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Geschrieben

Hallo zusammen.

 

Ich hätte mal eine Frage an die 'Rechtsspezialisten' hier.

Inwiefern ist es eigentlich erlaubt - oder eben auch nicht - alte Filmkopien zu digitalisieren?

Für die Eigennutzung und Archivierung manches 'Schätzchens' mag das ja gerade noch gehen.

Was aber, wenn von der DVD eine Kopie in Umlauf kommt?

 

Im konkreten Fall hat der Verkäufer eines alten Diehl-Filmes von 1939 dem Käufer zur Auflage gemacht,

daß bei erfolgreichem Gebot (damit wäre auch der Verkaufsweg bekannt :) )zusätzlich zum Kaufpreis

eine digitalisierte Kopie des 16mm-Filmes an ihn zu senden ist.

 

M. E. ist das eine klare Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung.

Oder ist das bei solch alten 'Schinken' nicht der Fall?

Was meint ihr?

Geschrieben

Ganz recht

 

Urheberrechte erlöschen in vielen Ländern 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers, wozu Texte der Drehvorlage gehören, Musiknoten, die Bilder natürlich oder auch Kleidermodelle, ja sogar Zeichnungen für Dekor und Bemalung. Digitaldaten aus Kopien ohne ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaber sind illegal.

Geschrieben

Schließlich bekommt der Rechteinhaber einen Herzanfall oder eine Kolik, wenn man es sich wagt, den Film nicht vom Original, sondern einer Kopie zu spielen, Ob man die Kopie nur macht, damit man auch ohne das Vorhandensein eines Projektors den Film sehen kann oder wirklich, um den Film weitergeben zu können, ist ja fast egal.

Das Uhrmacher- und Lendenschurzrecht begeistert immer wieder mit seiner Kleinlichkeit...

Geschrieben

Ob man die Kopie nur macht, damit man auch ohne das Vorhandensein eines Projektors den Film sehen kann oder wirklich, um den Film weitergeben zu können, ist ja fast egal.

Das Uhrmacher- und Lendenschurzrecht begeistert immer wieder mit seiner Kleinlichkeit...

 

Das ist keine Kleinigkeit, das ist logische Konsequenz. Nur weil man keinen BR-Player hat, darf man sich noch lange keine Bluray auf DVD runterkopieren. Ist das gleiche.

Wer sich einen Datenträger kauft, obwohl er nicht über ein Abspielgerät verfügt, darf deshalb noch lange nicht den Inhalt umkopieren, und erst recht nicht, um diesen, wie vorliegend vorgesehen, dann weiterzugeben. Die Sache mit der privaten Sicherungskopie greift hier nicht...

Geschrieben

Ist der Verkäufer überhaupt berechtigt, den Film zu verkaufen? Und wenn ja, muss er nicht dem Käufer darüber einen Nachweis vorlegen? Ganz davon abgesehen, dass nicht jeder die Möglichkeit einer Abtastung hat.

 

Claus-Dieter

Geschrieben

Natürlich darf man auch von Filmen eine Privatkopie herstellen, sofern man kann. Und man darf diese Privatkopie auch behalten, wenn man das Original verkauft hat. Das ist schon alles vom Komplex 'Privatkopie' abgedeckt.

Umgehung von Sicherungsmaßnahmen wie bei kopiergeschützten BluRays ist dabei ne ganze andere Baustelle, davon kann man bei einer Filmkopie aber nicht reden.

 

 

Aber auch nicht wie im Eröffnungsthread beschieben von einem Original, das einem garnicht mehr gehört, und/oder durch eine Person, zu der man in keinerlei privatem Verhältnis steht. Und schon gar nicht öffentlich im Rahmen einer eBay Auktion ;-)

 

 

- Carsten

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