@Ulli.TD:
Ja, die Frage war zugegebenermaßen etwas unpräzise gestellt. Mir geht es vorr allem um Kinos/Kinoinitiativen, die eine Lücke dort schließen, wor der Markt versagt. Wo es also nicht mehr um ein Kino mit Gewinnabsicht geht, sondern um ein Kino, das sich der Pflege des Filmabspiels widmet, wo es wirtschaftlich kaum noch Sinn macht.
Und da würde ich generell immer die Empfehlung geben, dies als gemeinnütziger Verein zu konzipieren.
Die Genossenschaft als Rechtsform aber könnte dort Sinn machen, wo man innerhalb kürzester Zeit großes Kapital aufbringen muss, z.B. zum Erwerb einer Immobilie oder Übernahme eines insolvent gegangenen Kinos. Hier hat die Genossenschaft vielleicht den Vorteil, dass die Genossen ja tatsächliche Mit-Eigentümer des Kinos werden, was den einen oder anderen vielleicht motiviert, kräftiger zu investieren. Was Gemeinnützigkeit angeht: auch Genossenschaften können wohl prinzipiell Gemeinnützigkeit beantragen. Andereseits stehen als nicht-gemeinnütziges Kino andere Quellen zur Finanzierung bereit (die eher in den Bereich der Wirtschaftsförderung fallen).
Grüße, Jörg