Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

wie ich gehört habe soll das Urheberrecht verschärft werden. Was denkt Ihr bedeutet das für den Besitz, Kauf und Verkauf von 35mm Kopien?

Bei der Filmbörse in Coesfeld habe ich mit einem Verkäufer gesprochen, der meinte der Handel sei verboten oder zumindest eine Grauzone, deshalb verkauft er nichts auf ebay.

Was sagt Ihr dazu?

 

Gruß

 

Arno Künster

Geschrieben

Der Handel damit, ist ganz klar verboten, da die Kopien ja Eigentum der Verleihe sind.

Was den Besitz anbelangt, wird wohl im großen ganzen ein Auge zugedrückt, wenn jemand zwei oder drei Kopien im Keller stehen hat. Das ganze sollte halt in einem gewissen Rahmen bleiben.

Die öffentliche Aufführung solcher "illegaler" Kopien ist ebenfalls ganz klar verboten.

Wenn Du also Kopien im Keller hast, die Du Dir ab und zu mal ansiehst, mach keine große Werbung dafür!

Von 35mm bei e-bay lasse ich grundsätzlich die Finger.

 

Gruß

Ernemann

Geschrieben

Die Verschärfung geht in erster Linie dahin, daß das Kopieren (auch sog. "Sicherheitskopien") kopiergeschützter Datenträger generell strafbar ist. Wobei das neue Recht hier leider zwischen Profianwender und Privatmensch unterscheidet.

DVDs sind generell kopiergeschützt, also ist ein Kopieren oder "Rippen" immer illegal.

Die Veränderungen helfen eigentlich nicht richtig weiter, können jedoch dazu beitragen, daß Zeitschriften, Lidl, Aldi und Webinhalte nicht mehr unverblümt auf Programme zur Kopierschutzumgehung hinweisen können, bzw. diese zum Kauf oder Download anbieten, denn dieses ist zukünftig Beihilfe zur Straftat. Insofern ist es in Zukunft nicht mehr ganz so einfach für den jugendlichen Anwender, an die neuesten Versionen von Kopiersoftware zu kommen.

Wer auf einem gewerbsmäßigen Server urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal vorhält, kann zudem einfacher bestraft werden.

Gegen peer to peer Netzwerke (Tauschbörsen) bleibt auch die Gesetzesnovelle machtlos, dann hätte z.B. jede Musikk-MP3, jeder MP2 Spielfilm auf einem privaten PC schon strafbar sein müssen.

 

Interessant ist eigentlich das Verhalten der Urheberorganisationen ala Gema. Die sind gar nicht so sehr an einer Verschärfung interessiert, kassieren sie doch erhebliche Geräteabgaben beim Kauf und Leerdatenträgerabgaben, die interne Verrechnung davon ist wesentlich einfachert, als z.B. die Aufteilung des 5 ct Anteils einer Kinokarte auf 40 Werbe, Film und Vormusikkstücke.

 

Kinofilme in 35mm sind Anti Piracy codiert, und gelten daher als kopiergeschütztes Material, so daß jede nicht authorisierte Kopie strafbar ist.

Helfen gegen Filmpiraterie wirds kaum, denn die Macht der Filmtheaterwirtschaft politisch ist zu gering (der Umsatz ist kleiner, als der Umsatz der Norddeutschen Fleisch Zentrale mit Schweineschlachtungen), die Geräteindustrie zu Umsatzstark, und ein wesentlicher Faktor sind die Arbeitsplätze im Handel.

Die Lobbyarbeit dieser mächtigen Verbände und Institutionen verhindert eine sinnvolle, nicht nur oberflächliche Veränderung.

 

 

Stefan

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

wie ist es denn mit den Kinotrailern oder den Wochenschauen fallen die auch unter das Urheberrecht?

 

Zu den Tauschbörsen habe ich am Donnerstag einen ganz anders lautenden Bericht gehöhrt, demnach ist es ab sofort Strafbar in Tauschbörsen Dateien zum Runterladen anzubieten. Dagegen soll das Runterladen an sich straffrei bleiben.

Für Zuwiederhandlungen die auffallen, drohen die US Musik Firmen mit Strafen bis zu US$ 160.000 pro Lied!!!!!!

 

Gruß Arno

Geschrieben

Auch Wochenschauen unterliegen dem Urheberrecht, frag mal bei der Deutschen Wochenschau Gesellschaft in Hamburg nach. Trailer, obschon heute zum Einweg Werbematerial verkommen, unterliegen ebenfalls dem Urheberecht, und müssen entweder zurücksandt oder ordnungsgemäß einer Entsorgung zugeführt werden. Entsorgen heißt quasi ab in den gelben Sack (darf man aus anderen Gründen nicht, ich weiß), aber nicht zur Weitergabe oder Verkauf. Gleiches gilt ja für alles gelieferte Werbematerial, ob Plakat- oder Bildmotiv.

 

Was Du da ansprichst mit dem Musikloaden hat nichts mit Strafrecht zu tun. Der Urheber kann jeden unauthorisierten Nutzer zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen. Und das können 16.000 $ pro Musikktitel oder 150.000 EUR pro Film sein. Zumindest das Prozeßrisiko steigt damit für den Normal"piraten", da Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare sich am Streitwert berechnen. Vielfach ist das Ziel der Musikk- und Filmanbieter in Zukunft, sich dann außergerichtlich auf eine Abmahnzahlung mit Unterlassungserklärung zu einigen, und das kann die Eltern (oder bei Volljährigen diese selbst) dann schon mal bis zu 1 Jahresverdienst kosten, ohne daß es einer Strafanzeige bedarf.

Auf diese Weise hoffen die Urheberrechtsinhaber der i-Net Piraterie habhaft zu werden, wobei automatisch laufende Suchmaschinen websites mit potentiellen Piraterieinhalt ermitteln sollen.

Ob es letztendlich hilft, wer weiß es?

 

Stefan

Geschrieben

Hallo,

da stellen wir uns jetzt mal ganz däHmlich,

wie sieht es aus wenn ich eine legal erworbene CD im Schrank stehen habe und mir Titel daraus als MP3-File aus dem Netz sauge, weil es schneller geht, als diese selbst zu konvertieren???

Welches Rechtsgut erwerbe ich mit dem Kauf eines Datenträgers?

Was ist, wenn dieser verloren geht?

Was ist, wenn ich vergesse dts-CDs zurückzusenden?

Was ist, wenn ich einen Spot über die Mülltonne entsorge, diesen jemand "ausgräbt" und über e-Bay verkauft?

Was ist, wenn ich eine perfekt gefälschte Raubkopie kaufe und diese einsetze?

Fragen über Fragen, stehen wir mit einem Bein im Knast?

Geschrieben

DäHmliche Antwort: Wenn Dir eine Tasse herunterfällt, und diese zerbricht, gibts auch keinen Ersatz vom Hersteller, da hilft nur neu kaufen.

 

Stefan

Geschrieben

Hallo,

gilt das auch für virtuelle Tassen? :D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.