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Verleiherbeitrag zur Digitalisierungsförderung


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Auch dabei bitte mal den Gesamtkomplex nicht aus den Augen verlieren - kein Verleih hat nur EINEN Film im Angebot, und jeder Verleih will, dass alle seine Kinderchen gezeigt werden. Darüber hinaus gibt es immer zwangsläufig Titelüberlappungen aus den Buchungsverträgen. Dass grundsätzlich mehr virtualisierte Kopien spielbar sind, heisst ja nicht, dass andere Vertragsbestandteile der Buchungen ausser Kraft gesetzt würden.

 

Die Multiplexe müssen alle Leinwände bespielt kriegen, und bei den kleineren Häusern gibt es klassischerweise sehr unterschiedliche Ansichten darüber, welche Starts bei ihnen erfolgversprechend sind. Hier setzt sich eben die individuelle Kenntnis des kleinen Kinobetreibers bezüglich seiner Stammkundschaft durch.

 

- Carsten

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Top-Benutzer in diesem Thema

Wie frei ist man als Kinobetreiber da noch? Wem gehört der Vorführraum bei solchen Vertragslaufzeiten und Vertragsgestaltungen?

 

Darf ich daher fragen, wie der konkrete Fall beim 4K-Upgrade in Karlsruhe vertragstechnisch gehandelt wurde?

 

+++

 

Weiß jetzt nicht genau, wie die Frage zu verstehen ist. Vetragstechnisch (?) gab es nichts zu (ver)handeln außer einen Auftrag an eine kinotechnische Firma, dann Liefrung, dann Bezahlung. Ziemlich simpel ...

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Weiß jetzt nicht genau, wie die Frage zu verstehen ist. Vetragstechnisch (?) gab es nichts zu (ver)handeln außer einen Auftrag an eine kinotechnische Firma, dann Liefrung, dann Bezahlung. Ziemlich simpel ...

 

Die Frage zielte danach, ob man einfach – für den Fall dass ein Integrator/3rd Party die Technik zunächst bezahlt hat, diese Investionen über VPFs abgegolten werden und einem dadurch selbst das Equipment im eignen Vorführraum auf absehbare Zeit ja nicht als Eigentümer gehört – einfach selbst Hand an Technik-Austausch und Upgrades auf eigene Rechnung machen darf, oder nicht.

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Die Frage zielte danach, ob man einfach – für den Fall dass ein Integrator/3rd Party die Technik zunächst bezahlt hat, diese Investionen über VPFs abgegolten werden und einem dadurch selbst das Equipment im eignen Vorführraum auf absehbare Zeit ja nicht als Eigentümer gehört – einfach selbst Hand an Technik-Austausch und Upgrades auf eigene Rechnung machen darf, oder nicht.

 

Die Frage kann ich nicht beantworten, weil wir keinen VPF-Vertrag abgeschlossen haben. Wir investieren, was wir für sinnvoll halten.

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Atriums Frage ist nicht uninteressant. Bezogen auf 2k->4k Upgrades innerhalb von VPF Laufzeiten mag man das noch als nicht sonderlich wahrscheinlich abhaken, aber schon bei Dingen wie HFR oder Wechseln/Upgrades bei 3D Systemen, etc. wird das sehr viel realistischer. Ich vermute, das wird im Einzelfall nachverhandelt, mit der Tendenz, dass alles, was der Finanzierer oder das Studio für nicht relevant halten, vom Kino selbst zu finanzieren ist.

Das bedeutet, solange die Anlage DCI konform ist, wird nix gemacht, es sei denn, der Betreiber zahlt selbst. Wie wird das aussehen, wenn einzelne Studios plötzlich eigenständig bestimmte Eigenschaften der Ausrüstung ändern wollen - was passiert z.B., wenn The Hobbit in HFR rauskommt und nur dieser Verleih vorläufig auch HFR Leinwände will? Wie gesagt - ich denke, das wird individuell verhandelt werden.

 

 

Da gab es in USA mal eine angebliche Auflage, die GoreBoards von Serie-I Maschinen aufrüsten zu MÜSSEN. Betraf aber auch nur Anbieter mit VPF. Ist aber nicht rausgekommen, ob das tatsächlich durchgängig passiert ist und wer da letztlich für hätte zahlen müssen.

 

Problem, was auch in USA diesbezüglich dauernd thematisiert wird - ALLE VPF-Verträge enthalten Non-Disclosure-Agreements, daher redet kaum jemand dazu Tacheles und es ist wenig öffentlich bekannt.

 

Ich weiss von einem deutschen Betreiber unter VPF, dass die sehr strenge Auflagen haben, das Equipment überhaupt anzupacken. Auf gut und sehr deutlich Deutsch: Es gehört nicht dem Betreiber, diesem ist im Grunde nur der reine Betrieb gestattet, über Zeiträume von durchaus 8-12 Jahren.

 

Ob die Verleiher danach neue VPF-Verträge auflegen - das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Immerhin haben etliche schon angekündigt, dass die VPFs schon in 1-2 Jahren auslaufen werden. Dass sowas nochmal neu aufgelegt wird, glaube ich nicht.

 

Die Kinos werden dann auf eigene Rechnung ersetzen und nachrüsten müssen. Ob die Verleiher sich zukünftig auf niedrigere Mieten einlassen werden... da bin ich skeptisch.

 

Nun darf man aber auch bei digitalen Projektionssystemen nicht immer den großen Hammer Totalersatz rausholen - die gegenwärtig kommunizierten Preise bestehen aus einem Mix für Projektor, Server, Tonanbindung, Installation, Lampe, Umbauten, sonstige Kosten. Das muss ja in Zukunft nicht immer komplett ersetzt werden. Durch die Verbreitung von IMBs verteilt sich das Ersatzrisiko noch weiter und dürfte realistischerweise im Bereich 5000-10.000 Euro pro 'Modul' betragen. Das ist zwar auch ein ziemlicher Klopps, aber doch immerhin weit entfernt von dem 70.000-Euro-alle-5 Jahre-Schreckensszenario, das immer wieder behauptet wird.

 

Gibt's irgend jemanden hier, der in Bezug auf konkrete VPFs da Genaueres weiss? Ich nehme das gerne per PN oder Email entgegen und 'pseudoanonymisiere' es fürs Forum.

 

 

- Carsten

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Problem, was auch in USA diesbezüglich dauernd thematisiert wird - ALLE VPF-Verträge enthalten Non-Disclosure-Agreements, daher redet kaum jemand dazu Tacheles und es ist wenig öffentlich bekannt.

Ich weiss von einem deutschen Betreiber unter VPF, dass die sehr strenge Auflagen haben, das Equipment überhaupt anzupacken. Auf gut und sehr deutlich Deutsch: Es gehört nicht dem Betreiber, diesem ist im Grunde nur der reine Betrieb gestattet, über Zeiträume von durchaus 8-12 Jahren.

 

Gegen technische Lieferanten und Wartungs-Dienstleister war noch nie etwas einzuwenden. Allerdings scheinen mir VPF-Provider/Investoren eine ganz andere Kategorie zu bezeichnen, die weit jenseits von technischen Dienstleistern zu verorten ist -- und eher der Kategorie Leasingfirmen zuzurechnen ist. Jedenfalls tauchen in der Branche durch den verspäteten und uneinigen Technikwandel plötzlich "Player" auf, die sich als Gatekeeper zwischen Kinos und Filmvertriebsfirmen/Rechtehändlern zwischenschieben -- und das über Jahrzehnte gewachsene und entwickelte Branchengleichgewicht zwischen Kino und Verleih (inkl. den ganzen Trends wir Multiplex-Boom, Kinocenter, ArtHouse-Markt) kräftig durcheinander wirbeln. Mit der "Bankvollmacht", dass der Kinobesitzer, wenn er nicht aufpasst, welche Verträge er unterschreibt, plötzlich nicht mehr Herr im Hause ist. In der Schlussfolgerung also, dass die schlimmsten Befürchtungen ggü. dem Technikwandel nun doch eintreffen können. Die erwähnten Non-Disclousure-Vereinbarungen und die damit zusammenhängende Intransparenz lassen Schlimmes ahnen. Deshalb mein insistieren, um es als aktuelle Entwicklung überhaupt zu verstehen und einordnen zu können.

 

+++

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  • 1 Monat später...
  • 6 Monate später...

Na endlich:

 

 

'Grünes Licht für Treuhandvereinbarung

 

Gute Nachrichten für die Kriterienkinos, denn es gibt grünes Licht für die so genannte Treuhandvereinbarung, mit der die Verleiher neben BKM und FFA als dritte Säule ihren finanziellen Beitrag zur digitalen Umrüstung leisten.

So gab Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Rahmen der Verleihung der Kinoprogrammpreise seines Hauses am 31. Oktober in Bamberg bekannt, dass die Treuhandvereinbarung auf Basis der Marktanteile der Verleiher von mittlerweile 88,8 Prozent unterschrieben wurde und nur die Unterschrift eines Unternehmens noch ausstehe.

 

 

 

Neumann betonte weiter, er sei froh, dass die Treuhandvereinbarung „nun endgültig auf die Bahn kommt“. Nach Informationen von Filmecho wird die FFA nun im Laufe des Novembers die ersten Finanzierungsverträge an die Kinobesitzer herausschicken.'

 

 

- Carsten

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Der HDF Newsletter wird auch deutlich:

 

---

+++ Endlich: Die Treuhandvereinbarung steht -Die Verleiher steigen in die Digitalisierungsförderung ein

 

 

Wie auf den HDF-Regionalversammlungen berichtet und allgemein bekannt, fehlten bislang noch drei Verleiher, um das sogenannte Treuhandmodell zur finanziellen Unterstützung der Kriterienkinos anzuschieben. Der Startschuss hierfür sollte fallen, wenn ein Verleihermarktanteil von mindestens 75 Prozent erreicht ist. Bisher dümpelte der Anteil bei 70,7 Prozent. Die Branche wartete auf die Unterzeichnung der Treuhandvereinbarung von UPI, Fox und Sony, um die gesetzte Vorgabe zu erfüllen. Dieses Ziel ist jetzt endlich erreicht. Die jetzt in die Treuhandvereinbarung eingebundenen Verleiher präsentieren einen Marktanteil von exakt: 88,8 Prozent.

Allen Kriterienkinos, die bei ihrer Finanzierung auf den Treuhandanteil der Verleiher gesetzt hatten, dürfte jetzt ein Stein vom Herzen fallen. Immerhin geht es um bis zu Euro 13.000 pro Kriterienleinwand.

Zudem ist es mehr als gerechtfertigt, dass sich die Verleiher, die auf Dauer ein Milliarden-Einsparpotential vor Augen haben, sich an den erstmaligen Umrüstungskosten beteiligen, während auf die Kinos dauerhaft Neuanschaffungen und erhöhte Abspielkosten zukommen. Man ist als Kino angesichts der Verleihbeteiligung fast geneigt, sich „fremdzuschämen“.

Der Treuhandvertrag steht auf breiten Füßen. Alle deutschen Verleihfirmen und (fast) alle amerikanischen Majors sind mit im Boot. Als einziger Major fehlt noch die Sony, die bisher keinerlei Bereitschaft zeigt, die Treuhandvereinbarung mit zu tragen.

Jetzt dürfte es zügig weiter voran gehen. Am 09. November kommen die Verbände der Kinowirtschaft zusammen, um abschließend über den die Treuhandvereinbarung ergänzenden Finanzierungsvertrag KINO informiert zu werden. Es ist geplant, dass danach noch im Laufe des Novembers die ersten Verträge an diejenigen Kriterienkinos ausgestellt werden, deren Antrag auf Digitalisierungsförderung von der FFA bereits bewilligt wurde. Damit kommt das lange Warten für die Kriterienkinos doch noch zu einem guten Ende.'

 

http://www.hdf-kino.de/news/detail/article/endlich-die-treuhandvereinbarung-steht-die-verleiher-steigen-in-die-digitalisierungsfoerderung-ein.html

 

- Carsten

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Offensichtlich ist Sony jetzt eingeknickt, nachdem man öffentlich als Verweigerer in die Ecke gestellt wurde:

 

 

'+++ HDF-SONDER-Ticker +++ HDF-SONDER-Ticker +++ HDF-SONDER-Ticker

 

Sony unterschreibt Treuhandvereinbarung. 100 %ige Beteiligung der Verleiher an der Kriterienkino-Förderung ist perfekt.

 

Offensichtlich konnte Sony seine Position, als einziger Verleih bei der Treuhandvereinbarung außen vor zu bleiben, nicht weiter aufrechterhalten. Wie die FFA in der heutigen Sitzung der AG Treuhand mitteilte, ist der Treuhandvertrag zur Beteiligung der Verleiher an der Digitalisierung der Kriterienkinos mit dem Schritt von Sony jetzt auf eine 100 %ige Basis gestellt.'

 

- Carsten

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Offensichtlich ist Sony jetzt eingeknickt, nachdem man öffentlich als Verweigerer in die Ecke gestellt wurde:

 

 

'+++ HDF-SONDER-Ticker +++ HDF-SONDER-Ticker +++ HDF-SONDER-Ticker

 

Sony unterschreibt Treuhandvereinbarung. 100 %ige Beteiligung der Verleiher an der Kriterienkino-Förderung ist perfekt.

 

Offensichtlich konnte Sony seine Position, als einziger Verleih bei der Treuhandvereinbarung außen vor zu bleiben, nicht weiter aufrechterhalten. Wie die FFA in der heutigen Sitzung der AG Treuhand mitteilte, ist der Treuhandvertrag zur Beteiligung der Verleiher an der Digitalisierung der Kriterienkinos mit dem Schritt von Sony jetzt auf eine 100 %ige Basis gestellt.'

 

- Carsten

 

Na Prima, das war ja ein langer Ritt...dann kann ich ja jetzt ganz beruhigt das Sony 4K -Logo wieder ins Vorprogramm packen :grin:

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  • 1 Monat später...

zum einen: Wie der Vertrag derzeit aussieht, muß jeder, der einen Serie 1 Projektor hat - also zu den Early-Adoptor gehört und so das ganze mit angeschoben hat nochmal so etwa 3000 euro investieren für ein Gore-Board. (oder wie auch immer sich das ding schimpft) - was ansich eine sinnlose investition ist.

 

zum anderen was ist mit alternativem kontent, und warum muß der kinobetreiber ggf. bezahlen und wann genau etc...

 

 

 

 

saß eigentlich irgendein kinobetreiber bei den verhandlungen der ffa und den verleihern bzgl. des vertrages????

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zum einen: Wie der Vertrag derzeit aussieht, muß jeder, der einen Serie 1 Projektor hat - also zu den Early-Adoptor gehört und so das ganze mit angeschoben hat nochmal so etwa 3000 euro investieren für ein Gore-Board. (oder wie auch immer sich das ding schimpft) - was ansich eine sinnlose investition ist.

 

Sinnlos ist die sicher nicht, über kurz oder lang wirst Du das eh brauchen. Von daher, lieber mittels Treuhandmodell etwas gegenfinanziert... HDCP kann der Projektor dann auch. Bist Du sicher, dass dein Kinoton das wirklich braucht, das muss doch einer der letzten Serie I gewesen sein, da war doch Serie2 schon da?

 

 

- Carsten

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über kurz oder lang werden serie1 projektoren ausgemustert... somit erledigt sich das von selbst.

 

mittels treuhandmodel gegenfinanzieren ist eine milchmädchen-rechnung. denn die verleihbeteiligung ist natürlich als bestandteil der finanzierung schon eingebunden. die zusätzliche investition wird nicht gegenfinanziert.

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@pesinecki

WIESO ZUFRIEDEN ?

 

 

Weil wir froh sind, dass sich die Verleiher entgegen unserer Erwartungen letztlich doch noch zu dieser Lösung durchgerungen haben. Und weil uns von Seiten der FFA bereits die Summe genannt wurde, die wir anhand dieses Treuhandmodells erhalten werden. Wir unterliegen nicht einem VPF-Modell. Daher mein etwas lockerer Kommentar.

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über kurz oder lang werden serie1 projektoren ausgemustert... somit erledigt sich das von selbst.

Dann kriegst Du mit GoreBoard mehr dafür als ohne ;-)

 

Mich überrascht es auch etwas, dass das Teil der Treuhandvereinbarung wurde, aber DCI compliance ist nunmal langsam ein Muss, sonst bleibt die Kiste über kurz oder lang dunkel.

 

- Carsten

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