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Geschrieben

Wie hell muss/darf die Beleuchtung (Notlicht/Treppenlicht etc.) im Saal während der Vorstellung sein? Kann irgendwie nichts darüber finden.

 

PS: Die Bildhelligkeit von 55 candela ist doch noch up-to-date, oder?

Geschrieben

Bei uns ist die Notbeleuchtung mit schwarzer Folie getönt worden, weil sie dem Besitzer zu hell war. Von Vorschriften im Saal selbst habe ich noch nichts gehört, oder gibt es da was ?

Geschrieben

hallo,

also, die heutigen bestimmungen sind mir leider nicht bekannt. die alten bestimmungen machten einen unterschied zwischen notbeleuchtung und panikbeleuchtung. in meinen kinos, in denen ich spielte, hatten die notbeleuchtungslampen - also die beleuchtung der treppenstufen und der türen - eine leistung von 5 watt! die panikbeleuchtung (manche sagen auch zusatznotbeleuchtung) - welche sich bei stromausfall selbsttätig einschaltet, hatte pro leuchte eine leistung von 25 watt. diese eigentliche notbeleuchtung bekommt der zuschauer aber im normalfall nicht mit (sie ist ja aus). die spannung ist immer die gleiche der entsprechenden batterie (bei uns 25 bzw. 42 v). die notbeleuchtung wird über trafo versorgt und schaltet bei stromausfall um, die panikbeleuchtung wird ausschließlich über batterie betrieben! Die leuchten müssen so gestaltet sein das sie den zuschauer weder blenden noch stören. dafür dürfte m.E. nach der einrichter/architekt oder besitzer(?) verantwortlich sein.

Ich nehme mal an, daß die heutigen bestimmungen ähnlich sein dürften!

eine kollegin von mir hatte mal eine situation miterlebt, bei der ein totaler stromausfall eintrat: Gewitter. ein knall, ein rums und alles war aus - außer der panikbeleuchtung!

viele grüße

D21

PS. falls du die bildwandleuchtdichte meinst, die wird nicht in cd (candela) gemessen, sondern in asb (apostilb) das ist das diffus zurückgeworfene licht und da werden 100 gefordert. 55 ist m. E. sehr wenig

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

mich würde es auch mal interessieren welche Mindestwerte vorgeschrieben sind (würde mich wundern wenn da nichts vorgeschrieben wäre, schließlich sind wir ja in Deutschland :D ), ich habe erst gestern wieder in einem Kino gesessen wo das Bild wegen der Notbeleuchtung/Fluchtwegbeschilderung einen ziemlichen flauen Eindruck machte, Schwarz war da eher grau....

 

 

Stand-By

Geschrieben

die notausgangsleuchten haben leuchtstofflampen mit 8 watt. die notbeleuchtung, die den ganzen saal erhellen soll, muss ca. 1 lux (hoffentlich stimmst) bringen. dabei kannst du schon problemlos zeitung lesen.. leider bringt all dies nichts bei rauch im kino. wir haben mein kino zu feuerschutzübungszwecken mal komplett eingenebelt. sobalt licht an war, hat man überhaupt gar nichts mehr gesehen. nur weiss. war wie in der dusche, wenn man die hand vor augen nicht mehr sehen kann. helfen würde da nur ein leuchtstreifen am boden, der anzeigt, wohin man sich bewegen soll.

gruss jens

Geschrieben
Hallo zusammen,

 

mich würde es auch mal interessieren welche Mindestwerte vorgeschrieben sind (würde mich wundern wenn da nichts vorgeschrieben wäre, schließlich sind wir ja in Deutschland :D ), ich habe erst gestern wieder in einem Kino gesessen wo das Bild wegen der Notbeleuchtung/Fluchtwegbeschilderung einen ziemlichen flauen Eindruck machte, Schwarz war da eher grau....

 

 

Stand-By

 

das ist ja echt böse! kannste da nix unternehmen???

Geschrieben

Hallo,

in der Versammlungsstättenverordnung VStättV habe ich dies gefunden:

§104

(5) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung muß mindestens betragen:

1. in den Achsen der Rettungswege 1 Lux

2. auf Bühnen und Szenenflächen 3 Lux

 

(6) In Räumen, die aus betrieblichen Gründen verdunkelt werden, wie in Zuschauerräumen von Theatern und Filmtheatern muß die nach Absatz 5 geforderte Beleuchtungsstärke nach Ausfall der allgemeinen Beleuchtung vorhanden sein. Solange das Netz der allgemeinen Beleuchtung nicht gestört ist, braucht in diesen Räumen die Sicherheitsbeleuchtung nur soweit in Betrieb zu sein, daß auch während der Verdunklung zumindest die Türen, Gänge und Stufen erkennbar sind.

 

(7) In Filmtheatern mit nicht mehr als 200 Plätzen, deren Fußboden nicht mehr als 1m über der als Rettungsweg dienenden Verkehrsfläche liegt, muß die Sicherheitsbeleuchtung nur so bemessen sein, daß auch während der Verdunklung mindestens die Türen, Gänge und Stufen erkennbar sind.

 

Gruß neskino

Geschrieben

Hallo d21,

 

zu Deinem post:

PS. falls du die bildwandleuchtdichte meinst, die wird nicht in cd (candela) gemessen, sondern in asb (apostilb) das ist das diffus zurückgeworfene licht und da werden 100 gefordert. 55 ist m. E. sehr wenig

 

die Bildwandleuchtdichte wird selbstverständlich in cd/m2 gemessen, oder in den USA in Footlambert. Die Umrechnung zwischen der asb Zahl und den cd/m2 hatten wir ja in einem anderen Post schon mal spezifiziert, Pi.

 

Stefan

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