Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Colegen...

 

habe eben mal ein versuch gemacht... wollte mir ein stück film einscannen um mir mal die tonspuren anzusehne besonders die Dolby Digital spur...

 

ich weis nicht ob es jemandem schonmal aufgefallen ist (ist zwar nicht relewand) aber seht es euch selber an...

 

dolbyspur.jpg

 

 

genau in der mitte jedes kästchens ist ein dolby zeichen !?

 

gruss Simon

Geschrieben

Hallo,

das hat einen einfachen Grund, sobald ein Dolby Prozessor das Doppel D nicht einliest, steigt die Kiste aus.

Hintergrund ist, dieses Zeichen ist international geschützt, somit würden irgendwelchen Nachahmerformaten die originalen Dolby CPs bei Fehlen des Warenzeichens die Zusamenarbeit verweigern.

So behält man das Recht zum Gelddrucken.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.