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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag!

 

Erstmal Hallo an alle User, hoffe ich bin im richtigen Forumabschnitt...

 

Ich hätte eine Frage:

Wir wollen den Klassiker "Zwei wie Pech und Schwefel" öffentlich über einen Beamer vorführen, daher wäre meine Frage wo ich dafür die Rechte bekomme, bzw. was ich tun muss um mich nicht strafbar zu machen. Ich habe schon alles abgesucht aber keine wirklichen Details finden können.

 

Würde mich über eure Hilfe freuen!

 

MFG Elton

Geschrieben

Hallo,

 

einfach mal google bemühen. Die Antworten sind alle dort zu finden.

Vermutlich wird sie aber so aussehen :

 

Nutzungsbedingungen für Artikel ABE365.01-01

 

Dieser Artikel ist nur für private Nutzung freigegben. Er darf nicht verliehen oder öffentlich vorgeführt werden. Es gelten die bestimmungen des Herstellers. Beachten Sie auch die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere § 14.

Geschrieben

Falls ungewerblich, google mal nach Swank Filmverleih. Falls anders, frag mal die Leute in der Videothek deines Vertrauens, nach den Inhabern der Verleirechte. Oder einer hier ausm Forum hat Informationen zu den Rechten an diesem Film.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, dass es für Deutschland keine Rechte mehr gibt, was die legale öffentliche Vorführung des Films auf deutschem Boden fast unmöglich macht...

Geschrieben

'Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Februar 2011 ist die Swank Filmverleih GmbH in Deutschland nicht mehr für die Lizenzierung von Filmvorführungen im nicht-gewerblichen / Non-theatrical Bereich zuständig.

Bitte wenden Sie sich in Zukunft bei Interesse an Vorführlizenzen unserer ehemaligen Studio-Partner an die u.a. Kontakte.

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und verbleiben mit den besten Grüßen und Wünschen aus Berlin.

 

Ihr Team der Swank Filmverleih GmbH

 

Ansprechpartner für nicht-gewerbliche Vorführlizenzen:

 

xxx'

 

 

 

http://www.swankfilms.de/

 

 

- Carsten

Geschrieben

'Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Februar 2011 ist die Swank Filmverleih GmbH in Deutschland nicht mehr für die Lizenzierung von Filmvorführungen im nicht-gewerblichen / Non-theatrical Bereich zuständig.

 

tja, lief wohl nicht so gut...

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