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Geschrieben

In der Vergangenheit haben einige kleinere Verleiher durchaus nach Ablauf der Kinolizenz legal 35-mm-Kopien (meist Zweit- und Drittauswertungen erfolgreicher Filme) offiziell an Privatleute verkauft. Für die heutige Massenware großer Studios gilt das natürlich nicht.

Geschrieben

Wenn gewisse anforderungen erfüllt sind, wäre es nicht illegal, Eigentümer und Besitzer einer Filmkopie zu sein.

 

Meiner Auffassung nach dürfte kaum eine 35mm Kopie legal in Privatbesitz gelangt sein. Denn üblicherweise haben die Verleiher Verträge, nach denen auch in Beziehung auf Kopierwerke und Entsorgungsfirmen keine Kopien rausgegeben werden dürfen. In Bezug auf solche Vorkommnisse muss man aber noch unterscheiden zwischen illegaler Kopie und strafbarem Besitz, denn es ist für den Benutzer nicht zwangsläufig einsichtig, ob er da 'Hehlerware' kauft oder nicht. Die Mitarbeiter, die solche Kopien rausgeben , machen sich mit einiger Sicherheit strafbar.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der, der die Kopie entwendet, macht sich natürlich wegen Diebstahls strafbar, wenn er kein Recht zur Wegnahme hatte, und/oder es allgemein (und nicht nur für ihn) ersichtlich war, dass der urspr. Eigentümer sein Eigentum daran noch nicht aufgegeben hatte. Sollte es so sein, dass die Kopie tatsächlich herrenlos war, dann kann jeder sich legal Besitz und Eigentum daran verschaffen. Ist sie zwar nicht herrenlos, die Umstände lassen dies aber so erscheinen, dann ist es immerhin kein Diebstahl, denn der muss wissentlich rechtswidrig sein. Hier ist ein weiteres Problem vergraben. Wenn ein objektiver Dritter die Situation so verstehen kann, dass die Kopie herrenlos ist, wenn also bswp. alle Hinweise auf den Eigentümer davon entfernt sind und sie absurderweise am Bordstein steht (so eine Diskussion läuft derzeit auf F-T wegen einer IMAX-Kopie...), dann entscheidet die gute Argumentation, ob man sich dann daran so einfach legal Eigentum verschaffen kann oder nicht. Wenn es jedenfalls so ist, dass die äußeren Umstände einen Eigebntümer erkennen lassen, ist die unberechtigte Wegnahme auch ein Diebstahl.

 

Zum eigentlichen Problem: Wenn die Kopie dann weiterverkauft/verschenkt/vertauscht wird, kann das auf zwei Wege geschehen, nämlich einmal könnte der Käufer erkennen, dass der Verkäufer nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, und im anderen Fall könnte sich der Verkäufer als solcher ausgeben, und den Käufer in gutem Glauben lassen.

Im ersten Fall ist es wohl klar, dass Übergabe und Übereignung in Folge des Kaufvertrages unwirksam und offensichtlich rechtswidrig ist, sodass auch hier kein Eigentum übergeht, oder neu begründet wird.

Im zweiten Fall allerdings, wird der Käufer in gutem Glauben bei Übergabe und Übereigung durch den Nicht-Eigentümer-Verkäufer, der sich jedoch als Eigentümer ausgibt, neuer Eigentümer. Durch die Rechtsordnung bestätigt in §§ 932 I, 1006 BGB...

In diesem Falle kann der ehem. Eigentümer, der Verleih, keine Ansprüche als Eigentümer mehr geltend machen, also keine Herausgabe mehr fordern, jedoch gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche haben. Dazu muss aber ein Schaden entstanden sein, der über die Bagatelle hinaus geht. Ob die bloßen Materialkosten einer Filmkopie schon so hoch sein könnten...solange also keine weitere Wertschöpfung aus der Kopie selbst, also den Inhalten darauf gezogen wird, ist glaube ich auch das aussichtslos...muss man im Einzelfall wohl betrachten.

 

Es gibt allerdings auch faktisch so etwas wie Besitzaufgabe. z.B. wenn eine Kopie in einem Kino verbleibt, weil sie trotz Aufforderung nicht mehr abgeholt wird. Sowas dürfte aber ne absolute Seltenheit sein, und so eine Kopie darf man streng genommen auch erst nach aufwendigen formalen Abläufen in Besitz nehmen, nicht einfach weil sie 2 Wochen länger rumsteht. Dabei muss man aber immer auch im Hinterkopf haben, dass zumindest der Kinobetreiber über die rechtlichen Umstände der Kopien von Berufs wegen Bescheid wissen muss, sowas kann auch zu seinem Nachteil ausgelegt werden.

 

Für eine Strafbarkeit des Besitzes müsste schon explizit kriminelle Vorgehensweise bei der Beschaffung nachgewiesen werden.

 

- Carsten

Den Besitz an der Kopie hat der Verleih natürlich dann schon aufgegeben, als der die Kopie ganz zu Anfag an das Kino zum vertragsmäßigen Abspiel geschickt hat. Das Eigentum daran hat er immernoch und das geht auch so schnell nicht verloren, denn die Verjährung für Eigentumsansprüche liegt bei 30 Jahren! Wenn sie die Kopie nach mehrmaliger Aufforderung nicht abholen, gibt es die Möglichkeit, den Verleih aufzufordern, die "Störung" durch sein unerwünscht gegenwärtiges Eigentum zu beseitigen, das Ding also abzuholen, andernfalls dürfte man es dann selbst beseitigen und die Kosten dafür dem Verleih in Rechnung stellen. Sich aber einfach so daran Eigentum und Besitz zu verschaffen, wohl wissentlich, dass der Verleih eigentlich noch Eigentümer ist, ist Diebstahl.

 

Eine allgemeine Besitz-/Eigentumsstrafbarkeit wäre sogar verfassungswidrig (gerechtfertigte Ausnahme: Sprengstoffe, Betäubungsmittel, wegen des "hohen Gefahrenpotentials")

 

Nun, das ist doch etwas länger geworden, als beabsichtigt, daher ein kurzes Fazit:

Legal Besitzer und Eigentümer einer 35mm-Filmkopie zu sein ist anfangs schwierig, im weiteren Verlauf, aber nicht unmöglich und gewiss nicht verboten.

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