Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe ein altes DDR Kulturhaus gekauft in dem noch zwei Projektoren von Typ Dresden D2 (mit Xenon-Lampe) stehen.

Sie stehen noch fest verbaut und angschlossen. Die Geräte sind optisch im sehr gutem Zustand.

 

Ich möchte die Geräte gerne verkaufen, habe aber keine Ahnung was so etwas Wert ist.

Ich habe einen Interessenten, der sie als Deko in eine Kneipe stellen will.

 

Könnt ihr mir helfen?

 

Danke

Geschrieben

Also wenns grüne sind mit Dresden - Lampenhaus in Projektorfarbe zahl ich 500 Eur fürs Pärchen, und geb dem Wirt noch ne olle als Deko.

 

Dann muß aber auch das MKM Gerät dabei sein, bei dem Angebot. Sonst gehst Du zu hoch.

 

Mal ehrlich: Ist Alu, mit kontaminiertem Zerlegeschrott (Projektorwerk). Freu Dich über einen Selbstabholer. Hab ich schon 1995 so getan.

 

St.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.