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  1. Hat jemand von Euch schonmal Jugendliche (nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht) regelmäßig nach 20 Uhr und an Wochenenden aushilfsweise beschäftigt und dazu Austausch mit den Aufsichtsbehörden/Arbeitsschutzbehörden gehabt? Offiziell gehört Kino ja nicht zu den ausnahmefähigen Betrieben, andererseits, 'Schausteller' und 'Gaststättengewerbe' - so weit ist man da mit Kino ja nicht weg, und, im Grunde sind die Jugendlichen in einem Kinobetrieb da grundsätzlich besser unter als in diesen Ausnahmebereichen (mir ist schon klar, dass diese Ausnahmen wohl mal gezielt für Familienbetriebe gemacht wurden, aber dieser Aspekt steht zumindest nicht mehr explizit im Jugendarbeitsschutzgesetz). Wenn jemandem das Thema öffentlich zu heikel ist, gerne auch per PM... - Carsten


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