Zum Inhalt springen

Verleiherbeitrag zur Digitalisierungsförderung


EIX

Empfohlene Beiträge

 

die verleiher zahlen ja pauschal in den "topf" der von der FFA treuhänderisch verwaltet wird. Das ist also unabhängig von einzelnen Filmen.

 

Nein ... das ist keine pauschale Zahlung und auch nicht unabhängig von einzelnen Filmen. Die Verleiher zahlen für Ihre Start-DCPs der einzelnen Filmstarts in den Pool/Topf. Ist ja auch logisch, dass ein Verleiher nur dann zahlen muss, wenn er einen Film startet und sich die Höhe der Zahlung nach der Anzahl der Kinos richtet, dieso von der FFA gefördert wurden und ein DCP zum Start einsetzen. Die FFA finanziert die hier zur Debatte stehende Förderung an die Kinos vor ... und holt es sich aus dem Pool zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 87
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

hm, von dieser Seite habe ich das bislang noch nicht betrachtet. Wobei mir das so etwas seltsam vorkommt.

 

Meines wissens fungiert die FFA hier als Treuhänder. Was für mich soviel bedeutet, das sie keine eigene Leistung (Geld) in die Sache steckt.

Nach dem von Dir geschilderten Modell würde die FFA dann aber zum Kreditgeber werden über einen längeren Zeitraum, wenn sie auf der einen Seite 13T€ als Einmalzahlung leistet und sich das Geld nur "häppchenweise" von den Verleihern zurück holt. Frau Matlok spricht in der Blickpunkt Film von einem "Treuhandmodell" bzw. die Zeitschrift von einem Fonds.

Generell impliziert das für mich eigentlich, daß Geld eingezahlt wird und dann verwaltet. Und nicht umgekehrt, also Geld ausgezahlt und dann nach und nach wiederholen. Denn dann müßte die FFA ja in langfristige Vorleistung gehen und hätte mitunter das Nachsehen, wenn das Kino vor "Abarbeitung" schließt... o.ä. Störfällen.

 

 

Ich war daher bislang also davon ausgegangen, daß die Verleiher nach einem Verteilungsschlüssel (beispielsweise Marktanteile) einzahlen und die FFA dieses Geld eben träuhänderisch verwaltet.

 

Das andere wäre ja eher ein Modell nach XDC, Ymagis, etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

3. Förderung durch FFA und Landesförderungen

Wie bauen sich die Module zueinander auf unter welchen einschränkenden Bedingungen für andere Gerätschaften bzw. Alternativen Content (siehe diesen Thread)

 

 

Na so kompliziert ist das nicht. Wenn auch betragsmäßig unterschiedlich, bauen Bundesförderung (FFA und BKM) und Landesförderungen aufeinander auf bzw. sind sogar Bedingung füreinander - daher sind die Vergabekriterien mehr oder weniger identisch oder aufeinander abgestimmt. Eine gezielte Steuerung für alternativen Content gibt es dabei überhaupt nicht. Die Gelder für das Treuhandmodell für die Kriterienkinos stammen aber nunmal von Inhalteanbietern, und da ist vollkommen nachvollziehbar, dass diese auch in Poolform nicht für Inhalte bezahlen, an denen sie nicht auch verdienen, so ist das bei allen VPF Modellen.

Aus einer zusätzlichen Förderungsmöglichkeit, die zusammen mit den öffentlichen Förderungen, nahezu eine 100% Finanzierung der digitalen Anlage sicherstellen kann, eine Gängelung der Kinobetreiber in Bezug auf alternativen Content zu konstruieren ist, ich bin mal zurückhaltend, dem üblichen Hang zu Verschwörungstheorien entsprechend. Die DCI ist maßgeblich von den primären Inhalteanbietern des klassischen Kinobetriebes geprägt und enthält dennoch explizite Vorkehrungen für die Präsentation alternativer Inhalte. Ob jetzt explizit von den Studios oder anderen partizipierenden eingebracht, ist dabei vollkommen Wurst. Kein Mensch denkt ernsthaft an solche Einschränkungen für die Kinobetreiber. Wenn ich mich als Kinobetreiber entschließe, alternative Inhalte oder Inhalte ausserhalb der VPF-Pool Vereinbarungen zu spielen, ist das Teil meiner selbstständigen Kalkulation für das Spielen eben dieses Inhaltes, und wenn mir daraus ein finanzieller Verlust durch eine Teil-Rückzahlung erwachsen sollte, muss das eben Teil meiner Kalkulation sein. Die Bedingungen sind ja bekannt, wenn ich den Vertrag unterschreibe, und die Rückzahlung erfolgt auf individueller Basis.

 

 

Ob DIESES Mitwirken der Verleiher an der Digitalisierung als ausreichend angesehen werden kann, insbesondere auch für die Zeit nach dem Auslaufen der Förder- und VPF- Verträge, steht auf einem anderen Blatt.

Aber nichts steht unverrückbar fest. Wer weiss, welche Ansprüche sich dann formulieren werden.

 

 

Das Problem sind hier aber nicht die blutsaugenden Verleiher, sondern die Kinobetreiber, die keine wirksam=einheitlich agierende Interessenvertretung zustandekriegen.

 

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Meines wissens fungiert die FFA hier als Treuhänder. Was für mich soviel bedeutet, das sie keine eigene Leistung (Geld) in die Sache steckt.

 

Zitat Johannes Klingsporn (Geschäftsführer - Verband der Filmverleiher)

 

"Parallel gab es intensive Verhandlungen zwischen unserem Verband, dem BKM und der FFA über eine sogenannte Treuhandvereinbarung. Dabei fungiert die Filmförderungsanstalt als doppelter Treuhänder, indem die Filmförderanstalt einen Fonds auflegt, der durch VPFs gespeist und immer dann fällig wird – und zwar in den ersten drei Wochen nach Kinostart – wenn eine Verleih ein Kriterienkino beliefert."

 

Also ... die FFA legt den Fonds auf, gespeist wird er aus VPF Zahlungen der Filmverleiher ... und zwar in den ersten drei Wochen nach Kinostart.

 

Quelle des o.a. Zitates

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hm. Nun DANN ist das eigentlich eine sehr sehr üble Regelung, die ich mir im Traum nicht hätte vorstellen können^^

 

Denn das generiert mit jeder verschickten Festplatte gleich hohe Kosten an den Verleih und hemmt diesen möglicherweise so, freizügig bei Kriterienkinos mit dem Start zu sein, falls das nicht irgendwie berücksichtigt werden sollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber Ulli, das ist doch bei JEDER VPF Vereinbarung so, dass jedes Startspiel den Verleiher Geld KOSTET. Wollten die das nicht, hätten sie keine VPFs unterzeichnen müssen. Hier geht es um Startkopien. Wollen die Verleiher kein Geld verdienen, dürfen sie natürlich nicht spielen. Im Umkehrschluss würden die Verleiher nur noch Kinos zum Start beliefern, die KEINE VPF Vereinbarung haben - selbst der FFA-Pool würde dazu gehören. Was hätten die Verleiher denn damit gewonnen?

 

Ihre Interessen in dieser Angelegenheit gesichert haben die Verleiher doch dadurch, dass es um Startkopien geht UND nur ausreichend startstarke=umsatzstarke Kinos ohnehin in den Genuss einer VPF-Vereinbarung kommen.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Denn das generiert mit jeder verschickten Festplatte gleich hohe Kosten an den Verleih und hemmt diesen möglicherweise so, freizügig bei Kriterienkinos mit dem Start zu sein ...

 

Das wäre evtl. zu befürchten ... daher sollte man hier vorsichtig sein und sich genau die Beantragung dieser Fördermittel überlegen. Denn im Gegensatz zur BKM-Kriterienkinoförderung und den Länderförderungen ist dieses FFA-Geld kein Zuschuss, sondern bedarf einer wie auch immer gearteten Rückzahlung in den Fond - angedachterweise über zu generierende VPF-Zahlungen der Verleiher. Aber die Verleiher werden, auch wenn Sie den Treuhand-Vertrag unterschrieben haben, natürlich in der Wahl der Startkinos und der damit zu zahlenden VPF-Summe frei bleiben müssen. Hier wird wie bisher die Wirtschaftlichkeit einer Kopien-/DCP-Belieferung zum Start stehen ... und wer da als Kino den Rücken frei hat, wird bei der Belieferung unter Umständen besser dastehen. Die Zukunft wird's zeigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also war ich bislang davon ausgegangen, daß es sich bei dem Verleiheranteil NICHT um ein VPF-System handelt.

 

Kriterienkinos sind umsatzSCHWACHE Kinos. Und somit WIEDER bei Starts gefährdet, weil es dann wiederum heißen wird, das das Kino zu schwach ist, um einen Gewinn einzuspielen mit der Startkopie. Und beschränkt sich somit wieder auf die paar "Superstarts", wie Ice Age... Damit ist den kleinen Kinos eigentlich gar nicht geholfen.

 

 

Es ist bislang wirklich wirklich schön, wenn man gerade bei kleineren Verleihen mal nen Film haben will und gleich auf die Frage: Sind Sie denn VPF-Frei aus vollem Herzen mit: "JA" antworten kann und dann den Film bekommt... MIT VPF bekommt man ihn eben nicht!

 

Zudem macht man sich mit der filmbezogenen VPF gerade wieder mehr abhängig von einem Verleih, als ohne. "Sie spielen unseren Film drei Wochen ganz alleine, oder es gibt keine VPF". Dieser Satz ist schon gefallen!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du sagst es Preston!!!

 

Damit sind wir wieder in der Legitimation des Rankings. Und dieses ist gerade für die Kinos, die eigentlich gefördert werden sollen schlicht "tödlich".

 

Und es ist in meinen Augen auch irrsinnig auf der einen Seite gerade kleine Kinos in schwachen Regionen stärken zu wollen, ihnen aber gleichzeitig die Grundlage für eine kostenunabhängige Startteilnahme zu entziehen und alte Verteilungssysteme wieder aufleben zu lassen, die genau die Kinos trifft, die gefördert werden sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Damit sind wir wieder in der Legitimation des Rankings.

 

Ja ... weil jetzt ein Marktteilnehmer (der Verleih) bezahlen muss. Und das tut er nur, wenn er sich von seiner Zahlung einen konkreten Gewinn/Nutzen verspricht. (Ist aber doch legitim ... die gleiche Motivation habe ich in geschäftlichen Dingen ja auch.)

 

Deshalb mein Rat ... genau abwägen und ggfls. auf den FFA-Förderbetrag möglichst und als "freies Kino" agieren ... das zahlt sich u.U. auf lange Sicht aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist ganz selbstverständlich, daß der Verleih erwarten kann, mehr Umsatz zu erhalten als er "Wareneinsatz" hatte... gar keine Frage!!!

 

 

Jedoch ohne VPF sind es nur noch die Versandkosten, die problemlos über die MG abgedeckt sind. Und machen damit das Ranking überflüssig, was auch kartellrechtliche Konsequenzen hat.

Gestärkt wird der Verleih. Nicht die Kinos für die das ganze ausgedacht wurde.

 

Es kommt natürlich nun noch auf die genauen Bedingungen für die Kinos an, wenn das in einem überschaubaren Rahmen stattfindet z.B. tatsächlich beschränkt auf die ersten 26 Starts oder auf einen Zeitraum von max. 2 Jahren, ist das eine Überlegung wert. Sobald das aber eine beispielsweise 5 jährige Bedingung wird verpufft meiner Meinung nach jeglicher Vorteil der 13 T€.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wäre noch die Frage, ob beim FFA VPF Pool der Verleiher überhaupt WEISS, ob das Kino an dem Pool überhaupt teilnimmt. Da müsste man mal konkret abwarten, wie das konstruiert ist - schließlich steht die FFA ja auch nicht ohne Grund dazwischen. Wenn das gewissermaßen anonym ist, besteht diesbezüglich keine Gefahr. Ob die Verleiher sich auf diese Art der gezielten Intransparenz eringelassen haben, wird man sehen. Das wäre aber gerade der Vorteil so eines Treuhandmodells gegenüber individuellen VPF-Verträgen.

 

Ausserdem - es ist nunmal optional, der weitaus größte Teil der Förderungen wird OHNE dieses potentielle Risiko gewährt.

 

 

Ich halte diese Befürchtung an sich für nicht stichhaltig. Es gibt viel zu viele VPF finanzierte Anlagen, als dass die Verleiher sich das aussuchen könnten, bevorzugt Säle OHNE VPF zu bespielen, und mit dem Pool kommt eine sehr große Zahl dazu.

 

Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass gerade kleine Kinos ohne VPF Möglichkeit und sogar nicht digitalisierte 35mm Abspieler einen Vorteil bei Startkopien erhalten müssten, weil die für die Verleiher billiger wären als 'VPF-Kinos'. Jeder hier weiss, dass das nicht so ist, und es dürfte schwierig werden, hier im Forum Betreiber mit VPF zu finden, die daraus einen Nachteil im Hinblick auf Startkopien erfahren haben.

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wäre noch die Frage, ob beim FFA VPF Pool der Verleiher überhaupt WEISS, ob das Kino an dem Pool überhaupt teilnimmt. Da müsste man mal konkret abwarten, wie das konstruiert ist - schließlich steht die FFA ja auch nicht ohne Grund dazwischen. Wenn das gewissermaßen anonym ist, besteht diesbezüglich keine Gefahr.

 

Es geht bei der Festlegung der Zahlung der Verleiher bei Start nicht um die einzelnen Kinos, sondern um eine Formel, die sich aus der Anzahl der Start-DCPs in den ersten drei Startwochen in den FFA-VPF teilnehmenden Kinos errechnet. So kann der Verleih über die Anzahl der Start-DCPs seine Zahlungen in den Topf kontrollieren. Er wird im Umkehrschluss natürlich dann nur so viel Kinos digital starten lassen, wie es sein Budget und seine Kosten/Nutzen Rechnung bei dem jeweiligen Film zulässt. Jedes Start-DCP mehr an teilnehmende Kinos generiert auch eine VPF Zahlung mehr. Ist im Prinzip wie früher bei den 35mm Startkopien ...

 

Durch die Zahlungen der Verleiher in den Fonds wird der von der FFA an die Kinos vergebene "Kredit" zurückgezahlt, die Laufzeit ist demgemäß solange, bis der Gesamtbetrag zurückgezahlt worden ist. Das Prinzip ist hier also ziemlich solidarisch ... der Verleiher, der mehr Filme mit mehr DCPs in teilnehmenden Kinos startet, zahlt auch mehr Geld in den Fond. Nach meinem Kenntnisstand sind die einzelnen teilnehmenden Kinos solange "VPF-belastet" bis der Gesamttopf wieder voll ist und damit also die Maßnahme vollzogen und abgeschlossen ist.

 

Im Umkehrschluss würde das auch bedeuten, dass gerade kleine Kinos ohne VPF Möglichkeit und sogar nicht digitalisierte 35mm Abspieler einen Vorteil bei Startkopien erhalten müssten, weil die für die Verleiher billiger wären als 'VPF-Kinos'.

 

Ja und Nein ... "Ja" in Hinblick auf DCP-Startkopien bei Kinos ohne VPF und "Nein" bei 35mm Startkopien, denn die verursachen ja wieder zusätzlich Kosten für eine 35mm Startkopie.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe keine Ahnung, was eine 35mm Kopie in der Herstellung kostet. Ich gehe aber mal davon aus, daß es deutlich mehr sein wird, als ca. 500 Euro die man häufig als VPF bekommt. Die Verleiher werden ja nicht ihren gesamten Vorteil der Einsparung an Kopienkosten an die Betreiber weitergeben...

 

So fallen jedenfalls die 35mm Spieler raus. Zudem dürften die Kosten für 35mm-Kopien dem Mengenprinzip angegliedert sein = Je weniger gesamtkopien, desto teurer die einzelne.

 

Die Auswirkungen des Modells, wie Du es beschreibst kann ich mir bildhaft vorstellen. Jeder Verleih wird sich extrem zurückhalten, was das Ausgeben der Abspielerlaubnis an die Kriterienkinos angeht. Denn das Prinzip ist doch schlicht und klar und einfach: "Je mehr die anderen einzahlen, desto weniger muß ich in den Topf zahlen". Das wird 1. die Rückzahlung extrem verlängern, 2. dazu führen, daß die Kriterienkinos die Abspielrechte wiederum nicht in der ersten aber - je nach Modell - möglicherweise auch nicht in der zweiten oder dritten Woche bekommen. Sondern allenfalls ab der vierten, da es ab dann ja kostenlos ist.

 

Wie schon erwähnt: Insbesondere bei den kleineren Verleihern bekam man mitunter sogar durchaus gerne die Abspielerlaubnis, WENN (sic!) man denn VPF-frei war.

 

Ist im Prinzip wie früher bei den 35mm Startkopien ...

Und das ist der Punkt, an dem ich mich störe...

 

Die wunderbare Welt der Digitalisierung in das Modell der 35mm stecken.

 

Kartellrechtlich ist das die beste Begründung zur Beibehaltung des Rankings, das ja eigentlich nur Auswirkungen auf die kleinen Kinos hat. Aber eben negative.

 

Erst letzte Woche sagte mir ein Verleih: "Ihre Rankingplatz hat sich ja um 100 verschlechtert..."

Und auch das wiederhole ich: SO wird den Kriterienkinos nicht geholfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Die Auswirkungen des Modells, wie Du es beschreibst kann ich mir bildhaft vorstellen. Jeder Verleih wird sich extrem zurückhalten, was das Ausgeben der Abspielerlaubnis an die Kriterienkinos angeht.

 

Nicht Kriterienkinos .. es geht um die Kinos, die VPF-pflichtig sind ... egal wohin die VPF gezahlt wird (3rd Party, FFA-VPF oder VPF-Hub). Ein Förderung von BKM (Kriterienkino) und Land, die zusammen ja gut und gerne ca. 60 - 75% der Kosten abdecken kann, ist da nicht relevant ...

 

Neu gemischt werden die Karten dann wieder, wenn die diversen VPF-Modelle durch sind, denn die sind ja alle zeitlich begrenzt und endlich. Spätestens wenn die Verträge erfüllt sind bzw. die vorfinanzierten Digitalisierungskosten des Vertrages oder die Investition des Kinos gedeckt sind, fallen VPF Zahlungen gänzlich weg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3rd Party ist vorgefiltert dadurch, daß in den Genuss nur kinos kommen, die eh "jeden" Start bekommen. Bei VPF-Hub hängt es ein wenig von den Verträgen ab, wie das gestaltet wird und welchen Einfluss ich als Kino behalte. FFA-VPF betrifft die Kinos, die die Kriterien der FilmDigitV erfüllen und von der FFA gefördert wurden. Frei nach dem Motto: Wer die 10T€ von der FFA bekommen hat, kann auch an dem Verleiheranteil beteiligt werden.

 

Da die FilmDigitV den Kartenumsatz bei 160T€ netto pro Saal deckelt ergibt das bei einem angenommenen durchschnittlichen Kartenpreis von 6,50€ ca. 26.000 Besucher im Jahr. Damit liegt man im Ranking bei den Verleihern doch eher weiter hinten geschätzt so ab 500 Abspielrechten etwa.

 

Ob eine der großen Ketten eine private Vereinbarung mit jedem Verleih hat, oder Ymagis oder XDC o.ä. interessiert mich eigentlich nicht, da es da nicht um die Frage der Starterlaubnisse geht, sondern nur um reine finanzielle Beteiligung. Die Kinos, die dann jedoch von dem FFA-Treuhandmodell profitieren (sollen) haben wieder das gleiche Problem, wie zu 35mm Zeiten...

 

Und der ganze Quatsch wie beispielsweise jetzt die "digitale Förderkopie" zieht sich endlos weiter fort.

 

 

Da die FFA wohl nicht groß an dem Treuhandmodell verdienen soll (gehe ich zumindest jetzt mal von aus), ist die Frage nach der Art der Refinanzierung sicher interessant... Was auch die Dauer bestimmt.

 

Wie das Beteiligungsmodell der Verleiher in Zukunft aussieht ist natürlich eine gute Frage: Klar ist, daß digitale Projektoren eine um ein vielfaches begrenztere Lebenszeit haben, als 35mm Projektoren... Die Einsparung an den Kopienkosten bleibt aber.

Sinnig und eine dauerhafte Lösung wäre hier vielleicht eine Absenkung der Mietsätze(?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Kinos, die dann jedoch von dem FFA-Treuhandmodell profitieren (sollen) haben wieder das gleiche Problem, wie zu 35mm Zeiten...

 

 

BKM + Länderförderung + FFA-Treuhand, da kann ein Kriterien-Kino mit geschickter Planung seine Digitalumstellung fast zum Nulltarif bekommen. Das ist doch schon mal ein ansehnliches Förderpaket. Das hätte doch vor drei/vier Jahren niemand gedacht, dass Politik und die beteiligten Marktteilnehmer es jemals so hinbekommen, dass ein Großteil aller Kinos die Umstellung gestemmt bekommt. Jetzt auch noch jahrzehntealte Marktmechanismen (Ich setze nur dort ein, wo es sich für mich wirtschaftlich lohnt) außer Kraft zu setzen, das ist m.E. etwas zu viel auf einmal verlangt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...(Ich setze nur dort ein, wo es sich für mich wirtschaftlich lohnt) außer Kraft zu setzen...

Ich weiß nicht, was Lagerhaltung, Kommissionierung und Versand in 35mm gekostet hat. Ich bezweifle aber, das digital da teurer ist zumal ja "Lagerhaltung" in diesem Sinne komplett entfällt. Da - außer den Versandkosten (incl. Festplatten ziehen) - keinerlei Herstellungskosten anfallen, ist die Frage nach "wirtschaftlich lohnen" sicher neu zu beantworten.

 

Pauschalisiert würde ich sagen:

Wirtschaftlichkeit definiert sich aus dem Verhältnis von erreichtem Erfolg und den dafür eingesetzten Mitteln.

 

Auch kleine Kinos werden es schaffen, pro Film - den es einsetzen möchte - dem Verleih mehr zu zahlen, als dieser Mittel eingesetzt hat.

 

Nach allgemeinen Grundsätzen ist das Ziel eines Unternehmens die Gewinnmaximierung. Bei Produkten, bei denen es um eine Absatzmasse geht, sollte man annehmen, daß der Spruch: "je mehr, desto besser" gilt.

Ich sehe also hier keine wirtschaftliche Notwendigkeit, kleineren Kinos einen Film nicht zu geben.

 

Ein Kollege berichtete mir mal von einem Gespräch mit Verleihern: "Für die Aktionärsversammlung müssen wir den Kopienschnitt möglichst hoch halten!".

 

Dieser Grundsatz hatte Sinn, als der Kostenfaktor für Kopien noch hoch war. Jeder kann sich sehr leicht ausrechnen, daß in DIGITAL die Gesamtbesucherzahl entscheidender ist, als ein hoher Kopienschnitt. Dieses Phänomen ist übrigens jede Woche wieder in den Rentrak-Zahlen zu erkennen: Der Kopienschnitt mag noch so hoch sein, nur die Gesamtbesucherzahl (Umsatz) bringt den Film möglichst hoch in den Top 20.

 

Ebenso sind ähnliche Argumente wie "Der Film muß sich erst rumsprechen" nicht stichhaltig. Und es erkläre mir bitte einmal jemand den wirtschaftlichen Vorteil, warum in der einen Großstadt im Großcenter und in der anderen Großstadt in ein bis zwei Großcentern und ggf. sogar gleichzeitig noch im Arthouse ein Film läuft (siehe als Beispiel "Die eiserne Lady"), ich jedoch - wo ich mein Kino in nicht allzugroßer Entfernung genau zwischen diesen beiden Städten habe - diesen Film aber NICHT gleichzeitig spielen darf...

 

 

Die BKM- und FFA-Förderung sind zur Stärkung und Erhaltung kleiner Kinos eingerichtet. Das ist unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsfrage der Verleiher.

 

Die Beteiligung der Verleiher ist auch nichts "besonderes". Großkinos werden über VPF "gefördert", sei es direkt vom Verleih oder über 3rd-Party Modelle. Das die kleinen die 13T€ in einer Summe bekommen statt pro Film ist nett und erleichtert die akute Finanzierung, macht aber am Ende keinen Unterschied zu filmbezogener Zahlung. Pauschale "Förderung" hat für kleine den Vorteil, daß man die Summe nicht sinnvoll auf einzelne filme runterbrechen kann um Abspielrechte zu "verteuern".

 

 

Die Digitalisierung an sich verändert die jahrzehntealten Marktstrukturen. NICHT die Förderung kleiner Kinos.

An technisch und praktisch überholten und INSBESONDERE jahrzehnte alten Strukturen festzuhalten ist sicherlich auch nicht einfach so vereinbar mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

 

 

Abschließend der Grundsatz: "Auch Kleinvieh macht Mist"

Es würden kaum Cent-Artikel hergestellt, wenn sich das in Summe nicht rechnen würde.

 

Und zu allerletzt:

Ich halte Filme für individuelle eigenständige (Kunst)werke im Gegensatz zur Massenproduktion einzelner Güter. Gleichwohl ist aber das Hauptaugenmerk stets auf die Maximierung der Besucherzahlen gelegt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Rede. Man muss auch den Gesamtkomplex sehen - es gibt ja schließlich auch eine Konkurrenz unter den Verleihern, und die wird ohne die harte Kopienbegrenzung bei 35mm eher verstärkt. Der Verleih, der aufgrund 'irgendwelcher' Eigenkriterien eine Startkopie verweigert, verliert den Platz an einen anderen. Und jetzt überlegen wir mal, wieviele ThirdParty VPF und Kriterienkinos es voraussichtlich geben wird, über welchen Zeitraum, und da wird der Verleih, der so eine VPF-Sparpolitik treibt, sich sehr schnell umsehen und lernen müssen, dass Sparen nicht automatisch Gewinnen heisst.

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ein sehr interessanter Thread, IMHO.

 

Nicht Kriterienkinos .. es geht um die Kinos, die VPF-pflichtig sind ... egal wohin die VPF gezahlt wird (3rd Party, FFA-VPF oder VPF-Hub). Ein Förderung von BKM (Kriterienkino) und Land, die zusammen ja gut und gerne ca. 60 - 75% der Kosten abdecken kann, ist da nicht relevant ...

 

Neu gemischt werden die Karten dann wieder, wenn die diversen VPF-Modelle durch sind, denn die sind ja alle zeitlich begrenzt und endlich. Spätestens wenn die Verträge erfüllt sind bzw. die vorfinanzierten Digitalisierungskosten des Vertrages oder die Investition des Kinos gedeckt sind, fallen VPF Zahlungen gänzlich weg.

 

 

Betr: "zeitlich begrenzte und endliche VPF-Modelle".

Das bei Bordwell zitierte Online-Werbefilmchen von XDC geht von einem Break-Even nach acht Jahren aus, bevor das Equipment in das Eigentum des Kinobetreibers übergehen soll.

Acht Jahre!

Soll man das nicht eher so verstehen, dass es — wie von Leasingmodellen allgemein bekannt — eine neue Vertragsverlängerung (um jeweils weitere acht Jahre z.B.) gibt, sobald man neue Technik als Upgrade (4K, z.B.) oder Zusatz (neue 3-D-HFR-System, z.B.) installiert (und sich bezahlen lässt). Wie sehen eigentlich solche Vertragsgestaltungen aus, wenn man selbst für den Upgrade sorgen möchte oder technisches Zusatz-Equipment als Selbstzahler zusätzlich einsetzen möchte. Wie frei ist man als Kinobetreiber da noch? Wem gehört der Vorführraum bei solchen Vertragslaufzeiten und Vertragsgestaltungen?

 

Darf ich daher fragen, wie der konkrete Fall beim 4K-Upgrade in Karlsruhe vertragstechnisch gehandelt wurde?

 

+++

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Rede. Man muss auch den Gesamtkomplex sehen - es gibt ja schließlich auch eine Konkurrenz unter den Verleihern, und die wird ohne die harte Kopienbegrenzung bei 35mm eher verstärkt. Der Verleih, der aufgrund 'irgendwelcher' Eigenkriterien eine Startkopie verweigert, verliert den Platz an einen anderen. Und jetzt überlegen wir mal, wieviele ThirdParty VPF und Kriterienkinos es voraussichtlich geben wird, über welchen Zeitraum, und da wird der Verleih, der so eine VPF-Sparpolitik treibt, sich sehr schnell umsehen und lernen müssen, dass Sparen nicht automatisch Gewinnen heisst.

 

- Carsten

 

Durch den Kapitaleinsatz beim 35-mm-Material waren Massenstarts durchaus möglich, aber die Alleinherrschaft von nur einem oder von zwei Titeln in allen bespielbaren Kinos eines Territoriums hatte man bislang noch nicht gesehen. Es gab die Befürchtung, dass die Virtualisierung des Abspielmaterials nun solche "Totalbespielungen" und "Totalbelegungen" an Startwochen leichter möglich machen werde. Dass nun einige "alte Zöpfe" aus der 35-mm-Zeit mit seinen Betriebsmodellen anscheinend nun selbst virutell weiterleben, mag betriebswirtschaftlich hinderlich erscheinen, gleichzeitig aber ein gewisses Maß an Pluralität im Kinospielplan einstweilen erhalten.

 

+++

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Annahme, alle 4000 Leinwände würden plötzlich nur noch EINEN einzigen Film spielen ist absurd. Diese hinkt schon an der Tatsache das ab einer gewissen Menge an Spieleinsätzen logischerweise der Kinobetreiber pro Saal weniger Besucher hat. Denn Kinobesucher gibt es ja nicht pro Film proportional zur bespielten Leinwand.^^

(Das ist wie mit Kneipen, je mehr es gibt, desto weniger hat jede einzelne Besucher)

 

Gewisse Blockbuster sind auch jetzt schon mit einer Einsatzzahl um die 1000 vertreten, das betrifft aber wenige Filme und wenige Wochen. Und von oben den Kinos zu diktieren, sie dürfen einen Film nicht spielen, damit die Vielfalt erhalten bleibt ist ebenso absurd und nicht mit den Grundsätzen der Marktwirtschaft vereinbar. Vor allem: Wer bitte entscheidet denn, welches Kino warum welchen Film nicht spielen darf? Oder aus der logischen Folge welchen Film er dann spielen MUSS...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

. Vor allem: Wer bitte entscheidet denn, welches Kino warum welchen Film nicht spielen darf? Oder aus der logischen Folge welchen Film er dann spielen MUSS...

 

Konsequenterweise der, der die Marktmacht dazu hat bzw. hätte.

Und meine Befürchtung – wenn ich den nun rasant sich abspielenden Technikwandel derzeit beobachte – ist die, dass dieser Technikwandel weitreichende Konsequenzen im Marktgefüge, das natürlich auch ein Machtgefüge ist, nach sich zieht, die erst nach und nach, Schritt für Schritt, deutlich werden können und erst dann auch reflektorisch nachvollzogen werden können.

 

Die Gedankengeänge hier im Thread belegen mir das sehr treffend.

 

+++

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.