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Hallo liebe Filmvorführer:innen, ich bin Teil eines Unikinos und wir überlegen, vor unseren regulären Filmen Kurzfilme zu zeigen. Nun konnten wir diesbzgl. jedoch noch nichts Spezielles von rechtlicher Sicht her finden. An sich braucht man ja schon die Lizenz von Filmen, um sie überhaupt zeigen zu können. Nun ist es ja so, dass viele Kurzfilme auch frei & öffentlich zugänglich sind (wobei bei YouTube ggf. ja auch noch bezahlte Werbung davor läuft). Muss man sich die Erlaubnis vom Filmproduktionsteam holen, wenn der Film auf ner öffentlichen Plattform frei zugänglich ist (sofern es nicht schon einen Vertriebskanal gibt). (Hair Love wäre ja einfach: Sony fragen). Hat da jemand schon Erfahrungen mitgemacht? Vielen Dank für die Hilfe! VG Ben
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Einen wunderschönen guten Tag beisammen, Ich bin neu in diesem Forum und hab da eine Bestimmte Frage. In größeren Kinos sieht man ab und an Trailer welche das Logo des Kinos und einen für das Kino spezifischen Starttermin bzw. Termin der Vorführung beinhalten, nun zur Frage, darf man in Trailer einfach so einen Titel oder Logos für die Vorführung im eignem Kino, also öffentlich, hinein editieren oder muss man sich hierzu extra mit dem jeweiligem Verleiher absprechen und welche Vorgehensweisen und Regelungen sind dabei zu beachten? Mit Freundlichen Grüßen und auf eine baldige Antwort hoffend, nyxliner
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