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VdF Härtefallregelung?


carstenk

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Hat hier jemand Erfahrungen oder Meinungen zur Filmmietenreduzierung über die VdF Härtefallregelung?

 

 

'Hier noch einmal zur Erläuterung:

Hat der Filmtheaterbetreiber einen Jahres-Nettoumsatz pro Leinwand in Höhe von

 

bis zu Euro 79.439,25 [Härtefall-Liste „A“] - darf die Filmmiete um 6,9% reduziert

bis zu Euro 98.130,84 [Härtefall-Liste „B“] - darf die Filmmiete um 2,8% reduziert werden.'

 

Ich habe von Bedenken gehört, dass man sich mit dieser Option als kleines Haus evtl. selbst zum Kino 'dritter Klasse' gegenüber den Disponenten erklärt und dann noch schlechter an Filme kommt, weil die Umsätze der Verleiher ja noch weiter sinken.

 

Jemand ne Meinung dazu? Nutzt jemand diese Härtefallregelung? Ggfs. auch per persönlicher Nachricht, ich kann die Infos hier anonymisiert wiedergeben.

 

- Carsten

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Erfahrungen habe ich keine...

 

Die Verleiher wissen ja selbst ganz gut, wie der Umsatz aussieht und werden ein Haus von sich aus schon so einschätzen. Das können die sicher auch so einschätzen. Bei den größeren Starts werden diese Kinos auch weiterhin dabei sein, denn dann gilt die Härtefallregelung ja nicht...

 

Wer um die 100T€ Umsatz hat, wird sicher schon selbst die Probleme kennen... Es muß jeder selbst entscheiden, ob ihm die max. 2224 oder 5481 Euro wirklich helfen...

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Hab ich nie genutzt, obwohl ich nur ca. 7500 Besucher pro Jahr bei täglich 2 Vorführungen hatte (Sa. und So. 3). Dabei handelte es sich sowieso nur um kleine Beträge, die dann eher negativ in der Dispositon aufgefallen wären.

Jens

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