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Die A45 ist keine Grenze hier, sondern sie sorgt gerade dafür, daß die Leute aus der Wetterau schnell dorthin kommen, wo etwas los ist, zB nach Butzbach, Gießen oder Hanau. Nach Friedberg gehts über Land- und Bundesstraßen. Man muß sich vorstellen, daß diese Gegend, sowie der Vogelsberg und der östliche Kreis Gießen sehr ländlich sind; da gibts nix, außer alten Wirtschaften und Dorfdiscos. Grünberg hat noch ein Kino, Lich das Traumstern (Ein sehr gutes Programmkino, weit über die Grenzen des Landes bekannt), in Butzbach steht das Capitol mit zwei Sälen, Friedberg hat sein Kino-Center mit vier Sälen. Das sind aber alles Tradi-Kinos und machen nicht mehr als die Grundversorgung (abgesehen von Lich und Nidderau). So, wie ich die Zeitungsartikel über Nidda lese, wollen die darüber auch nicht exorbitant hinausgehen, aber eben mit einem zeitgemäßen Kino. In der weiteren Umgebung hat es dann noch die zwei Kinopolis in HU und GI, die leute im östlichen Vogelsbergkreis fahren dann nach Fulda. Und die Leute im Kreis FB und VB sind mobil und scheuen sich auch nicht von ihren Fuhrwerken gebrauch zu machen. Ich kenne die Einzelheiten der Schließung des Hollywood in Nidda nicht, aber was ich von Bekannten über dieses Kino gehört habe, könnte es eben daran liegen, daß die meisten Leute heute eben Amphitheater-Bestuhlung statt Köpfe im Bild wollen, und Krawall-Ton statt 30 bis 40 Jahre alten Käseecken. Die werden in Nidda schon auf ihre Kosten kommen, denke ich. Der Bedarf in dieser Gegend für zeitgemäßes Amusement ist jedenfalls da.
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Nein. Bitte § 239 StGB lesen, da steht solch garstig Wort wie "einsperren". Das StGB ist ziemlich alt, was sich eben auch im Vokaublar niederschlägt. Aber Einsperren, oder auf andere (gleichwertig garstige) Weise der Bewegungsfreiheit berauben, bedarf eines Zwangs, der vom Täter aufs Opfer ausgeübt werden muß, und zwar unmittelbar. Zwar ist die Drohung mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bei Mißachtung dieser Pausenregelung auch ein Zwang, aber eben nur mittelbar, und man wird auch nicht am Gehen gehindert. Eine neue Klausel macht einen neuen Vertrag, den man selbstverständlich zu unterschreiben ablehnen darf. Dadurch wird auch nicht automatisch durch den AN der bestehende Vertrag gekündigt, denn derjenige, der die Änderung vornehmen wollte, ist der AG. Der wird natürlich an dem Altvertrag nicht festhalten, und deshalb kündigen. In dem Falle wahrscheinlich zu Unrecht, nachdem Vertragsstrafen im Arbeitsrecht mWn unwirksam sind, wenn die zu Lasten des AN gehen. Der Verlust eines ganzen Monatslohnes bei Zuspätkommen erinnert mich an meinen Geschichtsunterricht, als es um die Anfänge des Kapitalismus in Manchester ging, wo Fabrikarbeitern, abhängig von der Verspätung, nach genauem Schlüssel erhebliche Summen gekürzt worden sind... abstrus! Der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ist übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit, aber darauf wird man beim Zoll bestimmt hingewiesen. OB ein Verstoß vorliegt, prüfen die dann. Die Gewerbeaufsicht könnte das auch interessieren, weils hier mE nicht nur ein MiLoG-Problem gibt; einfach mal bei der Stadt nachfragen, welche Behörde da zuständig ist. Zu Pausen ist der AG nach § 4 ArbZG verpflichtet. Daß Pausen, in denen der AN machen kann, was er will, nicht bezahlt werden, ist doch nur richtig. Bezahlte Erholung gibts per Urlaub. @Professor Fate: Sittenwidrig ist all das, was gegen die Auffassung eines jeden billig und gerecht denkenden Bürgers geht. Sittenwidrig ist daher auch all das, was gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt, und somit auch die Beschäftigung unter Mindestlohn. Wenn sich der Vorwurf bewahrheitet, und diese Zwangspausenklausel tatsächlich nicht der Durchsetzung von § 4 ArbZG, sondern zur faktischen Lohnsenkung führen soll, dann ist diese Klausel sittenwidrig und daher nichtig. Ebenso, wie diese absurde Vertragsstrafe. Üble Nachrede ist auch nur dann ein Problem für den übel Nachredenden, wenn die Nachrede übel war. Übel ist sie dann wohl eher nicht, wenn die Nachrede auf Tatsachen beruhen, die der Wahrheit entsprechen. Cinetel hat Recht, wenn er sich wehrt. Und er kann darüber auch öffentlich sprechen, nachdem das, was er oder sie hier schildert schon bis zum Himmel nach dem stinkt, wofür er es hält. Und man kann nicht dazu verdonnert werden, etwas zu rechtswidriges zu verschweigen. Wer deshalb kündigt, der halst sich nur mehr Probleme auf.
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Nein, vom CP650 habe ich keine Ahnung... ...aber: Stimmen denn die Zeitpunkte der Meldung mit denen des An- und Ausschaltens überein? Vielleicht interpretiert der CP ja auch die Art des Ausschaltens als Fehler. Möglicherweise möchte er ja nicht über den BWR-Hauptschalter gekillt, sondern lieber sanft in den Schlaf gewiegt werden... :D (Je nachdem, wie ihr da vorgeht...)
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Würde der MA6 da tatsächlich helfen? Soweit ich mich erinnere, hat der zwei Eingänge, zwischen denen er entweder selbsttätig umschaltet oder mit diesem Kippschalter auf einen Eingang geschaltet wird und dieses Signal dann weitergibt an Digital-In des CP. Wenn nun beide Eingänge (DTS oder DA20, also nicht in Reihe.) ausfallen, woher kommt dann für den CP die Information, auf SR zu gehen?
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'N Morgen, doch, FP 20 mit RS-Tongerät geht, wobei ich leider nicht weiß, wie man das Problem mit den Start/Stopp-Tastern gelöst hat. Die FP20 dieses Holländers hat zB ein solches. Selbst kenne ich auch nur das alte (angesägte...) Philips-Tongerät an alten FP20. DASS das RS-TG für die alte FP20 nicht gemacht ist, fällt mE dadurch auf, daß es nach vorne vorragt. Ich habe mal eine FP23 besessen. Die Platzverhältnisse entsprachen denen meiner FP20, abgesehen vom Handrad und den Start/Stopp-Tastern. Mein Eindruck der FP23 war, daß es sich, was das Gehäuse betrifft, wesentlich um eine FP20 handelt, der man alles abgesägt hat, was einen am Tragen hindert. Habe sie viel betrachtet und verglichen; ich konnte keinen Unterschied ausmachen.
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Die neue Kinoton steht als solche im Handelsregister und daraus ergeht auch, seit wann sich die alte Gesellschaft in Liquidation befindet oder aufgelöst wurde. Wenn das alles einwandfrei eingetragen ist, kann Kinoton-Neu sich darauf berufen, und damit wird sie im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern sehr gut fahren können. Private gehören nun ja nicht zum Hauptkundenkreis. Viele Firmen berufen sich auf eine Tradition, die hinter ihrem Namen steht, bei gleichzeitiger Verweigerung jeder Rechtsnachfolge; Lufthansa zB. Und den eigenen Namen auf eine Projektionsanlage zu kleben (siehe Film-Tech, das ist auch nur ein Christie mit Dolbyserver und der CA21-Automation, FT steckt das alles nur ins Rack), von der mittlerweile nichts mehr im eigenen Haus hergestellt wird (Gehäuse u dgl) ist ja nicht gleich Irreführung. Ich habe mir jetzt kein Angebot von denen durchgelesen, aber ich schätze mal in solch einem würde ja wohl exakt benannt sein, was man kauft. Was die da öffentlich so schreiben, ist eben Marketing.
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Mal ne ganz blöde Frage: Mit Neustarten habt Ihrs doch bestimmt schon probiert, oder? Kurzfristig kann man Bildveränderungen oder -verschiebungen über die manuelle Objektivverstellung am Touch-Panel ausgleichen, die findet sich rechts unten auf dessen Bildschirm, Da werden einem dann Schaltflächen zum Zoomen, Schärfen und xyz-Ausrichten angeboten, wenn ich mich recht entsinne. Aber diese Änderungen halten nur bis zum nächsten Kanalwechsel oder Neustart...
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Also meine Maschine hat ihre Dienstzeit ganz passabel überlebt, man hat halt ein Kombitongerät (Angesägtes Philips-Tongerät, mit sonem Umbausatz von Kinoton) und noch einen zusätzlichen Motor für Interlockbetrieb an- bzw. eingebaut. Fotos kann ich dir per PN schicken, wenn gewünscht. Mein Avatar hier ist das große Typenschild auf der Rückseite der Tischplatte fürs Lampenhaus ;)
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Könnte das rehbraune, steinharte Plastik sein, was TK-Chris meint, steinhart und rehbraun glinkt für mich jdf nach "Original Baekeland's Phenolharz-Preßstoff"
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Bali-Kinos Kommentar finde ich daneben. Adventsdeko hat klassischerweise nicht den Anspruch, lustig oder witzig zu sein. Kossmo hat das ja auch nicht unter "Mal was lustiges..." gepostet. Ich finde, daß sowas ja gerade im Kino passende Adventsdeko ist :) Aber dort würde ich die Kerzen elektrisieren, sonst richten ungestüme Besucher oder Kinder noch Unheil an.
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FP20, 1973. vollautomatisierte Solomaschine mit dem großem Steuerschrank (incl. Matrix, Teller, Tableau, Schütze und Sicherungen). Die Lagerböcke sind nicht abgestuft. Ich habe mal Pertinax-Bänder und auch eine Weiße Delrin-Kufe gehabt, ich fand auf meiner Maschine und auch auf einer FP23, die ich mal hatte, die Pertinax/Schwarz-Kombination recht laut. Die weiße Kufe ging auf Delrin-Bändern besser. Aber da gabs unter meinen beiden Maschinen auch Unterschiede, da kommts nochmal auf die Einstellung an..
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Wie ist es denn, wenn der Vorhang offen und das Licht aus ist? An der Theke braucht man ja auch etwas Licht, und wenn der Barkeeper mal etwas mixen möchte (Je nach Angebot?) Ich stelle es mir recht ablenkend vor, wenn man hinten in der Loge unterm Balkon sitzt und vorne im Parkett gewuselt wird :)
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Am schönsten ists doch zu sehen, daß es dem Publikum völlig egal ist, ob der Film mit Pause gespielt wird, wenn man sieht, daß parallel laufende Vst., die eine mit und die andere ohne Pause, gleich ausgelastet sind.
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Jaa, diese Adscope-Filmchen sind die größte Grütze seit diesen Presentern direkt vor Hauptfilmen überhaupt. Mit einem guten Freund von mir war ich unlängst im Kino, und der fragte mich ratlos, ob denn jetzt nochmal die Werbung beginnt, weil da dieser (wirklich grottenschlechte) L&M-Film kam. Zwar konnte ich ihn deshalb beruhigen, aber er meinte, das sei nicht sehr konsequent durchgesetzt mit der Werbung. Für ihn lief dieser Presenter, der konform nach der Einschaltanweisung platziert war, unter Inkonsequenz und Schlampigkeit des Kinos. Soviel dazu... So, wie diese "Fehlplatzierung" von Werbung bei ihm für Unmut sorgte, stieß mir dieses absurde Bildformat übel auf... Es paßt nur vor CS-Hauptfilmen, und das ist Mist. Denn auch wenn BW-Hauptfilme mittlerweile in der Unterzahl sind, gibt es sie noch. In Sälen mit Kasch sieht das dann schon beschissen aus, wenn von allen vier Seiten her schwarze Balken daherkommen. Doof wirds nur, wenn man eine CS-Bildwand hat, die nicht kaschiert ist (Danke übrigens...). Das sieht wirklich zum Kotzen aus. Übrigens: Derjenige, der diesen Rotkäppchen-Presenter verbrochen hat, gehört an der nächsten Laterne aufgehängt. Dieses Video sieht aus, als wäre es mit einem dieser ersten Video-fähigen Handys aus der Zeit um 2004 herum aufgenommen worden...
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Ja bitte, ich mag den dort noch sehen... Ist eigentlich mal nachgedacht worden darüber, von den DTS-CDs Kopien zu brennen? Nicht, daß die Originale im Lager, oder wo auch immer Verleiher modernerweise ihre Kopien aufbewahren, verlorengehen...
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Der Artikel sagt es zwar nicht frei heraus, aber es dreht sich da auch alles um solche Fotografien, die das geschützte Gut komplett abbilden; es also nicht nur nebenbei zu sehen ist... und auch beim Foto in den Saal hinein sind bestimmt Gesichter zu erkennen, aber wenn es darum geht einen Konsaal in typischer Atmosphäre abzubilden, ist das Puplikum eben austauschbares Beiwerk. Ob und wenn ja, wie darüber mal entschieden wurde, weiß ich nicht. Um deine Frage zu beantworten, Salvatore: Ich bin kein Laie, allerdings ist das Urheberrecht nicht meine Spezilität...
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AAAHHHHH mich reeeecht das hier auf... Geht in eine beliebige Uni-Bibliothek, und schnappt euch da den Palandt (Kommentarband zum BGB, etwas eigenwillig geschrieben wegen vieler Abkürzungen zum Platzsparen, aber jedes deutsche Zivilgericht schlägt zunächst dort nach....), aktuelle Aufklage ist die 73. von 2014, schlagt auf den § 823, sucht euch im Inhaltsverzeichnis die Abschnitte zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lest das durch. Das macht der Anwalt nämlich auch. Weiterhin: Die Fotografie in den Saal hinein, die auch die Bildwand mit abbildet, ist keine Uhrheberrechtsverletzung... die Vervielfältigung eines Werkes bedeutet, daß hinterher ein Werk entsteht, welches mit der Vorlage identisch ist, wenn auch nur in Auszügen. Das Werk, konkret der Film, beinhaltet allerdings nicht einen Kinosaal. Überlegt euch doch mal kurz, was es sonst bedeuten würde, ein Foto zu machen. Da könnte ja ein Gebäude drauf sein, eine Werbetafel, ein Auto, ein Paar Schuhe, ein weiß-der-Geier-was... Das ist niemals eine Urheberrechtsverletzung, solange das konkrete Werk nicht so vervielfältigt wurde, daß es die Kopie danach so zu gebrauchen wäre, wie die Vorlage selbst. Achso, um auf die Frage einzugehen, die anfangs gestellt wurde: Ja, es KANN Probleme nach sich ziehen, irgendetwas zu machen. Immer. Irgendwen findet man immer, den irgendetwas stört. Morgen KANN einem auch der Himmel auf den Kopf fallen, oder die TeeKANNe...
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Eingriffe ins allgemeine Persönlichkeitsrecht erfordern immer den Bezug auf die konkrete Person, das hat man beim Fotografieren von Versammlungen regelmäßig nicht... Was den Urheberrechtsverstoß angeht: Es wird das Werk nicht komplett oder auszugsweise reproduziert. Reproduktion bedeutet ja nicht, daß einfach irgendwas wiedergegegeben wurde, sondern daß das reproduzierte dnach so wie das ursprüngliche Werk verwendbar ist. Was hat ein Foto, vermutlich unter zweifelhaften Lichtverhältnissen, mit der Bildwand noch nicht mal in der Schärfeebene, mit einer Reproduktion zu tun? Nichts...
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Bei diesen einfallslosen Werbekampagnen können die es auch gleich seinlassen. Der LM-Spot ist unerträglich.
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Mit Verlaub: Drauf geschissen. Amerika interessiert mich nicht.
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pong
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Ihre Hupen greifen die beiden Dreiecke rechts oben wieder auf :) Somit prägt sich ein Logo besser ein :D Übrigens interessant, daß es sich um einen Colour Slide Projector handelt. Gab es dazu auch eine Monochrome Version? Wie oft muß ich da die Farbpatrone auswechseln?
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Ahja, na toll... alles klar Leute, zurück an die Arbeit, es hat sich ausgeträumt. Lauschen wir lieber dem stupiden monotonen Lüfterrauschen, schauen uns das kalte Pixelraster (Sichtbar schon aus Reihe 10 von 16) und ingesten ein paar VFs zu den OVs... :neutral:
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"Filmtechnik-Produkte" beim Trödeltrupp von RTL2
... antwortete auf Olaf Carls's Thema in Allgemeines Board
Jammerschade... würde da so gerne mal vorbeischauen, aber ich habe noch nicht mal das Geld, um ein Auto vollzutanken, um hin- und wieder zurückzukommen...