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Geschrieben

Hallo,

normalerweise ist die Investition, die zur Digitalisierung nötig ist, vorsteuerabzugsfähig.

Weiss jemand, ob eine von Land oder FFA/BKM erhaltene Förderung darauf mindernden Einfluss hat? Kann dann nur der Eigentanteil zum Abzug gebracht werden?

Geschrieben

 

Weiss jemand, ob eine von Land oder FFA/BKM erhaltene Förderung darauf mindernden Einfluss hat? Kann dann nur der Eigentanteil zum Abzug gebracht werden?

 

Nein ... kein mindernder Einfluss. Du kannst die komplett gezahlte Vorsteuer geltend machen. Die von FFA/BKM/Landesförderung gezahlten Zuschüsse/Subventionen sind umsatzsteuerfreie "Umsätze". Falls Dein Steuerberater oder Finanzamt das anders sieht, verweise auf diese Entscheidung des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein ... GF Schleswig-Holstein, 7.9.2006, Az.: 4 K 223/04.

Geschrieben

Klare Antwort (wie auch schon von preston gesagt): Nein!

 

Ich käme in der Tat auch gar nicht auf die Idee, Zuschüsse der Umsatzsteuer zu unterwerfen... Auf dem Zuschussbescheid steht ja auch nicht "incl. 7 oder 19% USt." oder sowas...

 

Abgesehen davon ist ein Zuschuss in der Buchführung dann entweder als Minderung des Investitionsgutes zu buchen oder aber alternativ unter sonstigen betrieblichen Erträgen als steuerpflichtiger Investitionszuschuss (nicht verwechseln mit Umsatzsteuerpflichtig). Da hat man die Wahlmöglichkeit, je nach dem was für ein Ziel in dem Jahresergebnis man erreichen möchte...

 

Da man die Wahl hat, das als neutralen Ertrag zu buchen, verbietet es sich auch schon von dieser Seite her, USt. da zu berücksichtigen...

 

Selbst wenn ich es aber als Minderung der Investition sehe ändert das nichts an der Tatsache, daß ich x Euro an Vorsteuer bezahlt habe aufgrund der Rechnung meines Lieferanten. Die von meinen Kunden eingenommene USt. wird mit der bezahlten Vorsteuer verrechnet und Fertig.

Geschrieben

Richtig, Förderung und Umsatzsteuer haben Nullkommanichts miteinander zu tun. Die Förderung ist netto=brutto, es wird dafür keine Umsatzsteuer ausgewiesen und demzufolge auch nicht abgeführt, Umsatzsteuer auf die Investition wird mit Begleichung der Rechnung an den Lieferanten in voller Höhe abgeführt und beim Umsatzsteuerausgleich in eben dieser Höhe geltend gemacht/rückerstattet. Bezüglich der Umsatzsteuer muss man also ggfs. bis zur Umsatzsteuervoranmeldung mit 10-15k€ in Vorleistung gehen. Mit dem richtigen Timing ist das aber auch nicht so schlimm.

 

 

- Carsten

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