiefbass geht nicht wesentlich unter 80 Hz runter. Dafür "kicken" sie schön. Hier bedarf es zwingen eines potenten Subwoofers. Ich würde daher zu den PR:O 12 raten. Die bringen wenigstens noch "etwas Tiefbass" und kosten nur ein paar Euro mehr.
  16. In einer Hinsicht bin ich auch Deiner Meinung, Cosmin. Irgendwann wird Dolby sein Atmos-System auch im Heimbereich einführen, allein schon aus wirtschaftlichen Gründen. Unklar ist zur Zeit, wann das geschehen wird. Ob Dolby Atmos im Heimbereich überhaupt eine ernstzunehmende Rolle einnehmen wird, bezweifel ich allerdings. Schon jetzt haben viele Haushalte ein mächtiges Problem damit (vor allem die weiblichen Bewohner = auch genannt "Regierung"), 5 Lautsprecher aufzustellen, die größer sind als Zigarettenschachteln. Wenn der liebe Mann freudestrahlend erzählt, dass er demnächst ein paar Lautsprecher in der Größe von Kindersärgen an die Zimmerdecke hängen wird, wird "seine Regierung" wohl mal wieder anfangen zu regieren. In sofern könnte Dolby Atmos im Heimbereich eher zum Marketinginstrument werden, um AV-Receiver besser verkaufen zu können. Betrachte ich mir darüber hinaus die Leistungseigenschaften einiger AV-Receiver, dürften diese wohl mit 11+ Tonkanälen vollkommen überfordert sein - und die "Regierung" auch. Unbestritten werden ein paar wenige Freaks sicherlich ihre Freude daran haben, wenn sie ihr Heim7Wohnkino mit großen Standlautsprecher oder Einbaulausprecher erweitern. Nur müssen auch nachhaltig entsprechend kodierte Filme herauskommen. Dass das in der Vergangenheit nicht immer funktioniert hat, zeigt Dolby Surround EX... Im großen KINO empfinde ich Dolby Atmos als hörbare Bereicherung und freue mich bereits auf weitere Titel. Das ist schon längt im Heimbereich eingezogen! Hierzulande gibt es die ersten 4K-Projektoren und 4K-TV-Displays. In USA ist bereits erstes Kontent (Filme) erhältlich. Sony hat auf dem Mediaplayer FMP-X1 immerhin 10 Filme aufgespielt, die zusammen (Mediaplayer + Filme) für rund 700 Dollar verkauft werden. Leider ist dieser Mediaplayer nur in USA nutzbar, weil dieser einen Regional Code enthält. Er fragt die IP-Adresse ab. Wenn diese außerhalb der USA liegt, verweigert der Player die Wiedergabe. Wird der Player nicht ans "Netz" angeschlossen, verweigert er die Wiedergabe ebenfalls.
  17. Das Urheberrecht spricht dagegen. Der Filmkopien-Verleih an einen Kinobetreiber ist schlicht illegal. Die Privatperson besitzt keinerlei Rechte, eine Filmkopie an Gewerbetreibene zu verleihen.
  18. Deine Screenshots taugen nicht zur Abmusterung oder als Beleg, weil du weder weißt noch kontrollieren kannst, wie das geknipste Bild zu bewerten ist. Ich habe das Gefühl, dass dein Equipment (Kamera, Monitor, Projektor) suboptimal eingestellt ist. Dafür spricht auch das Rumreiten auf dem THX Optimizer. Damit ist keine normierte Farbdarstellung möglich. Allenfalls kann Helligkeit und Kontrast durch einen Laien korrekt eingestellt werden. Für die ordentliche Kalibrierung der Primär-, Sekundärfarben, Weißpunkt, Gamma und Graustufenverlauf bedarf es heutzutage schon eines Messsensors (Spyder 4, Eodis 3) und entsprechender Software (wie HCFR, Calman). Da das offensichtlich nicht gewährleistet ist, können wir deine Bilder nur als das wahrnehmen, was sie sind - bunte Bilder aus einer Digiknipse, die allein zur Illustration dieses Threads taugen.
  19. Stimmt. Hatte ich mit dem TE (Threadersteller) verwechselt. Danke für den Hinweis Carsten.
  20. Bei den "kleinen" JBL 3677 sollte man wissen, dass diese ihren 3 dB-Punkt bei 12000 Hz haben. Für ein Aufnahmestudio finde ich das eher suboptimal.
  21. Innerhalb einer reinen digitalen Signalübertragung soll der Player das digitale Quellsignal nur auslesen - und nicht bearbeiten. Das kann jeder 69 Euro teure Blu-ray-Player. Alles! Die Wände sollten farbneutral (Hellgrau oder Weiß) sein und nicht Blau. C3PO besitzt im Original einen Goldfarbton und Chewies Fell ist nicht magentafarbig... Aber wenn das Dein Anspruch an eine gute Bildreproduktion sein soll, ist doch alles in Ordnung. Geschmack und Anspruch gehen hier halt einher.
  22. Hallo Christian, ich verstehe Stefan so, dass es eben keine Bassumleitung auf den LFE-Kanal geben soll, wie es beispielsweise im Heimbereich gemacht wird. Stattdessen sollen zur Saalgröße passende Lautsprechersysteme eingesetzt werden. Wir müssen uns vor Augen halten, dass aktuelle Tonmischungen auf allen Kanälen Frequenzen von 20 Hz bis 20000 Hz enthalten sein können. Also auch im Surroundbereich. Hier machen übliche Lautsprecher unter Pegel schon bei > 40 Hz schlapp - übrigens auch die Surroundlautsprecher von Meyer Sound. Der Ansatz ist nun, Vollbereichslautsprecher einzusetzen. Nicht nur hinter der Bildwand im Frontbereich, sondern auch als Surround-Lautsprecher neben und hinter den Sitzreihen. So gehört ein Subwoofer (der bis 20 Hz runtergeht) zu einem 3 Wege-Lautsprechersystem dazu. Dieses System kann dann das komplette Tonsignal von 20 - 20000 Hz wiedergeben - unter Pegel! Nichts anderes macht Meyer Sound im Frontbereich. Darüber hinaus werden weitere Subwoofer eingesetzt, die ausschließlich das LFE-Signal der Tonmischung (also den .1-Kanal) wiedergeben. Je nach Ton-Event werden Bassfrequenzen 20 bis 120 Hz nur auf den LFE-Kanal gelegt oder (auch gleichzeitig) auf die die übrigen Tonkanäle. Hintergrund ist folgender. Wenn beispielsweise ein Kontrabass spielt, erzeugt dieser Töne bis > 30 Hz! Werden diese tiefen Frequenzen allein vom LFE-Kanal wiedergegeben, kann sich das durchaus merkwürdig anhören. Daher werden diese Frequenzen auf den entsprechenden Lautsprecherkanal gelegt. Hier ist nun sehr viel Fingerspitzengefühl des Tonmeisters angesagt, damit das Ganze dann auch homogen klingt. Dabei ist sich der Tonmeister sehr wohl darüber im Klaren, dass viele Tonsysteme im Kino und Heimbereich Frequenzen unterhalb von 40 Hz (wenn überhaupt) nur unzureichend wiedergeben können. Auch gibt es noch zahlreiche Kinos, die den LFE-Kanal gar nicht wiedergeben können, weil kein Subwoofer vorhanden ist. Genau aus diesem Grund wurden die ersten Fassungen von Jurassic Park "zurück gerufen" und "eingestampft". In vielen Kinos besaß der Film (Jurassic Park) keinerlei Tiefbass, weil der Tiefbass ausschließlich auf den LFE-Kanal gelegt wurde und einige Kinos keinen Subwoofer besaßen. In der "korrigierten" Tonmischung wurden die Tiefbassanteile dann sowohl auf den LFE-Kanal gelegt als auch auf die übrigen Lautsprecherkanäle, damit die Kinos ohne Subwoofer auch Tiefbass wiedergeben konnten. Das wird bis heute so gemacht. Aus diesem Grund sollten Vollbereichslautsprecher auch als Surrounds verwendet werden. Zur Veranschaulichung nachfolgend ein "3-Wege-System"-Lautsprecher. Mit entsprechendem Subwoofer geht das Ganze dann bis zu 20 Hz runter.
  23. Ich finde es immer wieder bedauerlich, dass Threads mit gutem Einangsposting oder ernsthaftem Hintergrund vom Forentroll dann so ins Absurde und Lächerliche gezogen werden. Ein Blu-ray-Player soll nichts weiter machen, als den Film digital und unverändert an den Projektor geben. Wenn der Player frei von Fehlern ist, liest er die Daten auf dem Datenträger 1:1 aus und gibt sie entsprechend weiter. Kabeleinflüsse auf die Bildqualität sind schlicht Unsinn, wenn wir von der Farb-, Kontrast- oder Detaildarstellung sprechen. Im Idealfall kommt am Ende eines Kabels das Bildsignal so heraus, wie es auch ins Kabel gespeist worden ist. Mögliche Störeinflüsse sind bei langen HDMI-Kabelstrecken allerdings nicht ausgeschlossen. Wenn die Fehlerkorrektur diese nicht mehr "beheben" kann, treten Störungen auf. Diese Störungen reichen von einzelnen Pixelausfällen (sieht dann aus wie Bildrauschen) über farbige Zeilenausfälle bis hin zum Signalabriss. Der Toleranzbereich der HDMI-Signalübertragung ist ausgesprochen gering und führt bei zu hoher Fehleranzahl schlicht zum Bildsignalabbruch. Auf die Farbwiedergabe, Kontrastumfang und Detaildarstellung hat all das keinerlei Einfluss. Wem Farben, Kontrast nicht gefallen, der sollte sein Equipment entsprechend kalibrieren (einstellen). Falschfarben müssen heute wirklich nicht mehr sein. Sogar preiswerte Einsteigerprojektoren mit SVGA-Auflösung wie ein Benq MS502 für unter 250 Euro verfügen bereits über ein umfangreiches Farbmanagement. Wenn es keine guten Farben im Heimkino mit aktuellen Projektoren gibt, liegt das Problem weniger am Projektor als vielmehr am Vorführer/Besitzer... Zur Thema: Typische Wandfarben (womöglich sogar Latex!) aus dem Baumarkt eignen sich nicht für eine farbneutrale Bildprojektion. Dafür gibt es spezielle (teure) "Leinwandfarbe", beispielsweise Screengo. Allerdings immer vorausgesetzt, der Heimkino/Kinobetreiber legt Wert auf eine normgerechte Farbwiedergabe.
  24. Hallo Dalton, wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es euch um Folgendes. - Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit sollen 4 bis 5 mal im Jahr ein Film gezeigt werden. Du bist dir darüber im Klaren, dass es sich um eine öffentliche Vorführung handelt. - Es sollen DVDs mit einem Beamer gezeigt werden. - MPLC ist für euch nicht attraktiv, weil öffentlich für die Filmvorführung nicht geworben werden darf. Also Aushänge beim Bäcker, in der Bücherei und in der Tageszeitung sind verboten. Einzig im Jugendclub, in dem die Vorführung stattfindet, darf für die Filmvorführung Werbung gemacht werden. Viele legale Möglichkeiten bleiben nicht. Carsten hat ein paar Alternativen genannt. Ich halte MPLC darüber hinaus für attraktiv, weil über einen Sponsor die Kosten hereinkommen könnten. Von einer illegalen Nutzung rate ich zwingend ab. Sobald Filme öffentlich zur Schau gestellt werden, so dass Dritte sie sehen können, sprechen wir von einer urheberrechtlichen Verwertungshandlung. Dafür ist eine Einwilligungserfordernis notwendig. Selbst nach Jahren kann ein Verstoß gegen das Urhebergesetz nachgewiesen werden und zu kostenpflichtigen Abmahnungen, gegebenenfalls hohen Schadensersatzansrüchen führen. Dafür reicht es schon aus, wenn online die Werbeanzeige durch die lokale Tageszeitung mittels vollständiger URL auffindbar ist.
  25. Falsch! - Es geht hier um "Kinder und Jugendarbeit", also eine Art Jugendclub. Hier passen Jugendclub und rein Privat nicht zusammen! Ebenso wie Filmvorführungen in Schulen, Altenheimen, Kindergärten handelt es sich auch hier um eine "öffentliche Vorführung"! Diese öffentliche Vorführung ist Einwilligungs/Lizenzpflichtig, ansonsten wird gegen das Urheberrecht verstoßen. Näheres in meinem vorherigen Beitrag.
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