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Geschrieben

mauerwerk und sperreinrichtungen, die ein übergreifen eines evtl. auftretenden feuers inkl. der auftretenden rauchgase und/oder wärementwicklung durch punktuelle hochtemperaturbrände für eine bestimmte zeitperiode verhindern oder zumindest verzögern

Geschrieben

Na, ich kenne halt Kinos, da ist die T30 Tür vom Vorführraum zum Foyer und ebensolche vom Saal zu Foyer. VVR und Saal sind dann eine Einheit, Glas und Rahmen aus Holz, kein Problem.

Jens

Geschrieben

Wenn es ne T30 Tür ist, sind die Brandabschnitte ja fachgerecht getrennt^^

 

Nur Vorführraum und Saal werden wohl nach Vorschrift keine Einheit bilden können, soweit ich das Baurecht kenne.

Geschrieben

Hallo Ulli,

doch, schon.

bei uns ist das von vornherein so angelegt worden. Vielleicht variieren die Regeln je nach Bundesland, keine Ahnung. Ich neige auch eher zu Chris' Vermutung. Irgendein Depp vor Ort, und du hast dein Problem.

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