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mibere

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Alle erstellten Inhalte von mibere

  1. mibere

    Harry Potter 7

    Hab ich auch gehört. "Avatar" hatte ich hier aber "nur" digital. Schön, dass du gute HP7-Kopien auf 35mm Film erhalten hast. :)
  2. Wie hast du die Belichtungsproblematik der fixen Blende gelöst? Mit fixer Blendenzahl dürften doch dunkle Bildinhalte absaufen, damit helle Bildbereiche gut durchgezeichnet sind, oder helle Bildinhalte überstrahlen, damit in dunklen Szenen alle Details dargestellt werden - abhängig von der Blendenzahl. Bei einigen Kopien/Filmszenen ist auch der Kontrastumfang so groß, dass es mit einer einzigen Blendenzahl gar nicht möglich ist, das komplette Frame zu 100% vollständig abzulichten.
  3. mibere

    Harry Potter 7

    Das kann ich (leider) bestätigen. Per Sony SXRD ist der Kontrastumfang einfach nur umwerfend. Die Durchzeichnung dunkler Bildinhalte praktisch perfekt. Auch der Ton ist ausgesprochen dynamisch, glasklar und mit perfekten Abstufungen im Bass. Leider habe ich schon seit Jahren keine 35mm-Vorführkopie (Spielfilm) mehr in dieser Qualität zu sehen bekommen. Die 35mm-Kopie von HP7 sieht im Vergleich mit der digitalen Fassung wirklich matschig, unscharf und detailarm aus! Ärgerlich!
  4. Läuft "Jovo CS" über Ketten, Seilzug oder "Keilriemen"? Häufiger hab ich es schon bei den Seilzugsystem erlebt, dass diese sich lockern und dadurch ein wenig "durchrutschen". Gleiches bei den "Keilriemen". Wenn die "Keile" des Transportriemens im Laufe der Jahre abgenutzt sind, rutscht dieser ein wenig durch die Zahnräder des Motors. In beiden Fällen kommt es zu den von Sascha beschriebenen Problemen. Eine preiswerte Fehlerbehebung beim Keilriemen ist, den Keilriemen soweit durchzuziehen, dass nur der unbeschädigte Teil des Riemens durch den Motor läuft. Das Seilzugsystem muss in der Regel nachgespannt werden, was aber nicht immer möglich ist, wenn das Seil zu stark ausgeleiert ist. Hier hilft dann nur der Austausch.
  5. mibere

    Musik im Kino

    Hier muss IMO unterschieden werden. Das Eine ist die gewerbliche Nutzung eines urheberrechnlich geschützten Werkes (in unserem Fall also Musik), welche bei einer "öffentlichen" Vorführung mit den GEMA-Gebühren und evtl. GEZ-Gebühren abgegolten ist. Das Andere ist der Erwerb, die Kopierung/Verfielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Auch hierfür fallen Lizenzgebühren an, die im Kaufpreis bereits mit eingerechnet sind. Theoretisch kann es passieren, dass einer dieser "Abmahnanwälte" neben dem Nachweis der Lizenzierung (GEMA) für die Vorführung eines Musikstückes auch deren Erwerbslizenz (Kaufnachweis) sehen will. Ich brösel das mal ein wenig auf, damit die Rechtslage etwas verständlicher wird. Durch den Kauf eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Musik) erwirbt der Käufer/Nutzer die Lizenz, das Musikstück im festgelegten Rahmen nutzen zu dürfen. Das bedeutet: Er darf die Musik hören - und evtl. für private Zwecke eine bestimmte Anzahl von Kopien anfertigen, wenn er dafür keinen Kopierschutz umgeht. Mehr nicht! Will er diese Musikstücke auf einen Datenträger (z.B. Festplatte) kopieren, zum Zweck einer gewerblichen Nutzung (öffentliche Vorführung), ist dies Lizenzpflichtig! Vor allem dann, wenn ein Kopierschutz umgangen wird - und davon ist heutzutage fast immer auszugehen! Auch darf er das nur mit eigens erworbenen Titeln. Mitarbeiter, die mal ein paar Stücke auf nem USB-Stick mitbringen, haben überhaupt keine Lizenz dafür erworben, diese Musiktitel an einen Gewerbetreibenden weiterzugeben. Das geht über die privaten Nutzungsbestimmungen weit hinaus! Damit verstößt der Mitarbeiter massiv gegen das Urhebergesetz! Damit drohen nicht nur dem Mitarbeiter Schadenersatzforderungen des Urhebers/Lizenzinhabers, sondern auch dem Kinobetreiber richtiger Ärger! Im Zweifelsfall muss der Kinobetreiber nämlich Ross und Reiter nennen! Er muss nachweisen können, von wem das Musikstück stammt, das da auf dem Server des Kinos "liegt"! Ansonsten könnte/wird er selbst für dem Besitz schadenersatzpflichtig gemacht werden. Er muss jederzeit nachweisen können (z.B. mittels Kaufbeleg/Kassenbon), dass er das Musikstück inkl. Lizenz ordentlich erworben hat! Liegt irgendwo die Original CD in der Ecke herum, sollte das als Eigentumsnachweis ausreichen, auch wenn kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist. Das Recht, eine Kopie auf den Firmenserver zu ziehen, ist damit allerdings nicht erworben worden. In USA ist inzwischen sogar der (private) Weiterverkauf verboten, weil das Recht dafür mit dem Kauf des Musikstückes nicht erworben worden ist, sondern nur das Recht, die Musik zu hören. Die CD selbst wird dort lediglich als Trägermaterial für das urheberrechtliche Stück angesehen. Inzwischen wird dieser (private) Verkauf (wenn verfolgt) dort sogar unter Strafe gestellt! Soweit ist es in Deutschland aber noch nicht... Im Zweifel muss ein Kinobetreiber in Deutschland also nachweisen, wann/wie/von wem er die Musikstücke und die damit einhergehenden Rechte erworben hat, diese öffentlich zu spielen/senden/vorzuführen. Mir ist aber noch kein Fall bekannt, bei dem dieser Nachweis mal eingefordert worden ist. Nur würde es mich nicht wundern, wenn die finanzell stark gebeutelte Musikindustrie in Deutschland nicht auch noch auf diesen "Trichter" kommt.
  6. Hier gibt es alles über die unterschiedlichen "Medien". Besonders lesenswert finde ich den Vergleich zwischen 35mm Film- und 2K/4K-Bildauflösung. Filmauflösung vs. Digital
  7. Fazit: Wer nun denkt, "Na, dann gehe ich das Risiko mal ein und zeige den Film ohne Lizenz. Wenn ich erwischt werde, bezahle ich halt das, was ich ohnehin bezahlen würde für eine ordentliche Lizenzierung. Wenn ich nicht erwischt werde, zahle ich nix", sollte Folgendes bedenken. Aus z.B 700 Euro für die legal zu zahlenden Lizenzgebühren/Abgaben können durchaus weit über 2.500 Euro werden (in unserem Fall waren es sogar 6.500 Euro) für Rechtsanwälte (auch die eigenen), Gerichtskosten (Allgemein), Auslagen und Schadenersatz - vom zeitlichen Aufwand und dem Ärger mal ganz zu schweigen.
  8. Noch nicht beleuchtet haben wir an dieser Stelle, in welcher Höhe Schadenersatz geleistet werden muss, wenn doch gegen das UrhG verstoßen wird, in dem ein lizenzpflichtiger Film widerrechtlich vorgeführt wird. Hier berichte ich mal aus eigener Erfahrung: Ein Werk, welches keinen Deutschen Lizenzinhaber besitzt, wird gewerblich genutzt (öffentlich vorgeführt gegen Entgeld), ohne das dafür Lizenzgebühren oder sonstige Abgaben an den Urheber bezahlt werden. Der Urheber bekommt dieses mit und macht Schadenersatzansprüche geltend. Was passiert nun eigentlich? Im günstigsten Fall rügt er diese Nutzung, verlangt aber kein Geld. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Der Urheber verlangt einen Schadenersatz aus entgangenen Lizenzgebühren. Darüber hinaus fordert er den "Kinobetreiber" auf, die Art und den Umfang der Nutzung offenzulegen. Der Schadenersatz entspricht in der Regel dann den "normal" zu zahlenden Lizenzgebühren. Allerdings kann der Urheber auch einen Anwalt einschalten. Zur Schadenersatzforderung kommen dann auch noch die Rechtsanwaltsgebühren mit hinzu. Sollten diese zu hoch erscheinen, sind diese durchaus verhandelbar. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist garantiert mit anhängig. Sollte der Zahlung eines Schadenersatzanspruches (und/oder der strafbewehrten Unterlassungserklärung) widersprochen werden durch den "Urheberrechts-Verletzer", wird der Urheber sofort Klage einreichen. Nun muss der Urheber vor Gericht nachweisen, ob, wie und in welchem Umfang sein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt worden ist. Daraus errechnet der Richter die Schadenersatzzahlung. In aller Regel entspricht diese in der Höhe dem Betrag, der bei einer ordentlichen Lizenzierung anfallen würde. Hinzu kommen Zinsen, die vollen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie sonstige Auslagen. Oftmals verlangt der Urheber einen wesentlich höheren Schadenersatz als die üblichen Lizenzgebühren/Verleiherabgaben und/oder einen Zuschlag für die "unerlaubte Nutzung". Dabei beruft er sich auf seiner AGBs, Urteile aus den 1990er Jahren oder irgendwelcher Verträge. Hier hat der EU-Gerichtshof aber schon vor ein paar Jahren entschieden, dass dies nicht (mehr) durchgeht, weil Urheber und "Urheberrechts-Verletzer" kein vertragliches Verhältnis miteinander haben. Der Urheber ist lt. aktueller Rechtsprechung nicht befugt, "Strafen" nach belieben einfach selbst festzulegen. Das darf nur ein Gericht. Aus diesem Grund fallen aktuell "nur" Schadenersatzkosten in Höhe einer ordentlichen Lizenzierung an, plus Gerichts/Anwaltsgebühren usw.
  9. Noch besser ist es, anstatt des kalkhaltigen Leitungswassers, kalkfreies Wasser für die Reinigung in der Gläserspülmaschine zu verwenden. Dadurch entstehen keine Schlieren mehr und die Gläser sehen nach der "Trocknung" aus wie neu. Das kalkfreie Wasser muss entweder gekauft werden oder mittels Filter selbst entkalkt werden. Selbst zu entkalken (Filter auf den Wasseranschluss schrauben -fertig) ist relativ preiswert, da die Filter nur wenige Cent kosten.
  10. Bei der Vorführung von DVDs, Blu-rays oder auch 35mm Filmen, die in keinem deutschen Verleih offiziell mehr vertrieben werden, drohen dem Kinobetreiber unter Umständen massive Schadenersatzforderungen. Das Urheberrecht ist diesbezüglich sehr eindeutig. Wenn es keinen Verleih mehr gibt, hat hier auch niemand eine Lizenz, diese Filme verleihen oder vorführen zu dürfen. In diesm Fall müssen die Filme direkt beim Urheber lizenziert werden. Selbst wenn der "ehemalige" Lizenzinhaber eine Publizierung erlaubt und dies auch noch dem Kinobetreiber in Rechnung stellt, hat der Kinobetreiber immer noch keine Rechte. Der Kinobetreiber ist in jedem Fall lt. UrhG dazu verpflichtet, sich die Erlaubnis für die öffentliche Vorführung direkt beim Urheber einzuholen. Unterlässt er dies, weil er ja ganz clever war und bereits den Verleih bezahlt hat, befreit ihn das nicht vor möglichen Schadenersatzforderungen. Genau das haben wir leider so schon erlebt. Das Argument: "Wir haben doch einen Vertrag und eine Rechnung!" ging vor Gericht nicht durch. Trotz Lizenzvertrag mit einem Dritten (der keine Rechte an dem Film mehr hatte, wie sich erst später herausstellte), musste Schadenersatz geleistet werden, weil gegen das Urhebergesetz verstoßen wurde. Das ist auch so unmissverständlich im UrhG formuliert. Ob sich jemand allerdings die Mühe macht, das zu verfolgen, ist eine ganz andere Sache und letztendlich belanglos. Wenn der juristische Hammer fällt, tut das erstmal ganz schön weh!
  11. Ist Pyranha 3D so wie KAMPF DER TITANEN oder ALICE IM WUNDERLAND auch nur eine von 2D in 3D konvertierte Fassung?
  12. mibere

    Dolby Digital EX

    Sehr lesenswert. Danke Stefan. Das erklärt IMO auch die manchmal etwas schlampige Flag-Setzung. So sind bei einigen EX-Titel die Flags gar nicht gesetzt oder sogar fehlerhaft! Dadurch schaltet der Decoder nicht automatisch auf Dolby Digital EX und muss manuell umgestellt werden. Hier mal eine Liste der Dolby Digital EX-Filme: Dolby Digital EX-Filmtitel
  13. Das sage ich ja schon länger! 3D ist noch lange nicht etabliert und die Konvertierung von 2D in 3D funktioniert halt nicht zufriedenstellend. Mit der Reichweite eines Harry Potters, der in konvertierten 3D ebenso nicht wirken wird, werden sich die meisten Zuschauer fragen, weshalb sie rund 13 Euro pro Eintrittskarte bezahlt haben... In einen 3D-Film werden die dann nämlich nicht mehr gehen für soviel Geld. Vom Kauf von 3D Equipment für Zuhause mal ganz zu schweigen. Harry Potter in konvertierten 3D wäre IMO der Untergang für 3D im Kino und Zuhause! Daher eine weise Entscheidung von Warner.
  14. Ich würde mir wünschen, dass dies mehr Kinobetreiber so handhaben würden. Ab dem Start des Hauptfilms sollte nur im absoluten Ausnahmefall noch jemand hineingelassen werden. Das Vorprogramm ist in der Regel lang genug, damit sich alle Zuschauer einfinden können. Wer eine Karte für eine 20 Uhr-Vorstellung kauft, muss nicht erst um 20.45 Uhr in den Saal latschen, wenn der Film bereits läuft. Zur "Reinigungspauschale" ein paar Worte. Bei Kindern funktioniert die erzieherische Maßnahme sicherlich ganz gut, wenn denen nach dem Film Handfeger und Schaufel in die Hand gedrückt werden. Aber bei älterem, jugendlichen Publikum bezweifel ich das. Auch hätte ich ein wenig Angst um die Gesundheit meiner Mitarbeiter, wenn die eine Geldstrafe durchsetzen wollen. Gut bewährt haben sich bei einem Kollegen Pfandflaschen. Diese werden in der Regel immer wieder zurückgegeben. Auch Pfand auf Nachochalen (wie von einem Theaterleiter in diesem Forum schon praktiziert) funktioniert offenbar. ... und wie weiter oben bereits geschrieben, tragen auch kleinere Größen (Getränke und Food) dazu bei, dass der Saal sauberer bleibt. Es bleibt halt weniger übrig, was später verschüttet werden kann.
  15. Genau das ist der Punkt. Die Wertschätzung geht ein wenig verloren. Natürlich kann mal etwas Popcorn runterfallen. Das geht mir doch auch nicht anders, wenn ich im Dunkeln Popcorn mampfe. Es ist aber was anderes, wenn die Zuschauer den gesamten Rest über die Sitze und den Fußboden schütten. Das muss doch nun wirklich nicht sein. Oftmals hab auch ich Popcorn übrig behalten. Entweder entsorge ich es in einem Mülleimer am Ausgang oder nehme es mit nach Hause. Am nächsten Tag schmeckt das Zeug nämlich auch noch. Übrigens mache ich das auch mit dem Essen im Restaurant, wenn genügend übrigbleibt. Es muss ja nicht alles weggeworfen werden. Umgehen lässt sich die Problematik aber schon mal ganz gut, in dem kleinere Portionen angeboten werden IMO. Es kann doch nicht sein, dass die KINDERGRÖSSE Coca-Cola 0,5 Liter beträgt. Hier wären kleinere und somit preiswertere Größen wünschenswert. Kindergröße 0,2 Liter sollte doch machbar sein. Selbiges hat auch Gültigkeit für Popcorn.
  16. Das glaube ich nicht!
  17. Texas Instrument gibt seine DLP-Chips mit einem nativen Kontrastverhältnis von maximal 12.000:1 an. Die meisten DLP-Projektoren kommen über einen nativen Kontrastwert von 3000:1 nur selten hinaus. Im Präsentationsbereich gibt TE für die Projektoren sogar nur einen Wert von 2000:1 an. Ich kann mir vorstellen, dass durch die stärkere Bündelung des Lichtes das Streulicht im Projektor reduziert werden kann. Dadurch werden die einzelnen "Spiegel"/Pixel der DLPs präziser "beleuchtet". Das würde den angekündigten 5-fach höheren Kontrast erklären. Wenn es mit Laserlight gelingt, einzelne DLPs zu "beleuchten", sind sogar Kontrastwerte deutlich über den nativen Werten der Chips möglich. Einzelne Pixel können komplett "ausgeschaltet" werden und unmittelbar daneben liegende Pixel könnten die volle Luminanz erhalten. Das würde praktisch einen unendlichen Kontrastumfang bedeuten.
  18. Wenn der 3D-Standard eingehalten wird, bleiben auf der Bildwand immerhin noch mind. 4,5 Footlamberts übrig. Für ein brillantes und kontrastreiches Bild ist das IMO viel zu wenig. Auch wenn das viele in der Industrie und einige Kinobetreiber nach Außen anders darstellen (was ja auch irgendwie verständlich ist). Technisch ist es derzeit leider nicht möglich, 3D Filme mit derselben Luminanz auf die Bildwand zu projizieren wie gleichzeitig Filme in 2D. Leider geht der ohnehin schon schwache Kontrastumfang (On/Off) von unter 900:1 bis 1200:1 durch das Streu/Restlicht im Saal deutlich zurück. So sind durch den Luminanzverlust von 77% bis über 90% zum Teil sogar deutlich weniger als 200:1 nativer Kontrastumfang vorhanden. Vom Im-Bild/ANSI-Kontrast will ich erst gar nicht beginnen. Diese dürften sich auf Wohnzimmerniveau von max. 80:1 bewegen (mal grob geschätzt - nachgemessen haben wir das im Kino noch nicht).
  19. mibere

    Star wars 3D

    Theoretisch hast du sicherlich recht. In der Praxis sah bislang jeder aktueller in 2D gedrehter Film, der in 3D konvertiert worden ist, miserabel aus. Ich wünsche mir, dass auf die Qualität von AVATAR aufgebaut wird und bessere 3D-Filme in den Kinos laufen. Natürlich sind Effektspektakel wie STAR WARS zum Großteil im Computer animiert worden, aber die alten Filme besitzen keine "Tiefeninformationen". Die Darsteller sind nur 2D und besitzen keine "Tiefe". Das wird sehr schwer zu ändern sein. Möglicherwiese gelingt dies George Lucas. Einen ersten Eindruck von den Möglichkeiten werden wir aber schon sehr viel früher bekommen. Im Dezember, wenn HARRY POTTER startet. Der ist nämlich auch nur von 2D in 3D konvertiert worden. Sollte das in die "Hose" gehen, sehe ich mittelfristig Schwarz für 3D. Inzwischen melden sich hier immer mehr enttäuschte Besucher an den Kinokassen und fordern ihr Eintrittsgeld zurück... Resident Evil 4 ist eine wohltuende Ausnahme unter den "Realfilmen". Die 3D Effekte sind ausgesprochen sehenswert. Verwunderlich ist das nicht, wurde der Film doch in 3D gedreht. Mit der Konvertierung von 2D in 3D sehe ich es mittlerweile ähnlich wie beim Ton-Upmix von Mono oder Dolby Stereo auf Dolby Digital 5.1 oder Surround EX. Einen wirklich überzeugenden Upmix hab ich noch nicht gehört, der mit aktuellen Produktionen standhalten kann. IMO ist es nichts anderes mit "Upmix" (Konvertierung von 2D) in 3D.
  20. Nö, das Problem besteht weiterhin bei mir. Allerdings kann ich inzwischen auf Beiträge antworten. Einen neuen Thread zu eröffnen ist noch nicht möglich.
  21. Bei mir taucht folgende Meldung auf: http://test.filmvorfuehrer.de verlangt einen Benutzernamen und ein Passwort. Ausgabe der Website: "Protected Area". Benutzernahme und Passworteingabe nutzt nichts. Ich kann im Forum keine Artikel verfassen, obwohl ich angemeldet bin. Hat irgendjemand eine Erklärung dafür?

    1. Gast

      Gast

      Ja, ich hab das test Forum vor Google versteckt und dummerweise war hier Design im Cache noch URLs die auf das testforum zeiten...

      Sollte behoben sein.

  22. Die Diskussion/Meinungsäußerungen finde ich schon sehr sachlich - auch wenn der allgemeine Tenor dem CinemaxX nicht unbedingt gefallen dürfte. Wenn der Vorstandschef des CinemaxX, Christian Gysi, mit einer derartigen Äußerung an die Öffentlichkeit geht, muss er davon ausgehen, dass seine Aussagen entsprechend kritisch kommentiert werden. Für das CinemaxX dürfte neben der "kostenlosen Werbung" in diversen Publikationen auch die Reaktionen ihrer Zuschauer aufschlussreich sein.
  23. Die letzten dreimal, als diese Meldung bei mir angezeigt wurde, war die Fehlermeldung korrekt. Das bestätigten die jeweiligen Seitenbereiber auf Nachfrage. Daher nehme ich diese selten auftauchenden Meldungen nicht auf die leichte Schulter. Angeblick soll ein Trojaner im Zip enthalten sein. Kann es sein, dass ein MPEG oder das Zip selbst "infiziert" ist?
  24. "Beitrag melden" funktioniert leider nicht. Offenbar bin ich nicht berechtigt dafür. Das ist schade. Folgendes Posting http://www.filmvorfuehrer.de/topic/8522-suche-hdf-kino-clip/page__view__findpost__p__116293 enthält einen Link. Wer darauf klickt , lädt sich automatisch ein "attakierendes" Programm auf seinen Computer. Bei mir schlagen alle Alarmsysteme und "Schutzprogramme" an!

    1. Henri

      Henri

      Ok, mein Testuser konnt es auch nicht melden. Dann Google die sehr versteckte Einstellung dafür im Admin gefunden.

  25. Vorsicht!!! Den obigen Link nicht anklicken!!! Hierbei handelt es sich um ein "attackierendes" Programm!!! Bei mir schlagen alle Alarmsysteme an!!!
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