Hallo liebe Filmvorführer:innen,
ich bin Teil eines Unikinos und wir überlegen, vor unseren regulären Filmen Kurzfilme zu zeigen. Nun konnten wir diesbzgl. jedoch noch nichts Spezielles von rechtlicher Sicht her finden. An sich braucht man ja schon die Lizenz von Filmen, um sie überhaupt zeigen zu können. Nun ist es ja so, dass viele Kurzfilme auch frei & öffentlich zugänglich sind (wobei bei YouTube ggf. ja auch noch bezahlte Werbung davor läuft).
Muss man sich die Erlaubnis vom Filmproduktionsteam holen, wenn der Film auf ner öffentlichen Plattform frei zugänglich ist (sofern es nicht schon einen Vertriebskanal gibt). (Hair Love wäre ja einfach: Sony fragen). Hat da jemand schon Erfahrungen mitgemacht? Vielen Dank für die Hilfe!
VG Ben