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Geschrieben

Nein ,

 

das ist ein nur mein Dia Projektor für das Pausenbild !!

 

Der Beamer ist nicht auf dem Bild. Es soll aber bei den nächsten Veranstaltungen nur noch die TK genutzt werden also mit richtigen Kopien :D

 

Gruß

 

Thomas F.

Geschrieben

Hi,

wie sieht es eigentlich bzgl. der Rechte aus?

Darf man ohne weiteres mit einem Beamer solche Filme öffentlich vorführern? Dachte bisher eigentlich nein.

 

Gruß, Daniel

Geschrieben
Hi,

wie sieht es eigentlich bzgl. der Rechte aus?

Darf man ohne weiteres mit einem Beamer solche Filme öffentlich vorführern?

Hallo,

natürlich nicht :twisted: , egal ob Beamer, Filmprojektor oder Fernsehbildschirm...

Und nach der Verschärfung der Urheberschutzrechte wird man sicher heftige Exempel schaffen. :D :shock: :D

Geschrieben

Hi,

sorry, hab' mich nicht richtig ausgedrückt.

Mir ging's eigentlich nur darum, ob mit anderen technischen Mitteln neben 35mm Film (oder in Ausnahmen 16mm) öffentlich vorgeführt werden darf, zumindest "aktuelle" Filme.

 

 

Daniel

Geschrieben

sorry, hab' mich nicht richtig ausgedrückt.

Mir ging's eigentlich nur darum, ob mit anderen technischen Mitteln neben 35mm Film (oder in Ausnahmen 16mm) öffentlich vorgeführt werden darf, zumindest "aktuelle" Filme.

Daniel

Hallo,

gleich ob aktueller Film oder "Vom Winde verweht", du mußt für eine öffentliche Aufführung die Genehmigung des Rechteinhabers einfordern.

Dabei ist es vollkommen wurst, welches Medium eingesetzt wird.

Häufig sitzen die 16mm Auswertungsrechte bei anderen als die für 35mm.

 

Gilt nicht für Werke, die älter als siebzig Jahre alt, sind und für die niemand eine "Rechteerneuerung" besitzt.

Romeo und Julia darfst du z. B. überall öffentlich aufführen, jedoch nicht den Film mit Leonardo di Caprio...

Geschrieben

Hallo,

und bei uns ist es usus:

Wir haben jede Menge ungenutzten Raumes...

Zementsäcke, Sand, Eimer, Schaufeln und Wasser stehen bereit...wir haben Platz für etwa 4000 Raubkopierer, in handlichen Blöcken.

Geschrieben

Hi thomaskino,

bitte nicht falsch verstehen!

Ich wollte nur wissen, ob Spielfilme dieser Art per Beamer und DVD o.ä. öffentlich vorgeführt werden dürfen!

Ich dachte bis jetzt nämlich, daß man bei solchen Veranstaltungen zwangsläufig auf 35 oder 16mm Film zeigen muß (also vom Verleiher festgelegt), da alle anderen Datenträger eher für den Amateur/ Privatbereich ausgelegt sind.

Daß ihr die Filme ordnugsgemäß mit Aufführungsrechten zeigt, habe ich in keinster Weise angezweifelt.

 

Daniel

Geschrieben

die DVD ´s waren offiziell von WB geliehen und bezahlt !!

Hallo,

gut, dann kann ich ja die Schaufel in die Ecke stellen.

NS Kann jemand 400 Liter Beton gebrauchen???

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