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Geschrieben

Ja.

Einfach mal bei Verleihverband durchklicken.

Wobei mich die Definition der digitalen Förderkopie interessieren würde.

Schließlich wurde das Instrument der Förderkopie wegen der begrenzten Anzahl der Filmbänder ins Leben gerufen.

Somit müssten durch die Digitalisierung Gelder frei werden, welche den verbleibenden analog Spielstellen zugute kommen müssten.

Geschrieben

In Niedersachsen gibt es spezielle Spielkreise die als Förderkopie DCPs erhalten.

Dürfte in den anderen Bundesländern ähnlich sein.

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

Ist denn das überhaupt nötig. Startkopien als DCP bekommt doch jeder, der prompt zahlt. Oder sehe ich das falsch?

Jens

Geschrieben

Ist denn das überhaupt nötig. Startkopien als DCP bekommt doch jeder, der prompt zahlt. Oder sehe ich das falsch?

Jens

Tja, schön wäre es... Wenn der Verleih aber partout nur mit einer begrenzten Anzahl Kopien starten will, dann kann man soviel betteln wie man will, man bekommt keinen Start (zumindest wir als kleines Kino).

Geschrieben
... ganz aktuell einen solch geförderten Film eingesetzt.

Da hatte ich die Größe von Karlsruhe überschätzt: Förderkopien gibt es für Orte bis 20.000 Einwohner.

 

Wobei die Richtlinien nicht einheitlich sind. (Die 20.000 gelten für FFA- Kopien)

 

Für Nordmedia gilt zum Beispiel:

 

Der Antragsteller setzt die Förderkopien ausschließlich in Filmtheatern in Niedersachsen ein. Er beantragt die

Erstattung der Kosten für die oben genannte Anzahl an Förderkopien. Bei der Bemessung der Kosten legt der

Antragssteller den niedrigsten Meterpreis zugrunde, der für die Ziehung der Kopie(n) in einem deutschen oder

europäischen Kopierwerk erhoben wird. Nach Erhalt der Rechnung des Kopierwerkes sendet der Antragsteller eine

Rechnungskopie an die FFA in Berlin und an die nordmedia Fonds GmbH, Hannover.

Seite 1/2

3. Es können in der Regel 1-4 Filmkunstförderkopien gefördert werden.

4. Die Filmkunstförderkopien sind grundsätzlich in allen gewerblichen und nichtgewerblichen Kinos in Niedersachsen

einsetzbar. Die Kopien sind grundsätzlich in Orten einzusetzen, die nicht mit einer Verleihkopie beliefert werden

würden.

Und hier würde mich (wie vorher gefragt) die aktuelle Definition der Digi- Förderung interessieren, welche die rechtliche Grundlage für den Einsatz von öffentlichen Geldern ist.

Geschrieben

Da hatte ich die Größe von Karlsruhe überschätzt: Förderkopien gibt es für Orte bis 20.000 Einwohner.

 

Wobei die Richtlinien nicht einheitlich sind. (Die 20.000 gelten für FFA- Kopien)

 

Du hast die Größe von Karlsruhe nicht überschätzt :-)

 

Ist auch keine FFA sondern eine VPF Länder-Vertriebsförderung ...

Geschrieben

Tja, leider falsch gesehen. Nun ja, ich hatte mehrere Informationen, einerseits kein Problem, wenn Digital, andererseits: Wir verfahren wie immer. Schein u.a. wohl vom Dispositionsbereich abzuhängen.

Jens

Geschrieben

Ist auch keine FFA sondern eine VPF Länder-Vertriebsförderung ...

Gibt es irgendwo die "Spielregeln" in schriftlicher Form? Googeln hilft nicht so richtig weiter.

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