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GEMA-Gebühren bei Vorbands eines Openairs


FreeCinema II

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Hallo Kinoleute,

 

Wir werden ein OpenAir durchführen mit 4 abendlichen Vorstellungen.

 

Gerne würden wir Bands mit selbstkomponierten Liedern spielen lassen die ca 1-2 Stunden vor Filmbeginn loslegen.

Edit: evt auch von CD's falls Bands ausfallen würden.

 

Eintritt ist 5 Euro, max. 400 Besucher.

 

 

Hat jemand von euch Erfahrungswerte bei ähnlichen Rahmenbedingungen?

Evt müssen wir die Musik weglassen, weil uns das zu teuer werden könnte...

 

Lg, FreeCinema

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Für euch sollte der Tarif T-F in frage kommen (Regelmäßige Filmvorführungen - Kino)

 

d.h. 1,25% des Nettokartenumsatzes gehen an die GEMA.

(wenn Ihr Mitglied beim HDF seit sind es nur 1%)

 

Darin enthalten ist die Musik während des Filmes und die Vormusik von CD.

Für die Livebands muß ein eigener Vetrag geschlossen werden (sofern GEMA pflichtige Musik gespielt wird)

Sollten ausschließlich Eigenkompositionen gespielt werden ist für die Livemusik keine GEMA Abgabe fällig.

Aber Achtung es müssen Eigenkompositionen sein, Cover von bekannten Musikstücken sind GEMA pflichtig.

 

Und ganz wichtig die Veranstaltung vor Durchführung anmelden ;-)

 

Um ganz sicher zu gehen lass dich einfach von der GEMA beraten, das kostet nichts und du bist vor unangenehmen Überraschungen sicher.

 

Gruß

HAPAHE

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Aber auch nur dann, wenn der Komponist nicht Mitglied der GEMA ist...

 

Darum ja "Eigenkompositionen" d.h. der Komponist spielt selber in der Band mit bzw. trägt selbst vor.

Er sollte wissen ob er Mitglied der GEMA ist oder nicht :rolleyes:

 

Aber die GEMA besteht auf Meldung...

 

Auf welcher Grundlage?

Die GEMA muß dir den Verstoß nachweisen, nicht umgekehrt.

Wenn sie dies allerdings schafft kann es teuer werden.

 

 

Gruß

HAPAHE

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Darum ja "Eigenkompositionen" d.h. der Komponist spielt selber in der Band mit bzw. trägt selbst vor.

Er sollte wissen ob er Mitglied der GEMA ist oder nicht :rolleyes:

 

Hallo,

 

das ging aus deinem ursprünglichen Posting aber nicht so deutlich hervor.

Da hattest du geschrieben:

Für die Livebands muß ein eigener Vetrag geschlossen werden (sofern GEMA pflichtige Musik gespielt wird)

Sollten ausschließlich Eigenkompositionen gespielt werden ist für die Livemusik keine GEMA Abgabe fällig.

Aber Achtung es müssen Eigenkompositionen sein, Cover von bekannten Musikstücken sind GEMA pflichtig.

Du beziehst dich IMO ausschließlich auf Eigenkompositionen. Davon, dass der Komponist kein Gemamitglied sein darf, steht da nix. Daher meine Ergänzung.

Bei juristischen "Meinungen"(Rechtsberatung ist ja nur Volljuristen erlaubt im Internet) sollte schon auf eine präzise Formulierung geachtet werden, damit der Fragesteller diesbezüglich keine Probleme bekommt, wenn er diese umsetzt.

:)

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Geht eigentlich auch sehr viel einfacher ;-)

Zumindestens machen wir es schon seit vielen Jahren so.

 

Live-Musik ist kostenlos (damit definitiv nicht GEMA-pflichtig) und danach kostenpflichtiger Film.

 

Und das auf Flyer etc auch so bewerben und Du bekommst kein Ärger.

 

Hört sich jetzt erstmal organisatorisch chaotisch an. Aber bei uns kamen in den 11 Jahren Open-Air, vielleicht vier Kunden, die sich dann auf den Flyer berufen haben und sich tatsächlich die Musik umsonst anhören wollten.

 

Was Du natürlich dann auch gewähren lassen musst, da Du ja nicht ausschließen kannst, ob es GEMA-Kontrolleure sind.

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Weil es so ist @mibere

Sofern Du kein Geld dafür verlangst. Was ich ja damit meinte, das die Live-Musik vor dem Film explizit als KOSTENLOSES Vorprogramm angeboten werden muss.

 

Ist ja im Grunde nichts anderes, als wenn jemand öffentlich Musik in der Fußgängerzone macht ;-) Egal ob eigenkomponiert oder nicht.

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Für Straßenmusiker gilt bisher eine Ausnahme. Diese Ausnahme ist aber nur Kulanz der GEMA, weil Aufwand und Ertrag da in einem Missverhältnis stehen würde. Vom Grundsatz her ist auch Straßenmusik GEMA pflichtig.

 

 

Die GEMA interessiert vom Grundsatz her nicht, ob jemand Eintritt nimmt. Die Tarife steigen zwar in der Regel mit höherem Eintritt bzw. sind prozentual an die Eintrittshöhe gebunden, aber auch ohne expliziten Eintritt ist GEMA zu zahlen.

 

Öffentliche Aufführung von Musik, egal ob live oder Konserve begründet GEMA Pflicht.

 

 

- Carsten

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Weil es so ist @mibere

Sofern Du kein Geld dafür verlangst. Was ich ja damit meinte, das die Live-Musik vor dem Film explizit als KOSTENLOSES Vorprogramm angeboten werden muss.

 

Ist ja im Grunde nichts anderes, als wenn jemand öffentlich Musik in der Fußgängerzone macht ;-) Egal ob eigenkomponiert oder nicht.

Ich kann nur jedem anraten, diesen Tipp von pandemonium nicht zu befolgen, weil der schlichtweg falsch ist!

- Öffentliche Veranstaltungen auf denen Live-Musik gespielt wird (u.a. Lieder von Komponisten, die GEMA-Mitglied sind) sind anmeldepflichtig!

- Selbst wenn kein Eintritt verlangt wird für das Live-Konzert, fallen die üblichen GEMA-Abgaben an!

- Beispielsweise sind auf einem 500 m²-Gelände (Eventfläche) € 99,20 an die GEMA abzuführen, wenn kein Eintritt verlangt wird.

- Kinobetreiber, die einen Vertrag mit der GEMA haben, erhalten auf diese Veranstaltungen 20% Rabatt.

 

Quelle: GEMA Berlin, Dortmund und Hamburg

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Ich kann nur jedem anraten, diesen Tipp von pandemonium nicht zu befolgen, weil der schlichtweg falsch ist!

 

 

Würde ich auch nicht, sondern halt einfach direkt bei der GEMA anfragen, wenn es noch aktuell ist @Free Cinema ;-)

 

Ich schreibe hier eigentlich auch nur aus besten Wissen und Gewissen und mag mich vielleicht auch mal irren geschweige denn, möchte ich hier niemand zu einer 'Straftat' auffordern.

 

Da wir gerade Open Air haben, hatte ich es extra wegen diesem Thread nochmals mit unseren Kinobetreiber zur Sprache gebracht. Und laut seiner Aussage, der gerade in solchen Fällen eigentlich sehr gewissenhaft ist, wären die Informationen der GEMA eben solche, das die Musik kostenfrei sein muss.

 

Muss aber dazu sagen, was ich tatsächlich nicht wusste, das diese Infos nun eben 11 (!) Jahre alt sind, als wir unser erstes Open Air organisiert haben und danach zu keinen weiteren Kontakt mit der GEMA kam.

 

Vielleicht haben sich die Verordnungen mittlerweile geändert, oder wir wurden vielleicht damals gar falsch informiert, keine Ahnung.

 

Um sicher zu gehen, würde ich mich vielleicht dann doch lieber direkt informieren um nichts 'anbrennen' zu lassen.

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Hallo pandemonium,

 

der Beitrag ist nicht bös gemeint. Im Gegenteil. Ihr solltet euch unbedingt bei der GEMA nach der aktuellen Rechtslage erkundigen.

Die GEMA verlangt meines Wissens 100% Aufschlag für nicht angemeldete Veranstaltungen (die GEMA-Abgabepflichtig sind), wenn sie dies nachweisen kann - und das muss IMO nicht sein. Mit dem Geld lässt sich "Besseres" machen.

 

Widersprüchliche Infos habe auch ich schon von der GEMA erhalten, vor allem dann, wenn es um die zu zahlenden Gebühren ging. Manchmal hatte ich das Gefühl, dass es mehrere Gebührentabellen für dieselbe Leistung gibt oder die Mitarbeiter durch den Gebührendschungel selbst nicht mehr vollumfänglich durchgestiegen sind...

:rolleyes:

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der Beitrag ist nicht bös gemeint.

 

Habe ich auch nicht als solches aufgefasst ;-)

 

Dafür ist ja das Forum ja auch da ;-)

 

Aber hast wirklich recht. Bei den Tarifen blickt wirklich keiner mehr durch...

 

Da wir morgen mit Open Air fertig sind, werden wir uns natürlich nächstes Jahr ausführlicher informieren müssen.

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