Zum Inhalt springen

macplanet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.716
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    30

Alle erstellten Inhalte von macplanet

  1. Natürlich wird der erstattete Preis mit dem Verleih abgerechnet. Die Kinos sind in ihrer Preisgestaltung frei - ggf. muss man Mindestabrechnungspreise der Verleiher beachten.
  2. Köln, Hamburg, Nürnberg, Freiburg bitte 😉 So ein System ist immer eine Wette darauf, wie das Publikum es nutzen wird. Einige nutzen es sehr oft, einige nutzen es sehr schwankend, einige nutzen es kaum - im Schnitt muss eine Zahl rauskommen, die in gesunder Relation zu den Einnahmen steht. So weit, so trivial. Moviepass ist bei seiner Wette krachend gescheitert. Bei Cineville ging die Wette auf - und hat innerhalb von 15 Jahren den Markt komplett aufgerollt: Die Arthouse-Kinos haben grandiose Besucherzahlen, eine sechsstellige Abonnentinnen-Zahl und rechnen die Hälfte aller Eintritte über Cineville ab. Ich bin (als Mit-Initiator und Vorstands-Mitglied von Cineville) natürlich befangen - aber wir sind überzeugt, dass der Schlüssel zum Erfolg darin liegt, dass es eben nicht nur um ein Abrechnungs-Tool geht, sondern um ein gemeinsames Marketing-Instrument, das von uns Kinos angetrieben wird: Das Abo bindet die Gäste stark an ihre Arthouse-Kinos und lädt sie ein, die Vielfalt zu nutzen, die ihre lokale Szene ihnen bietet. Das heißt auch: Cineville wird wohl langfristig ein Konzept sein, das vor allem in den großen Städten bzw. in den Städten mit einer breiten cineastischen Zuschauerschaft funktioniert. Wir sehen diese Effekte schon sehr deutlich: Natürlich sind bei den Cineville-Tickets auch die Filme vorn, die sonst gut funktionieren - daneben sind aber auch viele kleine Filme, die sich sonst schwertun, weit überrepräsentiert. Und wir sehen den Effekt, dass die Abonnent:innen oft gemeinsam mit anderen Leuten ins Kino kommen, die selbst kein Abo haben.
  3. Ah, sorry. Bin von einem IMS3000 ausgegangen. Macht aber keinen generellen Unterschied. Du weißt hoffentlich, dass Du per VNC auf die Oberfläche zugreifen kannst?
  4. Ja, wie sonst? Ein TMS haben wir nicht. Haben wir mal getestet, hat sich aber nicht bewährt - wir spielen so viel Sonderprogramm und haben Dutzende Playlisten z.B. für Schulvorstellungen, die immer wieder mal genutzt werden. Das klappt so am besten. Wir legen alle Playlisten im großen Saal an und kopieren sie dann in die kleinen Säle. Da die Säle etwas unterschiedliche Ausstattung haben, sind alle Makros und Segmente so programmiert, dass sie in jedem Saal das machen, was da korrekt ist - solange die Makros/Segmente in jedem Saal gleich heißen, klappt das problemlos.
  5. Nein. Aber zwei Tipps: - Niemals bestehende Playlists anpassen. Erstelle eine Vorlage und arbeite immer von der aus. Die Doremis haben den notorischen Bug, dass Content, der vom Server gelöscht wird, in der Playlist nicht als Fehlermeldung sondern gar nicht angezeigt wird. Das Problem daran ist, dass Cues, die an solche Content hängen, trotzdem ausgeführt werden. Wenn Du also z.B. eine bestehende Playlist öffnest und der frühere Hauptfilm gelöscht wird, wird deren "Licht auf Abspann"-Befehl ggf. dennoch ausgeführt. - Arbeite stattdessen mit Segmenten. Ein Standardsegment für den Anfang (Lampe an, alles auf Anfang, Saallicht dimmen), eins für den Moment zwischen Vor- und Hauptprogramm (Saallicht aus etc.), eines für Ende (Saallicht an, Lampe aus etc.). Ein Segment ist eine Playlist, die Du dann als Block in eine andere Playlist einsetzen kannst. So wird die komplette Playlist sehr kurz und übersichtlich. So sieht bei uns eine komplette Playlist aus:
  6. Aus eigener Erfahrung: Minijobber selbst abrechnen ist kein Problem. Aber nur mit einer entsprechenden Software - die sind ihr Geld unbedingt wert. Spätestens wenn man mal ne Bescheinigung braucht etc. zahlt sich das sehr aus - alles andere ist gefährliches Gestümper.
  7. Kann ich bekräftigen: Die Abrechnung von Minijobbern ist gut selbst machbar (mit einer passenden Software). Die Arbeit steckt hier mehr in der Erfassung von Stundenzetteln etc., das macht der Steuerberater eh nicht. (Nächster Schritt ist bei uns, das, was bisher noch auf Papier passiert, mit einem elektronischen System zu automatisieren - wird ja ohnehin demnächst Pflicht.)
  8. Weder noch. Der Film ist lt. IMDB 1:2,00. Wenn er (sinnvollerweise) als F-200 codiert ist, hat er bei Flat-Einstellung schmale schwarze Balken oben und unten (aber schmaler als würde man einen Scope-Film in Flat spielen). Rechts und links wäre er nicht breiter als Flat - kann es sein, dass bei Dir alle Flat-Filme leicht in den rechten und linken Kasch reichen (was ja korrekt wäre) und Dir das bisher nie aufgefallen ist? Poste doch mal die Bezeichnung des DCP. Womöglich steht da nicht ..._F_... sondern ..._F-200_... - das wäre die korrekte Benennung. Einzige saubere Abhilfe: Eigenes Preset für Zoom und Kasch für 1:2,00 anlegen (lassen). Lohnt sich - ist ein Format, das durchaus ab und zu vorkommt.
  9. Aus dem Kopf: Alles was nach weniger als 1.500 Stunden und weniger als einem Jahr Betrieb kaputtgeht, wird ersetzt.
  10. Hallo allerseits, Service für alle, die Joker - Folie à Deux im Programm haben: Im DCP ist als Abspannzeit 2:09:54 codiert (für End- und Rolltitel), das ist der Beginn des Abspanns. Der Film hat einen enorm langen Abspann mit Texttafeln mit einer klaren Zäsur nach den Tafeln für Darsteller:innen und zentrale Gewerke bei 2:12:05. Ich würde das Abspannlicht erst dort setzen. Und der Film wird in Flat und Scope ausgeliefert. Die Aspect Ratio ist eigentlich 2.20:1, es gibt aber einzelne Szenen (das Cartoon-Intro einzelne Szenen im Verlauf des Films) in 1.33:1. Ich konnte es gestern nicht mehr im Saal prüfen, aber offenbar nutzen diese Szenen den beiden Fassungen jeweils die gesamte Höhe des Containers.
  11. Ja - das war gerantiert der Grund. Kein Anlass für Nervosität 😉
  12. Kam gerade per Mail ...
  13. Natürlich stimmst Du nur durch den Kinobesuch der Hausordnung des Kinos zu, das Du besuchst. Du kannst Dich aber nicht rausreden, dass Du ja bei Cineville bezahlt hast und dadurch nicht an die Hausordnung gebunden bist. Cineville ist aber keine Bank und es wird auch nicht die gebotene Leistung geändert. Cineville wird aber nicht wegen Wegfall von Kinos außerordentlich kündigen - Cineville weiß doch gar nicht, wo die Mitglieder ins Kino gehen wollen. Es geht hier darum, dass es nicht möglich sein soll, durch Nichtbezahlen aus einer Mindestlaufzeit rauszukommen. Ja, zu Beginn des Abos. Eine Erstatzkarte ist aber was anderes - es ist viel aufwändiger, eine verlorene Karte zu sperren, eine neue auszustellen und zu verschicken als sie für einen Neukunden in einem vollautomatischen Prozess auszustellen.
  14. Leider auch keine Grenze, ab welcher Qualität man sich traut, Kinobetreibern seine Meisterwerke aufzunötigen … Nicht FSK 18, sondern „ungeprüft“. Dann gilt 19% MWSt, FSK 18-Filme haben auch 7%.
  15. Die 4-Stunden-Fassung ist die, die der Filmemacher hergestellt hat. In der kürzeren Fassung fehlen einige der "Gesänge" komplett - sie ist lt. Verleih ein Zugeständnis vor allem ans Schulkino. Wir setzen nur die 4-Stunden-Fassung ein.
  16. Im Gegenteil: Cineville ist komplett offen bezüglich des verwendeten Kassensystems. Aber es muss halt eine Buchung in Richtung Cineville passieren und es muss auch die Gültigkeit der Cineville-Mitgliedschaft stattfinden. Es ist überhaupt kein Problem, wenn da Rollenkarten oder ein selbstgestricktes Kassensystem läuft, so lange das in der Lage ist, zum Verleih hin Karten zum festgelegten Abrechnungspreis abzurechnen. Für den Cineville-Teil muss ein PC oder ein Tablet o.ä. idealerweise mit Scanner vorhanden sein. Sorry, aber anders geht's nicht - sonst könnte ja keine Erstattung an die Kinos stattfinden. Cineville ist kein und will kein Kassensystem sein - es ist eine zusätzliche Abrechnungsmethode, die mit allen Kassensystemen verwendet werden kann. Es will also gar kein "einheitliches System" sein - jedes Kino arbeitet weiter so wie bisher. Auch Kinoheld ist übrigens kein Kassensystem - Kinoheld macht ausschließlich Online-Ticketing und setzt auf anderen Kassensystemen auf.
  17. Wie gesagt: Die Plastikkarte ist auch hier eine Übergangslösung - es wird in absehbarer Zeit eine App kommen. Es gibt Gutscheine für Abos - vor allem zum Verschenken. Vorteil zu einem verschenkten Abo: Der/die Beschenkte kann den Zeitpunkt für den Beginn des Abos nach Wunsch selbst wählen.
  18. Alle Kinos, die Online-Ticketing über Kinoheld anbieten, werden Online-Tickets anbieten - bei anderen Lösungen dauert es ggf. noch etwas. Eine Lösung, entweder online zu buchen oder zu reservieren, wird es aber voraussichtlich in den allermeisten Kinos geben. Eine App wird es geben - Cineville.de wird eine Lösung adaptieren, die Cineville in den Niederlanden gerade entwickelt. Eine eigene App-Entwicklung ist nicht sinnvoll. Paypal verliert gerade extrem an Marktanteil - das ist eine enorm teure Zahlungsart. Hättest Du lieber mehr Zahlungsarten für ein Abo, das dann deutlich teurer ist? Würdest Du gern dauerhaft mehr zahlen oder am Anfang eine Aktivierungsgebühr? Die Gebühr deckt genau die Kosten für Druck und Versand der Karte ab. Hier ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen - natürlich ist die Plastikkarte eine auslaufende Lösung, die in absehbarer Zeit durch eine App ersetzt werden wird. (Offenlegung: Ich bin im Vorstand des Cineville Deutschland e.V. - das sind verlässliche Aussagen ...)
  19. Das ist zumindest für die Zukunfts irrelevant - es wird ja künftig nicht mehr pro Saal gerechnet, sondern (mit höheren Umsatzgrenzen) pro Kino.
  20. Beckerbillet in Hamburg vertreibt auch Boca-Drucker - ist zumindest einen Versuch wert.
  21. Das ist er nicht. Er ist eigenwillig und man kann seine Entscheidungen natürlich diskutieren. Mich stört am meisten, dass er mit Spielhandlung, dokumentarischen Aufnahmen und Zeitzeugen-Talking Heads drei Ebenen hat, die nicht so richtig zueinanderfinden. Er ist aber auch sehr klar in seiner Aussage (und durchaus für die Bildungsarbeit geeignet).
  22. Gibt es dazu eine Quelle außer dem hetzerischen BILD-Artikel, der sich mehr damit beschäftigt, sich über andere Entscheidungen von Vision Kino zu empören ("Teaches of Peaches") als mit "Führer und Verführer"? Ist was passiert außer dass Vision Kino dem Film keinen Filmtipp widmet?
  23. Die Post bringt eine Briefmarke zum 125. Geburtstag von Lotte Reiniger raus. So weit, so schön - aber die Ausführung ist ne Katastrophe: Ich nehme an, ich bin nicht der einzige, den die völlig beliebig platzierten Perfolöcher aggressiv machen? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Sondermarken/Programm_2024/Juni-2024.html?docId=399998
  24. macplanet

    Cinfinity Abo

    Das ist nicht ganz korrekt. Natürlich ist das Abo so kalkuliert, dass es sich trägt. Aber: Cineville.de ist nicht auf Gewinnerzielung aus, sondern ein Angebot, das den Kinos (und damit auch den Verleihern) nutzen soll. Das heißt: Wenn mehr Geld im Topf bleibt als für den Betrieb des Systems notwendig ist, wird regelmäßig der Abrechnungspreis angepasst. In Österreich (wo der dortige Cineville-Ableger "Nonstop" ebenso arbeitet) wurde das bereits umgesetzt - dort war man mit einem sehr vorsichtigen Abrechnungspreis angetreten und hat diesen inzwischen mehrfach nach oben korrigiert. Das kann man natürlich pessimistisch so sehen. Optimistisch gewendet kann man aber auch so sagen: Cineville wendet sich an Leute, die im Kino Entdeckungen machen wollen. Gerade in Kinos, die aufwändig kuratiertes Programm anbieten (und nur für die ist Cineville offen - das ist ein System für die Arthouse-Kinos!) ist es doch wunderbar, wenn man sich als Gast auch auf Sperriges oder Unerwartetes einlässt. Das geht mit Abo um so besser ... Der Effekt, den die Niederländer beobachten und der auch in Österreich bestätigt ist, dass die Abo-Kundschaft verstärkt die kleineren Filme auswählt. Damit kann das Abo dabei helfen, solche Formate überhaupt sinnvoll anbieten zu können.
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.