Zum Inhalt springen

macplanet

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.716
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    30

Alle erstellten Inhalte von macplanet

  1. Mit Maskenpflicht schon (da darf jeder zusammensitzen), ohne Maskenpflicht nicht.
  2. Ja, das stimmt leider. Sorry, da bin ich beim Nebeneinanderlegen von altem und neuem Stand wohl vor Euphorie in die falsche Datei geraten. Das mit Maskenpflicht und Verzehr stimmt aber ...
  3. Die Regeln erfüllen ihren wichtigen Zweck - im Zweifelsfall wirst Du immer was finden, gegen das der Betreiber verstoßen hast und bist als Ministrerium/Behörde fein raus.
  4. Bayern, aufgepasst: Gerade wurde das aktualisierte Rahmenkonzept Kino veröffentlicht. Es ist, vorsichtig gesagt, umfangreich und regelt Vieles bis ins letzte Detail. Aber: Entwarnung - die entscheidenden Punkte (nach dem ersten Lesen): Masken dürfen weiterhin zum Verzehr abgenommen werden Bei der Kontaktdatenerfassung wird explizit keine Postanschrift verlangt Freie Platzwahl ist nicht zulässig - es müssen platzgenaue Karten sein https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-618
  5. Erstaunlicherweise gabs noch keine pro bono-Anfragen. Würden sicher viele spielen ...
  6. Nein, sie ist nicht vollständig untertitelt - das ist der korrekte KDM. Es gibt im Film einige kurze auf Englisch geführte Telefongespräche - ich vermute, dass die in dieser Fassung untertitelt sind.
  7. Was findest Du schwammig? Die Kurzfristigkeit der Ankündigung ist das Problem. Und die Tatsache, dass das Rahmenkonzept für Kinos nicht geregelt wurde. Auf einen Monat befristet waren die Verordnungen immer. Dann kommt immer eine Änderung, die die Gültigkeit erweitert. Und das ist auch genau so richtig - eine Verordnung, die Grundrechte einschränkt, muss befristet sein.
  8. Jetzt lies doch endlich mal die Verordnung, wenn es schon der HDF nicht tut. §2 (1) regelt ganz klar: "In Gebäuden und geschlossenen Räumen (...) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht) Die Maskenpflicht gilt nicht (...) am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören." Es gibt keine Definition von Besuchergruppen mehr - ohne Maske dürfen nur noch Menschen aus einem Haushalt zusammensitzen. Was der HDF da mitteilt, ist in diesem Punkt falsch bzw. er bezieht sich möglicherweise nur auf die Pressekonferenz von Söder, wo das tatsächlich so klang. Verzehr war nie explizit verboten - Abnehmen der Maske ist weiter "aus sonstigen zwingenden Gründen" erlaubt, genau wie in der alten Verordnung.
  9. Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Wir haben nicht abgewartet sondern das ab Donnerstag so umgesetzt. Auch wenn wir das nicht gemacht hätten: Die Verordnung gilt trotzdem - die Option "weiter Abstände wie bisher, aber ohne Maske" existiert nicht. Das Gesundheitsamt kann nichts erlauben, was in der landesweiten Verordnung verboten ist. Sowohl in der alten als auch in der neuen Verordnung ist das Abnehmen der Maske aus wichtigem Grund erlaubt - darauf konnte man sich von Anfang an berufen, und das Rahmenkonzept hat's dann bestätigt.
  10. Kann man machen. Schreckt man halt die Vernünftigen mit ab, zieht die Schwurbler an und zahlt am Ende 5.000 EUR Bußgeld. Du bist ernsthaft der Meinung, der Impfstatus (den die meisten Menschen frei wählen) stünde auf einer Stufe mit der Hautfarbe?
  11. Da stimmt schon wieder sehr vieles nicht - aber ich erkläre es Dir gern noch mal. Aber, bitte: Lies doch erst mal die Verordnung selbst - das hast Du offenkundig nicht getan. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/ https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/ Es gibt nächste Woche keine neuen Regeln, aber wir denken halt in Spielwochen und viele werden ihre Saalpläne nicht nachträglich angepasst haben bzw. die Konzept noch nicht aktualisiert haben - dafür war ja kaum Zeit vor dem Inkrafttreten. Gruppen aus Haushalten gibt es nicht mehr - es ist Vollauslastung möglich, mit medizinischen Masken. Das ist die neue Regelung, und die wird überall so umgesetzt werden. Die Details legst Du halt selbst fest - natürlich setzen wir weiterhin keine fremden Menschen nebeneinander sondern halten weiter Plätze frei. Die Variante ohne Masken legt fest, dass nur Menschen aus einem Haushalt zusammen sitzen dürfen. Das ist im Kino m.E. nicht umsetzbar - mag dennoch sein, dass einige das nutzen. Und bitte kein Halbwissen verbreiten: Dem Cinecitta hat nicht das Gesundheitsamt was erlaubt - Verzehr am Platz und kurzzeitiges Abnehmen der Maske ist nach dem Rahmenkonzept Kino vom Anfang Juni in allen Kinos in Bayern erlaubt. Das Rahmenkonzept wurde nicht außer Kraft gesetzt, daher gehe ich davon aus, dass die Regel weiter gilt. (Auch wenn das Rahmenkonzept so eigentlich nicht mehr weiter gelten kann, da es auf viele Spezifika der alten Verordnung verweist, die es so nicht mehr gibt).
  12. Bei uns über 95 Prozent mit Impfung - wobei wir ein älteres Publikum haben als ein Plex, aber durchaus viele Student/innen. 3G (bei uns seit zwei Wochen) hat keinen erkennbaren Rückgang gebracht - das Wetter an diesem Wochenende aber durchaus.
  13. Das stimmt gleich mehrfach nicht. Wenn Du weiter Abstände einhältst, darfst Du keine Gruppen aus mehreren Haushalten mehr zusammensetzen - schon deshalb wird sich fast jedes Kino für eine Beibehaltung der Maskenpflicht entscheiden. Wenn Du so wenige Zuschauer und/oder so einen großen Saal hast, dass Du sie haushaltsweise platzieren kannst, kannst Du das so tun - Du wirst fast der einzige sein. Wir (Casablanca Nürnberg) arbeiten weiter mit freien Plätzen zwischen Gruppen bzw. Personen, besetzen aber jede Reihe - und genau das wird ab nächster Woche fast jedes Kino machen (wie ich auch von diversen Kollegen weiß).
  14. Danke fürs Auskoppeln des sehr amüsanten Nebenthemas 😉
  15. Wer erinnnert sich nicht an die monatelangen Kinoschließungen 1969 - viele Ältere erzählen davon, als sei es gestern gewesen.
  16. Es ist für uns alle die erste Pandemie.
  17. 2. September stimmt - der ist aber heute 😉
  18. Die hart arbeitenden bayerischen Beamtinnen und Beamten haben um 22:42 Uhr am Tag vor dem Inkrafttreten das Knöpfchen gedrückt und die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/ https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/ Die Knackpunkte für mich nach dem ersten Lesen: 3G immer und überall. Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht bleiben - aber es sind nur noch medizinische Masken gefordert. Es gibt neue strafbewehrte Delikte, auch z.B. bei Nichteinhalten der Maskenpflicht. (Wie soll man das kontrollieren?!) Von wegen „Wahlfreiheit“ für Kulturveranstalter: Es ist tatsächlich so, dass man wenn man keine Maskenpflicht im Saal haben will nicht nur die Abstände einhalten muss - man darf dann auch keine Gruppen mehr zusammensetzen, sobald ihre Mitglieder nicht aus einem Hausstand kommen. Das ist für viele vermutlich überhaupt nicht umsetzbar, es sei denn man würde mit einem Schachbrettmuster mit großen Abständen arbeiten. „Gruppen“ im Sinne der Verordnung gibts nicht mehr - eine Gruppe ist einfach die Zahl der Karten, die in einem Verkaufsvorgang gekauft wird. Nicht geklärt ist der Punkt mit Masken und Getränkekonsum. Es ist (wie bisher) erlaubt, Masken „aus sonstigem dringenden Grund“ abzunehmen - und das war bisher konkret im „Rahmenkonzept Kino“ in der Form geregelt, dass Trinken am Platz ein wichtiger Grund ist. Das Rahmenkonzept ist nicht außer Kraft gesetzt - ist aber in sehr vielen Punkten nicht mehr sinnvoll, da auf die alte Verordnung verwiesen wird. Hier wird also eine Aktualisierung kommen - man wird also sehen müssen, was da drinsteht. Ansonsten ist der Weg frei für Vollbelegung - oder halt selbst auferlegten Einschränkungen (z.B. Beibehalten von Abständen oder Obergrenzen, um unter 80 Prozent zu bleiben).
  19. Im Moment herrscht auch Maskenpflicht. Aber das Rahmenkonzept für Kinos regelt, dass die Masken zum Verzehr abgenommen werden darf. Ich glaube nicht, dass das wieder geändert wird. Ganz so ist das nicht - Dein Steuerberater sagt Dir mehr. https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq
  20. Wo liest Du das? Wurde so nicht gesagt - würde mich auch sehr wundern. Das kannst Du doch jederzeit so machen - jede Reihe besetzen und immer einen Platz freihalten. Wenn Du im Sonderfonds Kulturveranstaltungen beantragen willst, ist es ja ohnehin sinnvoll, nur 80 Prozent Auslastung anzustreben - in anderen Bundesländern wurde ja klar geklärt, dass es ausreicht, wenn die Reduzierung durchs eigene Hygienekonzept entsteht.
  21. Und "Maske" bedeutet künftig "medizinische Maske" - FFP2 ist nicht mehr notwendig.
  22. Dankt mir später 😉 (Nee, vermutlich wars nicht der Brief ...)
  23. Und, Job bekommen? Geantwortet hat sie jedenfalls nicht - aber ich glaub nicht, dass es daran lag. https://www.nordbayern.de/kultur/3g-regel-bringt-fass-zum-uberlaufen-kinos-schreiben-offene-briefe-an-soder-1.11318391 BR2 und Frankenschau machen heute auch was.
  24. Einer der erfolgreichsten Filme bei uns seit dem Neustart. In der Startwoche immer ausverkauft. Dominik Graf darf das offenbar ... - und ich fand den Film gefühlt erheblich kürzer als viele 90-Minüter.
  25. Du meinst „Selbstvernichtend nach 3 Monaten“ oder so? Klassische Gutscheine auf Thermo-Tickets implementieren das ja schon …
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.