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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Wollte mal wissen was Ihr in eurem Kinos alles an Erste Hilfe Ausstattungen habt.

Bin grad dabei bei uns mal zu überprüfen was man noch anschaffen könnte bzw. gebrauchen könnte...,

 

Klar sind die großen Verbandskästen DIN 13169 für Betriebe vorgschrieben, das ist in der Arbeitsstättenverordnung und BGV A1 und BGR a1 festgeschrieben.

(die sollte hoffentlich jeder von euch haben!)

 

Aber hier ist immer die Rede von Versicherten, also Angestellten....

Weiß jemand ob es eine Vorschrift gibt bezüglich unseren Gästen, was da vorzuhalten ist?

Weil ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die oben genannten Verbandskästen reichen...

 

Daher wäre es toll, wenn ihr mal sagt, was ihr so bereit haltet für den Ernstfall...

Geschrieben

Im Fall einer Katastrophe (Großfeuer, einstürzendes Dach) mit Hunderten von Verletzten, wird man mit einem Erste Hilfe-Koffer nicht weit kommen und relativ albern dastehen.

In dem Fall wird aber Hilfe von anderer Seite erfolgen (Feuerwehr, Notärzte).

 

Falls sich aber ein Zuschauer ("aus normalen Gründen") verletzen sollte, weil er unglücklich stolpert und sich das Knie aufschlägt oder an der Kinokarte "schneidet", reichen in aller Regel ein Pflaster und ein paar tröstende Worte. Sollte die Wunde größer sein, hilft ein Verband und der Hinweis, unbedingt einen Arzt aufzusuchen.

 

Immerhin heißt es "Erste Hilfe leisten" und nicht "vollständige ärztliche Versorgung".

Geschrieben

Die Austtatung der Betriebsverbandskästen ist auch für die meisten Arten von Publikumsunfällen geeignet.

 

Evtl. könnte man ( als Serviceleistung) auch noch einige Kopfschmerztabletten vorhalten ( 3D :rolleyes:). Mehr ist weder empfehlenswert noch erlaubt.

( Laien sind nicht zu medizinischen Eingriffen bzw. Verabreichung von Medikamenten berechtigt, die über Ersthelfermaßnahmen hinausgehen berechtigt. Kann u.U als Körperverletzung oder schlimmeres gewertet werden)

Für größere Vorfälle (mit vielen Verletzten) wird kaum es kaum eine aussreichende Austattung geben, hier müssen dann Profis ran.

 

Ich würde euch allerdings empfehlen, dass zumindest ein Mitarbeiter, eine Ersthelferschulung macht bzw. regelmäßig auffrischt. Insbesondere bei "ungewöhnlichen" Vorfällen (z.B. Herzanfälle, Atemnot o.ä) kommt man sonst schnell in's Schleudern.

 

Ich habe einmal erlebt wie sich eine schnatternde Concessiontruppe um einen Infarktpatienten drängelte und erstmal ihr gesammeltes Halbwissen in die Gegend trötete um dann gemeinsam in's Büro zu stürzen, um den TA zu informieren, dass da "jemand umgekippt ist"....

Geschrieben

Die BG gibt Dir da gerne Auskunft.

Hier vor Ort mit 6 Sälen, 1000 Plätzen.

6 mal Betriebsverbandskasten, 1 mal Verbandsschrank mit Krankentrage.

1 Ersthelfer pro Schicht wird gefordert. Die BG zahlt auch die Ausbildung (8Std), wird hier direkt vom Malteser, DRK über die BG unter Angabe der Mitgliedsnummer abgerechnet.

 

MfG

 

Fridi

Geschrieben

Wir haben auch blos die wichtigsten Utensilien ( Pflaster, Verbände, kompressen, Aidshandschuhe etc) Reicht meiner Meinung nach auch völlig aus. Die paar Wehwechen die bei uns vorkommen können wir damit behandeln. Wenns schlimmer ist reicht es auch zur Ersten Hilfe (worin ich bestens geschult bin da ich zufällig auch noch bei der Feuerwehr bin) danach sollte eh besser ein Arzt ran.

Aber sich für Erste Hilfe extra noch einen Defibrilator (wär zwar auch nich schlecht) oder OP zuzulegen halte ich für unnötig.

Geschrieben
Aber sich für Erste Hilfe extra noch einen Defibrilator (wär zwar auch nich schlecht) oder OP zuzulegen halte ich für unnötig

 

Wird meiner Einschätzung nach aber irgendwann vorgeschrieben werden. Hier in NRW findest du die Dinger (Defibrilator) mittlerweile in fast jeder Kneipe. Da sollte es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis die Vorschrift im Kino ankommt.

Geschrieben

Also ich bin ja auch ein bisschen vom Fach, bin bei der DLRG. (und mach auch regelmäßig meine SAN Ausbildungen)

 

Defi etc. halt ich auch für übertrieben, und ganz klar ist, dass wir auch nicht für ein MANV (Massenanfall von Verletzten) gerüstet sein müssen.

Medikamente, dazu gehören auch Kopfschmerzmittel und Desinfektionsspray, sind NICHT erlaubt, das dürfen nur Ärzte verabreichen!

Mich interessieren hauptsächlich die Rechtsgrundlagen, ob man da nicht ein bisschen mehr vorhalten muss:

 

nach BGV A1 steht ja: Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereit gehalten werden.

Und unter Rettungstransportmittel würde ich annehmen, dass man ein Rettungstuch / -liege vorhalten sollte, weil wie mag ich eine bewußtlose Person aus dem Kinosaal bergen, das könnte schwer werden. (sogar der RTW führt meistens nur ne transportliege mit, die im Saal recht unpraktisch ist....).

 

Und das finde ich auch sehr interessant: Entsprechende Liegen sind nach Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV), Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes bereitzuhalten.

Also muss man, wenn ih das richtig sehe, eine entsprechende Liege sich eigentlich auch anschaffen!

Geschrieben

DEFIBRILATOR !

 

Kam doch neulich jemand auf uns zu, einen kostenlosen Defi zu installieren. Es hörte sich am Anfang recht gut an,

man will ja helfen. Als ich den Vertrag genauer anschaute, schmiß ich ihn in die Tonne.

Finanziert wird das Ganze über Werbung, verlangt wurden die besten Werbeflächen im Kino. Laufzeit 15 Jahre.

Die Firma aquiriert ortsansässige Kunden, von denen wir dann keine Werbegelder mehr bekommen.

Die armen Besucher, die einen Herzstillstand im Kino erleiden? Ist mir seit 30 Jahren Kinobetrieb nicht untergekommen.

Alles nur Panikmache unter den Angsthasen Deutschlands. (In 3 Minuten ist der Notarzt da.)

 

Ansonsten ist man zur 1. Hilfe verpflichtet, so gut man es eben beherrscht. Es wird niemand vor den Kadi gezogen, der aus Ungeschick Fehler macht. Nur wer nicht hilft, bekommt Probleme. Es gilt, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, und wenn nötig, den Notarzt zu holen.

Bei uns passiert 3 mal: Stolpern auf geradem Boden = Schulterbruch; Ohnmacht durch Kreislaufstörungen; Sturz auf einer Treppe mit Stöckelschuhen. (Diese Dame wollte mir einen Prozess anhängen, hatte aber nicht die geringste Chance, uns einen Fehler nachzuweisen.)

 

Servus

Theo

Geschrieben

DEFIBRILATOR !

 

Kam doch neulich jemand auf uns zu, einen kostenlosen Defi zu installieren.

 

Und wer hätte den dann bedient? Die eingelernte Service-Kraft oder doch etwa der Filmvorführer???

Geschrieben

Diese an öffentlichen Orten (Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren,…) befindlichen Geräte sind selbsterklärend bzw. derart automatisiert, dass eine Bedinung duch Laien möglich ist bzw. sogar vorgesehen ist. Alles ist mit Piktogrammen und teilw. Sprachanweisungen erklärt.

Geschrieben

Moin, Moin,

 

ein Hinweis noch: Verbandskästen haben ein "Verfallsdatum". Dies nachzusehen kann sinnvoll sein.

 

Grüße

RR

Geschrieben

Den DEFI bedient natürlich der Vorführer.

Vielleicht kann er damit auch einen Beamer zum Laufen bringen :grin:

 

Servus

Theo

Geschrieben

Die 500..600 V reichen dafür nicht. Ohne externe Impedanz in vorgschriebenen Bereichen lassen sich auch manuelle Geräte nicht auslösen.

Geschrieben

Den DEFI bedient natürlich der Vorführer.

 

 

Schon allein weil er dafür die nötige Schutzkleidung hat und der einzige ist, der sich mit Knöpfchendrücken und Hochspannung auskennt.

 

- Carsten

Geschrieben

No, die Dinger sind wirklich Idiotensicher.

Bevor da ein Impuls ausgelöst wird, werden versch. Vitalfunktionen überprüft. Im Prinzip macht so ein "öffentlicher" Defi, bis auf das Anlegen der Elektroden, alles alleine.

 

Im übrigen, Angebote von "fliegenden Händlern" sollte man sowieso nicht annehmen. Die meisten der Defistationen werden von Stiftungen ( z.B. Björn-Steiger-Stiftung) finanziert oder auf kommunaler Ebene eingerichtet.

Geschrieben

Na super, dann meint einer bei der Hektikt, derjenige hat keinen Puls mehr, packt den Defi aus und macht nur noch alles schlimmer :D

 

Der Stromstoß soll ja nur das vorhandene Kammerflimmern stoppen und sich den Aktivitäten des Herzes überlagern, also eine Art "Reset". Bei Stillstand oder Herztod bringt das nichts.

Geschrieben

Ein Defibrilator nützt nur bei Kammerflimmern. Bei Herzstillstand sind die Geräte nutzlos. Glaubt nicht, was Euch das Fernsehen weismachen will.

 

Im Prinzip klebt man dem "Patienten" die Elektroden auf die Brust, und wenn das Gerät kein Kammerflimmern erkennt, tut es auch nichts. Damit kann man nichts schlimmer machen.

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