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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. Hochwertige Optiken lassen 95% des Lichtstroms passieren. Weniger hochwertige Optiken lassen nur 50% des Lichtstroms passieren. Darüber hinaus hat das im Objektiv entstehende Streulicht (z.B. aufgrund von nicht hochvergüteten Linsen) einen direkten Einfluss auf die Helligkeit. Einerseits werden schwarze Bildinhalte aufgehellt, wodurch der Im-Bild- und ANSI-Kontrast reduziert wird, andererseits wird durch das Streulicht auch die Maximalhelligkeit ein wenig erhöht. Deutlich zeigen das Objektive, die am Brennpunkt eine verstellbare Streulichtblende implantiert haben. Direkt am Brennpunkt im Objektiv kann das projizierte Bild die Blende komplett passieren, während auftretendes Streulicht weitgehend (je nach Blendenöffnung) nicht mehr hindurch kommt. Allein dadurch ist ein Lichtverlust von bis zu 30% möglich - allerdings erhöht sich der native Kontrastumfang bei einigen D-ILA-Projektoren um satte 50%. Das Objektiv muss also als komplettes System betrachtet werden, deren Komponenten sich gegenseitig beeinflussen.
  2. Hochwertige Optiken lassen bis zu 95% des Lichtstroms passieren. Bei minderwertigeren Objektiven (meist ältere Optiken aus den 1950er und 1960er Jahren) hab ich schon einen "Lichtverlust" von deutlich über 50% gemessen (vom Auflösungsverlust und massiven Farbabweichungen mal ganz zu schweigen). Die Gründe dafür waren miserabel vergütete Linsensystem, die viel Streulicht erzeugten und viel Licht zurück in den Projektor reflektierten, sowie die relativ große Arbeitsblende der Objektive. Aktuelle Messungen von "hochpreisigen" Anamorphoten von Schneider (früher Isco) weisen einen Luminanzverlust von bis zu 10% auf, weil Blau um 7-10% reduziert wird, während Rot und Grün weitgehend unverändert das Objektiv passieren können.
  3. mibere

    Ton im D-Cinema

    Ganz allgemein geantwortet, gibt zwei Möglichkeiten. - Für den Zuschauer, der am lautesten Schreit, wird die Lautstärke des Filmtons angepasst (blöd nur, wenn erst jemand rauskommt und um eine Reduzierung des Pegels bittet und danach wieder jemand erscheint, dem das dann zu leise ist). - Die Abhöhrlautstärke ist auf 85 dB (-20 dbfs Pink Noise) gefixt. In der Regel ist das kein Problem. Neben Pressevorführungen können die Säle auch für andere Zwecke gemietet werden. Außerhalb der umsatzstarken Tage/Zeiten (Wochenende/20.00 Uhr) sind Nachmittagsmieten unter Woche für relativ kleines Geld (ab 150 Euro) möglich.
  4. Wer das veränderte Farbverhalten zwischen einer neuen UHP-Lampe mit 0 Lampenstunden und einem Modell mit 2000 Stunden mal sehen will, sollte sich den Beitrag von "George Lucas" im Beisammen.de-Forum durchlesen. Auch die Abnahme der Maximalhelligkeit im Laufe der Zeit wurde dokumentiert und dürfte interessant sein. Veränderte Farben einer Projektorlampe mit 0 und 2000 Stunden
  5. Da macht ja auch Sinn. Vor allem kann eine gut gemasterte Blu-ray eine echt gute Alternative sein zur völlig abgenudelten 35mm Kinokopie. In der Regel werden aber immer noch Filme auf Blu-ray gekauft (im Handel) und dann im Kino gezeigt - und genau diese Blu-rays bergen ein nicht unerhebliches Risiko für den Veranstalter einer öffentlichen (gewerblichen) Filmvorführung.
  6. Hallo Carsten und DC, zunächst einmal vielen Dank für die Ergänzungen. Diese bestätigen die Lizenzproblematik der Eingangspostings. Ich habe gehofft, dass dieser Einwand kommt. Zeigt er doch auf, wie "kompliziert" die Lizenzbestimmungen sein können. Pauschal zu sagen: "Das Trägermedium ist egal. Wichtig ist nur, dass mir jemand die Lizenzierung zur öffentlichen Vorführung gegeben hat. Auf welchen Medium ich den Film dann zeige, ist doch egal", läuft leider ins Leere und kann zu Problemen führen. Der "Kinofilmverleiher" wird irgendwo in seinem Lizenzbestimmungen stehen haben, dass der gelieferte Film nur für die öffentliche Vorführung im Kino durch den Betreiber genutzt werden darf. Jede darüber hinausgehende Nutzung, wie z.B. private Vorführung, Vervielfältigung, Sendung wird damit ausgeschlossen. In sofern spielt das Medium, auf dem sich der Film befindet, eben doch eine Rolle. Zum Jugendschutz noch eine Anmerkung: Lt. FSK kann für die DVD/Blu-rayauswertung ein Übernahmeantrag gestellt werden, mit dem die Altersfreigabe der Kinofassung auf DVD und Blu-ray übernommen wird. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die entsprechenden Lizenzen verfügt. Kontrolliert wird das allerdings nicht durch die FSK. Sollte ein Kinofilm (um beim obigen Beispiel zu bleiben) wie "Ice Age" ab 6 Jahren freigegeben sein, wird diese Altersfreigabe für die DVD/Blu-ray übernommen. Eine Neuprüfung findet nicht statt. Allerdings wird das Bonusmaterial in einer "vereinfachten" Prüfung bewertet. Sollte das Bonusmaterial ab 12 Jahren freigegeben werden, wird die DVD/Blu-ray ebenfalls ab 12 Jahren freigegeben werden. Der Film "Ice Age" bleibt aber weiterhin ab 6 Jahren freigegeben. Sollte die DVD/Blu-ray über eine andere Schnittfassung verfügen als der "Kinofilm", findet eine Neuprüfung des Films durch die FSK für die DVD/Bluray statt. Somit kann es vorkommen, dass (wie bereits geschrieben) der selbe Filmtitel auf unterschiedlichen Medien oder Trägermaterialien unterschiedliche Altersfreigaben besitzt. Ein extrem krasses Beispiel ist "Zombie - Dawn of the Dead" von George A. Romero. Auf DVD gibt es eine massiv geschnittene Fassung ab 16 Jahren, während die Originalschnittfassung sogar indiziert ist. Sollte ein Kinobetreiber nun eine DVD/Blu-ray (nachdem alle lizenzrechtlichen Dinge geklärt sind!) öffentlich vorführen, darf der Kinobetreiber/Clubbesitzer lt. der FSK den Film (in unserem Fall) z.B. "Ice Age" Zuschauern ab 6 Jahren vorführen. Das Bonusmaterial/Bildmenü dürfen aber nur Zuschauer ab 12 Jahren sehen, wenn dieses eine entsprechende Altersfreigabe besitzt. Problematisch wird es allerdings, wenn die Altersfreigabe der DVD/Blu-ray von der Kinofassung abweicht und nicht klar ist, ob dies eine andere Schnittfassung betrifft oder nur das Bonusmaterial oder nur das Bildmenü (sogar das Cover der DVD/Blu-ray kann eine abweichende Altersfreigabe erhalten!). Hier sollte sich der Kinobetreiber/Clubbesitzer in jedem Fall genau erkundigen (z.B. direkt bei der FSK), um diesbezüglich schon im Vorfeld einen Verstoß gegen die Jugenschutzbestimmungen zu vermeiden. Sollte ein Filmproduzent nicht das Geld oder den Willen haben, einen Film durch die FSK prüfen zu lassen, gilt dieser praktisch als "Ohne Jugendfreigabe" und darf nur Erwachsenen gezeigt werden. Sollte später die DVD/Blu-ray durch die FSK geprüft werden (und z.B. ab 12 Jahren freigegeben werden), damit sich der Film im Handel besser verkauft, besitzt auch nur die DVD/Blu-ray diese Altersfreigabe. Die Kinofassung ist weiterhin nicht Jugendfrei! Per Übernahmeantrag an die FSK lässt sich das allerdings durch den Lizenzinhaber nachträglich ändern.
  7. Hallo Sam, zunächst einmal ist die ganze Thematik so kompliziert zu erklären, damit dies allgemeinverständlich bleibt, dass dies in drei, vier Sätzen nicht funktioniert. Gut ist das auch an den 3 Eingangspostings in diesem Thread zu erkennen, weil hier "Urheberrechtsverletzungen" ineinander greifen. Um deine Frage zu beantworten, betrachte die Thematik mal von der anderen Seite aus, dann wird das verständlicher. Noch vor dem Kinostart hier in Deutschland erscheinen in anderen Ländern immer mal wieder offiziell die Blu-ray Versionen (zum Teil sogar mit deutschen Ton). Nun kaufst du die Blu-ray dort und zeigst den Film im "Privaten Rahmen", also Freunden und Familienangehörigen. Das ist legal. Nun hast du beim Filmverleiher den selben Filmtitel in 4K ausgeliehen und zeigst ihn auf DCI bei euch zum offiziellen Kinostarttermin. Frag mal beim Filmverleiher offiziell nach, ob du die "Kinofassung" auch bei dir zu Hause mal privat auf dem Grillabend spielen darfst. Du würdest dafür sogar den Projektor inkl. Server aus dem Kino in euren Garten karren. Immerhin hast du ja schon die Blu-ray und die Lizenz der "privaten Nutzung". Aber du willst den Zuschauer im "Pravaten Rahmen" gerne die bessere 4K Qualität bieten. Na... - auf die Antwort des Filmverleihers bin ich mal gespannt! ;-) Darüber hinaus gibt es (oftmals) nicht nur unterschiedliche Rechteinhaber für unterschiedliche Medien, sondern auch Regional (weltweit) unterschiedliche Rechteinhaber für denselben Filmtitel. Wer diesbezüglich Rechtsicherheit haben möchte, der sollte einen "Fachanwalt für Medienrecht" aufsuchen und sich beraten lassen. Ab 280 Euro pro Stunde ist man in der Regel dabei. Da die Auskunft rechtlich "verbindlich" sein soll, gibt es das alles schriftlich. Ein paar Stundensätze kommen allerdings schon zusammen.
  8. Wenn der Verleih die Rechte besitzt, auch eine DVD/Blu-ray zu verleihen, ist alles in Ordnung. Nur die Frage der oben beschriebenen Jugendschutzbestimmungen bleibt nach wie vor unklar! Im Zweifelsfall lasst euch schriftlich geben, dass diesbezüglich ALLE Rechte beim Verleih liegen und auch die (oben ausführlich beschriebenen) Jugendschutzbestimmungen geregelt sind. Sollte es hier zu Schwierigkeiten kommen, trifft es zu erst den VERANSTALTER! - Bis dann ein Regressanspruch durchgegangen ist (leider eigene Erfahrung), vergeht schon mal 1 Jahr bis zum Gerichtstermin! Bei 10.000 Euro Schadenersatzzahlung ein nicht ganz unerheblicher Zeitraum! Und wenn dann die Rechtssprechung nicht Vollumfänglich für den Kinobetreiber ausfällt, sondern nur zu 80%, bleibt er auch noch auf 20% der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen! Das ist grundsätzlich FALSCH!!! Für verschiedene Medien gibt es zum Teil unterschiedliche Rechteinhaber! Auch wenn die Rechte alle beim Filmverleiher liegen sollte, besitzt die DVD/Blu-ray in aller Regel überhaupt keine Altersfreigabe für eine öffentliche Filmvorführung und wird defakto als "Freigegeben ab 18" eingestuft (wie oben auch ausführlich beschrieben!).
  9. Ich hab gehört, dass das Streit´s von den Betreibern geschlossen und verlegt werden soll, weil der Eigentümer (Verpächter) vom Kinobetreiber eine "Mieterhöhung" fordert. Oder anders gesagt, er will, dass mit dem neuen Miet/Pachtvertrag auch die Nebenkosten vom Kinobetreiber bezahlt werden sollen. Sollte das stimmen, fällt mir nur ein: Wie dreist vom Vermieter, auch noch Strom und Wasser neben der Miete in Rechnung zu stellen... :D
  10. Probleme trotz "erlaubter öffentlicher Vorführung" Auch wenn der Kinobetreiber/Verein eine Lizenz vom mutmaßlichen aktuellen Rechteinhaber besitzt, kann er in Schwierigkeiten geraten. Lt. Urhebergesetz ist der Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes verpflichtet, sich direkt beim Urheber nach dem aktuellen Rechteinhaber zu erkundigen oder beim Urheber selbst eine öffentliche Vorführung zu lizenzieren. In der Praxis bedeutet das folgendes: Ein Filmverleiher oder z.B. MPLC erlauben die gewerbliche Nutzung/öffentliche Vorführung einer Blu-ray und der Kinobetreiber/Verein/Schule bezahlt dafür ein entsprechendes Entgeld für die Lizenz im festgelegten Rahmen. Dennoch muss sich der Kinobetreiber direkt beim Urheber vorab darüber erkundigen, ob er jetzt den Film überhaupt zeigen darf. Tut er das nicht und taucht der tatsächliche Rechteinhaber auf und fordert/klagt auf Schadensersatz, wird der Kinobetreiber den Prozess 100%ig verlieren und Schadensersatz zahlen müssen! Sein Argument: "Aber der Filmverleiher hat mir die Aufführung doch erlaubt und sogar Geld dafür bekommen!" läuft ins Leere, weil er sich vorab hätte beim Urheber erkundigen müssen, ob der Filmverleih überhaupt das Recht zur Lizenzerteilig für eine öffentliche (gewerbliche) Vorführung einer Blu-ray besitzt. Das muss man erst mal sacken lassen! Was kann nun getan werden? Der Kinobetreiber kann in so einem Fall den "unrechtmäßigen Lizenzvergeber" in Regress nehmen und seine an diesen bezahlten Lizenzgebühren zurück verlangen - notfalls auf dem Rechtsweg! Ob weitere Schadenersatzansprüche durchgehen, wird ggf. ein Gericht entscheiden.
  11. Für Jugendclubs, Schulen oder ähnliche nicht kommerzielle Institutionen gelten auch "Sonderbestimmungen". Über die Firma MPLC können Lizenzen für die Wiedergabe von DVDs und Blu-ray bezogen werden. MPLC (ehemals VIDEMA) ist ein "Gemeinnütziger Verein" und gibt Lizenzen aber nur für nicht gewerbliche Vorführungen aus. Weitere Lizenzen gibt es bei MATTHIAS-FILM und dem KATHOLISCHEN FILMWERK. Die dort lizenzierten Filme dürfen ausschließlich für "nicht gewerbliche Vorführungen" genutzt werden und dürfen NICHT beworben werden. Im Klartext. Wer in einem Jubendclub (oder einer Schule) eine Vorführung plant, darf außerhalb des Jubendclubs keine Werbung machen (z.B. Plakate beim Bäcker, Flyer in der Kneipe, Kirchenbroschüre, Tageszeitung, Wochenblatt), weil dadurch eine Konkurenzsituation mit dem "gewerblich" betriebenen Kino entsteht - und es darf KEIN EINTRITT VERLANGT werden! Darüber hinaus ist die Auswahl der lizenzfähigen Filme für derartige Vorführungen sehr begrenzt! Wenn ein Verein nun Filmvorführungen plant (mit Eintritt und mit Werbung) treten die in meinem Eingangsposting aufgeführten Bestimmungen und Einschränkungen bei der Nutzung von DVDs und Blu-rays in Kraft! Darüber hinaus bleiben die Beschränkungen der Jugendschutzbestimmungen (wie oben beschrieben) auch bei "nicht gewerblichen" öffentlichen Vorführungen einer DVD/Blu-ray weiterhin bestehen! Sprich: Um bei unserem Beispiel "Ice Age" zu bleiben. "Ice Age" darf auf einer Blu-ray/DVD nur ab 18 Jahren öffentlich in einem Jugendclub oder Schule vorgeführt werden! Ich finde, dass diese Regelungen der Altersfreigabe gegen den "gesunden Menschenverstand" verstoßen, aber darum geht es bei der Rechtsprechung leider nicht immer.
  12. Aus aktuellem Anlass möchte ich eine Warnung ausspechen. BITTE KEINE BLU-RAYS IM KINO VORFÜHREN! Die öffentliche (gewerbliche) Vorführung von DVDs und Blu-rays kann massive rechtliche Konsequenzen für den Kinobetreiber haben - die bis zur Theaterschließung (von Amts wegen) führen können. Ich brösel das komplizierte Thema mal etwas auf, damit es allgemeinverständlicher wird. Oftmals gibt es verschiedene Rechteinhaber eines Filmtitels für Blu-rays und die Kinoauswertung. Soll nun eine Blu-ray öffentlich vorgeführt werden, darf der Lizenzinhaber der Blu-ray gar keine öffentliche Vorführung erlauben. In aller Regel hat er dies auch im Rechtstext auf der Blu-ray so vermerkt mit einem Passus wie: "Nicht erlaubt sind öffentliche Vorführungen, Sendungen..." Lt. Urhebergesetz muss er dies noch nicht einmal ausschließen. Es reicht sogar, wenn er nur Dinge aufführt, die in der Lizenzvergabe durch den Kauf, Miete (Videothek) erlaubt sind. Alles Andere ist dann verboten! Wer jetzt den Rechteinhaber der Blu-ray um eine Lizenzierung für die öffentliche Vorführung der Blu-ray bittet, kann auch Ärger bekommen. Der Rechteinhaber der Blu-ray besitzt meist gar keine Rechte, um eine Lizenz für eine öffentliche Aufführung für eine Blu-ray zu vergeben! Inzwischen gehen immer mehr Rechteinhaber massiv gegen Kinobetreiber vor, die DVDs und Blu-rays öffentlich (gegen Entgeld) vorführen. Auch die Rechteeinräumung durch einen Filmverleiher (mit Mindestumsatzgarantie oder Pauschalzahlung - wie immer wieder praktiziert) ist rechtswidrig, wenn eine Blu-ray vorgeführt wird an der der Filmverleiher gar keine Lizenzrechte besitzt! Darüber hinaus kann noch ein viel größeres Problem auf den Kinobetreiber zukommen (als die durchaus erheblichen Schadensersatzansprüche inkl. Anwaltshonorare und sonstige erstattungspflichtige Kosten z.B. für eine Einstweilige Verfügung gegen die Vorführung durch einen der Lizenzinhaber). Blu-rays und Kinoauswertungen besitzen keine "kompatiblen" Altersfreigaben. Eine Blu-ray ist nicht für eine öffentliche Vorführung vorgesehen und somit beinhaltet die FSK-Freigabe der Blu-ray nur die private Nutzung und natürlich den Handel im Ladengeschäft! Eine Blu-ray z.B. mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren darf aus Jugendschutzgründen nicht an Minderjährige verkauft werden. Kinofilme und Blu-rays/DVDs werden in der Regel gesondert (sprich unabhängig voneinander oder auch nacheinander) zur Altersfreigabe bei entsprechenden Institutionen (z.B. FSK) vorgelegt und dort entsprechend geprüft. Ebenso kann ein Kinofilm eine andere Altersfreigabe besitzen als eine Blu-ray, weil es z.B. unterschiedliche Schnittfassungen gibt oder das Bonusmaterial auf der Blu-ray Einfluss auf die Altersfreigabe hat. Kurz, die Blu-ray besitzt überhaupt keine Altersfreigabe für eine öffentliche Vorführung - und wird (rechtlich) somit als Frei ab 18 Jahren gewertet! Somit darf die Blu-ray z.B. von "Ice Age" im Kino nur Erwachsenen ab 18 Jahren gezeigt werden, obwohl sowohl die Blu-ray ab 6 Jahren als auch die Kinofassung ab 6 Jahren von der FSK freigegeben worden sind. Wer dagegen verstößt (und erwischt wird) bekommt richtig Ärger! Dieser Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wird nicht nur extrem teuer für den Kinobetreiber (mit bis zu 500 Euro pro minderjährigen Zuschauer im Erstfall und mit bis zu 10.000 Euro pro minderjährigen Zuschauer im Wiederholungsfall), sondern es droht im Wiederholungsfall ein Entzug der Betriebserlaubnis des Kinos! Dies nur mal als kleine Warnung, weil immer mehr Kinos (sich damit rühmen) DVDs und Blu-rays auf ihren DCI-Systemen zu zeigen und bislang lediglich das Glück gehabt haben, nicht erwischt worden zu sein.
  13. mibere

    Kino Insolvenz

    Kinos wurden seit über 100 Jahren gegründet, geschlossen, wiedereröffnet. Seit 80 Jahren wurden Projektoren, Soundanlagen und die komplette Ausstattungen verkauft, erneuert, vernichtet. Eine 15 Jahre alte Ausstattung ist schon längst abgeschrieben und hat halt nur noch einen Buchwert von 1 Euro! Damit wurde also seit rund 10 Jahre Geld verdient! Den "Wertverlust" betrifft doch auch nicht nur den Projektor, sondern hunderte von Sitzen (was haben die neu gekostet?) :cool: Die Digitalisierung vernichtet da auch keine Werte. Es findet meiner Meinung nach eine "Modernisierung" statt. In der Fotografie ist das Thema Digitalisierung seit rund 10 Jahren "durch". Nun trifft es das Kino! Es entstehen aber auch neue Arbeitplätze für den Projektorenbau, Bedienung, Wartung usw. Das Kino schafft sich auch nicht selbst ab mit einem Digitalprojektor. Im Gegenteil. Diejenigen, die seit Jahrzehnten nichts investiert haben, die sägen am Ast auf dem sie sitzen. Verdreckte, abgenutzte Toiletten, unsauberes Foyer, durchgesessene Sitze, unfreundliches Personal, schlechte Bild- und Tonqualität (sollte eigentlich zu erst genannt werden) sind der Grund dafür, weshalb die Zuschauer nicht wiederkommen! Die gleiche Diskussion, die jetzt im Zuge der "Digitalisierung" des Bildes stattfindet, fand vor knapp 20 Jahren und 10 Jahre zuvor auch schon statt - im Rahmen der "Digitalisierung" des Tons! Da mussten neue Verstärker, Lautsprecher, Dekoder gekauft werden. Die Investitionssumme war pro Saal nicht unerheblich. Darüber hinaus sind auch Kooperationen mit Medienunternehmen möglich. Wer einen aktuell ausgestatteten Kinosaal besitzt, der kann Pressevorführungen, Werbevorführungen, Testscreenings, Filmabnahmen der Werbeindustrie und Aufnahmestudios sogar Tag und Nacht anbieten. Der Filmvorführer muss sich halt umstellen und auf die neuen Gegebenheiten anpassen. Das betraf auch schon andere Berufszweige wie Fotografen, Grafiker, Technische Zeichner in gleichem Maße. Wer das rechtzeitig erkannt hat, besaß deutliche Vorteile gegenüber den Mitbewerbern. Dasselbe trifft meiner Meinung auch auf das Kino zu.
  14. Aus aktuellem Anlass hab ich zwei Fragen zum JVC DLA-X3. - Welche Reaktionszeit haben die neuen digital angesteuerten D-ILA? - Welche Reaktionszeit haben die Shutterbrillen?
  15. Der Upgradewahn mit immer kürzeren Zeitzyklen scheint nun auch das Kino erreicht zu haben. Aber hat sich nicht schon seit den 1920er Jahren beinahe alle 10-20 Jahre tiefgreifende Änderungen der Technik ergeben? Stummfilm => Tonfilm => 70mm => Cinerama => Cinemascope => Dolby Stereo => Dolby Digital 5.1 => Dolby Digital 7.1 => DCI 2K => DCI 3D mit Brille => DCI 4K/3D mit Brille => bald DCI 3D ohne Brille, DCI 8K, Hologrammwiedergabe... Auch die Anspielung auf die berufliche Zukunft des Filmvorführers sehe ich ähnlich. Dieser Beruf wird sich grundlegend ändern, wie es schon in vielen anderen Berufszweigen geschehen ist, nachdem die Digitalisierung Einzug erhalten hat... Wieder sehr lesenswerter Bericht, Cinerama.
  16. @Cinerama Die technischen Möglichkeiten des Filmmaterials kann und will doch niemand in Frage stellen. Die sind unbestritten hervorragend und den digitalen Aufnahmemedien in vielen Bereichen deutlich überlegen. Es geht doch darum, was kommt von der hervorragenden Qualität des Filmmaterials überhaupt noch auf der Bildwand an? Vom Dreh auf Film bis zur fertigen Kinokopie und der Projektion selbst geht (leider) heute soviel an vorhandener nativer Bildqualität verloren, dass ich dies schon erschreckend finde. Projektoren aus den 1960/70er Jahren mit unruhigem Bildstand und für heute Standards eher schlechten Objektiven projizieren dann weit hinter heutigen technischen Möglichkeiten liegendes Filmmaterial. Die Folge ist ein oftmals deutlich sichtbares unscharfes und vermatscht wirkendes Bild, dem sogar (wie "Im Tal von Elah" erlebt) auf dem Quellmaterial vorhandene Detailinformationen fehlen. Der direkte Vergleich mit der Blu-ray offenbarte diesen wirklich massiven Detailverlust auf der 35mm Filmkopie deutlich! Die Digitale Kette (von der Aufnahme über Schnitt bis zur Projektion) hat diese massiven Verluste in diesem häufigen und regelmäßig sichtbaren Umfang kaum zu verzeichnen. Selbst mit der durchaus eingeschränkten Bildqualität kommt am anderen Ende auf der Bildwand immer häufiger eine bessere Qualität heraus - und die ist in fast allen Bereichen sichtbar. ... und die Zuschauer sehen das Ergebnis. Dass sich Inhalte und Darstellung von Filmen im Laufe des Jahrhunderts verändern, ist ja auch nicht so völlig neu. Hier fließen (technische Eigenschaften mal ignoriert) Zeitgeist, Trends und Sehgewohnheiten halt mit ein. Das war vor 100 Jahren so, das war vor 50 Jahren so und das ist heute auch nicht anders - und zu jederzeit gibt es Menschen, denen diese Entwicklung nicht gefallen hat. Letztendlich sind Kinos aber auch Wirtschaftsunternehmen, von derem Erlös so einige Menschen leben wollen - allen voran der Kinobetreiber selbst! Wer sich hier grundsätzlich der Entwicklung verschließt (man muss allerdings nicht alles mitmachen) und keine Alternativen hat oder keine Nischenbereiche für sich nutzen kann, wird mittelfristig wahrscheinlich finanzielle Schwierigkeiten bekommen. Sei es, weil zukünftig bestimmte (Brot und Butter) Filme nur noch als Digitaldatei ausgeliefert werden oder/und der Anspruch der Zuschauer so hoch geworden ist, dass sie ein scharfes, defektfreies, helles und ruckelfreies Bild auf der Leinwand erwarten, so wie sie es von zu Hause und aus anderen Lichtspielhäusern gewohnt sind. Es gibt aber auch Ausnahmen: Das kleine "Galerie Cinema" in Essen mit unter 50 Sitzplätzen und 3 Meter breiter Leinwand trägt sich auch allein so gerade eben noch - trotz/wegen der 35mm, 16mm Projektion. Doch auch hier wird ein Consumerbeamer (CRT-Technik) für Events schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt.
  17. Nun ich finde, dass sich neue Techniken und "Kino machen" nicht ausschließen. Ein "Kunstobjekt" wird ja nicht dadurch zwangsläufig schlechter, weil sich sowohl Aufnahme- als auch Wiedergabeequipment verändert haben. Fotografie wird ja auch weiterhin als "Kunst" verstanden, obwohl Aufnahme und Print weitgehend nur noch digital erfolgen. Letztendlich sieht der Betrachter das Foto. Nichts anderes geschieht doch im Kino. Den meisten Besuchern ist es erstmal egal, auf welchem Trägermaterial der "Film" vorliegt und vorgeführt wird. Es geht doch letztendlich um die Qualität, die dem Zuschauer auf der Leinwand geboten wird. Mit 2K kann ich mich in den meisten Fällen auch nicht im Kino anfreunden. Mit 4K-Digital ist aber eine so ordentliche Bildqualität im Kino zu erhalten, dies bieten (leider) nur noch ganz wenige 35mm Filmkopien im direkten Vergleich - selbst wenn 2K-Quellmaterial auf 4K hochskaliert projiziert wird. Zurück zur Eingangsfrage: Für ein 80 Plätze-Kino hätte ich von Anfang an auf DCI gesetzt und Film vielleicht noch als "Alternative" berücksichtigt. 35mm Filmprojektoren werden einem aktuell gebraucht regelrecht nachgeschmissen. Das ist aber oben nicht der Fall. Von daher sehe ich es wie StefanS. Hier handelt es sich wohl um "Liebhaberei". Wenn das Geld vorhanden ist, würde ich auf 4K-DCI erweitern - ansonsten (noch) nicht.
  18. Mit der Versicherung per DHL ins Ausland/Inland ist das so eine Sache. Es gelten lt. DHL die Versicherungshöchstsummen des EMPFÄNGERLANDES! In Deutschland sind das 25.000 Euro. Die nächste geringere Stufe sind hier 2.500 Euro (In Österreich nur max. 500 Euro!) Der Preisunterschied ist nicht sehr groß, daher würde ich den höchstmöglichen Versicherungswert wählen.
  19. Ein kurzfristiger Erfolg (2 Wochen?) dürfte sicher sein.
  20. mibere

    Decoderstation 5

    Irgendwie steige ich schon seit einiger Zeit hier nicht mehr durch. Klangart, kannst du mal nur (!) in EINEM EINZIGEN THREAD konkret gliedern, was du eigentlich im Ergebnis willst, was du hast, was funktioniert und was nicht funktioniert. Irgendwie verstehe ich folgende Punkte nämlich nicht: - 35mm Filmprojektion ist vorhanden - Server ist vorhanden - Tonwiedergabe über den Server macht Probleme - Tonwiedergabe funktioniert dann doch richtig - aber nicht immer! - Es sollen DVDs/Blu-rays abgespielt werden - Ein Blu-ray Player ist aber zu teuer - Es wurde ja bereits ein Server zugelegt, der aber auf der Tonseite bislang nicht einwandfrei mit diesen Medien (DVD/Blu-ray) harmoniert - Es sollen verschlüsselte Filme vom Verleiher abgespielt werden (DCI), weil ab Sommer keine 35mm Kopien mehr geliefert werden - Systemvorraussetzungen (DCI) sind aber nicht geschaffen worden, um überhaupt mit verschlüsselten Filmen beliefert zu werden - Das spielt aber keine Rolle! Es wird ja "nur" am Ton gebastelt, obwohl offenbar keine (große) Ahnung davon - Kundenservice des Server-Lieferanten wird nicht an Anspruch genommen Bis das mal vernünftig strukturiert wird, bin ich hier raus... ;-)
  21. Das Kino ist schon so oft totgesagt worden - und noch immer laufen die Menschen im Schnitt um die 2-mal pro Jahr ins Kino. Nur mit steigendem Durchschnittsalter der Besucher steigt allerdings auch deren Anspruch. Das beginnt bei den Filmen und hört bei der Ausstattung und dem Service im Kino auf. Mir ist sogar ein Kino bekannt, dass per Bus-Shuttle Rentner aus dem Altenheim ins eigene Kino bringt. Wenn das noch etwas geschickter aufgezogen werden würde, könnte der Öffentliche Nahverkehr sogar als "Sponsor" für bestimmte "Events" auftreten. Möglichkeiten gibt es viele, den Zuschauern den Kinoabend/nachmittag so angenehm wie möglich zu gestalten. Zielgruppenorientierte Werbung von Kaffee Haag (Gratisausschank) und von Coppenrath&Wiese (Verkostung - Kuchen/Torte) für Rentner wäre eine weitere Möglichkeit, für diese Zielgruppe ein wirkliches Filmerlebnis zu schaffen. Partnerschaften mit Hotels, Werbeagenturen, Supermärkten vor Ort. Ideen habe ich reichlich davon. Viele Ideen haben sich bewährt und zahlreiche Zuschauer kommen nun regelmäßig ins Kino.
  22. Wenn ich mal ehrlich bin, weiß ich gar nicht, warum hier so gejammert wird. Die Marge beim Popcorn ist sensationell! Wenn die Reinigungskosten (Personal) den Gewinn am Popcorn auffressen würden, gäbe es schon lange kein Popcorn mehr im Kino! So einfach ist das. Die Zuschauer bezahlen hier für das Menü (Popcorn und Coke) weit über 8,00 Euro - und so lange das der Fall ist, wird es auch Personal geben, dass den Saal reinigen darf. In sofern erhalten diese "Dreckspatzen" ein paar Arbeitsplätze! :P Oh, ja, das tun sie auch!
  23. Die Wertschätzung vermisse ich auch immer mal wieder bei einigen Zuschauern. Das war aber vor 30 Jahren auch nicht anders. Ein Grund für die "Verschmutzung" durch Popcorn und Coke im Saal ist vielfach leider "Hausgemacht"! Warum müssen Popcorneimer in der Größe einer Mülltonne und Coke mit 0,5 Liter als "Kindergröße" überhaupt so offensiv verkauft werden? Viele Besucher wollen gerne nur eine kleine Coke (0,2 Liter bis 0,3 Liter) trinken. Das reicht vielen bereits. Auch kleine Popcorntüten sind ausreichend. Wenn dann im Saal keine Getränkehalter an den Sitzen vorhanden sind, werden die Getränke auf dem Boden abgestellt und kippen dann leider auch mal um. Da ist selten böse Absicht dabei. Auch nicht leergegessene Riesentüten Popcorn werden auf dem Boden abgestellt und leider (unabsichtlich) mal umgetreten.
  24. @Balubi: Andere Filme (danach getestet) laufen einwandfrei? Nicht dass eines der Panels ausgefallen ist...
  25. Sicherlich gibt es immer mal wieder ein paar komische Gestalten (Schnorrer), welche den Servicegedanken auszunutzen versuchen. In der Regel sind konstruktive Kritiken und höfliche Beschwerden aber von diesen gut zu unterscheiden. Wenn sich aber schon jemand die Mühe macht, die Adresse herauszusuchen und eine E-Mail zu schreiben, würde ich persönlich diesem Zuschauer antworten. Eine höfliche Anrede und der Dank, dass derjenige das eigene Kino besucht hat, gehören dazu. Auf die Kritik von 5 Minuten Wartezeit würde ich auch eingehen, in dem ein paar Alternativen genannt werden. Zum Beispiel etwas früher kommen und dann ganz entspannt im Café noch ein wenig zu verweilen, oder auch einen anderen Tag für den Kinobesuch zu nutzen, wenn es weniger voll ist als am Wochenende und in diesem Zusammenhang auf die niedrigeren Eintrittpreise unterhalb der Woche hinweisen. Auch ein Gespräch diesbezüglich direkt vor Ort würde ich per Terminabsprache anbieten, damit keine Wartezeit entsteht (nimmt eh kaum einer an). Der Gast fühlt sich dann erst genommen und kommt gerne wieder. Zum Eingangsposting noch ein paar Worte: Es bietet sich in jedem Fall an, direkt an der Kasse die AGBs auszuhängen. Diese schließen eine mögliche Reklamationsgründe mit ein. Darauf kann im Ernstfall verwiesen werden. Wer sich allerdings erst einen Tag später über die Temperatur im Saal beschwert, bekommt ein "Danke für den Hinweis. Wir gehen dem nach". Immerhin gibt es auch Menschen, die sich schwer tun mit Beschwerden. Ich würde dem aber mal nachgehen. Gerade in den Wintermonaten können im großen Saal schon mal die Temperaturen so weit fallen, dass sie von vielen als unangenehm empfunden werden, trotz Heizung.
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