Zum Inhalt springen

sir.tommes

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.437
  • Benutzer seit

  • Tagessiege

    39

Alle erstellten Inhalte von sir.tommes

  1. Mal ehrlich - das wird der Untergang der Kultur werden. Mit etwas an 60% geimpften? https://beta.blickpunktfilm.de/details/462653?fbclid=IwAR1CTP-wunvwPhFUtcSXz99YIb-hllN_eta6bY9eivGRkwIN583LgTRzG6E
  2. sir.tommes

    Disney

    https://beta.blickpunktfilm.de/details/462513?fbclid=IwAR34Rj5lceKK61WyW80fR726USMsL8u4cX47uaGVNthAthPQtpwPUHNDK7U
  3. Jo, der Formkäse ist schon erschreckend besser. 🙂
  4. https://www.holdenis.de/produkte/nachos/dips-saucen.html
  5. sir.tommes

    Wow...

    Oh das tut mir sehr leid. Er hatte doch gerade auch frisch renoviert. Drücke ihm di Daumen, das seine Kinos wieder zum laufen kommen. Die Hauptsache ist, dass ihm selbst und seiner Familie nihcts geschehen ist.
  6. https://www.innenstadtkinos.de/news-und-aktuelles/kino-mit-abstand.html Also ich weiß nicht ob das so Sinn macht. Muss man alles verkomplizieren?
  7. sir.tommes

    Wow...

    https://beta.blickpunktfilm.de/details/462069?fbclid=IwAR2pxYDkD8YR3MW0094uYE3j1Y-0XPgVbvvF-J-2nQR52beyO_-ecnuE05Q
  8. sir.tommes

    Wow...

    Wie kann ein einziger Mensch soviel Müll von sich geben ... ?🙈
  9. sir.tommes

    Wow...

    In Bad Neuenahr-Ahrweiler ist ja die Hölle los. Hoffentlich ist den Kino-Center dort nichts passiert. Weiß da jemand mehr? @Jean, ich drücke dir die Daumen dass bei euch kein Wasser reingelaufen ist.
  10. Na ja, Disney kann ja viel behaupten - ob es auch zutrifft ... ? Niemand kann es nachprüfen. Vielleicht eine Werbestrategie oder für uns Kinobetreiber als aufmunterung, ihre Filme trotz streaming im Kino einzusetzen. Ich werde erst einmal keine Filme zeigen, welche zeitgleich im Stream erscheinen.
  11. sir.tommes

    Disney

    Kinipolis setzt kein "Black Widow" ein: https://beta.blickpunktfilm.de/details/461729?fbclid=IwAR2ED7X-a7GdicPnYCk9OqiTSvMyRZ6ryxQhsbyWfsqWqNsvpUahp3jFDq0
  12. danke
  13. Spielt jemand "Catweazle"? Ich bin ja so skeptisch bei dem Film ....
  14. Es ist ja nicht alleine die luca App. Auch z.B. cinetixx inlineverkauf reicht nicht für die Kontaktermittlung aus. Da muss man nur die Mailadresse angeben. Diese reicht aber nicht aus.
  15. Tja, manche Gastonomen schreiben das - aber ich finde da niergendwo eine klare Aussage zu.
  16. Sehe ich ganz genau so. Es wurde aber schon immer auf Fußball geschoben. Dann können wir im nächsten jahr gleich während der WM alles das Kino dicht machen. Ich sehe eher den PCR- Schnelltest als Handicap für den Kinobesuch. Bei uns kann man gar nicht Sonntags ins Kino gehen, da kein Schnelltestzentrum Sonntags geöffnet hat. Samstag um 15:00 Uhr ist Schicht im Schacht. Bleiben nur noch die 3G`s - und das sind bisher "nur" 33% der Bevölkerung.
  17. Den größten Teil nicht. Dennoch ist es nicht einfach zu handhaben, da bei onlinekauf lediglisch die E-Mailadresse angegeben werden muss. Und dies reicht nicht aus für eine Kontaktnachverfolgung. Folglich muss wieder Zettelwirtschaft in Kombination mit z.B. luca App erfolgen. Ein zu großer Aufwand für ein "Stoßgeschäft". Nun ja, in GB wurde quasi an jedem dicken Baum geimpft - ja, ging schnell. Allerdings ohne Registrierung und schon gar nicht für die Zweitimpfung. Darum sollten sich die Menschen selbst kümmern ... Das Ergebnis sieht man jetzt. Nun läuft alles aus dem Ruder. Dann doch lieber unsere gute alte deutsche Bürokratie.
  18. Hoffentlich liegt ein Fehler bei RLP und der sitzplatzgenauen Kontaktverfolgung. 😅
  19. aaaalso, bei mir hängt diese Leuchtreklame noch am Haus. Ist aber in einer Höhe, bei welcher es nicht so einfach abzuhängen ist ....
  20. Einheitlich, oder Länderbezogen?
  21. Ich habe das eben so von unserer Verwaltung zugesendet bekommen. Finde allerdings nichts im Netz darüber.
  22. Eben wurden neue geplante Öffnungsschritte für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben: Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen: Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung. Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet. Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht. Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden. Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen. Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen. Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich. Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung. Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen. Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen. Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich. In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant: Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen. Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich. Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen. Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich. Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.
  23. Blues Brothers wird in DE von Universal verliehen.
  24. Hoffen wir mal, dass in weniger als 4 Wochen die platzgenaue Kontakterfassung verfällt. Für Kinos ist das nicht einfach zu handhaben. Da fällt mir noch ein Thema ein. Im letzten Jahr war es so, dass, wenn eine Familie mit 5 Personen das Kino besuchte, wurden nur die Daten einer Person erfasst und nur die Vornamen der Familienmitglieder auf dem Zettel dazu geschrieben. Bei einer manuellen Erfassung über luca geht das aber nicht, da Platzgenau. Da müsste theoretisch jeder seine Daten hinterlassen. Welch ein Aufwand. Oder man müsste Sitzblöcke als Tischnummern eingeben ... Je mehr ich darüber nachdenke, desto sinnfreier halte ich unter solchen Bedingungen eine Kinoöffnung. Das bedarf einen enormen personellen Aufwand.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.