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macplanet

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  1. Angemessen ist letztlich der Preis, den jemand zu zahlen bereit ist ... Wir verlangen (für einen ähnlich großen Saal) erheblich weniger als 600 EUR, und wir unterscheiden zwischen verschiedenen Tarifen für Firmen einerseits und Privatleuten/Initiativen andererseits. Aber: Wir vermieten in der Regel gar nicht am Abend. Es geht ja nicht nur um entgangene Einnahmen - eine Vermietung am Abend kann ja auch bedeuten, dass man zusätzliches Personal braucht, dass man deswegen Probleme mit einem Verleih braucht, dessen Film man dann nicht täglich einsetzen kann, dass die Gastronomie von Gästen der Vermietung blockiert ist, die nichts trinken, aber zahlende Gäste verdrängen oder was auch immer. Die 600 EUR können also auch ganz einfach ein Abwehrangebot sein - "Eigentlich hab ich keinen Bock auf so was, ich machs aber trotzdem, aber das kostet dann was." Aber warum kommt die Mail mit der Preisangabe erst eine Woche nach der Bestätigung? War vorher ein anderer Preis vereinbart?
  2. In Bayern wäre ein unter Aufsicht durchgeführter Test möglich - aber wir wollen selbst keine Tests anbieten. Die Nachfrage ist so gut wie nicht da und auch eine Aufsicht kann unser Personal nicht sicherstellen - schon weil wir keinen Platz haben, um die Person während des Tests mit Abstand zu platzieren. Und sicher sind die Antigen-Tests ja ohnehin nicht. Als Notfall-Lösung (bei vergessenem 3G-Nachweis) könnte das natürlich auch eine Option sein - aber ich fürchte, dass da letztlich genauso angreifbar ist wie meine Idee mit der schriftlichen Versicherung. Das Problem an der ganzen Sache ist ja letztlich, dass es keine klaren Vorgaben gibt. Wir müssen 3G überprüfen, haben aber noch nicht mal eine Handhabe, um uns einen Ausweis zeigen zu lassen - das alles ist m.E. reines Cover-my-ass der Politik und des Gesundheitsamts. Lt. Verordnung müssen wir "sicherstellen", dass jemand einen 3G-Nachweis "vorlegt". Dass das zeitversetzt im Nachgang passiert, ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Sehr selten ist das bei uns auch - und eine Teststation (die abends geöffnet hat) gibts leider nicht mehr.
  4. Frage in die Runde: Wie handhabt Ihr das bei der 3G- (oder 2G-)Kontrolle, wenn jemand mit "Handy vergessen" / "Akku leer" / "Impfpass liegt zu Hause" kommt? Ich suche nach einer besseren (und ansatzweise rechtssicheren) Lösung als "wegschicken". Mir schwebt ein Formular für eine schriftliche Erklärung o.ä. vor, mit der der Gast versichert, geimpft zu sein und sich ggf. verpflichtet, die Bescheinigung nachzureichen. Natürlich würde ich so was nicht kommunizieren, aber an der Kasse bereitlegen. Letztlich gehts auch um den Schutz der Mitarbeiter:innen an der Kasse, denen ich eine saubere Lösung für solche Fälle anbieten will. Wir stehen ja ohnehin alle mit einem Bein im Knast ... (und kommen uns vermutlich gleichzeitig alle leicht verarscht vor angesichts der großen Zahl an Orten v.a. in der Gastronomie, die entweder gar nicht kontrollieren oder sich mit irgendwelchen selbsterfundenen Regeln durchmogeln, siehe "Mit dem Betreten des Restaurants bestätigen Sie, dass Sie geimpft/... sind"). Macht irgendjemand so was?
  5. Ob die Brille beschlägt, hängt von der Passform des Nasenbügels an - wenn man den nicht andrückt, beschlägt die Brille natürlich (und die Maske ist ohnehin ohne große Funktion). Ideal finde ich die 3M-Masken ("Aura").
  6. Die entscheidende Frage ist doch: Was würde es kosten, den Werbekram gegen Bezahlung abzustellen - und würden wir hier (z.B. mit einer freiwilligen Steady-Mitgliedschaft für einige Euro pro Monat, die sicherlich viele abschließen würden) genug Geld zusammenbekommen, um das zu finanzieren?
  7. Mit Maskenpflicht schon (da darf jeder zusammensitzen), ohne Maskenpflicht nicht.
  8. Ja, das stimmt leider. Sorry, da bin ich beim Nebeneinanderlegen von altem und neuem Stand wohl vor Euphorie in die falsche Datei geraten. Das mit Maskenpflicht und Verzehr stimmt aber ...
  9. Die Regeln erfüllen ihren wichtigen Zweck - im Zweifelsfall wirst Du immer was finden, gegen das der Betreiber verstoßen hast und bist als Ministrerium/Behörde fein raus.
  10. Bayern, aufgepasst: Gerade wurde das aktualisierte Rahmenkonzept Kino veröffentlicht. Es ist, vorsichtig gesagt, umfangreich und regelt Vieles bis ins letzte Detail. Aber: Entwarnung - die entscheidenden Punkte (nach dem ersten Lesen): Masken dürfen weiterhin zum Verzehr abgenommen werden Bei der Kontaktdatenerfassung wird explizit keine Postanschrift verlangt Freie Platzwahl ist nicht zulässig - es müssen platzgenaue Karten sein https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-618
  11. Erstaunlicherweise gabs noch keine pro bono-Anfragen. Würden sicher viele spielen ...
  12. Nein, sie ist nicht vollständig untertitelt - das ist der korrekte KDM. Es gibt im Film einige kurze auf Englisch geführte Telefongespräche - ich vermute, dass die in dieser Fassung untertitelt sind.
  13. Was findest Du schwammig? Die Kurzfristigkeit der Ankündigung ist das Problem. Und die Tatsache, dass das Rahmenkonzept für Kinos nicht geregelt wurde. Auf einen Monat befristet waren die Verordnungen immer. Dann kommt immer eine Änderung, die die Gültigkeit erweitert. Und das ist auch genau so richtig - eine Verordnung, die Grundrechte einschränkt, muss befristet sein.
  14. Jetzt lies doch endlich mal die Verordnung, wenn es schon der HDF nicht tut. §2 (1) regelt ganz klar: "In Gebäuden und geschlossenen Räumen (...) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht) Die Maskenpflicht gilt nicht (...) am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören." Es gibt keine Definition von Besuchergruppen mehr - ohne Maske dürfen nur noch Menschen aus einem Haushalt zusammensitzen. Was der HDF da mitteilt, ist in diesem Punkt falsch bzw. er bezieht sich möglicherweise nur auf die Pressekonferenz von Söder, wo das tatsächlich so klang. Verzehr war nie explizit verboten - Abnehmen der Maske ist weiter "aus sonstigen zwingenden Gründen" erlaubt, genau wie in der alten Verordnung.
  15. Liest Du eigentlich, was ich schreibe? Wir haben nicht abgewartet sondern das ab Donnerstag so umgesetzt. Auch wenn wir das nicht gemacht hätten: Die Verordnung gilt trotzdem - die Option "weiter Abstände wie bisher, aber ohne Maske" existiert nicht. Das Gesundheitsamt kann nichts erlauben, was in der landesweiten Verordnung verboten ist. Sowohl in der alten als auch in der neuen Verordnung ist das Abnehmen der Maske aus wichtigem Grund erlaubt - darauf konnte man sich von Anfang an berufen, und das Rahmenkonzept hat's dann bestätigt.
  16. Kann man machen. Schreckt man halt die Vernünftigen mit ab, zieht die Schwurbler an und zahlt am Ende 5.000 EUR Bußgeld. Du bist ernsthaft der Meinung, der Impfstatus (den die meisten Menschen frei wählen) stünde auf einer Stufe mit der Hautfarbe?
  17. Da stimmt schon wieder sehr vieles nicht - aber ich erkläre es Dir gern noch mal. Aber, bitte: Lies doch erst mal die Verordnung selbst - das hast Du offenkundig nicht getan. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/ https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/ Es gibt nächste Woche keine neuen Regeln, aber wir denken halt in Spielwochen und viele werden ihre Saalpläne nicht nachträglich angepasst haben bzw. die Konzept noch nicht aktualisiert haben - dafür war ja kaum Zeit vor dem Inkrafttreten. Gruppen aus Haushalten gibt es nicht mehr - es ist Vollauslastung möglich, mit medizinischen Masken. Das ist die neue Regelung, und die wird überall so umgesetzt werden. Die Details legst Du halt selbst fest - natürlich setzen wir weiterhin keine fremden Menschen nebeneinander sondern halten weiter Plätze frei. Die Variante ohne Masken legt fest, dass nur Menschen aus einem Haushalt zusammen sitzen dürfen. Das ist im Kino m.E. nicht umsetzbar - mag dennoch sein, dass einige das nutzen. Und bitte kein Halbwissen verbreiten: Dem Cinecitta hat nicht das Gesundheitsamt was erlaubt - Verzehr am Platz und kurzzeitiges Abnehmen der Maske ist nach dem Rahmenkonzept Kino vom Anfang Juni in allen Kinos in Bayern erlaubt. Das Rahmenkonzept wurde nicht außer Kraft gesetzt, daher gehe ich davon aus, dass die Regel weiter gilt. (Auch wenn das Rahmenkonzept so eigentlich nicht mehr weiter gelten kann, da es auf viele Spezifika der alten Verordnung verweist, die es so nicht mehr gibt).
  18. Bei uns über 95 Prozent mit Impfung - wobei wir ein älteres Publikum haben als ein Plex, aber durchaus viele Student/innen. 3G (bei uns seit zwei Wochen) hat keinen erkennbaren Rückgang gebracht - das Wetter an diesem Wochenende aber durchaus.
  19. Das stimmt gleich mehrfach nicht. Wenn Du weiter Abstände einhältst, darfst Du keine Gruppen aus mehreren Haushalten mehr zusammensetzen - schon deshalb wird sich fast jedes Kino für eine Beibehaltung der Maskenpflicht entscheiden. Wenn Du so wenige Zuschauer und/oder so einen großen Saal hast, dass Du sie haushaltsweise platzieren kannst, kannst Du das so tun - Du wirst fast der einzige sein. Wir (Casablanca Nürnberg) arbeiten weiter mit freien Plätzen zwischen Gruppen bzw. Personen, besetzen aber jede Reihe - und genau das wird ab nächster Woche fast jedes Kino machen (wie ich auch von diversen Kollegen weiß).
  20. Danke fürs Auskoppeln des sehr amüsanten Nebenthemas 😉
  21. Wer erinnnert sich nicht an die monatelangen Kinoschließungen 1969 - viele Ältere erzählen davon, als sei es gestern gewesen.
  22. Es ist für uns alle die erste Pandemie.
  23. 2. September stimmt - der ist aber heute 😉
  24. Die hart arbeitenden bayerischen Beamtinnen und Beamten haben um 22:42 Uhr am Tag vor dem Inkrafttreten das Knöpfchen gedrückt und die 14. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/ https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-616/ Die Knackpunkte für mich nach dem ersten Lesen: 3G immer und überall. Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht bleiben - aber es sind nur noch medizinische Masken gefordert. Es gibt neue strafbewehrte Delikte, auch z.B. bei Nichteinhalten der Maskenpflicht. (Wie soll man das kontrollieren?!) Von wegen „Wahlfreiheit“ für Kulturveranstalter: Es ist tatsächlich so, dass man wenn man keine Maskenpflicht im Saal haben will nicht nur die Abstände einhalten muss - man darf dann auch keine Gruppen mehr zusammensetzen, sobald ihre Mitglieder nicht aus einem Hausstand kommen. Das ist für viele vermutlich überhaupt nicht umsetzbar, es sei denn man würde mit einem Schachbrettmuster mit großen Abständen arbeiten. „Gruppen“ im Sinne der Verordnung gibts nicht mehr - eine Gruppe ist einfach die Zahl der Karten, die in einem Verkaufsvorgang gekauft wird. Nicht geklärt ist der Punkt mit Masken und Getränkekonsum. Es ist (wie bisher) erlaubt, Masken „aus sonstigem dringenden Grund“ abzunehmen - und das war bisher konkret im „Rahmenkonzept Kino“ in der Form geregelt, dass Trinken am Platz ein wichtiger Grund ist. Das Rahmenkonzept ist nicht außer Kraft gesetzt - ist aber in sehr vielen Punkten nicht mehr sinnvoll, da auf die alte Verordnung verwiesen wird. Hier wird also eine Aktualisierung kommen - man wird also sehen müssen, was da drinsteht. Ansonsten ist der Weg frei für Vollbelegung - oder halt selbst auferlegten Einschränkungen (z.B. Beibehalten von Abständen oder Obergrenzen, um unter 80 Prozent zu bleiben).
  25. Im Moment herrscht auch Maskenpflicht. Aber das Rahmenkonzept für Kinos regelt, dass die Masken zum Verzehr abgenommen werden darf. Ich glaube nicht, dass das wieder geändert wird. Ganz so ist das nicht - Dein Steuerberater sagt Dir mehr. https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq
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