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  1. ...

    Corona und Kino

    Was wohl der Grund dafür sein dürfte, dass keiner was bekommt. Alles hängt davon ab, ob die verhängten Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind und je nach Einzelmaßnahme ist das durchaus umstritten, wobei sich abzeichnet, dass von grundsätzlicher Rechtmäßigkeit auszugehen ist. In diesem Falle fällt der Schadensersatz unter den sog. staatshaftungsrechtlichen Aufopferungsanspruch. Da der Bundesgesetzgeber in den 1970ern offenbar ne Flasche war und seitdem bis dato kein größeres Interesse mehr besteht, ist das ganze nicht geschriebenes Recht sondern nur Gewohnheitsrecht, d. h. die Suche nach einer Gesetzesvorschrift, die das regelt, kann man sich schenken. Jedenfalls ist es typisch für diese ungeschriebene Anspruchsgrundlage, dass man von den Folgen rechtmäßigen staatlichen Handelns mehr als alle anderen und übermäßig stark betroffen ist, und das ist wohl eher nicht der Fall, als ja alle davon betroffen sind und innerhalb der jeweiligen Branche sogar alle gleichmäßig stark. Das ist auch der Grund, warum es diese Staatshilfen gibt, die aber als Beanzutragendes (oder Anzubetragendes oder Zubeantragendes) Akte "staatlicher Gnade und Milde" sind, auf die es keinen erstrangigen Rechtsanspruch gibt. Während wir als Bürger der Gewalt des Staates unterliegen und dieser im Wege des Gerichtsvollzuges natürlich alle gegen uns bestehenden Ansprüche auch durchsetzen kann, sind Staaten ja keiner höheren Gewalt unterworfen. Also gibt es keinen Vollzug des ganzen? Ha, denkste! Irgendein Gerichtsvollzieher setzte ein Flugzeug der thailändischen Luftwaffe auf dem Münchener Flughafen fest, weil irgendein Baukonzern mal gegen das Königreich Thailand ein paar Forderungen geltend gemacht hatte... Die Thais haben das halt bezahlt, anscheinend war das Flugzeug mehr wert. So ähnliche Sachen sollen halt aber schonmal Kriege ausgelöst haben, hört man da so... *hust hust* Suezkrise *hust hust*
  2. Gut, ich hatte mir das vielleicht etwas zu einfach vorgestellt, einfach den Ton als Mono zusammengequirlt über wie man eine mp3-Datei wohl über VLC oder einfach als blanke Datei über eine URL abrufbar hinterlegt ins Netzwerk pusten könnte. Wegen der Laufzeitunterschiede dachte ich eigentlich, dass es fürs Autokino ohnehin schon Lösungen gäbe.
  3. Von Autokino habe ich keine Ahnung und UKW habe ich eher so als Hörer, nicht als Sender (dafür aber sehr formschön, von Telefunken und Grundig...). Aber ich frage mich, und verzeiht, wenn das eine blöde Frage sein sollte, ob es nicht auch möglich ist, anstelle von UKW zu versuchen, ein WLAN aufzubauen, und innerhalb des WLANs einen normalen Stream über den Browser aufzubauen? Die Leute müssten sich über ihr Handy einfach nur in das WLAN einloggen, im Browser die lokae IP des Audiostreams eingeben und fertig ist die Laube? Das WLAN müsste nichtmal mit dem Internet verbunden sein? Übersehe ich was? Vielleicht wird es problematisch mit der Platzgröße und der Sendestärke, aber vielleicht ist ein potenterer WLAN-Router schon in der Lage, ne große Fläche abzudecken (meine schwindelige Fritzbox empfange ich noch ca. 50 Meter vom Haus weg, das ist ein komisches Gerät). Audiostream ist auch nicht so dermaßen hungrig in der Bandbreite, vor allem, wenn wir mal betrachten, dass es letztlich über ein Autoradio (Aux-Eingang, und so...) oder per Bluetooth über eine Boombox abgespielt wird.
  4. ...

    Corona und Kino

    Wenn ich das sehe, fällt mir diese Stelle aus dem Film Idiocracy ein, als die "Zivilisation" die Felder nun mit Wasser anstatt Brawndo -- dem Getränk, das Pflanzen lieben, denn es hat Elektrolyte -- zu gießen beginnt und "der Computer" wegen sinkender Absatzzahlen von Brawndo nun alle Leute des Konzerns automatisch entlässt. Da, wo Herrmann backt, hat wohl derselbe Computer Toilettenpapier nachbestellt...
  5. ...

    Corona und Kino

    Diese Vorschrift hat ihren Ursprung in der großen Inflation Anfang der 1920er und ist eigentlich genau das Mittel, das in solchen Situationen wie in einer landesweiten Seuche, zum Tragen kommen kann. Kurze Antwort: Nein. Lange Antwort: Immer noch Nein und: Die Mietminderung geht ja überhaupt nur dann, wenn der Mieter wegen Mangels oder sonstigem vermieterseitigen Verschulden die Mietsache nicht wie vereinbart oder wie sonst allgemein üblich gebrauchen kann. Die Pandemie ist kein Verschulden des Vermieters und für die Mietminderung gibt es eigene Vorschriften im Abschnitt des BGB zur Miete. Mit § 313 Absatz 1 BGB kannst du die Vertragsanpassung verlangen, also vom anderen Vertragsteil die Änderung des Vertrages fordern, wenn -- wie es darin heißt -- ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Nun fragen wir uns also, was am Mietvertrag, der ja auf Dauer geschlossen wurde, denn wesentlich geändert werden kann, so dass es beiden Teilen zumutbar bleibt, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Antwort: Nichts. Warum? Nun, im wesentlichen behandelt der Mietvertrag drei oder vier Dinge: Wer, was, wie viel, wie lange. Meistens fehlt das wie lange (außer bei Gewerberaummiete, da ist das regelmäßig der Fall, weswegen ich das hier nenne...). Das Wer und das Was wird man allermeistens nicht ändern, außer es geht um die Miete beweglicher Sachen größerer Menge, wie zB 100 Autos, da könnte man die Menge ändern. Wird ein Kino vermietet, ist das unveränderlich. Es bleibt also das Wie-viel und das Wie-lange. Wenn also es um "Mietminderung" geht, ist doch schon interessant, auf welchen Wert man die Miete mindern wollte? So, dass der Mieter überleben kann? Es wäre denkbar, dass der Vermieter die bessere Ausgangslage hat, als der Mieter, so dass ihn die Änderung der Miethöhe nicht derart trifft, dass im Gegenzug der Vermieter sich ebenfalls auf § 313 Abs. 1 BGB berufen könnte, änderte man den Vertrag. Aber: Dann ist der Vertrag geändert und gilt in der geänderten Form erstmal. Sobald die zeitweilige Ausnahmelage sich bessert, muss bei einem Dauervertrag (wie bei der Miete) also der Vermieter wiederum den Mieter auf die Rückänderung verklagen. Wir sehen, das läuft so nicht gut und kommen zum Schluss, dass beim Dauervertrag es eigentlich nur ein Merkmal gibt, das unter § 313 Abs. 1 BGB geändert werden kann und das ist die Frage der Dauer. Der Abänderungsanspruch, den ein Vertragspartner wegen § 313 Abs. 1 BGB innehat, nimmt bei Dauerverträgen, wie der Mietvertrag einer ist, die Gestalt des Sonderkündigungsrechts an und damit hat es sich mit dem Ruf nach der Mietminderung. Was mit Mietminderung gemeint ist -- nehme ich mal an -- ist der Wunsch nach Stundung. Die Stundung ist der Aufschub des Fälligkeitszeitpunktes einer Forderung, wobei deren Bestehen nicht angegriffen wird. Natürlich kann der Mieter vom Vermieter unter gewissen Umständen auch die Stundung verlangen, aber das geht nicht aufgrund § 313 Abs. 1 BGB, sondern aufgrund allgemeiner Grundsätze des Vertragsrechts, wie die Pflicht zur Rücksichtnahme auf gegenseitige Interessen. Und an der Stelle möchte ich gerne auf das verweisen, das ich weiter oben vor ein paar Tagen an den geschätzten Forumskollegen @UlliTD gerichtet hier gepostet habe, dass der Vermieter einer Gewerbeimmobilie sich bestimmt gerne mit seinem Mieter einigen wird. Aber: Die Stundung ist eine Verabredung zwischen beiden Vertragsteilen, die den Vertrag als solches unangetastet lässt. Was das HGB im Verhältnis zum BGB leistet, ist die Gewährleistung einfachen und schnellen Geschäftsverkehrs unter Kaufleuten, indem diese oder jene Frist verkürzt oder ausgesetzt wird und der Schutz der Vertragsteile zugunsten schnellerer Rechtssicherheit im Vertragsverhältnis. Das HGB ist sozusagen das Break-out-Board, um das BGB mit den Gebräuchen im Handelsverkehr kompatibel zu machen. Das BGB hingegen gilt dennoch und mit ihm natürlich auch die Vorschrift zum Wegfall der Geschäftsgrundlage aus § 313 Abs. 1 BGB. Um dieses kleine Tutorium im Zivilrecht abzurunden: Wer in München jetzt schon seine Wohnung in der Nähe der Theresienwiese für diesen gewissen Zeitraum Ende September kurzzeitig vermietet hatte, sollte sich mit § 313 Abs. 1 BGB durchaus befassen, denn falls das Oktoberfest ausfällt (womit zu rechnen sein dürfte), was soll der Wiesn-Touri dann mit der Wohnung? 😉
  6. Ach Gott, es ist doch immer dasselbe. Ganz gleich, ob es sich um "verbauen" oder um andere Wörter wie "offenbar", "jedenfalls", "verantwortlich", "ausnahmsweise" oder "grundsätzlich" handelt: Menschen werden sie fehlgebrauchen. Zu den Gründen ist schon promoviert, kolumniert, glossiert und schwadroniert worden, aber letztlich gipfelt es darin, erkennen zu können, was sich ändern lässt und was sich nicht ändern lässt, und am Ende die Geisteskühle zu haben, den Unterschied zu sehen.
  7. ...

    Corona und Kino

    Um da George Carlin mal zu bemühen: "They've the best, we can come up with, folks..." Ansonsten siehts mit 9000 Euro für 3 Monate bei 3000 Euro pro Monat fix erstmal blöd aus, aber wer hat gesagt, dass dieses Hilfsprogramm des Bundes auch das letzte Wort in dieser Sache ist? Sicherlich scheinen weder die Bundesregierung noch die Landesregierungen auch nur den Hauch eines Plans zu haben, wie es ab dem 20. April weitergehen soll, aber es ist vorstellbar, dass für weiterbestehende Beschränkungen auch weitergehende Hilfen angekündigt werden könnten. Und in 3 Monaten sieht die Welt immerhin ganz anders aus. Ach so, warum sollte der Vermieter denn kein Ansprechpartner sein? Immerhin sitzt ihr im selben Boot, denn was will der mit seinem Gebäude ohne den Mieter drin? Vielleicht ist das für ihn kein Quell unendlichen Reichtums, der ihm die Wasserhähne vergoldet, aber ohne Mieter ist für den Eigner eines Kino selbiges vom gleichen Nutzen wie ein Bootsanker in der Salzwüste. Erst recht, wenn man bedenkt, dass nach (oder im weiteren Verlauf) der Corona-Mania der Gründergeist nicht sehr ausgeprägt sein dürfte; wer sollte ihm das abnehmen? Die Zeit, als man Kinos zu Supermärkten umbaute, ist auch vorbei, denn heute will so was auf der grünen Wiese errichtet werden, damit die Verkaufskonzepte umgesetzt werden können (vom Parkplatzerfordernis mal abgesehen...). Das wird jetzt eine längere Randnotiz, aber alle Welt echauffierte sich über Deichmann oder Adidas, die ihre Ladenmieten stunden (!) lassen wollten -- klar, alle Postfaktiker springen sofort auf die Barrikaden (also Barrikaden nicht nur als Symbole ihrer eigenen geistigen Beschränktheit...) und "verurteilten das aufs Schärfste" -- aber kaum wer fragte sich, was denn die Vermieter davon haben, wenn ihr größter Mieter pleite geht und hinterher keiner mehr diese Fläche mieten will. Wer mietet heute noch solche Riesenkästen, wie all die ganzen Karstadts, außer Karstadt? Wer, wenn nicht du, soll denn dein Kino sonst mieten? Dein Vermieter wird schon kooperieren. An deiner Stelle würde ich aber diese Gespräche JETZT anfangen zu führen, solange (oder so lange) du noch eine Verhandlungsgrundlage (also Perspektive) hast. Und wegen der Gutscheine... hmm. Worin genau erkennst du da die Rechtswidrigkeit? Du brichst damit kein gesetzliches Verbot, begehst keine Straftat damit, wucherst nicht... und falls du meinst, es sei rechtswidrig, Gutscheine zu verkaufen, weil du sie womöglich nicht einlösen werden könntest, dann möchte ich einwenden, dass dies das ständige Risiko des Käufers eines Gutscheins ist, sich der Insolvenzgefahr des Gutscheinverkäufers auszuliefern -- auch in normalen Zeiten. Außerdem: Geschäfte, Geschäfte, Geschäfte! Die Leute kommen in dein Kino, kaufen einen Gutschein. Nebenbei stellst du Schilder auf, hängst ein Plakat in die Tür, dass du auch in Zukunft frisches Popcorn, kühle Getränke und Eis verkaufen wirst. Stelle ein Klappschild auf die Straße vor deinen Eingang und errege die Aufmerksamkeit der Leute; nicht mitleidserregend à la "unterstützt mich" sondern progressiv: "Mich gibt's noch und ich mache weiter, komme was wolle! Für Sie, für die Stadt." und betreibe vorübergehend einen Kiosk, wenn schon kein Kino.
  8. ...

    Corona und Kino

    Der 7. April 2020 wird eingehen in die Geschichtsbücher als das "Toilettenpapiergemetzel von Hannoversch Münden": Angesichts der grassierenden pestilentia horteten die Kaufleute Hannoversch Mündens große Mengen Toilettenpapiers, was den Neid der umliegenden Grafen und Herzöge auf sich zog. Sie versammelten ihre Ritter und Knechte, ein Heer zu bilden, den eitlen Herrn von Rewe und Toilettenpapier in die Knie zu zwingen. Doch endlich scheiterten sie, denn die Ware war auf roten Brötchenkisten gar säuberlich gestapelt, auf dass weder Maus noch Ratte an ihr zu nagen und die fremden Heere sie nicht zu erreichen vermochten. Und so endete sie, die Schlacht um das Toilettenpapier, am 7. April anno viri MMXX zu Hannoversch Münden.
  9. ...

    Corona und Kino

    Völlig korrekt, nur habe ich eine kleine Anmerkung zur Verjährung im allgemeinen. Verjährung führt im Zivilrecht nicht dazu, dass man keine Forderung mehr hat, sondern nur dazu, dass derjenige, gegen den man die Forderung hat, sie wegen der Verjährung nicht mehr begleichen braucht, wenn er sich darauf beruft. Das ist eine technische Raffinesse, die im Alltag selten wichtig, aber vielleicht nicht ganz uninteressant ist, wenn es darum geht, dem Gutschein (der ja so was wie eine Forderung ist) eine Gültigkeit aufzubinden. Zitat @carstenk Solange noch Nachfrage besteht, würde ich jetzt mit dem Basteln anfangen... 😉 ... und natürlich mit der Bekanntmachung auf dem Programmanzeiger, dass es bald weitergeht mit dem Gutscheinverkauf.
  10. Wie ist das denn mit eurem Holzboden und dem Brandschutz? Spanplatte klingt ja eher nicht soo... Auf der anderen Seite soll es ja auch Kinos geben, da besteht die ganze Rampe mit Stufen aus Holz... Habt ihr Sicherheitsbeleuchtung im Boden? Könnte es da ggfs. Reibungen mit dem Bestandsschutz geben, falls größere Maßnahmen am Boden vorgenommen werden? Falls ihr für Auslegeware euch entscheidet, dann bedenkt auch, dass der Belag dann nicht einfach so verlegt werden kann wie zuhause, indem man mit doppelseitigem Klebeband ein paar Bahnen zieht und dann den Teppich draufklatscht. Das hält zuhause vielleicht nur, weil dann noch Möbel da stehen und nicht so viele Leute drübertrampeln, auch wenn die Werbung im Baumarkt gerne suggerieren will, das sei atomkriegsfest. Flächig verkleben ist da nicht nur im Sinne der Haltbarkeit und Ästhetik, sondern auch im Sinne der Sicherheit, weil sich lösende Teppichbahnen an unglücklichen Stellen eben unglücklich sind. Bei allen Belägen, die ihr auf den bestehenden Boden auflegt, macht euch vorher Gedanken darüber, ob es irgendwo "Kollisionen" geben könnte. Nichts ist blöder, als eine Tür, die in den Raum mit dem tollen neuen Teppich öffnet, aber aufgrund einer Unebenheit im Boden, die vorher nie aufgefallen ist, plötzlich über selbigen streift und innerhalb weniger Wochen den Teppich dermaßen abscheuert, dass der Träger schon durchkommt. Solltet Ihr euch für Teppich entschließen, lasst euch auch Musterstücke geben und schaut euch mal an, wie sich der Teppich mit den von euch etablierten Reinigungsmethoden zwischen den Vorstellungen verträgt. Mancher Teppich liebt die Nachokrümel einfach so sehr...
  11. Als Nachtrag sei mir noch gestattet der Verweis auf folgenden Beitrag aus archaischen Zeiten: Dieser Thread ist auch sonst sehr interessant!
  12. Genau das ist auch zu erwarten, dass der Pegel im Ton mit Weißlicht abgetasteter Cyanspur sehr niedrig wird. Falls du das ganze mit Dolby machst und du im Prozessor die Cat. 222 (oder bei neueren ab CP500 eben die entsprechende Pegelanzeige, kenne ich aber nicht...) dir anschaust, dann dürften beide Pegelanzeigen weit im unteren roten Bereich sein, obwohl die Anlage vielleicht korrekt eingepegelt wurde. Der Grund liegt darin, dass in der Cyanspur im Verhältnis der gefärbten und ungefärbten Bereiche zueinander natürlich auch vom Weißlicht ein gewisser Anteil geschluckt wird, so dass irgendeine Modulation durchaus bei der Zelle ankommt, aber dadurch, dass die Spur insgesamt (und vor allem für die IR-Anteile) eher durchlässig ist, dieses Verhältnis der Absorption im Vergleich zur stärkeren Absorption des Rotlichts in der Cyanspur oder des Weißlichts in der Silberspur etc. schwächer ist, so dass konsequentiell auch der Pegel im Vergleich niedriger ist. Na ja, grundsätzlich ist es ja gleichgültig, an welcher Stelle das Weißlicht durch Filterung seines IR-Anteils beraubt wird. Wenn die Zelle in einem Glaskolben sitzt, der oberaffenmegageil rot eingefärbt wurde, so dass das Spektrum wirklich zuverlässig verengt wird, dann hast du ja ein Äquivalent zur Filterung an der Lichtquelle (Es muss ja nicht immer LED oder Laser sein, das ist halt heute so ziemlich das günstigste im Verhältnis zu Farbfiltern). Säßest du "in der Zelle", würdest du auch durch den Rotfilter im Glaskolben die Cyanspur als schwarz wahrnehmen.
  13. Ist natürlich etwas spekulativ, aber wie war denn die genaue Fundsituation? Ich würde mal unterstellen, dass die Akte einstmals nicht unsortiert abgelegt wurden, so dass aufeinandergestapelte Akte womöglich zur selben Kopie gehören könnten. Falls da natürlich jetzt alles noch mehr durcheinander gebracht wurde, ist das keine Hilfe mehr. Problematisch ist ja auch, dass die letzte Minute des einen Aktes und die erste Minute des Folgeaktes auch völlig verschiedene Dinge zeigen werden, wenn das oft Szenenwechsel und nicht nur Schnitte in einer Szene im Aktwechsel sind. Vielversprechender, aber aufwendiger, stelle ich mir vor, anhand der Anfänge nach den Titeln zu suchen, die Filme sich auf DVD anzuschauen und dann die Akte zuzuordnen. Bloß ist es das wert, die Titel auf DVD zu suchen? Kannst du Türkisch oder kennst du wen, der Türkisch sprechen oder verstehen kann? Das wäre natürlich auch eine große Hilfe.
  14. Touché Oha, nein... 😄 Ich meinte auch nur die nötigen Zeichen. Als ich in den aktiven Zeiten noch in dem Haus war, das einen Programmanzeiger hatte (das Ding ist riesig, war mal dreizeilig und ist gut und gerne 6, 7 Meter breit), habe ich mir immer alle nötigen Lettern mitgenommen. Es wäre mir zu aufwendig gewesen, erst in Erfahrung zu bringen, was schon hängt, um dann zusammen zu suchen, was ich noch brauche. Wir hatten einen großen und einen kleinen Schnitt und oft wurde auch die Größe mal gewechselt, also wäre das zusätzlich festzustellen gewesen... Insofern hätte diese Erhebung sogar Mehraufwand bedeutet, als einfach jedesmal mitzunehmen, was man brauchte. Schwierig war es bei den exotischen Buchstaben (Ä, Ö, Ü, X, Y...) oder bei Sonderzeichen, von denen eh wenige (und wenns mal drauf ankam, nie genug) da waren. Da wusste man aber auch meistens, wenn es schon hängt. Geklaut wurden die Dinger leider auch wie nix gutes, wenn nicht irgendwelche Besoffenen des Nachtens nur die Anzeige umgestalten hatten. Ich erinnere mich noch daran, dass eines Morgens mal dort nicht "ROCK IT", sondern "SUCK IT" oder so was wie "ALVIN UND DIE FICKMUNKS" stand... Das waren schöne Zeiten.
  15. Darf ich nur kurz meckern: "Wegen" leitet den Genitiv ein, also müsste da "Klopapiermangels" stehen... 😛 That being said... Es gibt ja für diese Art Programmanzeiger keine wirkliche Norm, da haben sich je nach örtlicher Anforderungen die Einzellösungen als sinnvoller erwiesen; wenn einzelne Hersteller schon ihre eigene Norm hatten, um ihr Angebot zu vereinfachen, dann ist das schonmal was. Insofern kochen die Amerikaner da ja auch nur mit Wasser, auch wenn dort die stolze Tradition der Marquee Texts am weitesten kultiviert wurde... Was bereits bestehende Programmlösungen für Matrixanzeigen angeht, dürfte es am Ende nichts anderes gewesen sein, als ein Programm, das eine Bitmap verarbeitete. Am Ende hat das einer mit Paint vorgelegt und dann in die vom Hersteller der Anzeige gelieferte, proprietäre Software eingelesen und womöglich im Speicher der Anzeige oder des angeschlossenen Rechners abgelegt. Ich denke da an solche Anzeigen in Stadien, die auch Animationen abspielen konnten (Bei den Amis schon weit verbreitet...). Diese Lösungen sind aber alle seeeehr sehr 20. Jahrhundert. Die Faltblattanzeige am Frankfurter Flughafen wird über irgendeinen Uralt-Rechner angesteuert, der es auch zulässt, dass Freitexteingaben gemacht werden, sollte da demnächst irgendwas den Geist aufgeben, wird es für den Flughafen schon ungemütlich, diese Riesendinger auszutauschen. Ich befürchte aber, damit schießt du den Vogel ab. Bei so einem kleinen Anzeiger, wie Ihr ihn habt, ist es am Ende ohnehin einfacher, sich den Zeichenvorrat zu nehmen und ungeachtet dessen, was schon dran hängt, zu sortieren. Manuell, und so... Das rechnet sich wohl erst bei größeren Anzeigern, die mehrzeilig über mehrere Meter breite gehen.
  16. Carsten, vielleicht ist es in diesem Thread nicht ganz on Topic, aber ich habe deinen Thread bei Film-Tech über die Ideen für ein Anzeigenprogramm gelesen und mir kam da der Einfall in puncto Excel und der Funktion "ZÄHLENWENN(Zelle:Zelle;"Begriff")": Zunächst lässt du so viele Zeilen frei, wie der Programmanzeiger ebenfalls Zeilen hat. Pro Spalte in jeder Zeile (Zelle, duh...) wird nur ein Buchstabe eingetragen. Bsp: Zeile 1: J tab A tab M tab E tab S tab LEER tab B tab O tab N tab D so dass in den Zellen A1:J1 JAMES BOND steht. Irgendwo anders hast du dann 27 Zellen (oder wie viele zu erwartende Buchstaben plus Leerzeichen du hast), jede dieser Zellen lässt du mit der ZÄHLENWENN-Funktion die Summe der in der Zeichenkette vorhandenen Buchstaben ausgeben, die du danach mit deren Laufweite, d. h. Breite des Buchstaben plus zugehörigem Zwischenraum in cm multiplizierst, so dass du in der Summe die Laufweite der Zeichenkette erhältst. Du kannst den Bereich auf bis zu 255 Zellen wählen, also wohl mehr, als man auf dem Anzeiger erwarten würde... Das ließe dir dann, wenn du immer mit denselben Maßen hinsichtlich der Zwischenräume und "Leerzeichen" arbeitest, die Einschätzung, ob die Zeichenkette angesichts der Breite deines Programmanzeigers passt. Du könntest dann auch noch anhand der Differenz zwischen der Länge der Zeichenkette und der Breite des Programmanzeigers einfach die Streckung der Zeichenkette berechnen. Der größte Aufwand besteht darin, die vorhandenen Schriftschnitte mal abzumessen. Interessant wird es da auch mit Sonderzeichen, die auf einer Trägerplatte aufgeklebt sind, da müsste wohl dann der Träger gemessen werden... Man könnte auch das pauschale Einberechnen eines "Standardzwischenraums" zunächst weglassen und diesen später zur reinen Zeichenbreite, die sich ergibt, gäbe es keine Zwischenräume, hinzurechnen und dann nach Belieben/Möglichkeit strecken. Manche Titel gehen ja der Länge wegen auch gesperrt oder nur unterschnitten.
  17. "Gibt's da nicht was von Ratiopharm?" Oder -- aber zu böse für diese empfindliche Welt: Bring out your Dead! ( )
  18. Rock Bottom dürfte bei all diesen Sachen derselbe Maßstab sein, der auch durch das Insolvenzrecht schon sehr gut ausgebaut ist, siehe §§ 17 ff. InsO. Insofern wird da das Rad auch nicht neu erfunden, wenngleich die Begriffe der Politik oder der ausführenden Kreditinstitute im Rechtssinne untechnisch (Engpass ist halt untechnisch, aber jeder weiß, was gemeint ist) sind. Zweck dieser Hilfsmaßnahmen in Form "hoheitlicher Gnadenakte" ist es doch, große Teile des Wirtschaftslebens so gut es geht in den Stand zurück zu verhelfen, wo es sich befände, hätte es die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionszahlen nicht gegeben. Da lässt sich also auch argumentieren, dass die jetzigen Rücklagen gerade helfen, über die Krise zu kommen, aber dann im Sommer die Insolvenz droht. Wer also zwar noch Rücklagen hat, diese sich aber wahrscheinlich innerhalb der kommenden Wochen oder Monate aufbrauchen werden, kann so den Antrag begründen. Da kommt es vor allem auf die Glaubhaftmachung an, dass die Rücklagen, so sie bestehen, weg sein werden. Da könnten dann Zahlen der Vorjahre helfen, die zB belegen, dass die Rücklagen so getätigt wurden, über sie Saure-Gurken-Zeit hinwegzutragen und jetzt aufgefressen werden. Vielleicht muss man sich dann gefallen lassen, bei der Auszahlung zunächst zurückgestellt zu werden oder dass diese unter Vorbehalt erfolgt, denn die zuständigen Stellen könnten einen ja nicht ganz ohne Menschenverstand darauf verweisen, dass der Sommer, sofern die Schließungverfügungen bis dahin aufgehoben sein werden, vielleicht sehr gut laufen könnte, da die Menschen ein höheres Ausgehbedürfnis befriedigen würden? Erst wenn sich dann weisen wird, dass der Sommer trotzdem mies war, und jetzt die aufgrund der Pandemie-Maßnahmen bereits aufgefressenen Rücklagen geholfen hätten, dann wäre der Antrag jedenfalls begründet. Die Nummer mit den privaten Rücklagen, die nicht angetastet werden brauchen, spricht meines Erachtens für eine sehr lockere und kulante Haltung, bedenke ich mal, dass all diejenigen, die in einer GbR, oHG oder KG persönlich (das heißt bis fast auf die ungewaschenen Unterhosen) haften, nun erstmal ziemlich schlecht schlafen.
  19. ...

    Mal was Lustiges....

    Das ist etwas, das ich noch nie in modernen Zombie-Filmen verstanden habe: Die Helden sehen sich stets mit der spontanen Gefahr konfrontiert, von Massen hirnhungriger Zombies überfallen zu werden (typischer Samstagabend an der Kinokasse oder jetzt, wenn die Menge den Klopapierlaster bei Edeka vorfahren sieht...) und entscheiden sich bei der Auswahl aus Maschinenpistole, Handgranaten, Flammenwerfer, MG auf Auto, Shotgun, Karabiner, Kettensäge, Revolver, Buschmesser oder Baseballschläger stets für die Shotgun, die "alte Winchester aus dem Pub, von der wir nicht wissen, ob sie überhaupt geht" oder gleich das Buschmesser. Die Shotgun, die ständig gespannt werden muss und der nach ein paar Schuss die Luft ausgeht... wow. Das Buschmesser? Ernsthaft? Niemand nimmt den Flammenwerfer... :( Ach ja, und ständig lassen Leute in Zombiefilmen, die mit dem Auto fahren, die Fenster unten. Ihr verdient euren qualvollen Tod. Oder denkt mal an die Stelle aus Live and let die, als James Bond gegen Ende in diese Woodoo-Zeremonie platzt, um das Bond-Girl zu retten. Da kommt dann der Woodoomeister an mit seinem blöden Buschmesser. Was macht JB? In seiner Pistole ist definitiv noch Munition, aber nein: Er wirft das Ding weg und greift ebenfalls nach einem am Boden liegenden Buschmesser, nur um dann den Woodoo-Deppen mit einem Tritt in die Schlangenkiste zu befördern. SHOOT THE GODDAMNED MOTHERFUCKER!!! Da kommt der Redneck in mir raus...
  20. Etwas böse vielleicht: "Husten? -- Sie haben ein Problem!"
  21. ...

    Corona und Kino

    Bitte erleuchte das Forum doch mal über Vorsatz und Fahrlässigkeit. Und wo du gerade dabei bist, auch über Täterschaft und Teilnahme "Beihilfe". Ganz zu schweigen über die Beweisfragen, die sich anschließen, wenn du in Verhaftung deiner als Ethik getarnten Laienmeinung gleich jeden, der es wagt, dieserzeits auch nur das Fenster zu öffnen oder an die Sprechanlage zu gehen, in den sozialen Tod verdammst. Ich hasse es, zu flamen. Aber dieser Thread bringt geradezu brennende Ölfelder hervor. Man möge es mir einestages verzeihen, aber jetzt bitte nicht.
  22. ...

    Corona und Kino

    Lies bitte genau die VO der Landesregierung und nimm zur Kenntnis, dass alternativ maßgeblich die tatsächlich anwesenen Personen ODER die erwartete Besucherzahl ist. Was ist bei einer Veranstaltung in einer Halle, die Tausend Leute fasst, wohl die mutmaßlich erwartete Besucherzahl? Ganz recht: 1000! Was ist in einem Kino mit dem Fassungsvermögen von 200 Plätzen die erwartete Besucherzahl? Ja, 200! Keiner wird es einem abkaufen, man halte 200 Plätze vor und wolle die nicht auch verkaufen. Demnach sind das Erwartungen. Kein Faden, keine Maus, kein Biss. Es wäre ja noch schöner, könnte der Wirt einer großen Kneipe es einfach drauf ankommen lassen, um am Ende, wenn der 100ste Gast da steht, zu sagen "damit habe ich nicht gerechnet!". Es geht um die effektive Durchsetzung dieses Verbotes, schon die Gefahr auszuschließen, es könnten sich überhaupt 100 Leute zusammenfinden, die es nach den Aspekten rechtsstaatlicher Verhältnismäßigkeit überhaupt erlaubt, eine Regelung wie "erwartete Besucherzahl etc..." zu treffen. Als Kinobetreiber besteht da ja wenigstens noch die Chance, seine Kapazitäten auch "offiziell" zu verringern, indem die geäußerten Erwartungen angepasst, also der Saalplan angepasst wird. 😉 Liebe Grüße aus der Juristerei
  23. ...

    Corona und Kino

    Hat dein Saal 100 oder mehr Plätze? Falls ja, erwartest du stets 100 oder mehr Besucher, denn das wird dir in Ausübung deines Gewerbes einfach mal unterstellt. Ich schätze, wer in Hessen als Kino geöffnet bleiben möchte, sollte im Saalplan soweit Sitze sperren, bis die Kapazität unter 100 liegt. Ein spitzfindiger Verwaltungsjurist könnte übrigens bei Kinos mit mehreren Sälen auf die Idee kommen, im gesamten Kinobetrieb als solches eine einheitliche Veranstaltung wechselnden Inhaltes zu sehen. Dann wären es nicht mehr als 100 Plätze pro Gebäude.
  24. ...

    Corona und Kino

    Ei ei ei... das InfektionsschutzG trifft keine Regelungen über den Ausfallsersatz bei Unternehmen, die aufgrund allgemeiner Maßnahmen nach dessen § 16 Abs. 1 betroffen sind. § 17 Abs. 7 taugt da zu gar keiner Erkenntnis, weil es sich um eine Norm lediglich formellen Inhaltes handelt, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen. Die Strafvorschriften tragen doch hier auch zu nichts bei, also was soll das? Ich gebe zu, dieses Gesetz ist schlecht geschrieben, miserabel strukturiert und lässt mich zeifeln, ob das Juristen waren, die das fabriziert haben, aber dennoch ist es nicht anders zu verstehen... Wo wir gerade dabei sind, was soll dieser Thread? Genau so wie der leidige "Neustarts"-Thread wird hier das ewiggleiche Gejammer über das "Alles ist ja so schlimm" und "Woher bekommen wir Hilfe?" aufgesagt, als sei es das Mantra der Kinobetreiber, jede Verantwortung von sich zu werfen und völlig passiv der Dinge zu harren. Hauptsache man jammert über seinen Dachverband, zahlt aber weiterhin brav die Beiträge, anstatt mit den Füßen abzustimmen und nebenbei mal einen Lobbyverband zu gründen, der es besser hinbekommt? Ach nee, das wäre ja aufwendig. Unmündig nenne ich das, was hier manche von sich geben.
  25. ...

    Corona und Kino

    Am Wochenende habe ich Bekannte in Berlin besucht und wir waren in ner Kneipe, die haben Corona verkauft. Also, das Flaschen-"Bier" aus Mexico. Passend dazu stand auf einer Tafel etwa wie folgt: "Wers noch nich hat, kanns hier bekommen: Corona, 2,50" oder so. Man muss es mit Humor nehmen, sonst nimmt es dich humorlos.
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