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Geschrieben

also das mit der diebstahlfrage finde ich etwas weit hergeholt^^

 

aber in der tat, kommt eine eintrittskarte aus dem müll, dann ist a) weder klar, was der käufer an der kasse dafür bezahlt hat, noch B) für welchen film die karte genutzt wurde. und, um eine verbrauchte fortlaufend nummerierte karte zu kontrollieren, ob sie nicht abrechnet wurde bedarf nicht der karte sondern nur einer zufälligen nummer aus dem gedächtnis. Bestenfalls wollte also diese Mama nur ihre Kinderchens bei Laune halten.

Geschrieben

Die Kontrolleure vom Verleiher-Verband wühlen nicht im Müll. Warum auch.

Es werden meist Studenten in die Kinos geschickt, die sich Eintrittskarten

kaufen. Im Saal werden die Besucher gezählt und notiert. Auch wird die

Vorstellung kontrolliert, ob alles passt mit Vorprogramm (Trailer)etc., ob

der Hauptfilm ohne Pause läuft, etc.

Von Zeit zu Zeit kommen Kontrolleure vom Verleiher-Verband und prüfen die

Unterlagen. Bei Unregelmäßigkeiten kann es schon passieren, dass eine Nachforderung

erhoben wird.

Beispiel: wir schlossen einmal ein Kino, mangels Besucher. Von den Kinokarten wurden ca. 40.000 Stück

nicht mehr verkauft. Nach Jahren (!) wurden wir nach den Restkarten gefragt. Ich wußte momentan nicht,

wo diese verblieben sind. Es wurde also gerechnet (in DM): 40.000 Karten mal 7 DM Eintritt = 280.000 DM.

Davon Verleiheranteil (damals für das kleine Kino 40 %) sind 112.000 DM. Diese hätte ich nun zu entrichten.

Zum Glück fiel mir ein, dass ich die Restkarten weggepackt hatte und konnte sie vorweisen. Sie stimmten genau

mit den letzten Abrechnungen. Sonst wäre ich fällig gewesen. Bei Nichtbezahlung hätten wir für unser neues Kino

keine Kopien mehr erhalten.

Treten bei einem Kino Unregelmäßigkeiten auf, kommt der Name auf eine (schwarze) Liste und alle Verleiher

erhalten eine Kopie davon.

In den 80er Jahren des letzten Jahrtausends kannte ich einige Kinobetreiber, die mächtig zur Kasse gebeten wurden.

 

Wegen eines Saaltausches sind wir noch nie zu Schadensersatz verdonnert worden.

 

Servus

Theo

Geschrieben

Nach Jahren (!) wurden wir nach den Restkarten gefragt.

 

Mein Kino habe ich vor Jahren von einem anderen Betreiber übernommen und den Eindruck,daß bei dem nicht alles so korrekt gelaufen ist wie es sollte.

Könnte das Risiko bestehen,daß ich für den Mist den der im jetzt von mir betriebenen Kino gebaut hat noch geradestehen muß ?

Bei seiner Pleite damals mußte ich unterschreiben daß das Inventar in meinen Besitz übergeht und im Gegenzug von mir alle Leihmietenschulden übernommen werden.

Geschrieben

Genau beziffert wurden die Leihmietenschulden nicht.Vor der Übernahme habe ich aber alles beglichen.

 

Seine alten Karten hat der Vorbetreiber mir nicht weitergegeben.Damals habe ich neue drucken lassen.

Geschrieben

nunja, dann sollte das problem ja erledigt sein.

 

1. eine Verjährungsfrist für Forderungen ist drei Jahre, wenn du "vor Jahren schreibst" gehe ich mal davon aus, daß es schon eher 5 bis 10 sind.

(wobei ich mal sagen muß, daß das sehr sehr unvernünftig war. Da hätten wer weiß was für Leichen im Keller liegen können^^)

 

2. Mit seinen alten Karten hast Du aber auch gar nix am Hut, wenn du zu Beginn gleich neue genommen hast. Da kann Dir also jemand nur bei deinen eigenen Karten auf die Füße treten!

 

ergo: alles paletti.

Geschrieben

@UlliTD: Das mit dem Diebstahl ist so schon völlig korrekt. Sobald ein Gast oder sonst eine Person etwas in den Mülleimer wirft, geht dieses Etwas sofort in das Eigentum desjenigen über, der den Mülleimer "betreibt". Und wenn jemand aus einem ihm nicht gehörenden Mülleimer etwas herausholt, verübt er rein rechtlich gesehen einen ganz lupenreinen Diebstahl.

 

Ich habe über genau diesen Sachverhalt vor etwa zwei Jahren eine interessante Fernsehsendung gesehen. Du kannst als Kinobetrieber den Mülleimerdurchwühler wegen Diebstahls anzeigen und bekommst garantiert Recht (sofern das Verfahren nicht wegen Kosten / Nutzen eingestellt wird (da kenn ich mich garnicht aus)).

 

Gruß

Martin

Geschrieben

@martin:

So weit ich weiß nennt sich der Vorgang "Eigentumsaufgabe", wenn jemand was in den Müll wirft. Und in der Tat geht das dann in das Eigentum des Müllkorbbesitzers über, der es dann der Müllgesellschaft übereignet.

 

Da aber so eine Eintrittskarte im wahrsten Sinne des Wortes(!) das Blatt Papier nicht wert ist, auf dem die Anzeige geschrieben würde, finde ich, daß ist wie mit Spatzen auf Kanonen schießen (oder so ähnlich)... ;)

Geschrieben

@martin:

So weit ich weiß nennt sich der Vorgang "Eigentumsaufgabe", wenn jemand was in den Müll wirft. Und in der Tat geht das dann in das Eigentum des Müllkorbbesitzers über, der es dann der Müllgesellschaft übereignet.

 

Ja und Nein. Das Eigentum an einer Sache wird aufgegeben, indem man willentlich den Besitz daran, die tatsächliche Sachherrschaft, aufgibt und gleichzeitig auf seine Eigentümeransprüche und -rechte verzichtet. Der eventuelle Gedanke, jemand anders wäre nun Eigentümer, ist nicht richtig. Die Sache ist zunächst herrenlos und jeder kann sie sich zu Eigen machen, in dem er sie in Besitz nimmt. Dadurch, dass die Sache aber jetzt in diesem Mülleimer/container liegt, hat der Eigentümer des Containers dessen Inhalt noch nicht in Besitz genommen. Das tut er erst, wenn er den Inhalt tatsächlich an sich nimmt, den Container also entleert.

Solange also etwas in einem offenen Mülleimer liegt, kann jedermann sich an der Sache Eigentum verschaffen. (§§ 958 I, 959 BGB)

 

Dem entgegentreten kann man, in dem man seine Mülltonnen verschließt, nichts hineinwirft, von dem man nicht will, dass es als Ganzes eventuell wieder in Verkehr kommt, oder in dem man den Mülleimer unzugänglich aufstellt und oder (zusätzlich) das Müllwühlen per Hausordnung verbietet und Zuwiderhandlungen strafrechtlich als Hausfriedensbruch verfolgen lässt.

 

Überlegt euch mal, was die Stadtverwaltungen der Mittel- und Großstädte sonst für Ansprüche gegenüber Obdachlosen hätten, die Pfandflaschen aus Mülleimern sammeln :-D

Geschrieben

Genau sowas wiurde in der genannten Fernsehsendung besprochen:

 

Die Deutsche Bahn AG hat irgendwie gegen die Flaschensammler in den Zügen geklagt, weil die leeren Flaschen in den Zügen derer Meinung nach in deren Eigentum übergegangen sind. Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Klage wegen der Geringwertigkeit abgewiesen, aber betont, daß die Bahn tatsächlich Eigentümer der Flaschen sei. Wie gesagt, soweit die Erinnerung.

 

Gruß

Martin

Geschrieben

Offiziell wegen Geringfügigkeit. Sicher wurde auch deshalb so enrschieden, da die Bahn bzw. von ihr beauftragte Firmen bereits den Pfand kassiert haben.

 

 

Geschrieben

Gehört jetzt eigentlich nicht zum Thema, das hieß ja 'geldwerter Vorteil',

aber es schließt an den letzten Beiträgen an.

Wir wunderten uns, dass tagsüber junge Leute vor unserem Papier-Conctainer parkten

und diese im Abfall-Papier wühlten.

Sie suchten nach weggeworfenen Kino-Karten mit einem Bonus-Aufruck auf der Rückseite.

Das Freizeit-Center, das Werbung auf der Rückseite machte, gewährte 1.-- Euro beim

Besuch auf alles. So bekamen die jungen Leute für 5 Kino-Tickets 1 Schachtel Zigaretten umsonst.

Ein Schloß am Container beendete den Spuk. Dem Werbe-Kunden wurde empfohlen, seinen Text auf

der Rückseite zu ändern.

Servus

Theo

Geschrieben

*lach*

nun, das ist ja die gefahr bei so aktionen. oder aber auch ein gewünschter effekt :)

Es geht ja darum, daß die leute hinkommen und die aktion mitmachen.

 

da man ja kaum den kauf dieser karte beweisen oder kontrollieren kann, muß jemand mit so einer werbeaktion auch mit den nutzen dieser aktion rechnen.

 

ein grund übrigens, warum ich an solchen aktionen nicht teilnehme. ähnlich wie diese parkticket-werbung von den parkautomaten... im zweifel muß ich damit rechnen, daß von der aktion alle gutscheine wiederkommen^^ und dann wirds teuer.

Geschrieben
ein grund übrigens, warum ich an solchen aktionen nicht teilnehme. ähnlich wie diese parkticket-werbung von den parkautomaten... im zweifel muß ich damit rechnen, daß von der aktion alle gutscheine wiederkommen^^ und dann wirds teuer.

 

 

Nun ist aber gut, Sie Vielschreiber.

 

Genau das wird ja damit bezweckt, dass von einer Aktion die Gutscheine wiederkommen. Damit bringt man seinen Betrieb ins Gespräch und sorgt für Kundenzuwachs.

 

Ich vermute, dass Sie dann lieber die Hände über den Kopf schlagen und verzweifeln, da schon wieder so ein Kunde mit einem Gutschein kommt, auf den Sie Ein Euro Rabatt gewähren. Ihnen geht es ja auch nur um Ihren Gewinn, der Ihrer Ansicht nach leider dadurch geschmählert wird, indem Kunden mit Gutscheinen kommen, mit denen sie vergünstigt in Ihr Kino kommen. Schließen Sie besser Ihr Kino.

 

Maximum

Geschrieben

Zurück zum Thema: Wir hatten im Frühjahr auch eine VdF-Prüfung. Auch bei uns wurden keine Mülleimer durchwühlt, aber es waren mehrere anonyme Kinobesuche erfolgt. Es wurde auch ein Kinogutschein gekauft und dessen korrekte Abrechnung überprüft. Wir wurden daraufhingewiesen, dass auch nicht-diensttuende Mitarbeiter eine Freikarte erhalten müssen. Sollten sich bei den Kontrollen Differenzen (Kartenanzahl - Zuschauer) ergeben, so wird eine Filmmieten-Nachforderung hochgerechnet! Allerdings gibt es ja für Freikarten eine Höchstgrenze, so dass das Problem mit dem geldwerten Vorteil nicht so gross sein dürfte.

Geschrieben

das mit dem besucherzählen kann auch nur einen anhaltspunkt bieten... Klar, wenn die Differenz gleich 30 wäre muß was faul sein, aber ein exaktes zählen ist schwierig. und dann soll mir einmal nachweisen, daß der eine, der mehr gezählt wurde nicht ein diensthabender mitarbeiter gewesen ist, der sich ja dem zählenden nicht zu erkennen geben wird (nicht überall gibt es Dienstkleidung)...

 

(falls das zählen der besucher nicht sowieso eher ein gerücht ist...) ^^

Geschrieben

... nein, das ist kein Gerücht.

Es gibt kleine Zählmaschinen, die sich in der Hosentasche per Knopfdruck

bedienen lassen. Durch die Reihen hingegen geht keiner vom VdF durch.

Servus

Theo

Geschrieben

Die Existenz von Zählmaschinen beweist noch nicht, daß im Kino gezählt wird^^

 

Ich sag aber auch nicht, daß NICHT gezählt wird.

 

In dem ein oder anderen Kino gestaltet sich das auch ausgesprochen schwierig (verschiedene Sitzplatzbereich, verschiedene Ausgänge etc). Und dann - wie schon gesagt - gibt es allzuviele Möglichkeiten, warum es eine kleine Differenz gibt. Eine "gerichtsverwertbare" Genauigkeit dürfte ein "heimliches Zählen" auch nicht ergeben. Also allenfals geeignet für Betrug im großen Stile, schätze ich.

Geschrieben

So eine Aktion ging hier vor vielen Jahren nach hinten los: der örtliche McDoof hatte Hamburgergutscheine auf Parktickets drucken lassen. Da das günstigste Ticket schon für 20ct zu haben war, wurden die Automaten reglmäßig von ganzen Schulklassen leergekauft.

Geschrieben

Es wird tatsächlich gezählt. Der Prüfer (übrigens sehr nett und verständnisvoll) erklärte mir, dass bei großen Kinos mit zwei Personen gezählt wird. In wieweit das alles gerichtsverwertbar ist, kann ich so auch nicht beurteilen. Letztlich müssen die Verleiher eine Möglichkeit haben die Abrechnungen zu überprüfen. Grundsätzlich muss das Personal auch Freikarten erhalten, doch wird es bei den Diensttuenden ohne toleriert.

Übrigens erfolgen die Kontrollen nicht nur durch den VdF, sondern auch im Auftrag einzelner Verleiher.

Geschrieben

So eine Aktion ging hier vor vielen Jahren nach hinten los: der örtliche McDoof hatte Hamburgergutscheine auf Parktickets drucken lassen. Da das günstigste Ticket schon für 20ct zu haben war, wurden die Automaten reglmäßig von ganzen Schulklassen leergekauft.

 

Das ist ja mal geil, Automat leer und Parkhaus auch leer :D

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