mibere
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In Deutschland ist der Download von nicht lizenzierten urheberrechtlich geschützten Werken illegal! Ich sehe es ähnlich wie lumi! Die Herren Rechtsanwälte, allen voran die Herren Massenabmahnanwälte, die sich bewusst auf Jugendliche stürzen und mittels übertriebenem Druckaufbau durch hohe Gegenstandswerte (60.000 Euro - die erstmal vor Gericht standhalten sollen!) und Strafandrohungen (Gefängnis bis 3 Jahre!) ein lukatives Hauptgeschäftsmodell aufgebaut haben, bewegen sich meiner Meinung nach ebenso im illegalen Bereich wie die Herren Raubkopierer selbst - nur unter dem Deckmantel von aktuell noch vorhandenen Paragraphen! Dagegen wird aber viel zu wenig unternommen! Ich würde mir mal wünschen, dass auch nur ein Fall bis zum Ende vor Gericht ausgefochten wird, in dem es um illegalen Download (Streaming) und vorübergehender Datenspeicherung auf der eigenen Festplatte geht. Nur davor kneift die Filmindustrie leider! Und die wissen auch ganz genau, warum. Ein guter Medienanwalt würde nämlich eine Verteidigungsstrategie aufbauen, die zur Lächerlichmachung der Filmindustrie führen würde! - Und somit das gesamte Abmahngeschäftsmodell zu nichte machen würde! Beispiel: Jemand schaut sich einen Stream auf einer illegalen Platform an, die oftmals von legalen Plattformen für einen Laien nicht zu unterscheiden sind. Es kommt zur Abmahnung. Der User zahlt aber nicht! Der Urheber muss klagen! Das tut er auch und fordert 3 Jahre Gefängnis und mehrere 100.000 Euro Schadensersatz. Der User macht glaubhaft, dass er einen Film gesehen hat und sich daher die DVD nicht mehr kauft. Schaden: unter 10 Euro für die entgangenen Einnahmen aus dem Verkauf der DVD desselben Titel. Inkl. Lizenzgebühren, Produktionskosten, Verpackung und Versand, nach Abzug vom VK-Aufschlag des Einzelhändlers, beträgt der Schaden für die Filmindustrie für EINEN nicht verkauften Datenträger max. 5 Euro! Klagt mal 5 Euro vor Gericht ein! Da wird der Richter dir nen Vogel zeigen und das Verfahren wegen Nichtigkeit vorab einstellen. ... und genau aus diesem Grund passiert das auch nicht! Im Fall von Kino.to sieht es anders aus. Hier geht es nicht um die gelegentlichen Nutzer der Platform, sondern um die Köpfe eines Unternehmens, die mit illegal organisierter Software Millionenbeträge erwirtschaftet haben! Hier finde ich Vorgehen/Verfahren/Urteile richtig! Auch die Werbekunden dahinter unterstützen eine kriminelle Vereinigung. Warum wird eigentlich gegen diese Unternehmen nicht vorgegangen? Wird da nicht geprüft, wo Werbung geschaltet wird? Kurz: Wenn es kein Geld mehr zu verdienen gibt, lohnen sich derartige Portale nicht für die Betreiber.
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Das sehe ich genau so wie du. Das habe ich weiter oben auch so kommuniziert. ... und eine "Blacklist" gibt es ja auch schon...
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Wenn bei dir die meisten Zuschauer durch die Hintertür ins Kino kommen und den Film ohne Eintritt zu zahlen ansehen, würdest du anders darüber denken - vor allem dann, wenn du für diese illegal anwesenden Zuschauer auch noch Verleiherabgaben zu zahlen hast... ;-)
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Hier gibt es einen ersten Test des Vorserienmodells inkl. Screenshots und Featurebeschreibungen vom Sony VPL-VW1000. KLICK
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Der Sony VPL-VW1000 wurde inzwischen auf mehreren Events vorgeführt. Auffallend gut war die Güte des Bildes. Konvergenzfehler, Chromatische Aberration und Skalierungsartefakte von 2K auf 4K waren nicht vorhanden. Auch die Farbdarstellung der dort vorgeführten Blu-rays im Farbraum REC709 sah fantastisch aus. Auf 5 Meter Bildbreite waren aus 2,50 Meter Sitzabstand keinerlei Pixelstrukturen erkennbar. Um diese noch sehen zu können, musste der Abstand auf 1 Meter an die Leinwand verringert werden! Dass der Projektor dafür ausgelegt ist, auf 15 Meter Bildbreite zu projizieren (wie hier im Thread behauptet), ist blanker Unsinn. Der Blick in die Specs zeigt dies auch deutlich auf. Die rund 0,3 KW UHP-Lampe ist dafür nicht leistungsstark genug! Kalibriert erreicht der Projektor um 2000 Lumen. Damit sind auf 4,50 Meter Bildbreite noch 16 fL möglich. Somit bedient der VW1000 eher typische Bildbreiten eines hochwertigen Heimkinos, die so zwischen 3 Meter und 4,50 Meter liegen dürften. Der aktuelle Peis liegt (unverhandelt) bei 18.800 Euro im Fachhandel (z.B. Grobi). Allein durch diesen Preis dürfte klar sein, dass dieses Gerät für ein ganz spezielles Kundenklientel konzipiert worden ist.
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Vermiete den Raum an PRIVAT. Ob dort nun eine Hochzeitsgesellschaft, eine Großfamilie oder ein Freundeskreis den Abend verbringen will, spielt keine Rolle. Die Nutzung dort bleibt privat. In dem Fall darf auch ein Vorführer die mitgebrachte DVD starten, da der private Rahmen eingehalten wird. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine "Nicht-Private-Veranstaltung" im rechtlichen Sinne, sollte das vorab im "Mietvertrag" vermerkt werden. Sollte ein lizenzpflichtiger Film auf DVD gezeigt werden, fallen für den "Mieter" halt zusätzliche Kosten an. In beiden Fällen ist der Kinobetreiber sicher, da er ja "nur" den Saal zur Verfügung stellt. Von ihm zu verlangen, dass er kontrolliert, ob die "Mieter" sich nun wirklich alle persönlich kennen und eng miteinander verbunden sind, kann ihm nicht zugemutet werden - wie auch? Es sei denn, es ist eine offensichtliche Werbeveranstaltung mit Plakaten und Werbeaufstellern im Foyer, damit auch "Laufkundschaft" hinzu stoßen kann.
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Es muss an dieser Stelle einfach unterschieden werden, ob Bildmaterial für private Zwecke genutzt wird (Musik anhören), was streng genommen auf einen Urheberrechtsverstoß hinauslaufen kann, oder ob ein Unternehmer sich ein Werk widerrechtlich "aneignet" (wie auch immer), dieses Werk kommerziell nutzt, um damit Einnahmen (z.B. durch Werbung) zu generieren. Der Unternehmer kann das Bild ja gerne nutzen, soll dann aber dafür bezahlen. Immerhin will er mit dem Bild ja Geld verdienen. Im Fall von Google, nutzen viele Journalisten und künstlerisch/publizistisch tätige Künstler diese Plattform sogar, um Urheberrechtsverstöße zu finden. Daher ja mein obiger Einwurf, dass im Fall von Google beide Seiten von der Google-Bildersuchseite profitieren. Google, generiert Zugriffe auf die eigene Website, was zu höheren Werbeeinnahmen führt, und der Urheber eines Bildwerkes bekommt Gratiswerbung und eine Art kostenloses "Kontrollmedium" an die Hand. Genau aus diesem Grund habe ich es für falsch gehalten, Google zu verklagen anstatt den eigentlichen Urheberrechtsverletzer. @Cybso: Danke für den Link und die weiteren Infos zu SONNENALLEE.
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Lt. Urhebergesetz ist der Nutzer eines Fotos dazu verpflichtet, sich direkt beim Urheber die Erlaubnis für die Bildnutzung einzuholen. Das war bislang auch richtig so und hatte sich in der Vergangenheit gut bewährt. Das Urteil kehrt dieses Passung nun um. Nun muss der Urheber vorab mitteilen, dass er die Nutzung auf Suchmaschinen grundsätzlich ausschließt. In dem konkreten Fall ging es aber um Folgendes: Ein Fotograf hat über Google (Bildersuche) herausgefunden, dass ein Dritter sein Bild unerlaubt nutzt. Anstatt vom Dritten Schadensersatz für die unerlaubte Bildnutzung zu verlangen, hat er Google auf Schadenersatz für die nicht erlaubte Bildnutzung verklagt. Das fand ich nicht sehr klug und habe es auch nicht ganz verstanden, warum er dies so handhabt. Immerhin profitierten beide (Urheber und Google) von der Suchmaschine. Bislang war das Urhebergesetz recht eindeutig formuliert. Alles, was an Rechten nicht eingeräumt wurde, darf grundsätzlich nicht genutzt werden. Das wurde mit dem Urteil nun ausgehebelt - sehr zum Schaden von publizistisch tätigen Künstlern/Journalisten, die von den Honoraren aus diesen Veröffentlichungen leben. Im Fall von SONNENALLEE liegt die Sache ähnlich, aufgrund meines aktuellen Kenntnisstandes. Die GEMA hat einen Vertrag mit dem Urheber (z.B. Produzent/Regisseur) von SONNENALLEE. Der Lizenznehmer (Verleih) stellt das Werk (Sonnenallee) auf Youtube ein. Nun will der andere Vertragspartner (GEMA) des Urhebers den ihm zugesicherten Teil aus der Verwertung haben. Eigentlich hätte sich Youtube beim Urheber die Nutzung einräumen lassen müssen. Das hat YouTube offenbar nicht getan und so gibt es unterschiedliche Forderungen von unterschiedlichen Lizenznehmern/Lizenzinhabern. Das klingt kompliziert - und ist es auch. Um einem Rechtsstreit mit der GEMA nun aus dem Weg zu gehen, nahm YouTube das Video einfach von seiner Website. Da schließt sich nun der Kreis. Auch Google hätte im anderen Fall auf Forderung des Fotografen das Bild von seiner Website genommen. Dann wäre die Sache erledigt gewesen. Aber der Fotograf wollte darüber hinaus für den Zeitraum der Bildnutzung Schadensersatzansprüche geltend machen.
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4K im Heimkino halte ich schon für etwas übertrieben zum jetzigen Zeitpunkt, wenn diese Bildauflösung nicht einmal flächendeckend von den Filmtheaterbesitzer bevorzugt wird - trotz deutlich geringerer Sitzabstände/Bildbreitenverhältnisse im Kino. Der Sony VPL-VW1000 zeigt aber deutlich auf, wohin die Reise geht. 4K wird im Heimkino kommen, es bleibt nur eine Frage der Zeit. In diesem Zusammenhang hat JVC mit den Modellen DLA-X70 und DLA-X90 zwei Konsumerprojektoren herausgebracht, die über eine 4K-Shiftfunktion verfügen. Vereinfacht formuliert wird 2K-Quellmaterial auf 4K-Bildauflösung hoch skaliert. Aus diesem 4K-Bild werden wieder zwei 2K-Bilder erzeugt, die dann unterschiedlich projiziert werden. Das 1. Frame normal. Das 2. Frame wird um 1/2 Pixel nach oben und nach rechts versetzt projiziert. Ermöglichen tut diese Darstellung eine "Speziallinse" im Lichtweg des Projektors. Je nach anliegender Spannung wird das Bild passieren gelassen oder aber geshiftet. Den JVC DLA-X70 habe ich mir mal angesehen. Selbst aus 2 cm (!) Sichtabstand auf eine 3 Meter breite Bildwand waren keinerlei Pixelstrukturen mehr erkennbar. Ein einfarbiges Testbild wurde ohne jeglichen Screendoor dargestellt. Das Bild sah aus wie eine hervorragende Diaprojektion. So etwas würde ich mir im KINO wünschen, damit auch die Zuschauer in den vorderen Reihen keinerlei Screendoor mehr erkennen. Die Preise für die JVC sind sogar bezahlbar: JVC DLA-X70 6.990 Euro JVC DLA-X90 9.990 Euro Der X90 verfügt zusätzlich über eine vollautomatische Bildkalibrierungsfunktion!
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Google-Tochter YouTube will also die von der GEMA für angebracht gehaltenen Nutzungsrechte nicht bezahlen. Daher wurde das Video "Sonnenallee" gesperrt. Der Film wurde offenbar vom Delphi Filmverleih bei YouTube eingestellt. Da frage ich mich schon, wieso da die Verwertungsrechte ungeklärt sind. Erst kürzlich hat Google den Prozess gegen einen Fotografen gewonnen, der Bildnutzungsrechte für seine von Google genutzten Fotoaufnahmen einforderte. Die Richter lehnten ab mit der saloppen Begründung "Google ist Internet". Wer Bilder ins Netz stellt, muss davon ausgehen, dass Google diese nutzt! Kostenlos! Schön, dass die GEMA hier etwas weiter kommt.
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Die Bedrohung für das Kinounternehmen ist einfach noch nicht unmittelbar genug! - Erst wenn es tatsächlich an die Existenz gehen sollte, wird es heftigen Widerstand geben - leider dann wohl zu spät. Die jüngere Generation hat sich schon lange an Downloads gewöhnt und diese zu schätzen gelernt. Die Qualität spielt dabei keine große Rolle mehr. Die "ältere" Generation kauft noch Datenträger. Aus Gewohnheit, aus Leidenschaft, aus Qualitätsgründen. Spätestens wenn auch diese Zielgruppe umdenkt, und qualitative hochwertige Angebote im Netz zur Verfügung stehen, wird der Einbruch dramatisch ausfallen. Allerdings werden die Menschen nach wie vor ins Kino gehen, so wie sie auch zum Fußball gehen. Doch genau dafür muss dem Publikum etwas Außergewöhnliches geboten werden. Angefangen mit gutem Service und einer exzellenten Bild- und Tonqualität. KINO muss etwas Besonderes bleiben. Dabei muss das KINO wieder aus der Vergangenheit lernen. Beispiel: Früher gingen die Menschen u.a. ins Kino, um sich über das "Weltgeschehen" zu informieren. Die Wochenschauen waren ein fester Bestandteil des Kinos vor dem Hauptfilm. Heute gibt es Parallelen. Für den Preis einer Kinokarte könnten sich "arme" Besucher beispielsweise an einem Buffet satt essen und auch noch einen Film sehen. Dafür muss es aber Sponsoren geben. Mit derartigen "Events" bleibt dem Zuschauer das KINO als Erlebnis positiv in Erinnerung. Vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien könnten so als Publikum langfristig gewonnen werden.
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Zum Glück sehen die Verleiher, dass das derzeitige Verleihgeschäft mit den Kinos zwar nicht optimal funktioniert aber es kein (garantiert) besser funktionierendes System zukünftig geben wird. Das Argument, "wenn die Filme ohnehin im Netz zu sehen sind, warum soll man den Raubkopienherstellern das Geschäft überlassen", greift meiner Meinung nach zu kurz. Stellen wir uns folgendes Szenarium mal vor. Ein neuer Blockbuster startet. Gleichzeitig wird der Film im Kino, im Handel (als DVD/Blu-ray), als Download (YouTube) und PayTV angeboten. Was macht der Nutzer? Okay, einige gehen weiterhin ins Kino, aufgrund des Erlebnisses. Ähnliches ist beim Fußball zu beobachten. Andere kaufen sich den Film im Handel auf DVD/Blu-ray. Die größte Gruppe dürfte aber vor der Wahl stehen: "Schaue ich mir den Film im Netz für 10 Euro an oder schaue ich mir den Film dort kostenlos an?" - Dank frei verfügbarer HD-Medien dürfte der Film bereits in bester Qualität als Raubkopie im Netz nach kürzester Zeit zur Verfügung stehen. PayTV hat sich in Deutschland bislang nicht durchsetzen können. Selbst SKY schreibt trotz exklusiver Vermarktungsrechte an Sportübertragungen (vor allem Fußball) rote Zahlen. Daran wird sich meiner Meinung nach auch nichts ändern, wenn nun aktuelle Kinofilme ausgestrahlt werden würden. Es werden allenfalls durch die gesamte Konkurrenzsituation die Preise insgesamt für das Medium Film fallen. Wenn YouTube aktuelle Blockbuster in einer Mischkalkulation tatsächlich für 99 Cent anbietet, wird sich so mancher Zuschauer überlegen, ob er noch ins Kino geht oder die DVD/Blu-ray kauft, es sei denn, auch dort werden die Preise reduziert. Und dennoch gehe ich davon aus, dass die Masse der "Sauger" selbst bei 99 Cent-Downloadpreisen die Filme weiterhin illegal aus dem Netz saugen dürfte. Frei nach dem Motto: "Warum soll ich für 100 Filme 99 Euro bezahlen, wenn ich das alles umsonst haben kann?!" Die Filmindustrie sieht (glücklicherweise) die Probleme der Musikbranche. Das Downloadgeschäft hat mehr Umsätze kaputt gemacht als zusätzlich generieren können. Ähnliches wäre im Filmsektor wohl auch zu erwarten, wenn das vorhandene Verwertungskonzept entsprechend verändert werden würde.
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Für Super 8 ein genialer, einfacher und preiswerter Tipp, um die Bildgröße zu vervierfachen: Es gibt ungeschliffene Rohgläser vom Optiker für kleines Geld zu kaufen. Mit -4 Dioptrien lässt sich die Bildgröße in etwas verdoppeln. Die erzielbare Größe hängt auch vom Abstand zum Objektiv und deren Brennweite ab. - 8 Dioptrien vergrößert das Bild um den Faktor 8 (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe). Allerdings geht durch das dicke Glas relativ viel Maximalhelligkeit verloren und Chromatische Aberration sind vor allem am Bildrand auffällig. Ich hatte damals darüber in "Die Leinwand" berichtet. (Wichtig, da naheliegend: Für Digitalprojektoren funktionieren diese ungeschliffenen Rohgläser nicht!) Aktuell würde ich allerdings zu Weitwinkelkonvertern aus der Fototechnik raten. Derartige Optiken kosten ab 35 Euro bei Amazon und sind durchaus brauchbar. Einfach mal bestellen und ausprobieren, ob diese Konverter den gewünschten Effekt erzielen. Weitwinkelkonverter bei Amazon für 44,50 Euro Mit diesem Konverter "wird" aus einem 28mm-Objektiv ein 12,5mm-Objektiv.
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So, inzwischen wurde die verlinkte Seite wieder geschlossen, da sie gegen die Nutzungsbestimmungen von Google verstößt. Quelle: Programmrichtlinien von Google :P
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... und darüber hinaus wurde gezielt nach dem Passage-Kino in Hamburg gefragt. Für ein "allgemeines" Uni-Projektor doch sehr speziell! @Kinoforscher: Was ist das für ein Projekt? Von welcher Uni? Welches Ziel wird verfolgt? Wo ist das gesetzlich vorgeschriebene Impressum?
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Ja, die PS3 wird das können. Ein Update ist von Sony bereits angekündigt worden. Zunächst nur für "Fotos", ab Markteinführung des VW1000 auch für Filme. Richtig, der Sony kann 24p darstellen. Aber auch der VW200 nutzt eine Xenon-Lampe mit den bereits genannten Nachteilen.
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Das ist heute meiner Meinung nach nicht mehr nötig. Sowohl Sony mit seinem 4K-Projektor (VPL-VW1000) als auch JVC (DLA-X70 und X90) mit seiner 4K E-Shiftfunktion sind hier vorzuziehen. Heller sind beide Modelle allemal als ein 9" CRT. Darüber hinaus stellt der JVC DLA-X70 das Bild vollständig PIXELFREI (!) dar. Selbst aus 1 cm Betrachtungsabstand ist kein Screendoor auf der Leinwand zu erkennen. Einfarbige Testbilder sehen aus wie Diaprojektionen. Erstaunt war ich, dass auch keine "Treppenstufen" an diagonalen Linien mehr zu erkennen sind. Diese Technik würde ich mir im Kino wünschen. Damit wäre dann sogar eine 2K-Projektion völlig frei von Screendoor. In den großen Sälen, mit den typischen kurzen Betrachtungsabständen, würde niemand mehr in den vorderen Sitzreihen ein Fliegengitter sehen!
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Der VW100 kann leider keine 24 Hz wiedergeben! Damit müssen Blu-rays mit 60 Hz ausgegeben werden, was zum unschönen 3:2-Pulldownruckeln führt! Darüberhinaus kostet die Lampe rund 660 Euro! - Nach wenigen 100 Stunden soll die Maximalhelligkeit so weit eingbrochen sein, dass ein ordentlicher Filmgenuss mit der Xenonlampe kaum noch möglich ist. Inzwischen raten alle User bei Beisammen.de von dieser Lampentechnik ab. Offenbar ist auch Sony dieser Ansicht. In ihrem neuen (nativen!) 4K-Heimkinoprojektor (VPL-VW1000) kommt eine UHP-Lampe zum Einsatz.
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Blick hinter die Kulissen bei Peter Jackson "The Hobbit" in 3D 48P
mibere antwortete auf oceanic's Thema in Allgemeines Board
Das glaube ich sofort! Aber mir entzieht sich der Sinn dieses Vergleiches. Sollte das nicht eher heißen: 48 Hz zu 24 Hz ist anders als 4 K zu 2K...? ;-) Davon abgesehen sehe ich den Unterschied einer 4K-Filmvorführung sofort zu einer 2K-Projektion im Kino - vor allem in der vorderen Hälfte des Saales... Dass nun endlich eine höhere native Framrate eingesetzt wird, darauf warte ich seit Einführung der Digitaltechnik bei der Filmaufnahme. Davon profitieren tatsächlich alle Zuschauer gleichermaßen. Die bessere Bewegungsdarstellung scharfer Bildinhalte auf dem Quellmaterial empfand ich in einem Testscreening sehr deutlich. Das Bild war sichtbar schärfer und ruckelfrei! -
... vielleicht kommt ja bald ein Gesetz, dass Kinobetreiber Kopfschmerztabletten und Medikamente gegen Seekrankheit beim Kauf der Kinokarte für eine 3D-Vorstellung gratis mit ausgeben müssen. Einer Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie steht als nicht mehr im Wege. Vielleicht noch ein Werbespot direkt vor dem 3D-Film: "Dieser Film wird Ihnen präsentiert von Ratiofarm. Ratiofarm, gute Medikamente, guter Film!"
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So ist es. Im Laufe der Zeit haben wir gelernt damit umzugehen. Jahrelanges TV glotzen und zahlreiche Kinobesuche trugen viel dazu bei. 3D ist eine neue "Seherfahrung", auf die sich viele offenbar erst einstellen müssen. In einem "kleinen" Test haben wir herausgefunden, dass die meisten der anwesenden Zuschauer eine Doppelprojektion (RealD-3D) als angenehmer (sprich, weniger anstrengend) empfunden haben als die 3D Shuttersysteme mit Triple-Flash. Als noch unangenehmer wurden die "Heimkinosysteme" mit 96 Hz-Wiedergabefrequenz (2 x 24 Hz x 2) beschrieben.
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Ich wusste, dass dieser Einwand von dir kommen würde... :grin: Was du schreibst, ist nämlich richtig. Aber in der "Natur" stimmen Tiefeninformationen und Objektentfernung mit der Fokussierung überein. Im Kino ist der Abstand zur Bildwand immer identisch. Die "vor" der Bildwand schwebenden und die weit "hinten" gezeigten Bildinhalte besitzen faktisch dieselbe Entfernung. Aber unser Auge versucht nun auf die unterschiedlichen "Entfernungen" zu fokussieren. Hier tritt der "Widerspruch" im Gehirn auf, weil es die "Gaukelei" erkennt. Aufgrund jahrelanger "Seherfahrung" erkennt unser Gehirn sofort, dass die "Objektentfernung" und die "Tiefenwahrnehmung" sich widersprechen. Das verursucht einigen Menschen halt Kopfschmerzen... Interessant ist diesbezüglich auch, dass vor der Bildwand schwebende Objekte durchaus fokussiert werden können und der Hintergrund dadurch unscharf wird, obwohl auch diese Informationen scharf abgebildet werden.
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Das Problem ist doch nicht neu und schon lange untersucht. Schwindel- und Übelkeitsgefühle entstehen während einer 3D-Vorführung und haben die gleiche Ursache wie "Seekrankheit"! Auf einem Schiff nimmt der Körper (Gleichgewichtssinn) die Schwankungen wahr aber das Auge kann sie im Schiffsinneren nicht erkennen. Im Kino ist es genau umgekehrt. Die Augen registrieren räumliche Veränderungen, die der Körper aber nicht wahrnimmt. Kopfschmerzen entstehen, weil das Gehirn der Menschen mal wieder "arbeiten" muss. Zwei 2-dimensionale Bilder müssen vom Denkapparat miteinander verwoben werden und gaukeln dem Gehirn "räumliche Tiefe" vor - das tut weh! :itchy: Wenn ich aber ehrlich bin, hab ich mehr Zuschauer aus dem Kino kommen sehen, die sich über den schlechten Filminhalt beklagten als über Unwohlsein aufgrund einer 3D-Vorstellung.
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Cool...! - Dann sehen sogar die Nachrichten aus wie ein Sergio Leone-Film! :lol:
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Bitte wieder Back to Topic... ;-)