Noch mal zum Ursprungsthema - weg von eingeschlagenen Fensterscheiben und E-Bikes ...
Das Jugendschutzgesetz sollte in der Tat mal überarbeitet werden, liegt aber nicht in unserer Macht und ist sicherlich Ansichtssache. Allerdings wenn jemand online eine Karte kauft und wir aus Grund des Jugendschutzgesetzes keinen Eintritt gewähren dürfen, werden wir immer den Kunden auszahlen. Die Vorverkaufsgebühr allerdings nicht. Der Eintrittspreis aber komplett. Es stellt ja nun mal kein Problem oder Arbeitsaufwand dar, die Karte(n) zu stornieren.
Und dies hat nichts mit "alles gefallen lassen" zu tun. Das ist Service. Und erspart noch mehr Diskussion als eh schon entsteht.
Nächste Frage wäre, ob es rechtlich korrekt wäre den Eintrittspreis einzubehalten ohne Leistung zu erbringen. Weiß ich nicht, interessiert mich auch ehrlich nicht, da wir wie geschrieben immer auszahlen werden. Ohne Diskussion oder murren.
Das darf natürlich jeder anders machen und anders sehen ... jeder führt eben sein Geschäft so, wie er es für sich am besten zu hält. ?